Private PKW-Nutzung Reisekosten ab 2014 Schongau, 9. April 2014 Erwin Effner / Gerhard Haberstock Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Betrieblich und privat genutzter PKW Private PKW-Nutzung Betrieblich und privat genutzter PKW private Fahrten betriebliche Fahrten Kosten = betrieblich veranlasst Betriebsausgaben Kosten = privat veranlasst keine Betriebsausgaben Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Private PKW-Nutzung - Fahrtenbuch Lfd. Kfz-Kosten 5.200 € Steuer, Versicherung 800 € Abschreibung (16,67% v. 36.000 € Netto-AK) 6.000 € Gesamt 12.000 € Gefahrene km betrieblich 18.000 km Gefahrene km privat 6.000 km 24.000 km Kosten je km (12.000 € / 24.000 km) 0,50 €/km Betriebsausgaben (18.000 km x 0,50 €/km) 9.000 € Privat (6.000 km x 0,50 €/km) 3.000 € USt: „Unentgeltliche Wertabgabe“, soweit Kosten mit Vorsteuerabzug (ohne Kfz-Steuer und Versicherung) → Umsatzsteuer insoweit nicht abziehbar Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Private PKW-Nutzung - Fahrtenbuch Problem Fahrtenbuch – Erforderliche Angaben ● Datum ● Start und Ziel ● Zweck ● km-Stand zu Beginn und Ende der Fahrt ● Art der Fahrt - Fahrt Wohnung – Betrieb - Betriebliche Fahrt - Private Fahrt ● Zeitnahe Aufzeichnungen Gefahr: Nichtanerkennung, wenn nicht ordnungsgemäß geführt! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Private PKW-Nutzung - 1%-Methode Inländischer Listenpreis bei Erstzulassung 41.100 € + Kosten der Sonderausstattung (Klimaanlage) 1.740 € Gesamt (= Bruttolistenpreis) 42.840 € gerundet auf volle 100 € 42.800 € davon 1% = monatlicher privater Nutzungsanteil 428 € x 12 Monate (pauschaler Nutzungswert) 5.136 € H: Die tatsächlichen PKW-Kosten (12.000 €) sind Betriebsausgaben USt: „Unentgeltliche Wertabgabe“ 428 € x 12 Monate = 5.136 € - Pauschalabschlag 20% 1.028 € 4.108 € x 19% = 780,52 € → Umsatzsteuer insoweit nicht abziehbar Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
1%-Methode - Kostendeckelung Beispiel wie vor: Bruttolistenpreis gerundet auf volle 100 € 42.800 € privater Nutzungsanteil 428 € / Monat x 12 Monate 5.136 € aber: lfd. Kfz-Kosten 3.800 € Steuer, Versicherung 800 € Abschreibung (Anschaffung 2007) 0 € Gesamt 4.600 € Kostendeckelung! Obergrenze für den pauschalen Nutzungswert: Gesamtkosten → pauschaler Nutzungswert höchstens 4.600 € → PKW-Kosten als Betriebsausgaben 0 €! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
1%-Methode – mehrere PKW Problem: mehrere PKW im Betriebsvermögen. Beispiel: Architekturbüro mit 6 PKW, die vom Betriebsinhaber, der Ehefrau und den Angestellten genutzt werden. Lösung: Ansatz einer Nutzungsentnahme für zwei PKW mit den höchsten Listenpreisen und entsprechende Erklärung zur privaten Mitbenutzung. Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Fahrten Wohnung - Betriebsstätte Ausgangsfall – Entfernungspauschale Arbeitnehmer A wohnt in Schongau und arbeitet in Weilheim (Entfernung 25 km). Er fährt in 2013 an 220 Tagen mit dem PKW zu seinem Arbeitsplatz. Werbungskosten des A (Entfernungspauschale) 25 km x 0,30 €/Entfernungs-km x 220 Tage = 1.650 € Die Entfernungspauschale - ist verkehrsmittelunabhängig (PKW, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften, Ehegatten mit gemeinsamer Tätigkeitsstätte) - gilt für Fahrten zwischen Wohnung und „erster Tätigkeitsstätte“ (bisher: regelmäßige Arbeitsstätte) - beträgt unabhängig von den tatsächlichen Kosten: 0,30 €/Entf.-km Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Zur Erinnerung: Einkommensteuerbescheid 2013 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn) 12.000 € + Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn 61.650 € ./. Werbungskosten (Entfernungspauschale) 1.650 € 60.000 € + Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 10.000 € 82.000 € ./. Sonderausgaben usw. 12.000 € = zu versteuerndes Einkommen 70.000 € Einkommensteuer (Splittingtarif) 14.470 € Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Fahrten Wohnung - Betriebsstätte Entfernungspauschale gilt auch für den Unternehmer Unternehmer U wohnt in Altenstadt. Sitz seines Betriebs ist in Peiting (Entfernung 10 km), zu dem er in 2013 an 220 Tagen fährt. Beispiel wie oben (Fahrtenbuch) Kfz-Kosten 12.000 €, 24.000 km Jahresfahrleistung = 0,50 €/km ◊ tatsächliche Fahrkosten Wohnung - Betrieb 10 km x 0,50 €/km x 2 (Hin- und Rückfahrt) x 220 Tage 2.200 € ◊ abziehbar: Entfernungspauschale 10 km x 0,30 €/Entf.