Grundlagen des Ausländerrechts Vortrag bei ” Biotopia “

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Grundlagen des Ausländerrechts Vortrag bei ” Biotopia “ Rechtsanwältin Ilknur }enol- Baysu Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Familienrecht Spezialistin für Ausländerrecht Mannheim www.baysu.de © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Definition von Ausländer Ausländer ist gem. § 2 Abs. 1 AufenthG , jeder der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG ist Nach Art.116 GG ist auch Deutscher ,wenn er als deutscher Volkszugehöriger oder Ehegatte oder dessen Abkömmling Flüchtling in dem Gebiet des deutschen Reichs stand 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat.(Statusdeutsche)‏ © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Ausländer /Deutscher Wer neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt , ist dennoch Deutscher © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Ausländer/Deutscher Gemäß § 4 Abs. 3 StAG erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland, wenn wenigstens ein Elternteil ein qualifiziertes Aufenthaltsrecht besitzt. Das Kind einer ausländischen Mutter erwirbt somit die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen (§ 4 Abs. 1 StAG) oder, falls das Kind in Deutschland geboren wurde, auch mit der Anerkennung durch einen Ausländer, wenn dieser zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines Aufenthaltsrechts aufgrund europäischen Gemeinschaftsrechts ist (§ 4 Abs. 3 StAG). © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Ausländer in Deutschland Zur Zeit leben ca. 6, 8 Mill Ausländer in Deutschland davon sind die stärksten Gruppen : 25,4 % Türken 7,8 % Italiener 5,7 % Polen Quelle:Statistisches Bundesamt 31.12.2007 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Rechtsquellen des Aufenthaltsrecht Drittstaatsan- dehörige im EU- Recht EU-STA ARB 1/80 Europ- Menschen- Rechts konvention Deutsches Ausländer- recht Recht in D BVerfG Karlsruhe BVerwG Leipzig EGMR Straßburg EuGH Luxemburg © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Europäisierung des dt. AusländerR Der deutsche Gesetzgeber ist in der Ausgestaltung des Ausländerrechts an folgende Vorgaben gebunden : EU-Recht, z.B FamilienzusammenRL, DaueraufenthaltsRL, StudentRL etc Assoziationsabkommen Europäische Menschenrechtskonvention Diese Rechtsquellen gehen dem deutschen Recht vor © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim enrechtskonvention

