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Informationen zur Abiturprüfung 2010 am Corvinianum.

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Präsentation zum Thema: "Informationen zur Abiturprüfung 2010 am Corvinianum."—  Präsentation transkript:

1 Informationen zur Abiturprüfung 2010 am Corvinianum

2 Zeitplan für die Abiturprüfung im 4. Halbjahr 2010 am Corvinianum
* Meldung zum Abitur * Zulassung zum Abitur Ende des 4. Halbjahres Schriftliche Abiturprüfung Mündliche Abiturprüfung (P5) 1. Nachschreibtermin * Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der zusätzlichen mündlichen Prüfungen * Antrag des Schülers auf weitere mündliche Prüfungen Zusätzliche mündliche Prüfungen (P1/P2/P3/P4) und Feststellung der Prüfungsergebnisse Aushändigung der Abiturzeugnisse

3 Prüfungskommission Für die Durchführung der Prüfung wird eine Prüfungskommission (PK) gebildet Mitglieder sind: ► Vorsitzendes Mitglied (OStD Bertram, Goetheschule Einbeck) ► zwei weitere Mitglieder (StD‘ Strahl, StD Hilliger) ► evtl. Vertreter des Schulträgers (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften ► Wahrung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe ► Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung ► Festsetzung zusätzlicher mündlicher Prüfungen ► Feststellung über Bestehen und Nichtbestehen der Abiturprüfung ► Bekanntgabe der Ergebnisse an den Prüfling, ggf. Benachrichtigung der Eltern ► Regelung bei Rücktritt / Nichtteilnahme Täuschungsversuch Erleichterungen Störung Widerspruch

4 Fachprüfungsausschüsse
Für jeden Prüfling wird in jedem Prüfungsfach ein Fachprüfungsausschuss (FPA) gebildet Mitglieder sind: für die schriftliche Prüfung (P1, P2, P3, P4) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Referent (Fachlehrer) ► Korreferent für die mündliche Prüfung (P5) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Prüfer (Fachlehrer) ► Protokollführer ► bis zu 5 weitere Lehrkräfte (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Vorbereitung der Prüfung (Prüfer) ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften (FPL) ► Wahrung einheitlicher Prüfungsbedingungen und Bewertungen (FPL) ► Beratung der Prüfungskommission in fachlichen Angelegenheiten

5 Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation
36 HjE, darunter 5 Prüfungsfächer mit je 4 HjE Schwerpunkte sprachl. 4 2 +2 32 36 naturw. 4 2 +2 32 36 gesells. 4 2 +2 32 36 musisch 4 2 +2 32 36 Deutsch Fremdsprache 1)2) Politik-Wirtschaft Religion/WN/Philosophie 5) Prüfungsfach aus B 9) Mathematik Naturwissenschaft 1) Seminarfach 7) Geschichte Kunst/Musik/Darstell. Spiel 4) Musik bzw. Kunst 4) Kunst bzw. Musik, oder DS 4) weitere Fremdsprache 1)3) weitere Naturwissenschaft 1)6) weitere Fremdspr./Naturw. 8) Prüfungsfach Sport Summe der HjE Weitere HjE (z.B. PF Ek, Sp, FS, Ku, Mu, DS, Ge, Po, Rel/WN, NW, Inf.) HjE insgesamt AVO-GOFAK § 15 Abs. 1 bis § 15 Abs § 15 Abs. 10 Anlage 3 Einbringungsverpflichtung mit den entsprechenden Fußnoten (siehe unten) EB-AVO-GOFAK zu § Sport § 15 Abs. 1 Punktsumme der Gesamtqualifikation § 15 Abs. 2 Besondere Bedingungen bei den Einbringungsverpflichtungen (Schuljahreswiederholung, Themengleichheit, 00 Punkte nicht einbringbar, höchstens 5 Ergebnisse pro Fach) § 15 Abs. 3 Einbringungsverpflichtungen § 15 Abs. 9 Seminarfach § 15 Abs. 10 Sport Prüfungsfach Fußnoten aus der Verordnung: „1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. 2) 1Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VO-GO neu zu erwerben, so müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden; dies gilt auch, wenn die Einbringungsverpflichtungen mit einer anderen als der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache erfüllt werden. 2Schulhalbjahresergebnisse in einer in der Einführungsphase neu begonnenen dritten oder vierten Fremdsprache können eingebracht werden. Anmerkung der Redaktion: Dies bedeutet in Übereinstimmung mit dem MK, dass z.B. ein Realschüler, der in den Jahrgängen 5 bis 10 noch keine 2. FS hatte, die neu beginnende FS 4 Halbjahre belegen und davon zwei Halbjahresergebnisse einbringen muss. Der Gymnasialschüler hingegen, der bereits 2 FS in den Klassen 5 bis 10 versetzungsrelevant hatte und eine dieser FS in der Einführungsphase durch eine neu beginnende FS ersetzt, muss zwar auch 4 Halbjahre belegen, hat aber keine Einbringungsverpflichtung in dieser neu beginnenden FS. 3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt. 4) 1 Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. 2Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst oder im Fach Darstellendes Spiel eingebracht werden. 5) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen oder das Fach Philosophie nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen. 6) 1 Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. 2Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind vier Schulhalbjahresergebnisse im Fach lnformatik einzubringen. 7) Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist. 8) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen und im sportlichen Schwerpunkt. Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind zwei Schulhalbjahresergebnisse im Fach Informatik einzubringen.“ Anmerkung 9): Die Einbringungsverpflichtung Prüfungsfach aus B wird mit einem Pluszeichen dargestellt, da es sich um insgesamt 4 HjE handeln muss, also eine Addition zu z.B. Politik oder Religion erfolgen muss.