-km x 220 Tage - 660 € ◊ nicht abziehbare Betriebsausgabe 1.540 € USt: Keine „unentgeltliche Wertabgabe“ → keine Korrektur! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Fahrten Wohnung - Betriebsstätte Entfernungspauschale gilt auch beim Unternehmer Unternehmer U wohnt in Altenstadt. Sitz seines Betriebs ist in Peiting (Entfernung 10 km), zu dem er in 2013 an 220 Tagen fährt. Beispiel wie oben (1%-Methode) Bruttolistenpreis 42.800 € Grundlage 0,03% des Bruttolistenpreises pro Monat und Entf.-km ◊ nicht abziehbare Betriebsausgaben 42.800 € x 0,03% x 10 Entf.-km x 12 Monate = 1.540 € ./. Entf.-Pauschale 10 km x 220 Tage x 0,30 € 660 € nicht abziehbare Betriebsausgabe 880 € USt: Keine „unentgeltliche Wertabgabe“ → keine Korrektur! Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Privatfahren und Fahrten Wohnung - Betriebsstätte Zusammenstellung Unternehmer U wohnt in Altenstadt. Sitz seines Betriebs ist in Peiting (Entfernung 10 km), zu dem er in 2013 an 220 Tagen fährt. Der Bruttolistenpreis für den PKW beträgt 42.800 €. PKW-Kosten gesamt 12.000 € 1%-Methode Nicht abziehbar Privatfahrten 5.136 € Nicht abziehbar Fahrten Wohnung – Betrieb 880 € 6.016 € Fahrtenbuch Nicht abziehbar Privatfahrten 3.000 € Nicht abziehbar Fahrten Wohnung – Betrieb 1.540 € 4.540 € Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Betriebsvermögen – Privatvermögen gemischt genutzter PKW betrieblicher Anteil weniger als 10% über 50% 10 - 50% immer Betriebsvermögen auf Wunsch Betriebsvermögen immer Privatvermögen Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Notwendiges Betriebsvermögen ◊ Notwendiges Betriebsvermögen ◊ Glaubhaftmachung des Umfangs der betrieblichen Nutzung erforderlich, wenn nicht „typischerweise“ überwiegend betrieblich genutzt ◊ Folgen: - Alle Aufwendungen (zunächst) Betriebsausgaben - Privatanteil nach Fahrtenbuch- oder 1%-Methode - Veräußerungsgewinn steuerpflichtig - Veräußerungsverlust mindert den Gewinn PKW - betriebliche Fahrten über 50% Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Gewillkürtes Betriebsvermögen - Privatvermögen ◊ „Gewillkürtes“ Betriebsvermögen (Wahlrecht – „auf Wunsch“!) - Alle PKW-Kosten = - Kosten für betriebliche Fahrten = (zunächst) Betriebsausgaben Betriebsausgaben - Privatanteil: 1%-Methode nicht - Nachweis der tatsächlichen zulässig, ggf. Schätzung (anteiligen) Kosten - Veräußerungsgewinn/ - oder: 0,30 € / gefahrenem km Veräußerungsverlust betrieblich - Veräußerungsgewinn/-verlust privat! PKW - betriebliche Fahrten zwischen 10% und 50% Betriebsvermögen Privatvermögen Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Gewillkürtes Betriebsvermögen „Gewillkürtes“ Betriebsvermögen Privatanteil: 1%-Methode nicht zulässig – Beispiel – betriebliche Nutzung des PKW: 10% PKW-Kosten (lfd. + feste Kosten, AfA) 16.000 € Bruttolistenpreis 50.000 € Privatanteil nach 1%-Methode wäre (50.000 € x 1% x 12 = ) 6.000 € Privatanteil nach tatsächlichen Kosten (90% v. 16.000 € = ) 14.400 € PKW - betriebliche Fahrten zwischen 10% und 50% Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Betriebsvermögen - Privatvermögen ◊ Nachweis des betrieblichen/privaten Anteils: Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum (z. B. 6 Monate) - betrieblich/privat veranlasste Fahrten (jeweiliger Anlass und jeweils zurückgelegte Strecke) - km-Stände zu Beginn und Ende des Aufzeichnungszeitraums ◊ ggf. Vorteil im Einzelfall keine Anwendung der 1%-Methode PKW - betriebliche Fahrten zwischen 10% und 50% Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Notwendiges Privatvermögen Privatvermögen - aber: Kosten für betriebliche Fahrten = Betriebsausgaben - Nachweis der tatsächlichen (anteiligen) Kosten oder: 0,30 € / gefahrenem km - Veräußerungsgewinn / Veräußerungsverlust privat PKW - betriebliche Fahrten unter 10% Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Reisekosten Reisekosten ab 2014 Geschäftsreise Dienstreise Unternehmer