Leistungsbeurteilung in der Schule

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 Präsentation transkript:

Leistungsbeurteilung in der Schule Informationen zur Prüfung in BiWi Modul 3

Besuch des Seminars Leistungsbeurteilung Im Seminar „Leistungsbeurteilung“ ist ausschließlich eine vollumfängliche Teilnahme möglich. Wenn Sie alle Voraussetzungen (regelmäßige Teilnahme und Expertentätigkeit und alle Hausaufgaben) erbracht haben, sind Sie berechtigt, sich zur Portfolioprüfung anzumelden. Haben Sie eine oder mehrere Voraussetzungen nicht bis zur letzten Sitzung des Seminars erbracht, gilt das Seminar als nicht erfolgreich absolviert. In diesem Fall müssen Sie das Seminar zu einem späteren Zeitpunkt erneut vollumfänglich besuchen. Damit ist ausgeschlossen, dass Sie z. B. im ersten Anlauf die Expertentätigkeit absolvieren, nicht aber alle Hausaufgaben (und dann in einem weiteren Anlauf „nur noch“ die fehlenden Hausaufgaben abgeben)

Prüfungsmodalitäten in Modul 3 Modul 3 wird abgeschlossen durch zwei Modulprüfungen, die jeweils zu 50% in die Note eingehen eine Klausur am Semesterende (hierin sind die beiden Vorlesungen „Pädagogische Diagnostik“ und „Schulpsychologie für Lehrpersonen“ zu gleichen Anteilen abgebildet) UND eine Portfolioprüfung (einem im Anschluss an das Seminar „Leistungsbeurteilung in der Schule“ anzufertigenden benoteten Prüfungsportfolio) Wichtig: Beide Prüfungen müssen jeweils „bestanden“ werden (Note 4). Wird eine der Prüfungen nicht bestanden, so muss nur diese wiederholt werden. Es gibt jeweils bis zu drei „Versuche“. Dreimaliges Nichtbestehen eines der beiden Teile führt zum endgültigen Nichtbestehen. Mdl Hinweis: Die Regel, dass es nach dreimaligem Durchfallen in einem Pflichtmodul zur Exmatrikulation kommt, gilt global und ist folglich nicht für M3 spezifisch.

Formale Voraussetzungen zur Prüfungsanmeldung Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur ist der Besuch der die beiden Vorlesungen „Pädagogische Diagnostik“ und „Schulpsychologie für Lehrpersonen“. Formale Voraussetzungen für die Anmeldung zur Portfolio-Prüfung sind: Der vollumfängliche und erfolgreiche Besuch des Seminars „Leistungsbeurteilung“ Der vollumfängliche und erfolgreiche Besuch des Seminars „Beratung und der Schule“ Zur Vermeidung von Härten ist bezüglich dieses Nachweises in Ausnahmefällen (z. B. Besuch eines Blockseminars in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Semester) eine Nachreichung spätestens im darauffolgenden Semester möglich. Um die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme zu erbringen, verwenden Sie den Vordruck „Modulnachweis“ zu Modul 3. Mdl Hinweis: Beachten Sie bitte, dass Sie wenn Sie Beratung nachreichen müssen, die Portfolioprüfung zwar absolvieren können, Ihre Note aber erst dann an das HPA mitgeteilt (und damit gültig) wird, wenn Sie den Nachweis zu „Beratung“ im Prüfungssekretariat nachgereicht haben. Versäumen Sie es, den Nachweis nachzureichen, wird die Bewertung des PF ungültig und die Prüfung als nicht bestanden gewertet.

Der Vordruck Modulnachweis Hier die erfolgreiche Seminar-Teilnahme durch den Dozierenden bestätigen lassen https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb1/prof/PAD/BW1/Balmes/Sonstiges/Modulnachweise/Modul_3_Studienleistungen_112016.pdf

Der Vordruck Modulnachweis Hier die erfolgreiche Seminar-Teilnahme durch den Dozierenden bestätigen lassen https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb1/prof/PAD/BW1/Balmes/Sonstiges/Modulnachweise/Modul_3_Studienleistungen_112016.pdf

