Delegation von Aufgaben an Dritte

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Delegation von Aufgaben an Dritte Praxisbeispiele aus Burgdorf Roman Schenk, Stadtschreiber Rechtsanwalt mpa uni be

? Volk Behörden Verwaltung Dritte Stadtrat (Parlament, 40 Mitglieder) Bund und Kanton Volksrechte Wahlen und Abstimmungen Stadtrat (Parlament, 40 Mitglieder) Behörden Gemeinden Region Gemeinderat (Exekutive; 7 Mitglieder) ? Kommissionen Städtische Unterneh-men und Stiftungen Stadtpräs. „Präsidiales“ Ressort „Hochbau“ Ressort „Einwohner“ Ressort „Bildung“ Ressort „Soziales“ Ressort „Finanzen“ Zweckverbände und Beteiligungen Ressort „Tiefbau“ Mitgliedschaften Präsidial- direktion _____________ Gemeinderat Stadtrat Stadtmarketing Personal PG 10 -13 Bau- direktion _____________ Raum Umwelt Verkehr PG 20-24 Einwohner- und Sicherheits- direktion ____________ Sicherheit Feuerwehr Zivilschutz Einwohnerdienste Bestattungen PG 32-37 Bildungs- direktion _____________ Schulen Kultur Freizeit Sport PG 50-53 Sozial- direktion _____________ Sozialhilfe Vormundschaft Asyl PG 60-63 Finanz- direktion ____________ Finanzen Steuern Immobilien Informatik PG 70, 71 Verwaltung Leistungserbringer Leistungsempfänger Dritte Steuerung Rechtssammlung RS/06-06-11

Übersicht Burgdorf (s. Mindmap) „echte Dritte“ AG Verein Stiftung Versorgung, Entsorgung AG Verein Stiftung Genossensch. Erziehung, Bildung, Kultur Schulraum, Sport Nach Rechtsform Nach Aufgaben Verkehr Kommissionen „Mitgliedschaften“ Versicherung Gesundheit , Hygiene Sicherheit Projektleitung NPM

Klärung von wichtigen Fragen anhand ausgewählter Praxisbeispiele (siehe Mindmap, rote Schrift) Warum wurde ausgegliedert / ausgelagert ? Warum wurde diese Rechtsform gewählt? Wie wird die Aufgabenerfüllung beeinflusst? Welches sind die Vorteile? Welche Probleme stellen sich in der Praxis? Projektleitung NPM

Localnet AG (1) Bis 2000 Industrielle Betriebe Burgdorf IBB als Teil der Verwaltung Volksentscheid 2000: Verselbständigung in AG (anstatt Verkauf) Aufgaben: Versorgung mit Energie (Strom, Gas), Wasser, Wärme, Telekommunikation (Fernsehen, Radio, Internet, Telefon) Gründe für Ausgliederung: Unternehmerische Freiheit und Flexibilität im Markt, umfassende Kooperationen und Beteiligungen, finanzielle Interessen Stadt. Nur Wasserversorgung ist Kernaufgabe der Stadt Projektleitung NPM Projektleitung NPM 5

Localnet AG (2) Rechtsform: Aktiengesellschaft (Verwaltungsvermögen), weil es um eine gewinnorientierte Tätigkeit geht, weil Beteiligungen an und von anderen AG‘s möglich sind, weil ein hoher Grad an Selbständigkeit und Unabhängigkeit entsteht. Einfluss Stadt: Reglement, Aktionärsrechte, Eignerstellung (100% AK), Vertretung im VR, Leistungsvereinbarung. Vorteile: Fachleute in VR (statt Politiker), unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten und Flexibilität, Marktnähe, Entlastung Stadtverwaltung und Behörden. Probleme: „reiche Localnet – arme Stadt“ (z.B. Localnet Arena, Einkaufsgutscheine) Projektleitung NPM Projektleitung NPM 6

Regionales Eissportzentrum AG (1) Eröffnung neue Eishalle in Burgdorf im Oktober 2010 (Hallenfeld, Aussenfeld, Curlinghalle, Restaurant) Kosten: 21 Mio. Franken (Stadt 0.9 Mio. AK, 8.1 Mio. zinsloses Darlehen, dito andere Gemeinden (10% AK / 90% Darlehen) Aufgaben: Eigentümerin und Betreiberin der Anlage (keine Kernaufgabe der Stadt) Projektleitung NPM Projektleitung NPM 7 Projektleitung NPM 7

Regionales Eissportzentrum AG (2) Gründe für die Ausgliederung: Mittelbeschaffung und Risikoverteilung, Beteiligung von Gemeinden (regionale Verankerung) und Privaten, unternehmerische Freiheit und Flexibilität am Markt. Rechtsform: Aktiengesellschaft (Verwaltungsvermögen), weil sie eine Mittelbeschaffung sowie fein gestaffelte Beteiligungen ermöglicht mit Hauptaktionär Stadt. Vorteile: Risikoverteilung (keine Nachschusspflicht), sonst wie Localnet AG. Einfluss Stadt: Aktionärsrechte, Eignerstellung (80.1% AK), Vertretung im VR. Probleme: bisher kein kostendeckender Betrieb, Defizitdeckung durch Stadt (ca. 0.4 Mio. pro Jahr). „Hohle-Hand-Prinzip“. Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM 8 8 Projektleitung NPM 8

