Die Rote Armee Fraktion: Eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat?

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Die Rote Armee Fraktion: Eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat? http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f7/Rote_armee_fraktion_logo.png Die Rote Armee Fraktion: Eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat? Von: Daniel Schimanek

Mündliche Abiturprüfung 2005 Gliederung Gliederung Politisches Klima vor der Gründung der RAF Entstehung und Entwicklung der RAF Die drei RAF-Generationen Mythos Stammheim & Haftbedingungen Veränderungen im Rechtsstaat Der deutsche Herbst Die RAF – Eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat? Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Mündliche Abiturprüfung 2005 Politisches Klima vor der Gründung der RAF Verbot der KPD Wiederaufrüstung Keine „deutschen“ Aktionen gegen den Vietnamkrieg Fehlende Auseinandersetzung mit der NS-Zeit Polizeistaat Deutschland Notstandsgesetze Polizeiliche Gewalt gegen Demonstranten Kaufhausbrände in Brüssel Notstandsgesetze (Einschränkung der Grundrechte im Notfall) Polizeiliche Gewalt gegen Demonstranten (Tod Benno Ohnesorgs) Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Mündliche Abiturprüfung 2005 Entstehung und Entwicklung der RAF 2.4.1968: Entzündung zweier Frankfurter Kaufhäuser u. a. durch Gudrun Ensslin und Andreas Baader Festnahme Baaders 14.5.1970: Befreiungsaktion von Baader durch Ensslin, Mahler und Meinhof 22.5.1970: Erklärung der „Roten Armee Fraktion“: …dies sei das Ende der Ohnmacht, jetzt fange man an, "die Rote Armee aufzubauen, eine bewaffnete Auseinandersetzung zu führen und das Proletariat zu organisieren“ Vierwöchige Guerillaausbildung der Gründungsgeneration bei der El Fatah in Jordanien Brandsätze Festnahme wo? Institut? Erklärung wo? Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Mündliche Abiturprüfung 2005 Entstehung- und Entwicklung der RAF Aktionen der RAF: Banküberfälle Diebstähle von Amtspapieren Bombenanschläge - US Hauptquartier Frankfurt - Polizeistation Augsburg - LKA München - Bundesrichter Buddenberg - Axel-Springer-Haus - Europa-Hauptquartier der US-Armee in Heidelberg  Bilanz: 4 Tote und 41 Verletzte Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Die drei RAF-Generationen Meinhof Die Erste Generation: 1970-1972 Gründung der RAF und erste Terroraktionen Ulrike Meinhof (1934-1976) Andreas Baader (1943-1977) Gudrun Ensslin (1940-1977) Jan-Carl Raspe (1944-1977) Die Zweite Generation: 1972-1977 Versuch der Befreiung der verhafteten ersten Generation Die Dritte Generation: 1977-1998 Sabotageakte und Mordanschläge Auflösung der RAF am 20.4.1998 Baader Bilderquelle: http://www.ifdt.de/0202/_images/ausschnitt020204.jpg Ensslin Raspe Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Mündliche Abiturprüfung 2005 Mythos Stammheim & Haftbedingungen Gefangenname fast aller RAF-Mitglieder im Juni 1972 1 Jahr in verschiedenen Gefängnissen => Isolationshaft Interner verstärkter Verhaltenskatalog Kommunikation über Anwälte (Sympathisanten) 3 Hungerstreiks 1973: sukzessive Verlegung nach Stammheim (Hochsicherheitstrakt). 1 Jahr in verschiedenen Gefängnissen => Isolationshaft (Meinhof in „Totem Trakt“) 3 Hungerstreiks  Beim Tod Holger Meins durch Unterernährung bundesweite Proteste 1973 sukzessive Verlegung nach Stammheim (Hochsicherheitstrakt). Dort: Aufhebung der Kontaktsperre, gemeinsame Hofgänge, usw. Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Mündliche Abiturprüfung 2005 Mythos Stammheim & Haftbedingungen 24.4.1975: Geiselnahme in der deutschen Botschaft in Stockholm Forderung: Freilassung von 26 RAF-Terroristen Bundeskanzler Helmut Schmidt: „Meine Herren, mein ganzer Instinkt sagt mir, dass wir hier nicht nachgeben dürfen.