Alte -und Neue EU-Mitglieder Alte EU -mitgliedstaatler haben volle Freizügigkeit Neue EU-Mitgliedstaaten haben nur eingeschränkte Freizügigkeits in D (Grds keine Erwerbstätigkeit für ungelernte Tätigkeiten, Vorrangprüfung)‏ © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Aufenthaltsgesetz Regelungsinhalt ( für Grds Nicht-EU bürger)‏ 1. Einreise 2.Aufenthaltserlaubnis 3.Niederlassungserlaubnis 4.Daueraufenthaltserlaubnis EU 5.Beendigung des Aufenthalts © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Aufenthaltstitel und -zwecke Visum Befristete Aufenthaltserlaubnis ( § 7 AufenthG)‏ Unbefristete Aufenthaltserlaubnis ( Niederlassungserlaubnis)‏ Unbefristete Erlaubnis zum Daueraufenthaltserlaubnis -EG( seit dem 28.08.2007)‏ © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Bestandszeiten Eigenständiges Aufenthaltsrecht bei Heirat nach 3 Jahren zusammenleben in Deutschland Nach 5 Jahren Aufenthalt in D unbefristeter Aufenthalt( bei Deutsch-verheirateten nach drei Jahren Nach 8 Jahren Anspruchseinbürgerung Aber:eigener Lebensunterhalt, keine Straftaten und Deutschkenntnisse © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis 1. Familienzusammenführung ( Ehegatte und Kind)‏ 2. Erwerbstätigkeit ( je nach Arbeitsmarktbedarf)‏ 3. Selbstständigkeit ( je nach Wirtschaftlichkeit)‏ 4. Ausbildung 5. Humanitäre Gründe © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Beispiele für AE zur Erwerbstätigkeit ( BschV)‏ § 18 Saisonbeschäftigungen § 19 Schaustellergehilfen § 20 Au-pair-Beschäftigung § 21 Haushaltshilfen § 22 Hausangestellte von Entsandten § 23 Kultur und Unterhaltung § 24 Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse § 25 Grundsatz § 26 Zeitlich begrenzte Zulassungen von Sprachlehrern und Spezialitätenköchen § 27 IT-Fachkräfte und akademische Berufe § 28 Leitende Angestellte und Spezialisten § 29 Sozialarbeit § 30 Pflegekräfte § 31 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte § 32 Grundsatz § 33 Deutsche Volkszugehörige § 34 Beschäftigungen bestimmter Staatsangehöriger § 35 Fertighausmontage § 36 Längerfristig entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer § 37 Grenzgängerbeschäftigung © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Aufenthaltserlaubnis für Akademiker Seit dem 16.10.2007 ( HschulAbsZugV) können Ausländer die in Deutschland einen Studienabschluss( alle Fachrichtungen) absolviert haben ohne Vorrangprüfung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten für einen angemessenen Arbeitsplatz. © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Rechtstellung türkischer Staatsangehöriger Gemäß dem Assoziationabkommen,dem Zusatzprotokoll und den Beschlüssen zwischen der EG und Türkei haben Türkische Staatsangehörige, und ihre Angehörigen Privilegierungen bezüglich des Aufenthaltsrechtes gegenüber anderen Ausländern . Die Türkischen Staatsangehörigen haben jedoch keineFreizügigkeit innerhalb der EU. Es gilt „abgemagertes EU-Recht“ © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Aufenthaltsbeendigung/Ausweisung Der Aufenthalt von jedem Ausländer ( auch EU) kann grundsätzlich egal wie lange er in Deutschland lebt beendet werden. Dies kann bei Straftaten durch Ausweisung erfolgen . Die Ausweisung lässt für immer den bisherigen Aufenthalt erlöschen und setzt ein Einreiseverbot in die BRD/ EU. Auch nach Ablauf der Einreisesperre kann man nur wieder als Tourist etc einreisen Durch langen Aufenthalt im Ausland erlischt die Aufenthaltserlaubnis,- Ausnahme wenn seit 15 Jahren im Bundesgebiet lebt und unbefristete AE(§51Abs. 2Aufenth) G hat © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Rechtsprechungsübersicht zum Flüchtlingssozialrecht http://www.fluechtlingsinfo- berlin.de/fr/gesetzgebung/Urteile2.pdf © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Sozialrecht für Ausländerrecht Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin Tel. 030-24344-5762, Fax 030-24344-5762 E-Mail: georg.classen @ gmx.net Berlin, 12. November 2012 www.fluechtlingsrat-berlin.de Entscheidungen zum AsylbLG Entscheidungen zum SGB II / SGB XII / BSHG Arbeitserlaubnis, Deutschkurse, Leistungen nach SGB III Entscheidungen zu weiteren Sozialleistungen © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

EU-Angehörige +Angehörige Das Aufenthaltsrecht von EU-Angehörigen (Unionsbürgern) und ihren Familienangehörigen richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), auch wenn die Angehörigen aus Drittstaaten stammen. Sie erhalten eine „Freizügigkeitsbescheinigung nach FreizügG/EU", Drittstaatsangehörige eine „Aufenthaltskarte. Aufenthaltsrecht und Sozialleistungsanspruch können aber auch ohne ein solches Dokument bestehen Rumänen und Bulgaren erhalten bei der Arbeitsagentur ohne Arbeitsmarktprüfung eine Arbeitsberechtigung- EU für Beschäftigungen jeder Art a) nach einjähriger Arbeitserlaubnis für eine konkrete Tätigkeit, oder b) wenn sie sich drei Jahre legal hier aufgehalten haben (§ 9 BeschVerfV), oder c) wenn sie ein Aufenthaltsrecht als Familienangehörige eines Arbeitnehmers mit Arbeitsberechtigung-EU besitzen. Ab 1.1.2014 benötigen sie keine Arbeitserlaubnis mehr. © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Bulgaren +Rumänen Die Staatsangehörigen von Bulgarien und Rumänien wurden mit dem EU-Beitritt am 1. Januar 2007 Unionsbürger im Sinne des Art. 18 EG-Vertrag und genießen grundsätzlich Freizügigkeit . Hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit gibt es allerdings Übergangsregelungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt einschränken . Ab 1.1.2014 fallen diese Beschränkungen weg. © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Bulgaren +Rumänen Für den Arbeitsmarktzugang ist deshalb eine Arbeitgenehmigung erforderlich (§ 284 SGB III), die als Arbeitserlaubnis-EU oder Arbeitsberechtigung-EU durch die Arbeitsverwaltung erteilt wird (§ 12 a ArGV). Zum 01.01.2012 wurde gleichzeitig die ArGV geändert und hat die Zugangsmöglichkeiten zum deutschen Arbeitsmarkt für verschiedene Gruppen von bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmern erweitert (VO zur Änderung der ArGV v. 22.12.2011, BGBl. 2011, S. 2691). Die Erleichterungen beziehen sich auf folgende Berufsgruppen: © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Bulgaren+Rumänen Akademiker: Wegfall der Arbeitserlaubnispflicht für die Aufnahme einer der Hochschulausbildung entsprechenden Beschäftigung (§ 12b Abs.1 ArGV)  Fachkräfte für Beschäftigungen, die in Deutschland eine zweijährige Berufsausbildung erfordern: Arbeitserlaubnis ist weiter erforderlich, aber es wird auf die Vorrangprüfung verzichtet (§ 12b Abs. 2 ArGV).  Auszubildende: Wegfall der Arbeitserlaubnispflicht für qualifizierte Berufsausbildungen, die Rumänen oder Bulgaren in Deutschland absolvieren möchten (§ 12c ArGV).  Saisonarbeitnehmer: Wegfall der Arbeitserlaubnispflicht zur Ausübung einer Beschäftigung, die bis zu sechs Monaten im Jahr ausgeübt werden kann (§ 12e © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Rumänen und Bulgaren erhalten bei der Arbeitsagentur ohne Arbeitsmarktprüfung eine Arbeitsberechtigung- EU für Beschäftigungen jeder Art nach einjähriger Arbeitserlaubnis für eine konkrete Tätigkeit, oder b)wenn sie sich drei Jahre legal hier aufgehalten haben (§ 9 BeschVerfV), oder c) wenn sie ein Aufenthaltsrecht als Familienangehörige eines Arbeitnehmers mit Arbeitsberechtigung-EU besitzen. . © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

