Gründer und Jungunternehmer

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 Präsentation transkript:

Gründer und Jungunternehmer Starthilfe für Gründer und Jungunternehmer Gründertag 14.Februar 2014 © Dagmar Keller

"Gründungszuschuss" (Regelungen seit 28.12.2011) Existenzgründungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit Voraussetzungen Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I Förderung: Zuschuss Phase 1: 6 Monate in Höhe Arbeitslosengeld zuzüglich 300 € monatlich Phase 2: 9 Monate 300 € monatlich bei positiver Geschäftsentwicklung Anrechnung zeitlich 1:1 auf noch bestehende Arbeitslosengeld-Ansprüche Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK) zur Tragfähigkeit des Vorhabens auf Basis eines Geschäftsplans (Konzept + Rentabilitätsvorschau) Ermessensleistung der Agentur für Arbeit 2

Gründungszuschuss = Ermessensleistung Kriterien für die Entscheidung der Arbeitsagenturen: Vermittlungs-Vorrang I.d.R. kein Gründungszuschuss, wenn Aussicht auf Arbeitsplatzvermittlung besteht. Eigenleistungsfähigkeit Bei Betriebsübernahme oder Umwandlung einer nebenberuflichen in eine hauptberufliche Tätigkeit bestehen bessere Startbedingungen. Es wird deshalb geprüft, ob eine Gründung mit eigenen finanziellen Mitteln möglich ist. Eigenkündigung ohne wichtigen Grund I.d.R. kein Gründungszuschuss, wenn das Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung des Arbeitnehmers oder Aufhebungsvertrag beendet wurde. 3

Widerspruch: Recht auf „Antrag“ Standfestes, beharrliches Auftreten Vermittlungshemmnisse „nicht vermittelbar“ oder „Spezialistenwissen“ Persönlichkeitstest möglich Widerspruch: An zentrale Widerspruchsstelle Antrag wird durch neutrale Stelle nochmals geprüft Ggf. erneute Ablehnung, die ausführlich begründet wird Weitere Instanz: Sozialgericht 4

Gründer-Coaching Deutschland (KfW) Wer kann Anträge stellen? Existenzgründer mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) von Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit (Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc. nachzuweisen) muss erfolgt sein und liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück. Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit, die Leistungen nach SGB II und SGB III beziehen, erhalten im ersten Jahr nach der Gründung eine besondere Förderung Die Existenzgründung ist auf eine Vollexistenz ausgerichtet. 5

Was wird gefördert? Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Nicht gefördert werden Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben, zur Ausarbeitung von Verträgen, Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Durchführung von Buchführungsarbeiten die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben, die die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien (wie z. B. Briefpapier, Logos, Flyer) sowie von Internetseiten zum Inhalt haben, die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen ausgerichtet sind, die vom Berater/Beratungsunternehmen selbst vertrieben werden, die die Beschaffung und Erarbeitung von EDV-Soft- und Hardware oder die Durchführung von EDV-Schulungsmaßnahmen beinhalten, die mit anderen ESF-Mitteln finanziert werden (Kumulierungsverbot), in bestimmten Branchen (landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur) aufgrund EU-beihilferechtlicher Vorgaben gemäß KfW-"Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen" 6

Kosten, die selbst zu tragen sind: Zuschuss: 50 % des Honorars Max. förderfähiges Tageshonorar 800 € Tagwerk max. 8 Stunden Max. Förderbetrag 6.000 € 90 % des Honorars - Förderung aus der Arbeitslosigkeit Max. 4.000 € Voraussetzung: Bezug von Gründungszuschuss!!! Kosten, die selbst zu tragen sind: Eigenanteil am Beraterhonorar Fahrtkosten des Beraters Sonstige in der Beraterrechnung aufgeführte Nebenkosten MWSt. des gesamten Rechnungsbetrages 7

Ablauf: Antragsstellung über Regionalpartner der KfW (z.B. IHK-Ulm) Persönliches Vorgespräch mit dem Regionalpartner Antragsweiterleitung an KfW Wichtig: Antragsstellung (elektronische Übermittlung an KfW) muss VOR Abschluss des Coachingvertrages stattfinden 8

Gutscheine und Kontaktaufnahme über Ihre IHK Gründungsgutscheine Baden-Württemberg Beratung in der Gründungsphase Unterstützt vom Ministerium für Finanzen in Baden Württemberg Europäischen Sozialfonds (ESF) diversen Beratungsinstitutionen, z.B. RKW, DEHOGA, Steinbeis etc. Gutscheine und Kontaktaufnahme über Ihre IHK 9

Beratungsangebot (bei Gründungen UND Übernahmen) Kompaktberatung  Einmalig 8 Stunden: kostenfrei Intensivberatung  max. 8 Tage  Kosten pro Tag für den Gründer: 180 € (zzgl. MWSt.) 10

Beratungsthemen Marktrecherchen Marketing- und Vertriebskonzepte Businessplan Vorbereitung und Begleitung von Finanzierungsgesprächen Unternehmensbewertung und Vorbereitung der Übernahme 11

MIKRO-Finanzierung Monex-Mikrokredit Mikromezzaninbeteiligung 12

Sofortiger Tilgungsbeginn MONEX Mikrokredit € 1.000 - € 10.000 Laufzeit max. 36 Monate Festzinssatz 8,25 % p.a. Sofortiger Tilgungsbeginn Finanzierungsphasen Existenzgründung Existenzfestigung Wachstum Finanzierungsbereiche Investitionen Betriebsmittel, Warenlager Auftragsfinanzierung Saisonfinanzierung 13 13

