Die Europäische Union EU

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 Präsentation transkript:

Die Europäische Union EU Ein Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland © Europäische Kommission 2006

Wer macht was in der Europäischen Union? In der vorliegenden Präsentation soll in knapper, leicht verständlicher Form beschrieben werden, welche Aufgaben die Institutionen der Europäischen Union haben und wie sie zusammenarbeiten. Die Präsentation soll zur Veranschaulichung beitragen und richtet sich an alle, die Vorträge zu europäischen Themen halten. Die Präsentation enthält Folien zu folgenden Bereichen: Geschichte der europäischen Integration, Institutionen der EU, europäische Rechtsgrundlagen, Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion. Stand 16.05.2006 © Europäische Kommission 2006

I N D E X Die drei Säulen der Europäischen Union Die Erweiterung der Union Die Geschichte der europäischen Integration Die Institutionen der EU: Der Europäische Rat Der Europäische Rat Die Institutionen der EU: Der Rat Die Befugnisse des Rates Die Stimmverteilung im Rat Die Institutionen der EU: Das Europäische Parlament Die Befugnisse des EP Die Sitzverteilung im EP nach Ländern Die Fraktionen des EP Die Institutionen der EU: Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission Die Generaldirektionen/Dienste der Kommission Die Wahl der Kommissare Die Aufgaben der Kommission © Europäische Kommission 2006

Die Institutionen der EU: Gerichtshof – EWSA - AdR Der Europäische Gerichtshof Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen Die Rechtsordnung der EU Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes: Freier Warenverkehr Freier Personenverkehr Freier Dienstleistungsverkehr Freier Kapitalverkehr Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion Die Konvergenzkriterien © Europäische Kommission 2006

Die drei Säulen der Europäischen Union Europäische Union (EU) Die drei Säulen der EU EG EGKS* Euratom Europäische Gemeinschaften Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen * Der EGKS-Vertrag ist im Jahr 2002 ausgelaufen. © Europäische Kommission 2006

Die Erweiterung der Union EU Die Erweiterung der Union Gründungsmitglieder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande 1973 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich 1981 Griechenland 1986 Portugal, Spanien 1995 Finnland, Österreich, Schweden 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern 2007 Bulgarien, Rumänien (oder 2008) Die Erweiterung der Union © Europäische Kommission 2006

Die Geschichte der europäischen Integration Römische Verträge Gründung EWG und Euratom 1957 (1958) 6 Mitgliedstaaten Die Geschichte der europäischen Integration Schuman-Plan 1950 EGKS 1951 (1952) Vertrag über die Europäische Union (Maastricht) 1992 (1993) Einheitliche Europäische Akte 1986 (1987) Vertrag von Amsterdam 1997 (1999) Vertrag von Nizza 2001 (2003) © Europäische Kommission 2006

Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------- Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------- Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

Europäischer Rat (ER) Der Europäische Rat Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungs-chefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. © Europäische Kommission 2006

Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------- Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------- Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

Der Rat der Europäischen Union Der Rat sorgt für die Abstimmung der Grund- züge der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten. Der Rat ist zusammen mit dem Europäischen Parlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft. Die Befugnisse des Rats Rat der Europäischen Union Der Rat und das Europäische Parlament setzen den Haushaltsplan der Gemeinschaft fest. Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen. Der Rat schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Übereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und anderen Staaten oder internationalen Organisationen. Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte. © Europäische Kommission 2006

Rat der Europäischen Union Gegebenenfalls muss überprüft werden, ob durch die Ja-Stimmen mind. 62 % der EU-Bürger vertreten werden. Zypern [4] Ungarn [12] Tschechien [12] Spanien [27] Beschlüsse in einigen sensiblen Bereichen erfordern Einstimmigkeit. Slowenien [4] Belgien [12] Rat der Europäischen Union Slowakei [7] Dänemark [7] Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.). Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahres-wechsel wahrgenommen. Schweden [10] Die Stimmverteilung im Rat Deutschland [29] Portugal [12] Estland [4] Finnland [7] Polen [27] Österreich [10] Frankreich [29] Niederlande [13] Griechenland [12] Vereinigtes Königreich [29] Malta [3] Irland [7] Luxemburg [4] In den meisten Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit erforder- lich, d.h. 232 von insgesamt 321 Stimmen (72,3%). Zusätzlich muss die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen. Italien [29] Lettland [4] Litauen [7] © Europäische Kommission 2006

Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------- Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------- Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

Das Europäische Parlament Befugnisse: Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse: Die Befugnisse des Europäischen Parlaments 732 Abgeordnete Europäisches Parlament Rechtsetzungsbefugnisse 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrollbefugnisse Mitentscheidungsverfahren Zustimmungsverfahren Anhörungsverfahren Verfahren der Zusammenarbeit © Europäische Kommission 2006

Sitzverteilung im EP nach Ländern EU Sitzverteilung im EP nach Ländern DE 99 FR 78 UK IT ES 54 NL 27 BE 24 EL PT SE 19 AT 18 DK 14 SF IE 13 LU 6 EE LV 9 LT PL CZ SK HU SL 7 MT 5 CY Das Europäische Parlament © Europäische Kommission 2006

Die Fraktionen des Europäischen Parlaments Das Europäische Parlament © Europäische Kommission 2006

Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------- Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------- Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

EU Die Kommission besteht aus 25 Kommissaren aus 25 Staaten (einschließlich des Präsidenten). Jeder Kommissar hat eine Stimme. Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden. Auch nach dem Beitritt weiterer Staaten soll es maximal 27 Kommissare geben. EU Die Kommission © Europäische Kommission 2006