“  Tod zweier Geiseln, schwere Verletzungen bei allen anderen Beteiligten 21.5.1975: Prozessbeginn 8/9. 5. 1976 : Selbstmord Ulrike Meinhofs Vorsitzender Dr. Prinzig; später abgelöst Zitat: Baader-Meinhof-Komplex , Seite 330 Forderung: Freilassung von 26 RAF-Terroristen (darunter Baader-Meinhof-Gruppe) Tod zweier Geiseln (Symbolische Erschießung), schwere Verletzungen bei allen anderen Beteiligten (Fehlzündung eines Sprengsatzes) Anfänglich Anträge auf Vertagung wegen Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten Schmidt Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Mündliche Abiturprüfung 2005 Veränderungen im Rechtsstaat durch den RAF-Prozess Erlass neuer Gesetze - § 129 a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen Verschärfung der Strafprozessordnung - §137 StPO: Maximal drei Anwälte pro Angeklagtem - §138 a, b StPO: Möglichkeit der Nichtzulassung von Vertrauensanwälten - § 146 StPO: Verbot der Mehrfachverteidigung eines Rechtsanwalts §129 a: Bei Verdacht: Isolationshaft, bis 10 Jahre für Mitgliedschaft §138 a, b: bei Verdacht auf Mitwirkung, bei Mithilfe für Verbrechen (auch als Mittelsmann) §146: Pro Anwalt nur 1 Klient pro Verfahren Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Mündliche Abiturprüfung 2005 Der „Deutsche Herbst“ Versuche der 2. Generation, die 1. Generation freizupressen Orientierung an Lorenz-Entführung der „Bewegung 2. Juni“  Erfolgreiche Freipressung von 6 Gefangenen (ohne Mordvorwurf) 30.7.1977: Entführungsversuch Jürgen Pontos  Tod wegen Gegenwehr 25.8.1977: Attentatsversuch auf Bundesanwaltschaft in Karlsruhe  Fehlschlag Lorenz-Entführung: was kurz passiert ist http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/033.jpg Jürgen Ponto: Vorstandsvorsitzender der Dresdner Bank Attentatsversuch: entweder technischer Defekt oder absichtliches nicht scharfmachen http://www.stern.de/_content/26/15/261571/ponto_dpa200_250.jpg Lorenz Ponto Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Mündliche Abiturprüfung 2005 Der „Deutsche Herbst“ 05.09.1977: Entführung des Arbeitgeber- präsidenten Hans-Martin Schleyer Forderungen: - Freilassung von 12 Mitgliedern der 1. Generation - Ausreise der Gefangenen in ein Land ihrer Wahl - Aushändigung von 100.000 DM an jeden Gefangenen 13.10.1977: Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ durch palästinensisches Kommando „Kofre Kaddum“ nach Mogadischu Forderungen: - Die gleichen wie die der Schleyer-Entführer - Freilassung von 2 in der Türkei inhaftierten Palästinensern - 15 Millionen US-$ (Weitere Forderungen) Schleyer: dabei Mord an 3 begleitenden Polizisten und dem Chauffeur http://www.nrw2000.de/nrw/pics_nrw/raf.jpg http://homepage.hispeed.ch/somalia/abb_landshut_02.jpg „Kofre Kaddum“ : Palma (Start) – Rom – Zypern – Bahrain – Dubai – Mogadischu An Bord 86 Passagiere, v.a. Deutsche Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Die RAF – Eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat? Reaktionen der Bundesregierung: Sofortige Kontaktsperre durch „rechtfertigenden Notstand“ (§34 StGB) „Kontaktsperre-Gesetz“ durch Bundestag/Bundesrat Kein Nachgeben gegenüber Flugzeugentführern  18.10.1977: Sturm der Flugzeugs durch die GSG9 Spiel auf Zeit mit den Schleyer-Entführern Keine Freilassung der 1. Generation Reaktion von Schleyers Sohn Hanns-Eberhard: Wendung an das Bundesverfassungsgericht: Forderungen: - Eingehen auf die Forderungen der Entführer - Schutz des Lebens Hans-Martin Schleyers Sturm: Keine Geiseln verletzt, 3 der 4 Entführer tot Schleyer: Fahndungserfolg Hanns-Eberhard: Sohn Hans-Martin Schleyers Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Die