Anmeldung zur Portfolioprüfung - Zeitpunkt Wenn Sie an „Leistungsbeurteilung“ erfolgreich teilgenommen haben, melden Sie sich im Regelfall im gleichen Semester zur Portfolioprüfung an. In besonderen Fällen ist es möglich, sich bis zu zwei Prüfungszyklen später noch zur PF-Prüfung anzumelden. Z. B.: Sie haben an „Leistungsbeurteilung“ im WiSe 15/16 erfolgreich teilgenommen, sich aber nicht zur PF-Prüfung angemeldet. Dann können Sie sich spätestens im WiSe 16/17 zur PF-Prüfung anmelden. Versäumen Sie es, sich bis zwei Semester nach der erfolgreichen Teilnahme am Seminar Leistungsbeurteilung zur PF-Prüfung anzumelden, müssen Sie das Seminar erneut vollumfänglich besuchen (!) Dies soll sicherstellen, dass sich Ihr PF auch tatsächlich auf Ihren Seminarbesuch bezieht. Geben Sie Ihr PF nicht unmittelbar nach dem Besuch des Seminars ab, haben Sie kein Anrecht darauf, dass Ihr PF von der/dem Dozierenden bewertet wird, bei der/dem Sie das Seminar besucht haben.

Anmeldung zur Portfolioprüfung - Procedere Sie melden sich verbindlich beim Prüfungssekretariat der Bildungswissenschaften (Frau Paulus) zur Portfolioprüfung an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich über ein Anmeldeformular. Zusätzlich legen Sie diesem Formular eine Kopie Ihres Modulnachweises (Modul 3) bei (eingereichte Originale werden nicht zurückgegeben) Die Unterlagen reichen Sie fristgerecht über den Briefkasten DM 27 ein. Keine Abgabe über die/den Dozierenden!

Anmeldeformular Portfolioprüfung A. Formular mit Adobe öffnen und die Felder dort ausfüllen B. Formular ausdrucken und unterschreiben C. Nachweis kopieren D. Anmeldeformular und Kopie des Modulnachweises über Postfach DM 27 im Prüfungssekretariat einreichen

Anmeldung zur Portfolioprüfung Fristverlängerung nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) im Prüfungssekretariat (z.B. per mail) Wird vom Prüfungssekretariat ausgefüllt Wird vom Prüfer ausgefüllt

Wichtige Hinweise (I) Melden Sie sich nur dann zur Prüfung an, wenn es Ihnen möglich ist, das PF auch fristgerecht abzugeben und die erfolgreiche Teilnahme im Seminar „Beratung in der Schule“ nachzuweisen. Im Fall einer erfolgten Anmeldung führt die ausbleibende oder nicht fristgerechte Abgabe des PF oder der fehlende Nachweis aus „Beratung“ zum Nichtbestehen (Note 5). Sollten Sie während der Bearbeitungszeit erkranken, reichen Sie bitte beim Prüfungssekretariat ein ärztliches Attest ein. Die Bearbeitungszeit verlängert sich in diesem Fall um die Dauer der Krankschreibung. Die Versäumnis der Nachreichung des Nachweises für „Beratung in der Schule“ (nur in besonderen Fällen möglich, s. o.) führt ebenfalls zum Nichtbestehen. Mdl Hinweis: es wurde zuvor schon gesagt, dass die Nachreichung von „Beratung“ bis spätestens ein Semester nach der Prüfung möglich ist. Wenn Sie nachreichen müssen, begeben Sie sich automatisch in eine Bringschuld. Versäumen Sie es, den Nachweis fristgerecht nachzureichen, wird die (bereits erfolgte) PF-Bewertung ungültig und Sie fallen durch.

Wichtige Hinweise (II) Beachten Sie bitte, dass Sie sich nach einem Nichtbestehen zwingend im darauffolgenden Prüfungszyklus erneut zur PF-Prüfung anmelden müssen. Das Versäumnis einer erneuten Anmeldung führt automatisch zum erneuten Nichtbestehen.

Fristen zur Portfolioprüfung im SoSe 2017 Eine Prüfungsanmeldung ist möglich in der Zeit vom 22.07.2017 bis zum 07.08.2017, 12h. Bitte keine Abgabe im Sekretariat, nutzen Sie den Briefkasten DM 27. Das Portfolio muss bis spätestens Montag, 21.08.2017, 12 Uhr beim Prüfungssekretariat abgegeben werden Hinweis: Der Abgabetermin am 21.08.2017 liegt vier Wochen nach dem Ende der Lehrveranstaltungen. Hiermit steht Ihnen in jedem Fall ausreichend Zeit zur Bearbeitung zur Verfügung. Es wird dennoch dringend empfohlen das Portfolio im Grundsatz veranstaltungsbegleitend bzw. kontinuierlich anzufertigen.