S E P A (Single European Payment Area) BFS - DPWV

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 Präsentation transkript:

S E P A (Single European Payment Area) BFS - DPWV Fachlicher Informationsaustausch SEPA- (Lastschrift) Verfahren 12. Februar 2008, Köln „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“

Agenda: Was ist SEPA Wann startet SEPA Wer macht mit SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift SEPA-Mandat Aktueller Stand Ausblick

Nach der Einführung des Euro-Buchgeldes im Jahre 1999 und der erfolgreichen Migration des Euro-Bargeldes am 1. Januar 2002 wird die Vollendung des EU-Binnenmarktes mit der Realisierung der SEPA einen entscheidenden Schritt vorangebracht (=> Globalisierung des ZV).

Was ist SEPA? SEPA ist ein einheitlicher Euro-ZV-Raum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Im SEPA wird nicht mehr – wie derzeit – zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden.

Wann startet SEPA? SEPA wird ab dem 28. Januar 2008 jedes Kreditinstitut, jedes Wirtschaftsunternehmen und jeden Verbraucher betreffen (schwerpunktmäßig in den Euroländern, d.h., 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz).

Liste der an SEPA teilnehmenden Länder (die SEPA-Verfahren werden ausschließlich für Zahlungen in der Währung Euro genutzt) Land: Kürzel: Zugehörigkeit: Belgien BE EU Bulgarien BG EU Dänemark DK EU Deutschland DE EU Estland EE EU Finnland FI EU Frankreich FR EU Griechenland GR EU Großbritannien GB EU Irland IE EU Island IS EWR Italien IT EU Liechtenstein LI EU Litauen LT EU Luxemburg LU EU Lettland LV EU

Land: Kürzel: Zugehörigkeit: Malta MT EU Niederlande NL EU Norwegen NO EWR Österreich AT EU Polen PL EU Portugal PT EU Rumänien RO EU Schweiz CH ---- Schweden SE EU Spanien ES EU Slowenien SI EU Slowakei SK EU Tschechien CZ EU Ungarn HU EU Zypern CY EU

Banken sind ab Januar 2008 gehalten, zusätzlich zu den heutigen, nationalen Instrumenten neue ZV-Instrumente SEPA – Überweisung (Credit Transfer) - SCT SEPA – Lastschrift (Direct Debit) - SDD SEPA – Kartenzahlung (Cards Framework) - SCF anzubieten.

Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zur heutigen Überweisung: Verwendung von IBAN und BIC zur eindeutigen Bezeichnung des Zahlungsempfängers (Wichtig! künftig zählt allein die IBAN – der Name des Empfängers ist nicht mehr maßgebend). IBAN => International Bank Account Number BIC => Bank Identifier Code oder S.W.I.F.T. Code (S.W.I.F.T. = Society for Worldwide Interbank Financal Telecommunication)

DE PP BBBBBBBB KKKKKKKKKK IBAN-Beispiel: DE 73 37020500 0008001900 DE PP BBBBBBBB KKKKKKKKKK (eine deutsche IBAN hat immer exakt 22 Stellen) DE Länderkennzeichen PP zweistellige Prüfziffer BBBBBBBB die 8-stellige deutsche Bankleitzahl KKKKKKKKKK die 10-stellige Kontonummer - kürzere Kontonummern werden mit führenden Nullen auf 10 Stellen erweitert. www.iban-rechner.de

Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zur heutigen Lastschrift: Bei der SEPA-Lastschrift erteilt der Lastschriftbezogene dem Einreicher ein „Mandat“, dass ihn zum Einzug ermächtigt und zusätzlich das Institut anweist, die Lastschrift einzulösen. Neu ist, dass nicht nur das Mandat dem Lastschrifteinreicher vorliegt, sondern auch mandatsbezogene Daten in jedem Datensatz mitgegeben werden. Die erste Inkassostelle muss die Lastschrift so rechtzeitig an die Zahlstelle weiterleiten, dass sie spätestens 5 Tage bei Erst- bzw. 2 Tage bei Folgelastschriften vor Fälligkeit vorliegt.