RAF – Eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat? Reaktionen der Bundesverfassungsgerichts: Klärung der Zuständigkeit zwischen den beiden Senaten  Befreiung der Flugzeuggeiseln Morgen des 18.10.1977: „Suicide Action“ Selbstmord von Raspe, Baader, Ensslin Irmgard Möller überlebt schwer verletzt mit Stichverletzungen  Ermordung Hanns-Martin Schleyers => Zuständigkeit bei 1. Senat Mündliche Verhandlung: 2130-2400 Urteilsverkündung um 545: Ablehnung des Antrags Sturm: Keine Geiseln verletzt, 3 der 4 Entführer tot Schleyer: Fahndungserfolg Hanns-Eberhard: Sohn Hans-Martin Schleyers Suicide Action: RAF-interne Bezeichnung Erklärung zur Ermordung: „Wir haben nach 43 Tagen Hanns Martin Schleyers klägliche und korrupte Existenz beendet.[...] Der Kampf hat erst begonnen. Freiheit durch bewaffneten antiimperialistischen Kampf.” Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Die RAF – Eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat? Problem: Es hat seitens des BVerfGerichts kein Abwägungsprozess stattgefunden! schwere Nachteile für das Individuum Hanns Martin Schleyer (konkrete Lebensgefahr, Grundrechte) schwere Nachteile für den Staat und die Allgemeinheit (Gewaltmonopol, Kalkulierbarkeit, Erpressbarkeit, Bedrohung weiterer Staatsbürger) Doppelhypothese = Bei Eile nur Abwägung der möglichen Folgen eines Positiven/Negativen Urteils Nichtfreilassung der Terroristen => Tötung Schleyers : wegen Unglaubwürdigkeit vor der Öffentlichkeit Schwere Nachteile für Hanns Martin Schleyer ? - Notwendigkeit seiner Ermordung durch die RAF (konkrete Bedrohung) - Verletzung seiner Grundrechte schwere Nachteile für den Staat und die Allgemeinheit ? - Verlust der staatlichen Strafgewalt - Kalkulierbarkeit staatlicher Reaktionen - Gefährdung weiterer Staatsbürger (abstrakte Bedrohung) Verletzung der Garantie der Menschenwürde - Art. 1 I GG Verletzung des Rechts auf Leben - Art. 2 II 1 GG Verletzung des Gleichheitsrechts - Art. 3 I GG Austausch: Ja! Austausch: Nein! Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Mündliche Abiturprüfung 2005 Fazit Der Rechtsstaat kommt an seine Grenzen, wenn die Jurisdiktion nicht gesetzeskonform handelt die Politik Einfluss auf Verfassungsorgane nimmt Der Rechtsstaat bewährt sich, wenn er Selbstjustiz nicht zulässt sowie sein Gewaltmonopol verteidigt er nicht erpressbar wird auch in Extremsituationen rechtsstaatlich verfahren wird auch Extremsituationen nicht zu Einschränkungen der verfassungsrechtlich garantierten bürgerlichen Freiheiten führen Der Rechtsstaat kann Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung positiv zu seiner Weiterentwicklung nutzen Rechtsstaat: Freiheitssicherung; Rechtsgleichheit; Rechtssicherheit; Gewaltenteilung. Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Die RAF – Eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat? Argumente für den Austausch: Brutale Entschlossenheit der RAF  Akute Lebensgefahr Schleyers  „Staatlich geduldeter Mord“ Leben, das höchste Gut – Artikel 1 & 2 GG §34 StGB – Rechtfertigender Notstand Keine Fahndungserfolge bei Terroristen & Geisel Argumente gegen den Austausch: § 120 StGB – Verbot der Gefangenenbefreiung Durchsetzung der Strafgewalt, keine Tolerierung von Selbstjustiz Erpressbarkeit des Staates „judicial self-restraint“ „judicial self-restraint“ : Entscheidung aus der Politik, BVerfGE soll nicht „politik treiben“ Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Mündliche Abiturprüfung 2005 Orientierungspunkte 1 1. Der Antrag Hanns-Eberhard Schleyers.......................................................... 