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Vollversammlung 19.03.2014 Abiturprüfung.

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Präsentation zum Thema: "Vollversammlung 19.03.2014 Abiturprüfung."—  Präsentation transkript:

1 Vollversammlung Abiturprüfung

2 Tagesordnung: Anwesenheit, Unterschrift – Kenntnisnahme Abiturplan Bestimmungen zur Abiturprüfung Ehrenamtliche Tätigkeiten – schulintern und schulextern Verschiedenes

3 03.04 und 10.04: Fachprüfungen Sport
bis Fr Abgabe der Kolloq.-zettel beim Kursleiter ! ABITERMINE: 03.04 und 10.04: Fachprüfungen Sport : mdl. Prüfung Fremdsprache (genauer Zeitplan folgt) Di : 8:00 -13:00 Uhr TH1/TH2 Abitur – Deutsch Fr Prüfung im 3. Abiturfach Achtung: unterschiedliche Anfangszeiten: mod. Fremdsprachen 8:15 – 8:45 Uhr Hörverstehensprüfung: Allg. Beginn für alle 9:00 Uhr Di : 9:00 – 13:00 Uhr TH1/TH2 Mathematik 9:00 – 13:45 Uhr M2 Variante Zi 208 Zeitplan

4 A) ZULASSUNG ZUR PRÜFUNG
(vgl Merkblatt) Alle 101 Schülerinnen und Schüler sind aktuell vorläufig zur Abiturprüfung zugelassen. Was kann noch ausbremsen?

5 8 x unterpunkten erlaubt
Punktehürden: Bei den HJL mindestens Bemerkung 48 Punkte aus D, M, Fs Ø 4 Punkte 200 Punkte aus den 40 einzubringenden HJL Ø 5 Punkte 5 Punkte in mind. 32 HJL (Seminararbeit und P-Seminar gelten hier als je 2 HJL) 8 x unterpunkten erlaubt 1 Punkt in allen HJL der Seminararbeit, der Präsentation und im P-Seminar Alle erfüllt 24 Punkte in beiden Seminaren (incl Seminararbeit und P-Seminar) Wer in 12/2 eine der oberen 3 Hürden noch reißt, ist nicht zur Abiturprüfung 2012 zugelassen und einmal durchgefallen.

6 B) RÜCKTRITT VON DER PRÜFUNG
Jeder Schüler des Ausbildungsabschnittes 12/2 gilt als zur Abiturprüfung angemeldet, es sei denn, dass er bis Dienstag, , 7:30 Uhr schriftlich erklärt, er werde an der Prüfung nicht teilnehmen. Dieser Rücktritt ist jedoch nicht möglich, wenn durch Rücktritt und Wiederholung die Höchstausbildungsdauer (10 Jahre im Gymnasium, 4 Jahre in der Oberstufe) überschritten würde . Die Abiturprüfung gilt dann als abgelegt und nicht bestanden.

7 C) VERSÄUMNISSE EINES PRÜFUNGSTERMINS
Erkrankung am Prüfungstag: Schule sofort informieren Ärztliches Attest am gleichen Tag der Schule vorlegen Erkrankung während der Prüfung: Sofort einen Arzt aufsuchen … Die Schulleitung behält sich vor gegebenenfalls ein amtsärtzliches Attest zu verlangen.

8 C) VERSÄUMNISSE EINES PRÜFUNGSTERMINS
Zu spät kommen geht zu eigenen Lasten Keine Verlängerung der Prüfungszeit! Bei Unfall etc. Bestätigungen (z.B. Polizei) mitbringen Tel. Schule Eine „vergessene“ Prüfung, d.h. nicht angetreten, wird mit 0 Punkten bewertet. Ausnahme: in die mdl. Zusatzprüfung verwiesen und nicht angetreten -> Abiturprüfung nicht bestanden

9 C) VERSÄUMNISSE EINES PRÜFUNGSTERMINS
Unverschuldet versäumte Teile der Abiturprüfung können und müssen bis nachgeholt werden.

10 D) ABLAUF DER PRÜFUNG Unterschiedliche Anfangszeiten beachten! ca Minuten VOR Prüfungsbeginn anwesend sein. Am Freitag 09.05 ! Zugang zur Turnhalle nur über den Altbauzugang möglich!!! Mobiltelefone(etc) zu Prüfungsbeginn abgeben-> UNTERSCHLEIF Toilettengang: nicht während der Hörverstehensprüfung möglichst nicht in der 1. Stunde nur einzeln, sämtliche Unterlagen bei der Aufsicht vorher abgeben

11 D) ABLAUF DER PRÜFUNG Vorzeitiges Verlassen der Prüfung: frühestens 45 min, spätestens 15 min vor Prüfungsende Schüler, die die Prüfung beendet haben, haben das Schulgelände ebenfalls umgehend zu verlassen.

12 D) ABLAUF DER PRÜFUNG Modus der Aufgabenstellung unterschiedlich ( Kursleiter fragen!) Auswahlmöglichkeit durch Schüler: Deutsch; Englisch; Französisch, Italienisch, Geographie, Wirtschaft-Recht, Religion/Ethik, Sport, Keine Auswahlmöglichkeit durch Schüler: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Hilfsmittel: wie in Klausuren -> Info durch Kursleiter Hervorhebungen erlaubt, keine Eintragungen!!

