Flurneuordnungsverfahren „Poppendorf“

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Flurneuordnungsverfahren „Poppendorf“ Flurneuordnung im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Flurneuordnung Aufgaben 1. Flächendeckende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse 2. Umsetzung investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen 3. Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum

Flurneuordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG Ziele: • Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen - Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse und die Gestaltung von Freiflächen - Durchführung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen - Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz • Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und die Zusammenführung von Grund und Gebäudeeigentum • Erschließung der ländlichen Gebiete

Zielstellung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus dem 1. Landwirtschaftsanpassungsgesetz Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft und Schaffung von Voraussetzungen für leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaftsbetriebe 2. Flurbereinigungsgesetz Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung entsprechend den Erfordernissen der Raumordnung, der Landesplanung, einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Denkmalschutzes, der Erholung, der Wasserwirtschaft einschließlich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Fischerei, des Jagdwesens, der Energieversorgung, des öffentlichen Verkehrs, der landwirtschaftlichen Siedlung, der Kleinsiedlung und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 1. Antragstellung durch Kommune, landwirtschaftliche Betriebe, Ver-bände, Investoren, Grundstückseigentümer und andere Behörden 2. Abstimmung mit Kommunen, Verbänden, Behörden zur Bestimmung des Verfahrensgebietes in Abhängigkeit von Investitionen, Entwicklungsvorstellungen, gewachsenen Nutzungsstrukturen, Beziehungen der Ortslagen usw. 3. Durchführung des Aufklärungstermins am 8. Juli 2010, um 19.00 Uhr im Musenstall Poppendorf Information der voraussichtlich Beteiligten über den Verfahrensablauf sowie mögliche Kosten

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 4. Anordnung eines Flurneuordnungsverfahrens durch öffentliche Bekanntmachung des Anordnungsbeschlusses (Verwaltungsakt) Gebietskarte zum Beschluss über die Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens „Poppendorf“ vom 1. November 2011 Landkreis Rostock Gemeinde Mandelshagen Gemarkung Cordshagen Gemeinde Poppendorf Gemarkungen Bussewitz, Poppendorf, Vogtshagen Gemeinde Klein Kussewitz Gemarkung Volkenshagen Legende Verfahrensgebiet

Anordnung eines Flurneuordnungsverfahrens Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke Poppendorf 1 1 bis 13/6, 13/13 bis 13/15, 14/2, 14/3, 14/8 bis 14/11, 15/2 bis 15/8, 16/2, 16/3, 16/11, 16/16, 17/1, 17/6, 18/2 bis 18/7, 18/9 bis 19/1, 19/5, 20/1, 20/4, 20/8 bis 22/7, 23/17, 23/19, 23/23, 23/24, 23/26 bis 23/28, 24/9, 24/10, 24/12, 24/14, 25/5, 26/4, 26/5, 27/5, 27/10, 27/20, 27/27, 27/30, 27/31, 29/4, 31/5, 33/9, 34/9, 35/1 36/37, 36/49 bis 142, 143/10, 143/15, 143/20, 143/23, 143/25, 143/30, 143/31, 143/34 bis 145/4, 146/14, 146/47, 146/58, 146/67, 146/110 bis 171, 172/3, 173/3 bis 175, 176/3, 193/8, 221/1 bis 236/2, 240/2, 241/6 bis 243/4, 250/7, 250/8, 269/4, 270/2 bis 270/4, 271/6 bis 271/12, 282/1 bis 297/7 Bussewitz 5/2 bis 9/5, 44/4 bis 44/10, 44/14, 44/15, 58/1 bis 87/6, 88/1 bis 127, 129/1 bis 134, 147, 148, 155, 156, 164 bis 166, 174, 175, 182/1 bis 230 Vogtshagen alle, außer 97 2 1/1 bis 50, 55/1, 56/1 bis 94, 96/1 bis 129, 132/1 bis 138 Mandelshagen Cordshagen 2/2 bis 104/1, 104/3 bis 105/9, 109/3, 109/4, 112/2 bis 131 208 Klein Kussewitz Volkenshagen 126, 140 28, 68 Anordnung eines Flurneuordnungsverfahrens beteiligte Flurstücke

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens Wahl des Vorstandes als Vertreter der Teilnehmergemeinschaft am Dienstag, den 6.12.2011, um 19.00 Uhr im Musenstall Poppendorf

Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht per Gesetz durch Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens (§ 6 Abs. 1 FlurbG) ist „Interessengemeinschaft“ aller Boden- und Gebäudeeigentümer sowie Erbbauberechtigter (ohne Nebenbeteiligte) steht unter Aufsicht der Flurneuordnungsbehörde kann ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln wählt ihren Vorstand und nimmt die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahr erlischt bei Einstellung oder Abschluss des Verfahrens

