Lerndokumentation Loïc Bardet, Vorstandsmitglied OdA AgriAliForm

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Lerndokumentation Loïc Bardet, Vorstandsmitglied OdA AgriAliForm Berufsbildnertagung 2014 Wädenswil 4. Februar 2014

Inhalt Was ist die «Lerndokumentation»? Wie bewertet man die Lerndokumentation? Meinung der Berufsverbände Neuer Leitfaden Fragen und Diskussion

Was ist die «Lerndokumentation»? Verordnung über die berufliche Grundbildung „Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe“ 7. Abschnitt: Lern- und Leistungsdokumentation Art. 14 Im Betrieb Die lernende Person führt eine Lerndokumentation, in der sie laufend alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und ihre Erfahrungen im Betrieb festhält. Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner kontrolliert und unterzeichnet die Lerndokumentation einmal pro Semester. Sie oder er bespricht sie mindestens einmal pro Quartal mit der lernenden Person. Sie oder er hält am Ende jedes Semesters den Bildungsstand der lernenden Person in einem Bildungsbericht fest.

Was ist die «Lerndokumentation»? Verordnung über die berufliche Grundbildung „Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe“ 8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren Art. 17 Gegenstand, Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens Im Qualifikationsverfahren ist nachzuweisen, dass die Handlungskompetenzen nach den Artikeln 4–6 erworben worden sind. Die Lernenden werden über die Kompetenzen ihres gewählten Berufsabschlusses geprüft. In der Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft: Praktische Arbeit im Umfang von 6 Stunden. Die lernende Person muss im Rahmen einer vorgegebenen Arbeit oder in gestellten Situationen zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. Die Lerndokumentation und die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse dürfen als Hilfsmittel verwendet werden. Berufskenntnisse im Umfang von 4 Stunden. Die lernende Person wird schriftlich und mündlich geprüft. Die mündliche Prüfung dauert höchstens 2 Stunden. Allgemeinbildung. Die Abschlussprüfung richtet sich nach der Verordnung des BBT vom 27. April 20064 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.

Wie bewertet man die Lerndokumentation? Bildungsplan für das Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe: Einleitung

Wie bewertet man die Lerndokumentation? Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Grundbildung im Berufsfeld Landwirtschaft (EBA und EFZ) 3 Prüfungsadministration 3.3 Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens 3.3.2 Zeitpunkt Berufskenntnisse EFZ Die schriftlichen Prüfungen sowie die mündlichen Prüfungen können nach Abschluss der entsprechenden Inhalte in der Berufsfachschule geprüft werden. Die Prüfungen haben gemäss Bildungsplan im 6. Semester zu erfolgen. Das Fachgespräch auf der Grundlage der Lerndokumentation findet in den letzten vier Monaten des 6. Semesters statt. 3.3.3 Zeitpunkt Berufskenntnisse EBA Die schriftliche Prüfung sowie das Fachgespräch auf der Grundlage der Lerndokumentation finden in den letzten vier Monaten des 4. Semesters statt.

Wie bewertet man die Lerndokumentation? Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Grundbildung im Berufsfeld Landwirtschaft (EBA und EFZ) 4 EFZ: Durchführung der einzelnen Qualifikationsverfahren 4.3 Berufskenntnisse […] Das fächerübergreifende Fachgespräch, das auf der Grundlage der Lerndokumentation geführt wird, dauert 45 Minuten. Für die Vorbereitung des Fachgesprächs wird empfohlen, 45 Minuten einzusetzen. Es wird empfohlen, dass sich abwechselnd jeweils ein Experte auf das Fachgespräch vorbereitet und der andere die Rolle des Co-Experten einnimmt. Die Chefexperten organisieren die Abgabe der Lerndokumentation durch die Lernenden. Für das Fachgespräch auf der Grundlage der Lerndokumentation wird für jeden Beruf ein Protokollbogen mit Themengliederung und Aufträgen vorgegeben. Die Lernenden sollen glaubhaft und vernetzend Kompetenzen nachweisen: warum sie einen Auftrag wie in der Lerndokumentation dargestellt erledigt haben und wie sie es in einer anderen Situation machen würden. Die Lerndokumentation wird nicht bewertet. Hingegen sind die MSS durch die Experten zu bewerten.

Wie bewertet man die Lerndokumentation? Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Grundbildung im Berufsfeld Landwirtschaft (EBA und EFZ) 4 EFZ: Durchführung der einzelnen Qualifikationsverfahren 4.3 Berufskenntnisse Bei mangelhafter Ausführung der Lerndokumentation muss der Kandidat/die Kandidatin klare, nachvollziehbare Verbesserungsvorschläge machen können; diese werden mit Blick auf MSS-Kompetenzen bewertet. Wurde die Lerndokumentation nicht geführt, ist der Kandidat/die Kandidatin trotzdem zum Prüfungsgespräch zuzulassen. Das Gespräch muss dann mit vorbereiteten Ersatzthemen durchgeführt werden. Da gemäss Art. 14 der Bildungsverordnung der Berufsbildner/die Berufsbildnerin für die Kontrolle der Lerndokumentation zuständig ist (Unterschrift auf Kontrollformular), informieren die Experten den Chefexperten und dieser die kantonale Lehraufsicht. […]

Wie bewertet man die Lerndokumentation? Was denken die Berufsverbände (SWBV und VSW) darüber ? Das ist sicher ein Problem, dass es keine Note für die Redaktion der Lerndokumentation gibt. Im Rahmen der Evaluation der Grundbildung muss man eine Änderung erhalten. Aber Das Fachgespräch soll noch einen Wert behalten. Sonst gibt es ein Risiko von Plagiat.

Neuer Leitfaden Letztes Jahr hat eine kleine Arbeitsgruppe über spetifische leitfaden für Winzer und Weintechnologe gearbeitet. Diese leitfaden sind jetzt auf www.agri-job.ch herunterladbar.

Danke für die Aufmerksamkeit! Formation professionnelle vitivinicole c/o AGORA Loïc Bardet Avenue des Jordils 5 1006 Lausanne 021/614.04.73 l.bardet@agora-romandie.ch