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EU-Organe EU-Organe und Entscheidungsprozess.

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Präsentation zum Thema: "EU-Organe EU-Organe und Entscheidungsprozess."—  Präsentation transkript:

1 EU-Organe EU-Organe und Entscheidungsprozess

2 Die drei Säulen der Europäischen Union
EU Europäische Union EG EGKS* Euratom Europäische Gemeinschaften Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Polizeiliche und Justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen * Der EGKS-Vertrag ist im Jahre 2002 abgelaufen © Europäische Kommission 2006

3 Europäischer Rat (ER) EU Europäisches Parlament (EP) Europäische
Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Institutionen der EU Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006

4 Europäischer Rat (ER) EU
Der Europäische Rat Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungs-chefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. © Europäische Kommission 2006

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7 EUROPÄISCHER RAT ROLLE PRÄSIDENT 1 Tagung pro Quartal
PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN RATES STAATS- ODER REGIERUNGSCHEFS PRÄSIDENT DER KOMMISSION Hoher Beauftragter Nimmt an den Beratungen teil EUROPÄISCHER RAT 1 Tagung pro Quartal ROLLE PRÄSIDENT Der Europäische Rat entscheidet durch Konsens Gibt die erforderlichen Impulse für die Entwicklung und Festlegung der breiten Zielvorstellungen und allgemeinen politischen Prioritäten Hat keine gesetzgeberische Funktion Der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission nehmen an den Abstimmungen nicht teil

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9 Der Rat der Europäischen Union
Der Rat sorgt für die Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten Der Rat ist zusammen mit dem Europäischen Parlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft. Die Befugnisse des Rats Rat der Europäischen Union Der Rat schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Übereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen. Der Rat und das Europäische Parlament setzen den Haushaltsplan der Gemeinschaft fest. Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen. Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte. © Europäische Kommission 2006

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12 RAT der EU Beschlussfassungsorgan
Vorbereitungs- und Umsetzungsgremium von Becshlüssen des Europäischen Rats Koordinierungsinstrument Scharnier für ein komplexes Mehrebenenspiel

13 Rat der Europäischen Union
Es kann eine Bestätigung gefordert werden, dass die abgegebenen Ja-Stimmen mind. 62% der EU-Bürger entsprechen. Zypern [4] Ungarn [12] Tschechien [12] Spanien [27] Bulgarien [10] EU Slowenien [4] Belgien [12] Rat der Europäischen Union Slowakei [7] Dänemark [7] Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.). Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahres-wechsel wahrgenommen. Schweden [10] Die Stimmverteilung im Rat Deutschland [29] Rumänien [14] Portugal [12] Estland [4] Finnland [7] Polen [27] Österreich [10] Frankreich [29] Niederlande [13] Griechenland [12] Vereinigtes Königreich [29] Malta [3] Irland [7] Luxemburg [4] Für eine qualifizierte Mehrheit sind 255von insgesamt 345 Stimmen (74%) notwendig. Zusätzlich muss die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen. Italien [29] Lettland [4] Litauen [7] © Europäische Kommission 2006

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16 Rat – Aufgaben des Vorsitzes

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18 Das Europäische Parlament
Befugnisse: Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse: Die Befugnisse des Europäischen Parlaments 732 Abgeordnete Europäisches Parlament Rechtsetzungsbefugnisse 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrolle über Exekutive Anhörungsverfahren Kooperationsverfahren Mitentscheidungsverfahren Zustimmungsverfahren © Europäische Kommission 2006

19 Sitzverteilung im EP nach Ländern
99 F 78 GB I E 54 NL 27 B 24 GR P S 19 A 18 DK 14 SF IRL 13 L 6 EE LV 9 LT PL CZ SK H SL 7 MT 5 CY EU Europäisches Parlament © Europäische Kommission 2006