Beteiligte und Nachweis des Eigentums Beteiligte sind Eigentümer und Erbbauberechtigte als Nebenbeteiligte unter anderem die Gemeinden und die Bewirtschafter maßgebend sind die Eintragungen im Grundbuch ist der Eigentümer nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, so gilt der Eigenbesitzer als Beteiligter der Nachweis des Einlagewertes erfolgt über das Liegenschaftskataster (Flurkarte und Liegenschaftsbuch)

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft führt die Geschäfte der TG (verantwortlich für die Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen (z.B. Wege, Unterhaltung i.d.R. durch die Gemeinde) und hat die Bauleitung (Ing.-Büro i.A. der TG)) ist laufend über den Verfahrensfortschritt durch die Flurneuordnungsbehörde zu unterrichten ist zur Mitarbeit heranzuziehen beruft Versammlungen der TG ein, berichtet und nimmt Stellung ist zu wichtigen gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu hören und wirkt aktiv mit (Wertermittlungsrahmen, Maßnahmenplan) ... jedoch nicht zur Neuzuteilung!

Wahlmodus Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch die Flurneuordnungsbehörde festgelegt Flurneuordnungsbehörde lädt die Teilnehmer zur Wahl ein und leitet die Wahl für jedes gewählte Mitglied des Vorstandes ist auch ein Vertreter zu wählen die Zusammensetzung im Vorstand sollte so sein, dass möglichst viele Interessen vertreten sind Form der Wahl ist nicht vorgeschrieben, entweder - offen (durch Handzeichen) oder - geheim (mit Stimmzetteln)

Wahlberechtigung gemeinschaftliche Eigentümer oder Erbengemeinschaften gelten als ein Teilnehmer mit einer Stimme Teilnehmer können sich vertreten lassen (Vollmacht) jeder Teilnehmer hat maximal eine Stimme Zusätzlich unterliegt die Wahlberechtigung der Selbstkontrolle der Teilnehmergemeinschaft

Die Wahl die Anwesenden schlagen Kandidaten vor die Stimmenanzahl entscheidet automatisch, wer Vorstand und wer Stellvertreter wird bei Stimmengleichheit entscheidet das Los der Vorstand wählt allein seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter bei Abstimmungen des Vorstandes mit Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 6. Erstellung eines Maßnahmeplanes unter frühzeitiger Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, Verbände und Bürger Vorteile: - Moderation - kurze Planungszeiten - Erstellung von Planungen weitgehend losgelöst vom Eigentumsverhältnis

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 7. Umsetzung der Planungen mit Hilfe der Fördermöglichkeiten der Flurneuordnung oder durch Einwerbung von Drittmitteln (z.Bsp. FÖRIGeF, Koordinierung mit Abwasserverbänden, Stiftungen usw.)

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens Fördermöglichkeiten: Finanzierung durch Haushaltsmittel der EU (ELER-Mittel ≙ bis zu 75 % der Mittel) Bund (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) Land öffentlich kontrollierte Haushalte (nicht Landeshaushalt) Eigenmittel der Zuwendungsempfänger Bewilligungsbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow innerhalb von Flurneuordnungsverfahren

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 2.2.1 Dorferneuerung und – Entwicklung im Rahmen der GAK Förderung privater Dorferneuerungsmaßnahmen - Zuwendungsempfänger: natürliche Personen und Personengesellschaften - Dach, Fassade, Fenster - 35% der Gesamtkosten - Bruttoförderung Rechenbeispiel - Gesamtkosten: 100.000,00 € - Fördermittel (35%): 35.000,00 € (GAK-Mittel) - Eigenmittel (65%): 65.000,00 €

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 2.2.2 Dorferneuerung und – Entwicklung im Rahmen der GAK Förderung öffentlicher Dorferneuerungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung sowie der dazu erforderlichen Dorfentwicklungsplanungen/-konzepte Bsp.: Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse, Sanierung innerörtlicher Gewässer, Dorferneuerungsplanung, Neu-, Aus- oder Umbau von landwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen - Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände - 65% der Gesamtkosten - Bruttoförderung Rechenbeispiel - Gesamtkosten: 100.000,00 € - Fördermittel (65%): 65.000,00 € (GAK-Mittel) - Eigenmittel (35%): 35.000,00 €