6 36 HjE mit mindestens 200 Punkten 1)
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung, ohne besondere Lernleistung, und zur Feststellung der allgemeinen Hochschulreife Halbjahresergebnisse Abiturprüfung Block I 1. Hj. 3. Hj. 2. Hj. 4. Hj. Block II 36 HjE mit mindestens 200 Punkten 1) 5 Prüfungsfächer mit mindestens 100 Punkten 1) davon 8 HjE in zweifacher Wertung, - darunter mindestens 5 HjE mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung dabei mindestens 3 Prüfungsfächer, darunter mindestens P1 oder P2, mit mindestens Punkten in einfacher Wertung davon 28 HjE in einfacher Wertung, - darunter mindestens 24 HjE mit mindestens je 5 Punkten 2-fach P1 P2 4-fach P4 P3 P5 1-fach Weitere Fächer 16 HjE in einfacher Wertung

7 Schriftliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre)
Zu bearbeitende Prüfungsaufgaben: In allen Prüfungsfächern werden zwei oder drei Prüfungsaufgaben vorgelegt Der Prüfling hat eine Auswahlzeit von bis zu 20 Minuten Bearbeitungszeit: P1, P2 und P3: 300 Minuten ggf. Verlängerung bei experimentellen Arbeiten P4: 220 Minuten Schriftliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre) Korrektur und Bewertung: Kennzeichnung der Vorzüge und der Mängel Festsetzung der Bewertung Abzug von 1 bis 2 Punkten bei schwerwiegenden Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form Gutachten mit Bewertung

8 Mündliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre )
Mündliche Prüfung Durchführung: keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre Dauer 20 bis 30 Minuten Fragen auch durch FPL und VPK Gliederung in zwei Teile (Vortrag / Prüfungsgespräch) Einzelprüfung Vorbereitungszeit: in der Regel 20 Minuten Aufzeichnungen machen erlaubt bei Zuspätkommen keine Verschiebung des Prüfungsbeginns Mündliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre ) Anwesende: Mitglieder der PK bis zu 2 weitere Personen (bei dienstlichem Interesse) ein Mitglied des Schülerrates ein Mitglied des Schulelternrates die drei (bis acht) Mitglieder des FPA mit Zustimmung des Prüflings: bis zu 2 Schüler des 12. Jg. Bewertung: Vorschlag des Prüfers Festsetzung durch FPA bei Stimmengleichheit Entscheidung durch VPK

9 Berechnung des Prüfungsergebnisses bei mehreren Prüfungsteilen
Alle Fächer außer Sport s = schriftliche Prüfung m = mündliche Prüfung (8s + 4m) : 3 Sport P5 p = sportpraktische Prüfung m = mündliche Prüfung (8p + 4m) : 3 Sport: Wenn p oder m = 00 Punkte, kann das Ergebnis die Note mangelhaft (03 Punkte) nicht überschreiten Ergebnisse mit Bruchteilen: Rundung nach dem üblichen mathematischen Verfahren

10 Berechnung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsfach
bei mehreren Prüfungsteilen – alle Fächer außer Sport P1 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 + - Note Punkte Schriftliche Prüfung/praktische Prüfung bei Sport P5 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 + - Note Punkte Mündliche Prüfung 60 57 55 52 49 47 44 41 39 36 33 31 28 25 23 20 59 56 53 51 48 45 43 40 37 35 32 29 27 24 21 19 17 16 15 13 12 11 9 8 7 5 4 3 1