Arbeitnehmer = auswärtige betriebliche/berufliche Tätigkeit Abzugsfähige Aufwendungen - Fahrtkosten - Verpflegungspauschale - Übernachtungskosten - Reisenebenkosten Reisekosten Geschäftsreise Dienstreise Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Reisekosten ab 2014 Fahrtkosten ◊ fremde Verkehrsmittel: Fahrpreis Bus, Taxi, Bahn, Flugzeug, Schiff, Mietwagen einschl. Nebenkosten (Zuschläge, Reservierungskosten) ◊ eigener PKW - tatsächliche Kosten Arbeitnehmer, Unternehmer mit Privat-PKW: km-Satz errechnet aus Gesamtkosten und Gesamt-km - oder: 0,30 €/km (Arbeitnehmer, Unternehmer mit Privat-PKW) Fahrtkosten Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Mehraufwendungen für Verpflegung Reisekosten ab 2014 Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von der Wohnung und Betriebs- / Tätigkeitsstätte ◊ Abwesenheit unter 8 Stunden --- € ◊ für An- und Abreisetag bei auswärtiger Übernachtung 12,00 € (unabhängig von der Abwesenheitsdauer) ◊ mehr als 8 Stunden und weniger als 24 Stunden 12,00 € (eintägig - ohne auswärtige Übernachtung) ◊ mindestens 24 Stunden Abwesenheit 24,00 € (mehrtätige Auswärtstätigkeit – Dreimonatsfrist!) H: Höhere Pauschbeträge bei Auslandsreisen Mehraufwendungen für Verpflegung Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Mehraufwendungen für Verpflegung Reisekosten ab 2014 Verpflegungspauschale bei Arbeitnehmern Bei „Verpflegung“ des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ◊ Kürzung der Verpflegungspauschale um - 4,80 € für Frühstück (20% von 24,00 €) - 9,60 € für Mittag- und/oder Abendessen (40% von 24,00 €) ◊ Kürzung tagesbezogen bis maximal 0 € ◊ Steuerfreier Arbeitgeberersatz oder Werbungskosten des Arbeitnehmers Mehraufwendungen für Verpflegung Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Reisekosten ab 2014 Übernachtungskosten Beim Unternehmer und beim Arbeitnehmer ◊ unbegrenzter Abzug bis zum 48. Monat ◊ ab dem 49. Monat an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte → Begrenzung auf höchstens 1.000 € / Monat ◊ Abzug der entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen ◊ Abzug der reinen Übernachtungskosten → Kürzung um Kosten bzw. anteilige Verpflegungspauschale für Frühstück Übernachtungskosten Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Reisekosten ab 2014 Reisenebenkosten Beim Unternehmer und beim Arbeitnehmer ◊ Garagen-, Parkplatzgebühren ◊ Kosten für Gepäck (Beförderung, Aufbewahrung, Versicherung) ◊ Eintritt (Messen, Ausstellungen) ◊ berufliche/betriebliche Telefonkosten Reisenebenkosten Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Dienstreise von Arbeitnehmern Reisekosten ab 2014 beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit außerhalb der „ersten Tätigkeitsstätte“ ◊ Erste Tätigkeitsstätte - nach dienst- und arbeitsrechtlicher Festlegung des Arbeitgebers - bei fehlender Zuordnung: Bestimmung nach quantitativen Kriterien (Arbeitstage) ◊ nicht: häusliches Arbeitszimmer Dienstreise von Arbeitnehmern Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Dienstreisen von Arbeitnehmern Reisekosten ab 2014 Beispiel: Arbeitnehmer A (wohnt in Schongau) ist lt. Arbeitsvertrag an drei Wochentagen in einer Filiale seines Arbeitgebers in Schongau und in zwei Wochentagen in einer Filiale in Landsberg tätig. Der Arbeitgeber hatte zunächst die Filiale in Schongau als erste Tätigkeitsstätte festgelegt. Ab 1. Juli 2014 legt er Landsberg als erste Tätigkeitsstätte fest. Lösung: Bis 30. Juni 2014 hat A seine erste Tätigkeitsstätte in Schongau und ab 1. Juli 2014 in Landsberg. Die Fahrten sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die jeweils anderen Fahrten sind Dienstreisen. Dienstreisen von Arbeitnehmern Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Werbungskosten des Arbeitnehmers Reisekosten ab 2014 Fahrten Whg.-Arbeitsstätte Auswärtstätigkeit - Entfernungspauschale - Fahrtkosten in voller Höhe (0,30 € / Entf.-km) (0,30 € / gefahrener km) - keine Mehraufwendungen für - Mehraufwendungen für Verpflegung Verpflegung (Pauschalen, z. B. 12 € / Tag) Werbungskosten des Arbeitnehmers Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Erwin Effner / Gerhard Haberstock