One-stop government Die Aufteilung Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis existiert grundsätzlich nicht mehr. In der Aufenthaltserlaubnis wird geregelt, ob und wie man arbeiten kann. © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Ausgewählte Probleme aus der Praxis Einreise Ehegattennachzug Studium Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis ( 5 Monate in Türkei 2 tage hier dann wieder TR) © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Einreise Bei Touristenvisum :Rückkehrwille wird immer problematisiert. Keine Begründung, und keine Rechtsmittelbelehrung des Ablehnungs- bescheides. Ein Jahr Klagefrist, aber vorher immer Remonstrationsbescheid anfordern. © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Ehegattennachzug Problemfälle: Scheinehe ( „Görücü usül „) Deutsche Spracherfordernisse ( nicht wenn Kind da oder auch unterwegs) Lebensunterhalt muss gesichert sein (prognostische Sicht) Lebensunterhaltsrechner © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Studium Problemfälle: Studiumwechsel bis zu 18 Monate nur möglich Scheitern im Studiumgang, keine neue Aufenthaltserlaubnis für neues Studium © © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Erlöschen der Aufenthaltserlaubis Irrglaube, wenn man vor Ablauf der 6 Monate immer wieder nach Deutschland einreist und hier einpaar Tage bleibt und wieder ausreist, erlischt die Aufenthaltserlaubnis nicht . Ausnahme : seit 15 Jahren Aufenthalt, Niederlassung und Lebensunterhalt selbst gesichert © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Antragsentgegnnahme Im Ausländerrecht, bekommt man nicht automatisch die Aufenthaltserlaubnis oder den unbefristeten Status, wenn man das Recht darauf hat, sondern nur wenn man einen Antrag stellt. Oft weigern sich die ABH jeodch ein Antragsformular zu geben, weil man angeblich kein Recht hat, oder man soll warten bis die Aufenthaltserlaubnis abläuft , bevor man die Niederlassungerlaubnis beantragt. © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Niederlassungserlaubnis/ Daueraufenthalterlaubnis EU Die Niederlassungerlaubnis und auch sonstige Aufenthaltserlaubnisse auch immer rückwirkend beantragen, da sonst nur Geltung ab Erteilung, Nachteil, wenn zwischenzeitlich Kind geboren für darauf aufbauende Aufenthaltstatus( zB. Niederlassungserlaubnis , Staatsangehörigkeit etc) © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Rechtstellung türkischer Staatsangehöriger Gemäß dem Assoziationabkommen,dem Zusatzprotokoll und den Beschlüssen zwischen der EG und Türkei haben Türkische Staatsangehörige, Privilegierungen bezüglich des Aufenthaltsrechtes gegenüber anderen Ausländern . Die Türkischen Staatsangehörigen haben jedoch keineFreizügigkeit innerhalb der EU. Es gilt „abgemagertes EU-Recht“ 32 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 32

Regelungsbereich des ARB 1/80 Einreise (Stand-Still: Art.41 Zusatzpr)‏ Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Art.6,7)‏ Beendigung des Aufenthalts (Art.14,13)‏ Gleichberechtigter Zugang zur Ausbildung(Art.9)‏ Gleichberechtigung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen (Art.10)‏ Keine neuen Arbeitsmarktzugangbeschränkungen (Art.13)‏ © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Rechte der Arbeitnehmer nach Art.6 ARB 1/80 34 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 34