Mikromezzaninfonds Deutschland € 10.000 - € 50.000 Beteiligungsdauer 10 J nach 7J Rückzahlungsbeginn (Dauer 3 J) Festzinssatz 8,00 % p.a. zzgl. gewinnabhängige Vergütung 1,5 % p.a. auf Beteiligungsbetrag Keine Sachsicherheiten Antragstellung bei MBG (Einmalige Bearbeitungsgebühr 3,5 % auf Beteiligungsbetrag) Finanzierungsanlässe für Existenzgründungen/Junge Unternehmen (max. 50 Beschäftigte, max. € 10 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme max. € 10 Mio.) bis 5 J. nach Gründung Existenzgründung/Franchise Unternehmenskauf Unternehmensnachfolgen Investitionen Betriebsmittel Eigenkapitalstärkung 14 14

Entscheidungskriterien für Existenzgründungen/Junge Unternehmen bis 5 J. nach Gründung Plausible Geschäftsidee und Businessplan Kapitaldienstfähigkeit Schufa: keine Negativmerkmale Crefo-Bonitätsindex: soweit vorhanden max.Wert 349 Pos. Beurteilung MBG bezüglich persönlicher. und fachlicher Eignung, Bonität Einbindung Hausbank in Finanzierung wird angestrebt Positive Stellungnahme IHK 15 15

Innovationsförderung für den Mittelstand Idee Ideenfindung Ideenbewertung Konzept Strategie Projektplanung Realisierung Entwicklung Funktionsmittel Test / Simulation Prototyp Produktionsreife Verwertung Markteinführung Marktstrategie Produktion Weiterentwicklung Qualitätssicherung Förderung in allem Phasen möglich - Einflussfaktoren beachten! Unternehmensgröße Unternehmensalter Mitarbeiterstruktur Innovationshöhe Finanzierung Risikobewertung 16

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen Eckpunkte der Förderung Innovationsgutschein A Innovationsgutschein B Innovationsgutschein B Hightech Innovationsgutschein C Antragsverfahren Best Practice Beispiele 17

Innovationsgutscheine unterstützen: Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen Wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte und Dienstleistungen Prozessinnovationen im Rahmen der Produkt- oder Dienstleistungserstellung 18

Antragsberechtigte für A und B Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit: Hauptsitz in Baden-Württemberg weniger als 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Vorjahresumsatz bzw. Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. € (einschließlich aller verbundenen Unternehmen) Auch Existenzgründerinnen und – gründer können einen Antrag stellen (Unternehmensgründung muss bis zur Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein). 19

Gegenstand, Art und Höhe der Förderung Innovationsgutscheine gibt es zu: 2.500 € (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik. Max. Fördersatz 80% Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens 3.125 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden 20

Gegenstand, Art und Höhe der Förderung 5.000 € (Innovationsgutschein B) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten z.B. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung. Max. Fördersatz 50% Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens 10.000 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden Beide Innovationsgutscheine sind kombinierbar 21

Antragsberechtigte für B -Hightech Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis maximal 3 Jahre nach Gründung (endgültige Gründungsrechtsform), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gelten folgende Merkmale: Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt, Eintrag in die Handwerksrolle 22

Gegenstand, Art und Höhe der Förderung 20.000 € für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten sowie für Sachkosten im Rahmen des Prototypenbaus Max. Fördersatz 50% Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens 40.000 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden Mit Innovationsgutschein A kombinierbar 23

Gegenstand, Art und Höhe der Förderung Innovative Vorhaben in den folgenden Schwerpunktfeldern: Nachhaltige Mobilität Umwelttechnologie, Erneuerbare Energie und Ressourceneffizienz Gesundheitswirtschaft, Lebenswissenschaften Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Green IT und intelligente Produkte Antragstellung unter www.innovationsgutscheine.de Kurzpräsentation vor der Jury 24

Antragsberechtigte für C Antragsberechtigt sind Mikrounternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft: Hauptsitz in Baden-Württemberg weniger als 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Vorjahresumsatz bzw. Vorjahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € (einschließlich aller verbundenen Unternehmen) Auch Existenzgründerinnen und – gründer können einen Antrag stellen (Unternehmensgründung muss bis zur Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein). 25

Gegenstand, Art und Höhe der Förderung 5.000 € für die Erstvermarktung von neuen (max. 1 Jahr marktreif), kreativen Produkten und Dienstleistungen. Neben der Innovationsvermarktung kann dabei auch der Schutz von geistigem Eigentum mit Hilfe von Marken und Geschmacksmustern gefördert werden. z.B. Messeauftritte, Internet Vertrieb, Werbematerialien. Max. Fördersatz 50% Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens 10.000 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden Innovationsgutscheine sind kombinierbar 26

Zuschussfähige Ausgaben Leistungen externer, vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg akzeptierter Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen Die F&E-Einrichtung(en) muss bei Antragstellung bekannt sein. Ein Wechsel der Einrichtung ist möglich 27

StarterCenter Beratungsteam: Artur Nägele Jutta Peschel Dagmar Keller die erste Anlaufstelle für Gründungsfragen Beratungsteam: Artur Nägele Jutta Peschel Dagmar Keller Tel. 0731 / 173-250 Fax 0731 / 173-173 startercenter@ulm.ihk.de www.ulm.ihk24.de ("Starthilfe") 28