Musikschule Region Burgdorf (1) Gründe für die Ausgliederung: Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe (Dekret, künftig Musikschulgesetz): Ergänzung zum musikalischen Unterricht in der Volksschule. Verbundaufgabe Kanton (10 Mio.) und Gemeinden (20 Mio.). Sinnvolle regionale Zusammenarbeit von Gemeinden. Rechtsform: Verein weil nicht kommerzielle / nicht gewinnorientierte Aufgabe, weil er Gleichberechtigung der Mitglieder herstellt, weil er Selbständigkeit ermöglicht, weil er private Initiative zulässt. Einfluss Stadt: Mitgliedschaftsrechte, keine beherrschende Stellung, garantierter Sitz im Vorstand, gesetzliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit Verein-Gemeinden. Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM 9 9 9 Projektleitung NPM 9

Musikschule Region Burgdorf (2) Vorteile: Freie und selbständige Organisation und Angebotsgestaltung trotz gesetzlicher Vorgaben Probleme: Personalführung (Leitung Musikschule) durch Vereinsvorstand bereitete in der Vergangenheit Probleme. Sie sind jetzt mit neuen Statuten und neuem Leiter behoben. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt waren begrenzt. Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM 10 10 10 10 Projektleitung NPM 10

Personalvorsorgestiftung Region Emmental (1) Bis Ende 90er Jahre wurde die Pensionskasse als Aufgabe der Verwaltung von der Verwaltung geführt. Sie versicherte aber schon damals z.B. auch die Mitarbeitenden des Regionalspitals. Gründe für die Ausgliederung: Sicherung der Vorsorgekapitals in einer unabhängigen Rechtsform. Selbständige Personalvorsorgeeinrichtung. Risikoverteilung. Rechtsform: Stiftung, weil damit Vermögen rechtlich verselbständigt und unter öffentliche Aufsicht gestellt werden kann. Personalreglement. Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM 11 11 11 11 Projektleitung NPM 11

Personalvorsorgestiftung Region Emmental (2) Einfluss Stadt: Garantierte Sitze im Stiftungsrat (paritätisch Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Kein Stichentscheid des Präsidiums. Rechte als Arbeitgeber bzw. Versicherter gemäss übergeordnetem Recht. Vorteile: Das Vermögen der Versicherten ist in der Stiftungsform am besten geschützt. Gleichberechtigung Versicherte – Arbeitgeber. Probleme: Paritätische/politische Besetzung des Stiftungsrates bringt wenig Versicherungs- und Anlageknowhow in das Führungsorgan. Grosse Abhängigkeit des Rates vom Management der Kasse. Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM 12 12 12 12 12 Projektleitung NPM 12

Diverse Beispiele (1) Sportplatzgenossenschaft Rechtsform: geeignet für die langfristige Förderung wirtschaftlicher Interessen in gemeinsamer Selbsthilfe (z.B. Einkaufsgenossenschaft, Wohnbaugenossenschaft) Gründe für die Ausgliederung: Gemeinsame Trägerschaft für eine Sportanlage mit Burgergemeinde und Sportvereinen (es braucht mindestens 7 Mitglieder) Probleme: Jeder Genossenschafter hat 1 Stimme (Kopfstimmrecht), unabhängig von Anzahl Anteilscheinen bzw. Kapitalbeteiligung. Das führte bei der Markthallengenossenschaft zu Schwierigkeiten, weshalb sie in eine AG umgewandelt wurde. Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM 13 13 13 13 13 Projektleitung NPM 13

Diverse Beispiele (2) Ressourcenvertrag mit KAPO Bern „echte Auslagerung“ an unabhängige Dritte Rechtsform: Leistungsvereinbarung Gründe für die Ausgliederung: Der Dritte kann die Aufgabe besser erfüllen (Effizienz, Effektivität, Knowhow) und/oder er hat ein Monopol (Polizeigesetz) Beispiel Polizeidienstleistungen durch KAPO Bern Probleme: Abgrenzung Gemeindepolizeiaufgaben zu KAPO-Aufgaben. Umstellung von eigener Polizei auf „fremde“ Polizei. Verlust von Synergien. Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM 14 14 14 14 14 14 Projektleitung NPM 14

Diverse Beispiele (3) Wichtige Elemente einer Leistungsvereinbarung Vertragsparteien: klären, wer eine Leistungsvereinbarung abschliessen darf Vertragsgrundlagen: zum Beispiel Gegenstand des Vertrages: Was wird mit Vertrag beabsichtigt, was regelt er? Ziele des Vetrages Rechts- oder andere Grundlagen des Vertrages gemeinsame Absichtserklärungen Leistungsauftrag Leistungen der Leistungserbringerin: präzise Beschreibungen (was, wie, wieviel, wann, wo) Zusammenarbeit mit dem Besteller: Art und Weise Pflichten und Rechte der Leistungsbestellerin Finanzielle Abgeltung weitere Leistung Informationsplficht, Einsichtsrechte Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM 15 15 15 15 15 15 15 Projektleitung NPM 15

Diverse Beispiele (3) Wichtige Elemente einer Leistungsvereinbarung (Fortsetzung) Leistungsstörung, Konfliktregelung Meldepflicht für Leistungsstörungen Verhandlungspflicht ev. Mediation Inkrafttreten, Dauer, Kündigung Dauer: befristet (ohne Kündigung), unbefristet (mit Kündigung) Kündigung: Kündigungsgründe, Kündigungsfrist, Form Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM Projektleitung NPM 16 16 16 16 16 16 16 Projektleitung NPM 16