Biodiversitätsförderflächen

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Kapitel 3: Biodiversität planen
 Präsentation transkript:

Biodiversitätsförderflächen Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014 Biodiversitätsförderflächen BFF Qualitätsstufen, Klappertopf-Frühschnitt und Brachen Carlota Erismann, Abteilung Landwirtschaft

Neue Wegleitung Ökoausgleich Biodiversitätsförderflächen Neue Wegleitung Ökoausgleich Q 1 => früher DZV Q 2 => früher ÖQV, Ökoqualität Q 3 => ab 2017 Bei Agridea bestellen: Tel. 052 354 97 00 oder herunterladen: www.landwirtschaft.zh.ch > Direktzahlungen > Direktzahlungsbeiträge > Biodiversitätsbeiträge Abteilung Landwirtschaft

Qualitätsstufen: was ist neu? 8-jährige Verpflichtung für Wiesen, Weiden, Streue, auch Bäume Q 1 Neue BFF-Typen: - Uferwiese entlang von Fliessgewässern, ohne Schnittzeitpunkt, nur Q 1 - artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet, nur Q 2 Saum und Brachen: - Schnittgut muss nicht mehr abgeführt werden - Mulchen auch auf Saum erlaubt - Buntbrachen max. 8 Jahre am gleichem Standort Abteilung Landwirtschaft

Qualitätsstufen: was ist neu? Kantonale ÖQV-Regeln fallen weg Ausnahme Hecke Q 2: Vereinfachte Regelung vom Bund gutgeheissen => gleich wie vorher Q 2: - Mähaufbereiter auf Wiesen und Streue verboten - Messerbalken nicht mehr obligatorisch Q 2 Hochstamm-Obstbäume: - mind. 1/3 der Bäume mit Kronendurchmesser mindestens 3m - Zurechnungsfläche ZF, neu auch ab 200 Bäumen - bestehende Verträge „überbetriebliche Erfüllung“ z.Bsp. der ZF laufen weiter Abteilung Landwirtschaft

Klappertopf-Frühschnitt 2014 auf Q 2- , Vernetzungs- und Naturschutzflächen Deckungsgrad mindestens 20% (in blauem Kreis erreicht) Abteilung Landwirtschaft

Klappertopf-Frühschnitt 2014 Frühschnitt auf: - Q1 und Q 2 => - Vernetzungsfläche => - Naturschutzfläche => mit Einverständnis von: Ackerbaustelle Verantwortlicher des Vernetzungsprojekts Naturschutzbeauftragte Abteilung Landwirtschaft

Klappertopf-Frühschnitt: Vorgehen Meldeformular herunterladen: www.strickhof.ch  Fachwissen aktuell oder www.landwirtschaft.zh.ch  Direktzahlungen  aktuell (rechte Spalte) Ackerbaustelle informieren Ackerbaustelle bearbeitet das Anliegen selbst oder zieht bei Flächen mit Vernetzung und/ oder Naturschutz die zuständigen Stellen bei  Formular ausfüllen, Situationsskizze erstellen Bedingungen erfüllt, zuständige Stellen einverstanden => Unterschrift gilt als Sonderbewilligung Abteilung Landwirtschaft

Brachen-Kontrollen 2013 und 2014 2013: Kontrolle des Kantons 25 Flächen bei 12 Landwirten kontrolliert, davon 6 gemeldete und 4 von der „Watchliste“ 7 Kürzungen ausgesprochen 2014: Kontrollen Kontrolle durch Ackerbaustelle: Brache vorhanden, Fläche ok? Brachen mit hohem Anteil an Problempflanzen bitte melden: direktzahlungen@bd.zh.ch oder Tel. 043 259 27 34 => Kontrolle durch Kanton Abteilung Landwirtschaft