Das ABITUR – zeitlicher Ablauf Am Ende des 3. Semesters überprüft die Schule, ob die Schüler/-Innen bis zum Ende des 4. Semesters die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung erfüllen können. Wenn die Ergebnisse des 4. Semesters vorliegen, können sich die Schüler/-Innen zur Abiturprüfung melden; bei dieser Meldung ist anzugeben, welche Kursergebnisse (außer den verpflichtend festgelegten) in den BLOCK I der Gesamtqualifikation eingehen sollen; außerdem kann ein Schüler jetzt festlegen, ob er Zuhörer bei der mündl. Prüfung zulässt, oder nicht. Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn die Einbringungs- und Belegungsverpflichtungen und die Voraussetzungen für den BLOCK I erfüllt ist. ABITUR-TERMINE 2014: a) Meldung zum Abitur Mi., 02.04. b) Ende des vierten Schulhalbjahres der Qualifikati- Mi., 23.04. onsphase; Mitteilung der Zulassung; Abiturinformation (schriftl. Prüfung) c) Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern: 25.04. – 27.05. d) Prüfung in den mündlichen Prüfungsfächern 02.06. – 04.06. e) Bekanntgabe der schriftl. Ergebnisse Do, 26.06. f) Meldung zu zusätzl. mündl. Prüfungen Mi, 02.07.. g) mündliche Prüfung in den schriftlichen Prüfungs- Mo, 07.07. fächern (P1-P4) Di, 08.07. h) Aushändigung der Abiturzeugnisse Fr. 11.07.
36 HjE mit mindestens 200 Punkten Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung, ohne besondere Lernleistung Halbjahresergebnisse Abiturprüfung Block I 1. Hj. 3. Hj. 2. Hj. 4. Hj. Block II 36 HjE mit mindestens 200 Punkten 5 Prüfungsfächer mit mindestens 100 Punkten davon 12 HjE in zweifacher Wertung, - darunter mindestens 9 HjE mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung dabei mindestens 3 Prüfungsfächer mit mindestens 20 Punkten (erreichbar auch durch zusätzl. mündl. Prüfungen in P1 – P4) davon 24 HjE in einfacher Wertung, - darunter mindestens 20 HjE mit mindestens je 5 Punkten 2-fach P1 P2 4-fach P4 P3 P5 2-fach 1-fach Weitere Fächer 16 HjE in einfacher Wertung* Gemäß Erlass MK vom 13.3.2007 1) Die Mindest-Punktsummen in Block I und II gehen jeweils von einem Notendurchschnitt von 05 Punkten aus. So ergeben 5 Prüfungsfächer zu je 05 Punkten, vierfach gewertet, die erforderlichen 100 Punkte in Block II. In Block I ergeben sich auf diese Weise für 28 Hje in einfacher Wertung und 8 HjE in doppelter Wertung insgesamt 44 Wertungen zu je 05 Punkten, also 220 Punkte. Diese Zahl ist durch die Erhöhung der Einbringungsverpflichtung in die Gesamtqualifikation von bisher 32 auf 36 Halbjahresergebnisse bedingt. Sie muss nach Verordnung mit Hilfe der Formel Punktsumme geteilt durch 44 mal 40 umgerechnet werden, so dass sich dann für Block I die angegebenen 200 Punkte ergeben. * Unter diesen Fächern darf kein P1 - P3-Fach auf grundlegendem Niveau eingebracht werden
Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation nach § 14 Abs. 2 Satz 1 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala und Berechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in der gymnasialen Oberstufe Punkte Durchschnittsnote 300 4,0 301 bis 318 3,9 319 bis 336 3,8 337 bis 354 3,7 355 bis 372 3,6 373 bis 390 3,5 391 bis 408 3,4 409 bis 426 3,3 427 bis 444 3,2 445 bis 462 3,1 463 bis 480 3,0 481 bis 498 2,9 499 bis 516 2,8 517 bis 534 2,7 535 bis 552 2,6 553 bis 570 2,5 571 bis 588 2,4 589 bis 606 2,3 607 bis 624 2,2 625 bis 642 2,1 643 bis 660 2,0 661 bis 678 1,9 679 bis 696 1,8 697 bis 714 1,7 715 bis 732 1,6 733 bis 750 1,5 751 bis 768 1,4 769 bis 786 1,3 787 bis 804 1,2 805 bis 822 1,1 823 bis 900 1,0