26 1.1 Die „brutale Entschlossenheit“ der RAF........................................................ 27 1.2 Die akute Lebensgefährdung Hanns Martin Schleyers................................... 27 1.3 Das Leben - das höchste Rechtsgut der Verfassung....................................... 29 1.4 Nicht nur eine Bedrohung Schleyers - die „Landshut“-Entführung............... 30 2. Die Stellungnahme der Bundesregierung vom 15. Oktober 1977................. 31 2.1 „Schleyers Leben muß geschützt werden ...“ ................................................ 31 2.2 „... das anderer Staatsbürger jedoch ebenfalls“............................................... 31 2.3 Gefahr der Erpressbarkeit des Rechtsstaats.................................................... 32 2.4 Der Staat soll zur strafbaren Gefangenenbefreiung gezwungen werden........ 32 2.5 Der Grundsatz des „ judicial self-restraint“.................................................... 33 3. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 1977............... 33 3.1 Die Staatsorgane müssen selbst entscheiden.................................................. 33 3.2 Andere Staatsbürger sind in Gefahr................................................................ 34 3.3 Kein Anspruch auf Gleichbehandlung mit Peter Lorenz................................ 34 Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005

Mündliche Abiturprüfung 2005 Orientierungspunkte 2 1. Einstweilige Anordnungen vor dem Bundesverfassungsgericht..................... 35 2. Nur die Folgen der richterlichen Entscheidung sind zu berücksichtigen - die sogenannte „Doppelhypothese“................................................................ 35 2.1. Schwere Nachteile für Hanns Martin Schleyer ?........................................... 36 2.2 Schwere Nachteile des Staates und der Allgemeinheit ?................................ 38 2.2.1 Verlust der staatlichen Strafgewalt.............................................................. 38 2.2.2 Kalkulierbarkeit staatlicher Reaktionen....................................................... 38 2.2.3 Gefährdung weiterer Staatsbürger............................................................... 38 2.2.3.1 Entwicklungen im Parallelfall Lorenz...................................................... 38 2.2.3.2 Wahrscheinlichkeit im Schleyer-Fall........................................................ 39 3. Abwägung der Nachteilsschwere.................................................................... 40 4. Mißachtung rechtlicher Dogmatik zugunsten öffentlicher Akzeptanz ?......... 42 5. Die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde Schleyers.................... 43 5.1. Änderung der Rechtsprechung....................................................................... 44 5.2. Folgen der unzulässigen Rechtsprechungsänderung..................................... 46 5.3. Der Schutz Schleyers durch Grundrechte....................................................... 47 5.3.1 Rechtmäßigkeit der Gefangenenfreilassung................................................ 47 5.3.1.1 Anwendbarkeit des § 34 StGB im öffentlichen Recht ............................. 48 5.3.1.2 Staatsnotrecht aus dem Grundgesetz........................................................ 49 5.3.2 Verletzung von Grundrechten Schleyers..................................................... 49 5.3.2.1 Verletzung der Garantie der Menschenwürde - Art. 1 I GG..................... 50 5.3.2.2 Verletzung des Rechts auf Leben - Art. 2 II 1 GG................................... 53 5.3.2.3 Verletzung des Gleichheitsrechts - Art. 3 I GG........................................ 57 6. Motive der Verfassungsrichter für ihre Entscheidung................................... 58 Daniel Schimanek Mündliche Abiturprüfung 2005