Generaldirektionen/Dienste der Kommission EU Politikbereiche Außenbeziehungen Allgemeine Dienste Interne Dienste Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit Justiz, Freiheit und Sicherheit Humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichungen Dolmetschen Bildung und Kultur Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europ. Amt für Betrugsbekämpfung Haushalt Binnenmarkt und Dienstleistungen Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik Energie und Verkehr Steuern und Zollunion Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst Fischerei und maritime Angelegenheiten Umwelt EuropeAid – Amt für Zusammenarbeit Kommunikation Juristischer Dienst Forschung Unternehmen und Industrie Handel Personal und Verwaltung Gesundheit und Verbraucher-schutz Wettbewerb Politischer Beraterstab Gemeinsame Forschungsstelle Wirtschaft und Finanzen Übersetzung Informations- gesellschaft und Medien Gebäude, Anlagen und Logistik Die Generaldirektionen der Kommission © Europäische Kommission 2006

+ EU EP EP Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission Ernennen mit qualifizierter Mehrheit EU Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission Die Wahl der Kommissare Benötigt Zustimmung durch EP Kommission nimmt ihre Arbeit auf. EP Benötigen Zustimmung durch + Schlagen Kommissare vor Ernennen Kommissare Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission Mitgliedstaaten © Europäische Kommission 2006

EU EK Die Aufgaben der Kommission Die Kommission vertritt die EU auf internationaler Ebene und ist auch für die Aushandlung völkerrechtlicher Verträge zuständig. EU Die Aufgaben der Kommission Die Kommission ist die Initiator in der Gemeinschaftspolitik: Sie schlägt dem Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vor. Die Kommission hat Exekutivbefugnisse: Sie ist für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts zuständig und setzt die EU-Politik durch konkrete Maßnahmen um. EK Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie sorgt (gemeinsam mit dem Gerichtshof) für die Einhaltung des EU-Rechts. © Europäische Kommission 2006

Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------- Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------- Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Gericht erster Instanz Die Gerichte tragen für die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts Sorge. Der EuGH besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten. Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte. Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern und in festgelegten Ausnahmefällen im Plenum statt. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt. Das Gericht erster Instanz nahm am 31.10.1989 seine Arbeit auf. Der Europäische Gerichtshof und das Gericht erster Instanz © Europäische Kommission 2006

EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen EWSA und AdR geben beratende Stellungnahmen zu Politikvorschlägen an die anderen Institutionen ab. Der EWSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU. Der EWSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind. Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 5 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe). Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen © Europäische Kommission 2006

Die Quellen des Gemeinschaftsrechts EU Die Quellen des Gemeinschaftsrechts Die Rechtsordnung der EU Primäres Gemeinschaftsrecht Die Gründungsverträge der drei Europäischen Gemeinschaften; die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza Die vom EuGH entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätze Die Prinzipien des EuGH zur Sicherung des Gemeinschaftsrechts Sekundäres Gemeinschaftsrecht Die Rechtsakte der EU gemäß Art. 249 EGV: Verordnungen (VO) Richtlinien (RL) Entscheidungen / Beschlüsse Empfehlungen und Stellungnahmen © Europäische Kommission 2006

EU Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes: Kernstück der wirtschaftlichen Integration in Europa Die Grundfreiheiten Freier Warenverkehr Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßigen und sonstigen Beschränkungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften Gewisse Beschränkungen aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit sind in Ausnahmefällen erlaubt. © Europäische Kommission 2006

Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes EU Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes Die Grundfreiheiten Freier Personenverkehr Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit (beispielsweise Anerkennung der Diplome) Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich überall in der Gemeinschaft niederzulassen. Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen © Europäische Kommission 2006

Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes EU Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes Die Grundfreiheiten Freier Dienstleistungsverkehr Dienstleistungsfreiheit Öffnung der Märkte (beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation) Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht © Europäische Kommission 2006

Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes EU Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes Die Grundfreiheiten Freier Kapitalverkehr Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen (z.B. dürfen keine doppelten Überweisungsgebühren erhoben werden) Liberalisierung des Wertpapierverkehrs © Europäische Kommission 2006

Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) EU Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) WWU (Dritte Stufe) 1999 Euro-Bargeld- Einführung 01.01.2002 Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion Erste Stufe: Uneingeschränkter Kapitalverkehr, verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken, freie Verwendung des Ecu, Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz Zweite Stufe: Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Verbot der Gewährung von Zentralbankkrediten an öffentliche Stellen, verstärkte Koordinierung der Geldpolitik, Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz, Prozess, der zur Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken führt und der spätestens am Tag der Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken abgeschlossen ist, Vorbereitungsarbeiten für die 3.Stufe Dritte Stufe: Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse, Einführung des Euro, Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik durch das Europäische System der Zentralbanken, In-Kraft-Treten des Wechselkursmechanismus (WKM I) innerhalb der Europäischen Union, In-Kraft-Treten des Stabilitäts- und Wachstumspakts © Europäische Kommission 2006

Die Konvergenzkriterien EU Die Konvergenzkriterien Der Anstieg der Verbraucherpreise darf das Mittel der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5 % übersteigen. Die Konvergenzkriterien Die Währung muss dem Europäischen Währungs-system angehören und darf in den letzten beiden Jahren nicht abgewertet worden sein. Das Zinsniveau darf das Mittel der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten um nicht mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten. Die jährliche Neuverschuldung darf 3 % des BIP nicht übersteigen. Die gesamte Staatsschuld darf nicht über 60 % des BIP liegen. © Europäische Kommission 2006

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !