EURA® Industrie-Assekuranz-Makler GmbH Axel Junker

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 Präsentation transkript:

EURA® Industrie-Assekuranz-Makler GmbH Axel Junker “Der Investmentcoach” STARTSEITE Optimierung der Erstattungsbeträge bei Widerruf und Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungspolicen

Die Rückkaufswertberechnung: Kapitallebens- und Rentenversicherungspolicen sind im Regelfall mit einer individuell zu berechnenden Frist kündbar. Versicherungsnehmer erhalten nach der Kündigung einen – von der Versicherung berechneten – Rückkaufswert ausbezahlt. Der Rückkaufswert ist nach der Rechtsprechung des BGH seit 2005 nach unten hin auf den „Mindestrückkaufswert“ (Urteile des BGH Az. lV ZR 162/03, V ZR 177/03,V ZR 245/03), auch bei Fondspolicen, lV ZR 321/05, begrenzt- Nach oben hin erreicht er während der gesamten Laufzeit zumeist nicht einmal die eingezahlten Beiträge. Das OLG Köln (Az. 20 U 80/08) hat klargestellt, dass die von den Versicherungen bislang auf Basis der vom BGH entwickelten Formel berechneten Mindestrückkaufswerte durch falsche Verteilung der Abschlusskosten wesentlich zu niedrig sind und überdies auch durch Einberechnung der Stornokosten unzulässigerweise reduziert wurden. EURA® Industrie-Assekuranz-Makler GmbH ; Siegfriedstr. 1 ; 50354 Hürth ; Tel. 02233 / 80 88 00 ; Fax 02233 / 80 88 020 ; info@eura.de ; www.eura.de

Das „ewige Widerrufsrecht“ I Oftmals wird in Policen vereinbart, den Jahresbeitrag bei Kapitallebens- und Rentenversicherungspolicen monatlich zu entrichten. Hierfür entrichtet der Versicherungsnehmer dann einen Ratenzahlungszuschlag. Laut Urteil der BGH vom 29. Juli 2009 (Az I ZR 22/07) wurde festgestellt, dass diese Gewährung einer Ratenzahlung schlussendlich ein Verbraucherkreditvertrag ist, bei dem der Effektivzinssatz angegeben sein muss sowie ein Hinweis auf die Widerrufsrechte gegeben werden muss. Faktisch keine Versicherung hat dies in ihre Bedingungen in den Verträgen erfüllt. Dem Versicherungsnehmer steht damit gegebenenfalls ein „ewiges Widerrufsrecht“ zu mit der Rechtsfolge, dass alle gezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen abzüglich der Risikodeckung zurückzuzahlen wären. Wir machen dieses Widerrufsrecht geltend und prüfen die Aussichten auf Erfolg. EURA® Industrie-Assekuranz-Makler GmbH ; Siegfriedstr. 1 ; 50354 Hürth ; Tel. 02233 / 80 88 00 ; Fax 02233 / 80 88 020 ; info@eura.de ; www.eura.de

Das „ewige Widerrufsrecht“ II Früher war es üblich, dass Versicherer ihren Versicherungsnehmern die Police und Policenbedingungen zusandten. Die „Verbrauchermitteilung“ oder „Verbraucherhinweise“ wurden oftmals nicht mitgeschickt, obwohl dies verpflichtend vorgesehen wäre. -> „ewiges Widerrufsrecht“ Gedeckt wurden die Versicherer von § 5a VVG (alt). Danach wurde der Mangel der Belehrung ein Jahr nach der Zahlung des ersten Beitrages geheilt, das Widerrufsrecht erlosch. Viele Stimmen in Literatur und Rechtsprechung waren der Meinung, dass das VVG an dieser Stelle gegen die europäische Richtlinie verstößt. Ein BGH – Urteil fehlte. Nun endlich muss der BGH – voraussichtlich 2011 - entscheiden. „Fällt“ das VVG, so gibt es ein ewiges Widerrufsrecht, welches wir geltend machen. Wir sind am Ball! EURA® Industrie-Assekuranz-Makler GmbH ; Siegfriedstr. 1 ; 50354 Hürth ; Tel. 02233 / 80 88 00 ; Fax 02233 / 80 88 020 ; info@eura.de ; www.eura.de

Fazit – Chancen! Es ist möglich, dass im Falle einer Kündigung bzw. des Widerrufs der Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung der von den Versicherungen vorgegebene Mindestrückkaufswert sich durch eine Überprüfung der Rückkaufswertberechnung erheblich erhöht der Versicherungsnehmer gegebenenfalls Anspruch auf Rückzahlung aller gezahlter Prämien samt gezogener Nutzungen, welche sich aus dem Rückkaufswert der Versicherung, den Risikokosten, den Vertriebskosten und den vom Versicherer erwirtschafteten Gewinn ergeben abzüglich Risikokosten ausbezahlt erhält. EURA® Industrie-Assekuranz-Makler GmbH ; Siegfriedstr. 1 ; 50354 Hürth ; Tel. 02233 / 80 88 00 ; Fax 02233 / 80 88 020 ; info@eura.de ; www.eura.de

Die rechtssichere Abwicklung Wie aufgezeigt wurde, bestehen – im Einzelfall individuell zu prüfende – Chancen, die oft verlustreichen Altverträge zu kündigen und – im Optimalfall – gegebenenfalls mehr als die eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Versicherungsgesellschaften versuchen verständlicherweise, den Abfluss des Kapitals zu minimieren und herauszuzögern. Optimal und effizient wird die Kündigung / der Widerruf durch einen Rechtsanwalt erklärt. Seit 2003 vertreten wir, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Versicherungsnehmer im Kampf gegen die Versicherungsgesellschaften. Die Abwicklung ist aufgrund optimierter interner Prozesse sowie rechtssicher formulierter und zigfach bewährter Korrespondenzschreiben mit den Versicherungen effizient, zügig und für den Versicherungsnehmer vollkommen transparent. EURA® Industrie-Assekuranz-Makler GmbH ; Siegfriedstr. 1 ; 50354 Hürth ; Tel. 02233 / 80 88 00 ; Fax 02233 / 80 88 020 ; info@eura.de ; www.eura.de

Kosten Die Kosten eines Rechtsanwaltes werden von der Versicherung nicht getragen. Daher gestalten unsere Rechtsanwälte diese für die außergerichtliche Tätigkeit bewusst einfach, erfolgsorientiert und transparent: Kündigung des Versicherungsvertrages inklusive Überprüfung der ordnungsgemäßen Abwicklung durch den Versicherer, Entgegennahme und Weiterleitung der Gelder: Pauschalhonorar ab € 99,- incl. MwSt. (dt. VR) Zusätzlich: Überprüfung der Verträge auf die Möglichkeit des Widerrufs, sowie Nachberechnung des Rückzahlungsbetrages für den Fall des Widerrufs und für den Fall der Rückkaufs: Erfolgshonorar in Höhe von 20% dessen, was aufgrund der Aktivitäten der Rechtsanwälte mehr als der von der Versicherung ursprünglich mitgeteilte Rückkaufswert erlangt wird , mindestens jedoch €49,- incl. MwSt. Darin beinhaltet ist das Monitoring der Rechtsprechung für 2 Jahre und die Geltendmachung weiterer Ansprüche nach Möglichkeit EURA® Industrie-Assekuranz-Makler GmbH ; Siegfriedstr. 1 ; 50354 Hürth ; Tel. 02233 / 80 88 00 ; Fax 02233 / 80 88 020 ; info@eura.de ; www.eura.de

EURA® Unternehmensgruppe Wir betrachten aus eigener langjähriger, unternehmerischer Erfahrung die uns umgebende Welt nicht nur durch die Augen des Versicherungsmaklers oder Juristen, sondern auch durch die eines selbstständig wirtschaftlich tätigen Unternehmers. Wir verstehen uns als rechtlich orientierte Unternehmensberater. Unsere Beratung wird nicht theoretisch erdacht, sondern am lebenden Unternehmen entwickelt. In allen Fragen können Sie sich auf uns und unser Netzwerk verlassen. Aufgrund unserer schlanken und einfachen Strukturen können wir sehr schnell und effizient arbeiten. Unsere Beratung ist speziell den Anforderungen der sich stetig wandelnden Umstände, die unsere Mandanten umgeben, angepasst. EURA® Industrie-Assekuranz-Makler GmbH ; Siegfriedstr. 1 ; 50354 Hürth ; Tel. 02233 / 80 88 00 ; Fax 02233 / 80 88 020 ; info@eura.de ; www.eura.de

Die Partneranwälte der EURA® Unternehmensgruppe Unsere Partneranwälte bieten Ihnen die Dienstleistung einer klassischen zivil- und steuerrechtlich ausgerichteten Full-Service-Kanzlei. Wir sind stolz, das diese Rechtsanwälte uns und Ihnen als Berater in allen Lebenslagen juristische Dienstleistung "at it´s best" bieten zu können. Juristische Dienstleistung ist die exakte Analyse fundierend auf Kreativität, unternehmerischem (Mit-) Denken und Schnelligkeit. Unser Ziel ist es, wirtschaftlich sinnvoll umsetzbare Lösungen und Strategien zu entwickeln. Und dort, wo das nicht mehr ausreichend ist, werden unsere Partneranwälte Sie in streitigen Auseinandersetzungen stets sachlich, erfolgsorientiert und engagiert vertreten – Deutschlandweit und über unsere Partner in ganz Europa. EURA® Industrie-Assekuranz-Makler GmbH ; Siegfriedstr. 1 ; 50354 Hürth ; Tel. 02233 / 80 88 00 ; Fax 02233 / 80 88 020 ; info@eura.de ; www.eura.de

Dürfen wir das ? Als Versicherungsmakler besitzen wir eine Erlaubnis nach §34d GewO, den genauen Wortlaut finden Sie z. B. im Internet unter www.gesetzeiminternet.de Expressis verbis steht dort: "(...)Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten.(...)" In der Gesetzesbegründung vom 24. März 2006 wird der Satz erläutert: "(...) Den Versicherungsmaklern soll mit der Erlaubnis künftig zugleich die Befugnis eingeräumt werden, im Unternehmensbereich gegen gesondertes Honorar Beratungen durchzuführen, auch wenn diese rechtlich geprägt sind und mti einer konkreten Vermittlungstätigkeit nicht im Zusammenhang stehen. Die Rechtsberatungsbefugnis der Versicherungsmakler ist dabei gegenüber dem Beratungsumfang der Versicherungsberater eingeschränkt. Die Vertretung von Versicherungsnehmern und Geltendmachung von Ansprüchen im Schadenfall ist ihnen wie bisher nur als Annextätigkeit erlaubt, wenn sie im Zusammenhang mit einer makelnden Tätigkeit erfolgt.(...)" Konkret bedeutet dies für den Makler eine Erweiterung seiner bisher erlaubten Möglichkeiten. Der Versicherungsmakler stößt durch die Erweiterung und die Möglichkeit der isolierten Versicherungsberatung im Unternehmensbereich in die Gefilde des Versicherungsberaters vor. In der Folge unterliegt er allerdings nicht einem Vermittlungs-, Betreuungs- oder Provisionsannahmeverbot. Der Versicherungsmakler darf nach erbrachter Beratung auf Honorarbasis, wenn dies gewünscht wird, auf Courtagebasis vermitteln oder betreuen. Lediglich §654 BGB ist zu beachten und die Vergütungen müssen offengelegt werden, damit keine treuwidrige Tätigkeit vorliegt. Der Versicherungsmakler darf also seit dem 22.05.2007 ohne Vermittlungsabsicht Beratung erbringen auch wenn diese rechtlich geprägt ist. Bis zur Einführung des §34d war dies den Versicherungsberatern vorbehalten.

EURA® Industrie-Assekuranz-Makler GmbH Siegfriedstr. 1 50354 Hürth Tel. 02233 / 80 88 00 Fax 02233 / 80 88 020 info@eura.de www.eura.de HRB 24273 Köln   Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO Registrierungsnummer: D-VR50-F7S4N-95 Zuständige Registerstelle: Industrie- und Handelskammer zu Köln