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 2.1.3 Anlage von Schutzpflanzungen Zuwendungsempfänger und Fördersätze analog der privaten und öffentlichen Dorferneuerung (Nettoförderung für Körperschaften des öffentlichen Rechts) (außer Teilnehmergemeinschaft) Anlage von Hecken

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 2.1.4 Flurneuordnung und Flurbereinigung (Ausführungskosten gemäß § 105 FlurbG) Maßnahmen zur Schaffung, Änderung, Verlegung oder Einziehung von Wegen und Straßen (ländlicher Wegebau in Flurneuordnungsverfahren) - Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände - Nettoförderung - 80% der Nettokosten Rechenbeispiel - Gesamtkosten: 119.000,00 € - Nettokosten: 100.000,00 € - Fördermittel (80%): 80.000,00 € dav. aus ELER 60.000,00 € (75%) dav. aus GA 20.000,00 € (25%) - Eigenmittel (20%): 20.000,00 € Anteil MwSt 19.000,00 € 39.000,00 €

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 2.1.4 Flurneuordnung und Flurbereinigung (Ausführungskosten gemäß § 105 FlurbG) Zur Ausführung der Flurbereinigung anfallende Kosten für Vermessungsleistungen Erneuerung des Katasters und des Grundbuchs, Landbereitstellung für Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes, Schaffung neuer Eigentumsstrukturen zur Unterstützung investiver Maßnahmen öffentlicher und privater Auftraggeber, Schaffung von Rechtssicherheit durch Kennzeichnung und Verfügbarkeit des Eigentums - Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften, Tauschpartner im freiwilligen Landtausch - 40 % der Kosten: 100% Bruttoförderung - 60 % der Kosten: 90% Nettoförderung Rechenbeispiel - Gesamtkosten: 100.000,00 € - 40% Bruttokosten: 40.000,00 € - Fördermittel (100%): 40.000,00 € Mwst. (LM) 6.386,55 € Nettokosten 33.613,45 € dav. aus ELER 25.210,09 € (75%) dav. aus LM 8.403,36 € (25%) - Eigenmittel (0%): 0,00 € 0,00 € - 60% Nettokosten: 50.420,17 € - Fördermittel (90%): 45.378,15 € dav. aus ELER 34.033,61 € (75%) dav. aus GA 11.344,54 € (25%) - Eigenmittel (10%): 5.042,02 € Anteil MwSt 9.579,83 €. 14. 621,85 €

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 2.1.4 Flurneuordnung und Flurbereinigung (Ausführungskosten gemäß § 105 FlurbG) Aufwendungen der Teilnehmergemeinschaft für gemeinschaftliche Angelegenheiten der Teilnehmer (Aufwandsentschädigung, Saalmiete, Voruntersuchungen, Erstellung Maßnahmeplan, Vermarkungsmaterial u.a.) - Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften - Nettoförderung - 90% der Nettokosten Rechenbeispiel - Gesamtkosten: 11.900,00 € - Nettokosten: 10.000,00 € - Fördermittel (90%): 9.000,00 € dav. aus ELER 6.750,00 € (75%) dav. aus GA 2.250,00 € (25%) - Eigenmittel (10%): 1.000,00 € Anteil MwSt 1.900,00 € 2.900,00 €

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 2.2 Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung Maßnahmen sowie deren Vorbereitung und Begleitung zur Schaffung und Erneuerung von Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung in den folgenden Bereichen - Einrichtungen zur Kinder- und Schülerbetreuung und –bildung - Zuwendungsempfänger/Fördersätze 1. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden) - 95% der Nettofördersumme, max. 500.000,00 € 2. gemeinnützig eingetragene Vereine und Stiftungen - 80% der Bruttofördersumme, max. 400.000,00 € 3. Personengesellschaften (aber nicht gemeinnützig eingetragene Vereine und Stiftungen) - 45% der Bruttofördersumme - Maßnahmen in Infrastruktureinrichtungen zur Nutzung regional erzeugter regenerativer Energien in ländlichen Gemeinden - Zuwendungsempfänger: Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützig eingetragene Vereine und Stiftungen, Personengesellschaften, natürliche Personen - Fördersätze wie oben, max. 1.500,00 € je Übergabestation

