Kältemittel im Autogewerbe

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 Präsentation transkript:

Kältemittel im Autogewerbe Fachbewilligung Kältemittel im Autogewerbe Roland Arnet AVS, Chemiesicherheit

Daten aus den Kantonen ZH + AG Inhaltsverzeichnis Daten aus den Kantonen ZH + AG 2. Kontrollen in fünf Aargauer Gemeinden 3. gesetzliche Vorgaben 4. Vollzugsvarianten 5. weiteres Vorgehen AVS, Chemiesicherheit

ZH-Kontrollen, AG-Anschrift 46 171 100% Datenauswertung/-übersicht aus den Kantonen ZH (2005) und AG (2006) ZH AG (AG) ZH-Kontrollen, AG-Anschrift 46 171 100% Umgang mit Kältemitteln 40 165 97% Fachbewilligung vorhanden 16 93 54% zur Prüfung angemeldet 4 0 0% ohne Inhaber einer FB 20 72 43% AVS, Chemiesicherheit

Anzahl vorhandener Betriebe im Autogewerbe 38 Kontrolle sämtlicher Betriebe in fünf Aargauer Gemeinden Anzahl vorhandener Betriebe im Autogewerbe 38 Anzahl Betriebe mit Kältemitteln 12 Anzahl Betriebe mit Fachbewilligung 9 Betriebe, die in Kürze mit KM arbeiten wollen (4) Anzahl Betriebe ohne Fachbewilligung 3 (+4) AVS, Chemiesicherheit

Gesetzliche Vorgaben ChemRRV, Art. 7 sowie Anhang 2.10 Art. 7 Bewilligungspflichtiger Umgang mit Stoffen und Zubereitungen 1 Die folgenden Tätigkeiten dürfen beruflich oder gewerblich nur von natürlichen Personen mit einer entsprechenden Fachbewilligung oder als gleichwertig anerkannten Qualifikation oder unter Anleitung solcher Personen ausgeübt werden: b. … der Umgang mit Kältemitteln beim Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen. Anhang 2.10 Kältemittel, Ziffer 2.4 Vorschriften für die Abgabe von Kältemitteln 1 Kältemittel dürfen nur an Empfängerinnen abgegeben werden, welche die Anforderungen von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b für den Umgang mit Kältemitteln erfüllen. AVS, Chemiesicherheit

Variante 1: Garagen werden einzeln kontrolliert Vollzugsvarianten Variante 1: Garagen werden einzeln kontrolliert Variante 2: Lieferanten kontrollieren, ob eine Fachbewilligung vorhanden ist AVS, Chemiesicherheit

Ziel:  CH-weites, einheitliches Vorgehen Vorgehen gemäss Variante 2 Ziel:  CH-weites, einheitliches Vorgehen Fachstellen schreiben die Kältemittel-Lieferanten im eigenen Kanton an Sorgfaltspflicht im eigenen Kanton überprüfen bei allen Kältemittel-Lieferanten (nach 6-9 Monaten) - FB-Kontrollen im Autogewerbe (in ca. 1-2 Jahren) AVS, Chemiesicherheit