Art.6 ARB 1/80 Art.6 Abs. 1, 1. Spiegelstrich (1)Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art.7 über den freien Zugang der Familienangehörigen zur Beschäftigung hat der türkische Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, in diesem Mitgliedstaat - nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung Anspruch auf Erneuerung seiner Arbeitserlaubnis bei dem gleichen Arbeitgeber, wenn er über einen Arbeitsplatz verfügt; 35 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 35

Art.6 ARB 1/80 Art.6 Abs. 1, 2. und 3. Spiegelstrich - nach drei Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung - vorbehaltlich des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft einzuräumenden Vorrangs – das Recht, sich für den gleichen Beruf bei einem Arbeitgeber seiner Wahl auf ein unter normalen Bedingungen unterbreitetes und bei den Arbeitsämtern dieses Mitgliedstaats eingetragenes anderes Stellenangebot zu bewerben; - nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis. 36 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 36

Familienangehörige Art.7 ARB 1/80 (2) Die Kinder türkischer Arbeitnehmer, die im Aufnahmeland eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können sich unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in dem betreffenden Mitgliedstaat dort auf jedes Stellenangebot bewerben, sofern ein Elternteil in dem betreffenden Mitgliedstaat seit mindestens drei Jahren ordnungsgemäß beschäftigt war..“ 37 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 37

EuGH zu Art.7 Verlassen des Bundesgebiets Erlöschen des Anspruchs aus Art.7 Art.14 ARB 1/80 Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit Unschädlich: Ausscheiden des Stammberechtigten aus dem Arbeitsmarkt Beendigung des Zusammenleben mit Arbeitnehmer Verbüßung von Haftstrafe Aufnahme einer Beschäftigung Beendigung einer Beschäftigung Arbeitslosigkeit Vergebliche Arbeitssuche (Art.7 S.1)‏ Verlassen des Bundesgebiets nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigten Grund 38 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 38

Art.9 ARB Art.9 „Türkische Kinder, die in einem Mitgliedsstaat der Gemeinschaft ordnungsgemäß bei ihren Eltern wohnen, werden unter Zugrundelegung derselben Qualifikationen wie die Kinder von Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaates zum allgemeinen Schulunterricht ,zur Lehrlingsausbildung und zur beruflichen Bildung zugelassen. Sie können in diesem Mitgliedstaat Anspruch auf die Vorteile haben, die nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich vorgesehen sind.“ 39 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 39

EuGH zu Art.9 GÜROL, Gaye, U.v. 07.07.2005 Rs 374/03 „Art.9 hat unmittelbare Wirkung .“ Wohnen i.S.v Art.9 liegt auch noch vor, wenn zuvor bei den Eltern gelebt. Anspruch auf Gleichbehandlung nicht nur bei Zulassung, sondern auch bei finanziellen Mitteln (Bafög, Meisterbafög)‏ 40 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 40

Umsetzungsdefizite zu Art.9 in Dltd Obwohl Art.9 keine Wartezeiten voraussetzt, besteht zur Zeit Gleichberechtigung bei der Baföggewährung nur bei den Auszubildenden, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben. Das MeisterbaföG ist gar nicht zur Abänderung vorgesehen (obwohl das VG Sigmaringen mit Urteil 24.11.2005, den Verstoß von § 8 Abs.2 ABG gegen Art.9 im Hinblick auf das Gürol-Urteil festgestellt hat)‏ Art.2 BayELF verstösst auch gegen Art.9, da keine Förderung für begabte türkische Schüler, Studenten und Post-Graduate. 41 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 41

Standstill-Klausel bzgl. Einreise Welches Recht galt für Türkische Staatsangehörige zum 1.1.1973 bezüglich der Einreise?    42 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 42

Einreiserecht zum 1.1.1973 Grundsätzlich: Kein Einreisevisum Ausnahme: wenn Erwerbstätigkeit beabsichtigt Einreisereglung für türkische Staatsangehörige § 1 Abs. 2 Nr. 1 DVAuslG 1965 43 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 43

Standstill-Klausel bei Einreise Ohne Visa Einreise für Geschäftsleute Touristen Künstler Sportler Fernfahrer Montagearbeiter 44 © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim 44

Visafreiheit für türk. STA Der EuGH wird über diese Frage am 24.09.2013 entscheiden. © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim

Visafreiheit für türk. STA Der EuGH wird über diese Frage am 24.09.2013 entscheiden. © RA‘in Ilknur }enol- Baysu Ausländerrecht 13.Dezember 2012 Mannheim