Jedes Mandat erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (Credit Identifier Code) des Zahlungsempfängers, die von der Deutschen Bundesbank administriert wird. Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt sechs Wochen nach Kontobelastung. Verwendung von IBAN und BIC

Gläubiger-Identifikationsnummer-Beispiel: DE 02 ZZZ 01234567890 Länderkennzeichen DE Prüfziffer 02 Branchencode ZZZ Nationales Identifikationsmerkmal 01234567890 Die Ausgabe der Nummern erfolgt ab I/2008 über die Deutsche Bundesbank.

Kunden die künftig die SEPA-Lastschrift einsetzen wollen, müssen ihre bisher erhaltenen Einzugsermächtigungen komplett auf das neue Lastschriftmandat umstellen und alle 18 Monate bei Nichtausführung erneuern. Gem. SEPA Rulebook 2.3 (EPC = European Payments Council) SEPA-Lastschriften werden erst nach der Umsetzung der Zahlungsdienstrichtlinie in allen EU-Staaten zur Verfügung stehen (frühestens ab 1.11.2009)

Eine Kostenschätzung des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) auf Basis des durch die Bundesregierung zur Bürokratiekostenmessung eingesetzten Standard-Kosten-Modells (SKM) bezüglich der zu erwartenden Aufwendungen, weist Kosten in Höhe von rund 4,8 Mrd. Euro allein bei Versicherungsunternehmen aus.

Das Bundesministerium der Finanz erwägt: Nationale- und SEPA-Instrumente werden für einen unbestimmbaren Zeitraum parallel nebeneinander existieren müssen, bevor die große Mehrzahl der Nutzer aus freien Stücken in einem rein marktgetriebenen Prozess zu den neuen Produkten wechselt und so am Markt eine kritische Masse an SEPA-Transaktionen erreicht wird.

Leider sind beide Mandate nicht deckungsgleich Leider sind beide Mandate nicht deckungsgleich. Gerade in Deutschland – dem größten Lastschrift-Nutzer in Europa – sollte unter Kostengesichtspunkten auf die Einholung mehrerer Hundert Millionen neuer Mandate verzichte werden. Der deutsche Gesetzgeber muss diese Problematik im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zahlungsverkehrsrichtlinie in deutsches Recht lösen. Ansonsten rückt der Zeitpunkt sehr in die Ferne, wann aus der SEPA-Vision Wirklichkeit werden kann.

Die Bank für Sozialwirtschaft AG unterstützt die Vorgehensweise der Nonprofit-Organisationen über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., das bestehende deutsche Lastschriftverfahren beizubehalten und hat dies untermauert in einem Schreiben an den Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., mit der Bitte, „die Interessen unserer Kunden speziell aus der Sozialwirtschaft bei der Findung nach möglichen Wegen gegenüber dem Zentralen Kreditausschuss vorzutragen“.

Als Datenformat für Überweisungen und Lastschriften im SEPA wird ein XML-basierter, von S.W.I.F.T. entwickelter ISO-Standard (ISO 20022) genutzt. Bedingt durch die Nutzung von XML sind die Dateien um einen Faktor 3 bis 5 größer als das in Deutschland verwendete DTA-Format. XML = eXtensible Markup Language

Zeitschiene der Bank für Sozialwirtschaft: Projektphase I - April bis Dezember 2007 (wurde abgeschlossen!) Projektphase II - Januar 2008 bis 2010(X) Ziel der ersten Projektphase ist es, die Bank ab dem 28.1.2008 passiv SEPA-fähig aufzustellen. D.h., die BFS wird ab diesem Zeitpunkt SEPA-Zahlungen annehmen und weiterverarbeiten können. In der zweiten Phase wird die aktive SEPA-Fähigkeit umgesetzt.

Die technischen Spezifikationen stehen unter (http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php) zur Verfügung.