20 Die Fraktionen des Europäischen Parlaments
Europäisches Parlament © Europäische Kommission 2006

21 Die Europäische Kommission
27 Kommissare (darunter: Präsident) Sitz: Brüssel, Mitarbeiter - Gesetze vorschlagen („Motor der Integration“) - Gesetze ausführen („Exekutive“) - Einhaltung der Gesetze überwachen („Hüterin der Verträge“) - Europäische Union nach Außen vertreten  „Regierung der Europäischen Union“

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24 EU EK Die Aufgaben der Kommission Auch die Vertretung von
EU-Interessen sowohl gegenüber dem Ministerrat als auch bei Verhandlungen mit Drittstaaten zählen zu den Aufgaben der Kommission. EU Eine weitere Aufgabe der Kommission ist die Ausarbeitung des Haushalts- entwurfs der Europäischen Union sowie die Verwaltung von EU-Fonds. Die Aufgaben der Kommission Die Kommission besitzt das Initiativrecht für die Ausarbeitung von Rechtsakten. Die EU hat keine Regierung, die Kommission hat teilweise Aufgaben einer Exekutive. EK Die Kommission führt die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten der EU. Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie achtet darauf, dass Verträge und Beschlüsse der EU eingehalten werden. © Europäische Kommission 2006

25 EU Die Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus
27 Staaten (einschließlich des Präsidenten). Jeder Kommissar hat eine Stimme. Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden. Auch bei einer zukünftigen Erweiterung soll die Zahl der Kommissare maximal 27 erreichen. EU Die Kommission © Europäische Kommission 2006

26 Generaldirektionen der Kommission
EU Politikbereiche Außenbeziehungen Allgemeine Dienste Interne Dienste Beschäftigung und Soziales Justiz und Inneres Amt für humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichung Dolmetschen Bildung und Kultur Landwirtschaft Europ. Amt für Betrugsbekämpfung Haushalt Binnenmarkt Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik Energie und Verkehr Steuern und Zollunion Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst Fischerei Umwelt EuropeAid – Amt für Zusammenarbeit Kommunikation Juristischer Dienst Forschung Unternehmen Handel Personal und Verwaltung Gesundheit und Verbraucher-schutz Wettbewerb Politischer Beraterstab Gemeinsame Forschungsstellen Wirtschaft und Finanzen Übersetzung Informations- gesellschaft Die Generaldirektionen der Kommission © Europäische Kommission 2006

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28 + EU EP EP Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission
Ernennen mit qualifizierter Mehrheit EU Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission Die Wahl der Kommissare Benötigt Zustimmung durch EP Kommission nimmt ihre Arbeit auf. EP Benötigen Zustimmung durch + Schlagen Kommissare vor Ernennen Kommissare Staats- und Regierungschefs Präsident der Kommission Mitgliedstaaten © Europäische Kommission 2006

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31 Europäischer Gerichtshof
Zusammensetzung 27 Richter und 8 Generalanwälte Verfahrensarten Vorabentschei- dungsverfahren Klageverfahren Vertragsver- letzungsverfahren Nichtigkeits- und Untätigkeitsklage Schadensersatz

32 EuGH

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34 Der Gerichtshof (EuGH) und das Gericht erster Instanz
Der EuGH besteht aus je einem Richter aus je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten. Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte. Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern, in festgelegten Ausnahmefällen Tagung als Plenum. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt. Das Gericht erster Instanz nahm am seine Arbeit auf. Die Gerichte wahren das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Gemeinschaftsverträge. Der Gerichtshof und Das Gericht erster Instanz © Europäische Kommission 2006

35 Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen
EU Der WSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU. Beide geben beratende Stellungnahmen an die anderen Institutionen ab. Der WSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind. Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 6 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe). Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein. Der Wirschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen © Europäische Kommission 2006

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37 Die Quellen des Gemeinschaftsrechts
EU Die Quellen des Gemeinschaftsrechts Primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge) Sekundäres Gemeinschaftsrecht Die Rechtsakte der EU Verordnung (VO) Richtlinien (RL) Entscheidungen/ Beschlüsse Empfehlungen und Stellungnahmen Die Rechtsordnung der EU Noch nicht fertig!!!!!!!!!!!!!!!!!!! © Europäische Kommission 2006

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