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 2.2 Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung Rechenbeispiel - Gesamtkosten: 630.000,00 € - Nettokosten: 529.411,76 € Körperschaften d. öffentl. R. (Nettoförderung) Fördermittel (95%): 502.941,17 € max. 500.000,00 € dav. aus ELER 375.000,00 € (75%) dav. aus LM 62.500,00 € (12,5%) dav. aus ö. r. HH 62.500,00 € (12,5%) Eigenmittel (5%): 26.470,59 € Differenz FM/max 2.941,17 € Anteil MwSt 100.588,24 € reg. öffentl. HH 62.500,00 € 192.500,00 € gemeinnütz. Verein, Stiftung (Bruttoförderung) Fördermittel (80%): 504.000,00 € max. 400.000,00 € dav. aus ELER 300.000,00 € (75%) dav. aus LM 50.000,00 € (12,5 %) dav. aus ö. r. HH 50.000,00 € (12,5%) Eigenmittel (20%): 126.000,00 € Differenz FM/max 104.000,00 € reg. öffentl. HH 50.000,00 € 280.000,00 € Personengesellschaften (Bruttoförderung) Fördermittel (45%): 283.500,00 € dav. aus ELER 212.625,00 € (75%) dav. aus LM 35.437,50 € (12,5%) dav. aus ö. r. HH 35.437,50 € (12,5%) Eigenmittel (55%): 346.500,00 € reg. öffentl. HH 35.437,50 € 381.937,50 €

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 2.3 Maßnahmen zur Steigerung der touristischen Attraktivität des ländlichen Raums - Schaffung und Erneuerung von kleinen Infrastruktureinrichtungen (Verweileinrichtungen, Maßnahmen an Museumsgebäuden, naturangepassten Badestellen u.a.) - Verbesserung der touristischen Verkehrs- und Wegeinfrastruktur (kleinräumigen Straßenanbindungen, touristische Wegeführungen, Steganlagen u.a.) - Umnutzung vorhandener Bausubstanz zur Schaffung touristischer Angebote - Entwicklung oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen (nicht investiv) - Zuwendungsempfänger/Fördersätze 1. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden) - 95% der Nettofördersumme - für die Vermarktung von Tourismusdienstleistungen nur Gemeinden und Gemeindeverbände förderfähig 2. natürliche Person, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts - 45% der Bruttofördersumme - 80% der Bruttofördersumme, für die Vermarktung von Tourismusdienstleistungen (nur eingetragene Vereine und Stiftungen, die satzungsgemäß die Entwicklung des Fremdenverkehrs fördern) Fördermittel setzen sich ebenfalls aus 75% ELER-Mitteln, 12,5% Landesmitteln und 12,5% aus Mitteln eines regionalen öffentlichen Haushaltes zusammen.

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 2.3 investive Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsmaßnahmen außerhalb der GAK - Anlage und Erneuerung von Einrichtungen für Freizeit und Erholung - Anlage und Erneuerung von Zuwegungen zu öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlicher Parkplätze - Maßnahmen der Dorferneuerung, bei den der Zuwendungsempfänger nicht unter 2.2.1 genannt wird und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (Bsp. Kirche) - Zuwendungsempfänger/Fördersätze 1. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden) - 95% der Nettofördersumme 2. natürliche Person, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts - 45% der Bruttofördersumme 3. Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände) - 45% der Nettofördersumme (max. 20.000,00 € Fördermittel) Fördermittel setzen sich ebenfalls aus 75% ELER-Mitteln, 12,5% Landesmitteln und 12,5% aus Mitteln eines regionalen öffentlichen Haushaltes zusammen.

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 8. Regelung der Eigentumsverhältnisse Ungeordnete Bodenrechtsverhältnisse

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 8. Regelung der Eigentumsverhältnisse a) Aufmessung der Topografie

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 8. Regelung der Eigentumsverhältnisse a) Aufmessung der Topografie

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens Prinzip der Wertermittlung Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 8. Regelung der Eigentumsverhältnisse Bewertung der Flächen Feststellung der Wertermittlungs-ergebnisse durch Erlass eines Verwaltungsaktes

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 8. Regelung der Eigentumsverhältnisse Auszug aus einer Wertermittlungskarte

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 8. Regelung der Eigentumsverhältnisse c) Durchführung der Hofraumverhandlungen sowie der Planwunschtermine Abmarkung und Schlussvermessung der Hofgrundstücke in der Ortslage

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 8. Regelung der Eigentumsverhältnisse Neugestaltung des Verfahrensgebietes Aufstellung und Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes (Verwaltungsakt) Absteckung der Grenzen in der Feldlage (Grenzanzeige) Anhörungstermin zur Entgegennahme von Widersprüchen (Ausschlusstermin)

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 8. Regelung der Eigentumsverhältnisse Neuer Bestand Alter Bestand

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 8. Regelung der Eigentumsverhältnisse e) Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach § 64 LwAnpG

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens 9. Erlass der Ausführungsanordnung (Verwaltungsakt) 10. Berichtigung der öffentlichen Bücher 11. Schlussfeststellung