13 UNTERSCHLEIF: §58 GSO: Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit mit der Note 6 bewertet. Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel. -> Handy etc. bei Betreten des Prüfungsraumes abgeben. -> keine Last-Minute-Zettel mit zur Prüfung mitnehmen

14 D) ABLAUF DER PRÜFUNG Jeder Schüler kann nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Abiturfächern noch eine mündliche Zusatzprüfung ablegen ( zum Bestehen des Abiturs oder Verbessern der Note) Erläuterung bei Berechnung der Abiturnote.

15 D) ABLAUF DER PRÜFUNG Kolloquium: Je 2 Kolloqiumsfächer mit jeweils einer 30 minütigen Prüfung. Die Kursleiter haben für jedes Halbjahr jeweils mindestens drei Themenbereiche vorgestellt. Der Prüfling streicht das Halbjahr 11/1 oder 11/2 und wählt aus einem der drei verbliebenen Halbjahre einen Themenbereich als seinen Schwerpunkt. G+Sk Sonderregelung mit 2 Semestern

16 D) KOLLOQUIUM Die Schülerin oder der Schüler darf sich auf das Kolloquium etwa 30 Minuten vorbereiten und dabei Aufzeichnungen als Grundlage für die Ausführungen machen. In den modernen Fremdsprachen erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Textvorlage und/oder einen Hörtext; die Prüfungen finden in der jeweiligen Fremdsprache statt. Das Kolloquium in der Regel 30 Minuten. Es gliedert sich in zwei Prüfungsteile von je etwa 15 Minuten Dauer: Kurzreferat der Schülerin oder des Schülers zum gestellten Thema (ca. 10 Minuten) aus dem gewählten Prüfungsschwerpunkt sowie ein Gespräch über das Kurzreferat; Gespräch zu Problemstellungen aus zwei weiteren Ausbildungsabschnitten.

17 - Prüfungszeit ca 20 min + Vorbereitung
D) mdl. ZUSATZPRÜFUNG In allen drei schriftlichen Abiturfächern möglich. Ziel : - Bestehen der Abiturprüfung - Notenverbesserung Schriftlicher Antrag: Die Schülerin oder der Schüler hat eine Zusatzprüfung spätestens am Tag nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung beim Prüfungsausschuss schriftlich zu beantragen; ein Rücktritt ist spätestens an dem der mündlichen Prüfung vorangehenden Schultag dem Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen Durchführung: Wie beim Kolloquium, - ein Semester streichen, aber keine Schwerpunktsbildung ( d.h. 3 Semester Stoff) - Prüfungszeit ca 20 min + Vorbereitung Ausnahme Mathematik - Stochastik oder Geometrie kann gestrichen werden

18 E) ERMITTLUNG DER ERGEBNISSE IN DEN EINZELNEN ABITURPRÜFUNGSFÄCHER
Die Punktzahl der Abiturprüfung in den einzelnen Fächern wird vervierfacht. ( Maximum 4x15P = 60 P) mdl. Zusatzprüfung in den schriftlichen Abiturfächern: Prüfungsergebnis: 2 x s + m x 4 3  Das Prüfungsergebnis wird gerundet. Bei einem Ergebnis (vierfache Wertung) von unter 4 Punkten ist die Abiturprüfung nicht bestanden.

19 Nach § 85 GSO Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife (1) Die allgemeine Hochschulreife wird der Schülerin oder dem Schüler zuerkannt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach § 75 erfüllt sind, alle verpflichtend vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt wurden, - keines der fünf Prüfungsergebnisse weniger als 4 Punkte (vierfache Wertung) beträgt, -die Punktsumme der Abiturprüfung mindestens 100 beträgt, - in mindestens drei der fünf Abiturprüfungsfächer, darunter zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache, mindestens jeweils 20 Punkte erreicht wurden.

20 Gesamtqualifikation (insgesamt 900 Punkte)
ABITUR IN BAYERN Gesamtqualifikation (insgesamt 900 Punkte) Abiturprüfung: 5 (Prüfungen) x 60 Punkte = 300 Punkte Qualifikationsphase (11/1 – 12/2): 40 x 15 Punkte = 600 Punkte - Sie merken an der Farbgebung: es handelt sich wieder um Regelungen auf KMK-Ebene Die Qualifikationsphase umfasst auch das 4. Halbjahr – bisher zählten die Leistungen aus 12/2 in den Abiturfächern bereits zur Abiturprüfung. Belegung= Einbringung lässt sich nicht durchhalten

21 E) ERMITTLUNG DER ERGEBNISSE IN DEN EINZELNEN ABITURPRÜFUNGSFÄCHER
Die Endpunktzahl der Abiturprüfung wird in eine eindezimalige Notenzahl umgerechnet. 2,9 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 300 4,0 Punkte 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8

22 Weiter Infos: HP – des MBG > Kollegstufe – die neue GSO / GSO-Abitur HP – ISB – GSO Kollegstufenbüro Aushänge am Informationsbrett der Q12

23 Ehrenamtliche Tätigkeiten – schulintern und schulextern
Bemerkungen über die Gesamtpersönlichkeit der Schülerin oder des Schülers werden in das Abiturzeugnis nicht aufgenommen. Auf Antrag der Schülerin oder des Schülers sind herausragende Leistungen in Chor oder Orchester sowie die Tätigkeit in der Schülermitverantwortung oder ähnliche Tätigkeiten zu vermerken. Termin: Di

24 Verschiedenes Abiturfeier: Fr :00 Kl. Meistersingerhalle Planung ? Organisation ? Begrenzte Sitzplatzzahl Abischerz? ! Stresszeit Schulaufgaben, Prüfungen etc…! Absprache wünschenswert.

25 NOCH FRAGEN?

26 VIEL ERFOLG IM ABI 2014


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