11 Umrechnung der Gesamtpunktzahl
in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Note 300 4,0 301 bis 318 3,9 319 bis 336 3,8 337 bis 354 3,7 355 bis 372 3,6 373 bis 390 3,5 391 bis 408 3,4 409 bis 426 3,3 427 bis 444 3,2 445 bis 462 3,1 Punkte Note 463 bis 480 3,0 481 bis 498 2,9 499 bis 516 2,8 517 bis 534 2,7 535 bis 552 2,6 553 bis 570 2,5 571 bis 588 2,4 589 bis 606 2,3 607 bis 624 2,2 625 bis 642 2,1 Punkte Note 643 bis 660 2,0 661 bis 678 1,9 679 bis 696 1,8 697 bis 714 1,7 715 bis 732 1,6 733 bis 750 1,5 751 bis 768 1,4 769 bis 786 1,3 787 bis 804 1,2 805 bis 822 1,1 823 bis 900 1,0

12 Erwerb eines Latinums (Abitur nach 13 Jahren)
Profil 1 Latein ab Jg. 7 Kleines Latinum bei Versetzung in die Einführungsphase die Note „ausreichend“ oder in einem Halbjahr der Einführungsphase die Note „ausreichend“ Latinum bei Versetzung in die Qualifikationsphase die Note "ausreichend" oder ein Halbjahr der Qualifikationsphase mit 5 Punkten Großes Latinum zwei Halbjahre der Qualifikationsphase mit zusammen 10 Punkten, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte oder Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten

13 Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums (Abitur nach 13 Jahren)
Kleines Latinum Latinum Großes Latinum 1 ab 7. Klasse bei Versetzung in die Ein- führungsphase die Note "ausreichend" oder in einem Halbjahr der Einführungsphase die Note „ausreichend“ bei Versetzung in die Qualifikationsphase die Note "ausreichend„ oder in einem Halbjahr der 5 Punkte in zwei Halbjahren der Quali- fikationsphase zusammen 10 Punkte, dabei im letzten Halbjahr 5 Punkte, oder Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten

14 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Voraussetzungen: ► je 2 Halbjahresergebnisse im 1. und 2. Prüfungsfach in zweifacher Wertung zusammen mindestes 40 Punkte Halbjahresergebnisse mit mindestens je 10 Punkten ►11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung zusammen mindestens 55 Punkte mindestens 6 Halbjahresergebnisse vierstündiger und höchstens 5 Halbjahresergebnisse zweistündiger Fächer Halbjahresergebnisse mit mindestens je 5 Punkten Einbringungsverpflichtungen: - Deutsch (2) - eine Fremdsprache (2) 1) - Geschichte oder anderes B-Fach, wenn Prüfungsfach (2) - Mathematik (2) - eine Naturwissenschaft (2) 1) Weitere Bedingungen: ► sämtliche Halbjahresergebnisse in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren belegt und bewertet ► in einem Fach nicht mehr als 2 Halbjahresergebnisse ► kein mit 00 Punkten bewertetes Halbjahresergebnis ► keine themengleichen Halbjahresergebnisse ► P3-Fach muss mit 2 Halbjahresergebnissen berücksichtigt werden Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. Die Fachhochschulreife wird erlangt nach einem mindestens einjährigen berufs- bezogenen Praktikum oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

15 Umrechnung der Gesamtpunktzahl für den schulischen Teil der Fachhoch-
schulreife in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Note 95 4,0 96 bis 100 3,9 101 bis 106 3,8 107 bis 112 3,7 113 bis 117 3,6 118 bis 123 3,5 124 bis 129 3,4 130 bis 134 3,3 135 bis 140 3,2 141 bis 146 3,1 Punkte Note 147 bis 152 3,0 153 bis 157 2,9 158 bis 163 2,8 164 bis 169 2,7 170 bis 174 2,6 175 bis 180 2,5 181 bis 186 2,4 187 bis 191 2,3 192 bis 197 2,2 198 bis 203 2,1 Punkte Note 204 bis 209 2,0 210 bis 214 1,9 215 bis 220 1,8 221 bis 226 1,7 227 bis 231 1,6 232 bis 237 1,5 238 bis 243 1,4 244 bis 248 1,3 249 bis 254 1,2 255 bis 260 1,1 261 bis 285 1,0


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