Anträge zur Verbesserung der Haltungsbedingungen werden mit bis zu 60 % bezuschusst.

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 Präsentation transkript:

Beantragen von Zuschüssen vom Land Baden Württemberg für Baumaßnahmen zur Kleintierzuchtförderung.

Anträge zur Verbesserung der Haltungsbedingungen werden mit bis zu 60 % bezuschusst. Es muss immer bei der Beantragung von Zuschüssen bedacht werden für Baumaßnahmen wo die Tierzucht betreffen können bis zu 60 % der Bausumme erzielt werden. Anträge zur Infrastruktur werden bis zu 30 % bezuschusst. Wovon hängt die höhe der Bezuschussung ab. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die vier Landesverbände der Rassegeflügel und Rassekaninchenzucht mit 80.000 Euro für Baumaßnahmen. Alle Bauanträge werden zusammenaddiert und nach ihrer Kategorie aufgerechnet. Ist die Summe der beantragten Bauanträge höher wie die vom Land BW bereitgestellten Mittel, wird die Bezuschussung prozentual gleichmäßig über alle Anträge gesenkt. Eine genaue Aufteilung wird am Jahresgespräch im Ministerium festgelegt. Wichtig ist, das genau definierbare Anträge gestellt werden und alle Unterlagen vorhanden sind.

Bauanträge können nur von Vereinen, an den zuständigen Landesverband gestellt werden. Der Landesverband ist verantwortlich und Ansprechpartner für Baumaßnahmen beim Landratsamt Ludwigsburg und Ministerium. Grundvoraussetzung ist eine richtige Antragsstellung. Es darf nur das dafür vorgesehene Antragsformular verwendet werden. Es muss eine glaubwürdige Kostenzusammenstellung für die Bausumme mit eingereicht werden. Eigenleistungen können nicht eingerechnet werden. Beschreibung des geplanten Projekts muss mit eingereicht werden. Ideal ist eine Bebilderung der Baumaßnahme. Grundsätzlich darf eine Maßnahme erst begonnen werden, wenn der Zuschuss genehmigt ist.

Hier finden Sie die Formulare Die zu verwendenden Antragsformulare findet man auf der Homepage des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Internet, dies erreicht man über diesen Link. http://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Kleintierzuchtfoerderung Hier finden Sie die Formulare

Ablauf eines Verfahrens.

Das Antragsformular Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein und eine Baubeschreibung muss beigefügt sein!!

Privatrechtlicher Vertrag Verband – Verein.

Erklärung über die Rücknahme einer Baumaßnahme.

Verwendungsnachweis für Zuwendungen. Bis spätestens 1. Mai des auf den Antrag auf Bewilligung von Zuwendungen folgenden Jahres einzureichen beim LRA LB. Ohne Verwendungsnachweis keine neuen Zuwendungen (v.a. Verbandsaufgaben) Die Zuwendungen werden nach ca. sechs Wochen nach dem Antrag an das Landratsamt Ludwigsburg an den Landesverband ausbezahlt. Eine Auszahlung an die Vereine erfolgt nach Beendigung der Baumaßnahme.

Fristverlängerung - Einzelfälle 26.01.2017 Fristverlängerung - Einzelfälle Situation: Maßnahme ist nicht bis zur Abgabe des Verwendungsnachweises fertiggestellt. Lösung Verein und Maßnahme benennen, Datum bis wann Maßnahme fertig gestellt werden kann, stichhaltige Begründung, warum es zur Bauverzögerung kam.  Verband meldet dies spätestens zum Verwendungs- nachweis bei der Behörde!

Aufbewahrungsfristen 26.01.2017 Aufbewahrungsfristen Unterlagen müssen beim Verein und beim Verband 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies wird im privatrechtlichen Vertrag unterschrieben!

Vor-Ort-Kontrollen Kleintierzuchtverein Riedlingen Maßnahme aus 2015 28. Oktober 2016 Maßnahme aus 2015 Fristverlängerung bis 31.10.2016 Baumaßnahme wie beantragt durchgeführt Unterlagen vorbildlich! 

Ich kann dazu nur noch einmal feststellen, dass das Förderverfahren vorsieht, dass der Verein einen (schriftlichen) Antrag an den Verband stellt, es dafür ein Formblatt gibt, mit dem der Verein nicht nur eine Baubeschreibung und einen Finanzierungsplan vorlegt sondern auch rechtsverbindliche Erklärungen abgibt, der Verband die Aufgabe hat, diesen Antrag zu prüfen und der Verband bei seinem Antrag an das Landratsamt zu jeder Baumaßnahme wiederum eine Bau- bzw. Vorhabenbeschreibung vorzulegen hat. Strenggenommen können Sie also nicht beantragen und wir können nicht bewilligen, wenn keine Bau- bzw. Vorhabenbeschreibung vorliegt. Ohne Bau- bzw. Vorhabenbeschreibung kann weder der Verband noch das LRA seine Prüfpflichten ordnungsgemäß erfüllen.

Zusammenfassung der Baumaßnahme Beginn der Maßnahme Abschluss der Maßnahme Antragstellung an Landesverband Kostenaufstellung der Maßnahme Bebilderung/Beschreibung der Maßnahme Kein Baubeginn vor Genehmigung Einhaltung der Fristen Unterschrift Privatrechtlicher Vertrag Eventuell Fristenverlängerung Beschreibung des Projektes mit Bilder Abnahme des Landesverbandes vor Ort Originalrechnungen der Maßnahme Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) Zusammenstellung aller angefallenen Rechnungen der Baumaßnahme Termin 31.03. des folgenden Jahres nach Antragstellung

Im Nachgang an alle Antragssteller Sollten Sie Probleme mit der Antragsstellung haben, Fragen zum Ablauf der Maßnahme haben, Wenn Probleme beim Zeitablauf entstehen:  Wendet Euch an mich, keine Alleingänge es hat sich im vergangenen Jahr bewiesen, das dies zu keinem Ziel führt. Der neue Mitarbeiter Herr Glöckler beim Landratsamt Ludwigsburg wird sich auch definitiv an diesen Ablauf halten.

Im Jahr 2017 werden im Landesverband Badischer Rassegeflügelzüchter Baumaßnahmen mit 34.500 Euro vom Land Baden Württemberg unterstützt

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit