Überblick Einzelabschluss

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Überblick Einzelabschluss Massgeblichkeit und umgekehrte Massgeblichkeit Beispiel: Verbuchung einer Agio-Rückzahlung Beispiel: Rückstellung für Nachsteuern und Steuerbussen? Bedeutung des Anhangs für die Besteuerung Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Überblick II Konzernabschluss Keine steuerliche Konsolidierung in der Schweiz Ausnahme: Gruppenbesteuerung bei der MWSt Latente Steueraktiven und -passiven; Chancen und Risiken; Beispiel Verlustvorträge Neue Grenzen für die Steuerplanung durch die Rechnungslegung Konzernsteuerquote: Aussagekraft?; Möglichkeiten und Grenzen deren Beeinflussung; Minimale oder optimale Konzernsteuerquote als Ziel? Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Steuern und Einzelabschluss Massgeblichkeitsprinzip der steuerlichen Erfolgsrechnung Für Steuerpflichtige massgeblich ab Einreichung Ausnahme in der Praxis: Transfer Pricing Vorbehalt: Bilanzberichtigung Für Steuerbehörden nur massgeblich, wenn formell korrekt und Vermutung für materielle Richtigkeit vorhanden In jedem Fall Überprüfung auf steuerrechtliche Korrekturvorschriften (inkl. geldwerte Leistungen) Nicht nur massgeblich für direkte Steuern, sondern auch für Verrechnungssteuer Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Steuern und Einzelabschluss Umgekehrte Massgeblichkeit True und fair view (im Rahmen des OR) würde zu höheren Steuerbelastungen führen Unternehmen schöpfen idR steuerliche Spielräume zu Ihren Gunsten aus und beeinflussen damit die handelsrechtliche Darstellung (Bsp. Warenlager, pauschale Delkredere, Abschreibungen) Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Beispiel: Rückerstattung VSt bei Agio-Rückzahlung Sachverhalt: Einbringung von Beteiligungen,teilweise gegen Agio mit nachfolgender Rückzahlung (ca. 500 Mio.) Verbuchung Rückzahlung: Geld/Beteiligung (nicht Geld/a.o. Ertrag und anschliessend allenfalls Abschreibung der Beteiligung) EStV gewährt Meldeverfahren nicht und verweigert Rückerstattung von ca. 160 Mio. Frage der Rechnungslegung: Darf Agio-Rückzahlung überhaupt als Ertrag verbucht werden? Entscheidet dann über Rückerstattung, wenn kein Abschreibungsbedarf auf Beteiligung ausgewiesen Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Beispiel Rückstellung für Nachsteuern und –Bussen? Sachverhalt: Steuerbetrug wegen offensichtlichem Privataufwand in der Erfolgsrechnung einer AG Verurteilung der AG wegen Steuerhinterziehung und deren Organe wegen Steuerbetrug Gewinnsteuer Verurteilung der Begünstigten wegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung Einkommensteuer Verurteilung der Organe wegen gemeinrechtlicher Urkundenfälschung, weil keine Rückstellungen für Nachsteuern und Steuerbussen in AG! Überzogenes Verständnis der Anforderungen an die Rechnungslegung und Konflikt mit Strafrecht Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Einzelabschluss: Bedeutung des Anhangs Anhang als wertvolle Quelle für Steuerbehörden geldwerte Leistungen aus Bürgschaften etc. Veränderungen der stillen Reserven eigene Aktien (auch indirekt gehaltene) als direkte Teilliquidation Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Steuern und Konzernabschluss Konzernabschluss steuerlich nicht massgeblich; aber mögliche Erkenntnisquelle für Behörden i.S. Bewertungen im Einzelabschluss Problem: Keine Verlustverrechnung im Konzern; Postulat der Wirtschaft; Standortnachteil. Aber: Umstrukturierungstatbestände ermöglichen Steuerplanung in diese Richtung Ausnahme Gruppenbesteuerung bei der Mehrwertsteuer EU-Projekt: Common Consolidated Tax Base (nicht Gegenstand des heutigen Referats) Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Latente Steueraktiven und -passiven Prinzip von True und Fair view bedingt, dass bei der Bewertung von Aktiven und Passiven latenten Steuern Rechnung getragen wird Stille Reserven und andere steuerliche Abweichungen vom Marktwert (z.B degressive Abschreibungen) bewirken latente Steuerbelastungen; diese werden in der Konzernrechnung passiviert und mindern damit den konsolidierten Gewinn Gleiches gilt für Steuerrisiken (z.B. Transferpricing, agressive Steuerplanungen) Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Latente Steueraktiven und -passiven Für Aktiven gilt Gleiches, wie für Passiven; namentlich Verlustvorträge stellen ein Aktivum dar, wenn damit gerechnet werden kann, dass diese künftig mit Gewinn verrechnet werden können. Bsp. UBS 2007: Aktivum Verlustvorträge 10,3 Mia; Wertberichtigung in gleicher Höhe; Bsp. Swiss Re: Verlust von 2,3 Mia. als Verlust von 1,6 Mia. nach Steuern kommuniziert Rechnungslegungsstandards verpflichten zu Aktivierung, aber 'Business Judgment' ermöglicht Spielraum; Negativbeispiel: Riesenverlust von GM in 2007 wegen Auflösung von aktivierten Verlustvorträgen Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Neue Grenzen für Steuerplanung Agressive Steuerplanung führt zwar zu niedrigerem Ergebnis in Einzelabschluss; wird jedoch durch Rückstellung im Konzernabschluss wieder ausgeglichen Agressive Steuerplanung hat deshalb nur Liquiditäts- aber keinen Gewinneffekt und ist deshalb nicht attraktiv Neuste Tendenz: SEC-Reporting verlangt Offenlegung von Steuerrisiken (bis jetzt nicht pro Land); aber Erkenntnisquelle für Steuerbehörden Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Neue Grenzen für Steuerplanung II Passiverung von Steuerrisiken bewirkt auch Zurückhaltung betr. Rechtsmittelverfahren (lange Unsicherheit über Bewertung des Passivums Zunahme von APA's im Bereich des Transferpricing Generell vorsichtigerer Umgang mit Steuerrisiken bei Ablauf von Verjährungsfristen u.U. erhebliche a.o. Erträge Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Konzernsteuerquote Aufgrund der verschiedenen – unterschiedlichen Einflussfaktoren – auf die Konzernsteuerbelastung, namentlich durch latente Aktiven und Passiven, ist ein Vergleich der Konzernsteuerquote verschiedener Unternehmen sehr problematisch Dennoch Analysten stellen solche Vergleiche an; Herausforderung für Steuerverantwortliche im Konzern: Allzu grosse Ausschläge sollen verhindert werden Umfragen zeigen, dass Steuerverantwortliche von Grosskonzernen ca. 25% ihrer Zeit für Tax Accounting und Reporting verwenden Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Konzernsteuerquote II Tendenz: zu hohe Konzernsteuerquote wird als Zeichen für ineffiziente finanzielle Führung interpretiert; zu tiefe Konzernsteuerquote erweckt Misstrauen bei der Finanzgemeinde; Bsp.: Richmont 2006 Konzernsteuerquote von 13,6% Konzernteuerquotenbetrachtungsweise wichtiger Faktor für Wahl der Schweiz als Standort für MNU; Bedeutung der privilegierten Gesellschaften Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008

Fazit Steuern im Einzelabschluss von grosser Bedeutung, weil diese die tatsächliche Steuerlast bestimmen (ausser in Ländern, die eine konsolidierte Besteuerung kennen) CH-Unternehmen sollten Entwicklung in EU aufmerksam verfolgen Bedeutung der Steuern im Konzernabschluss von zunehmender Bedeutung, für Unternehmen, aber auch für Unternehmensstandort Schweiz Prof. Dr. R. Waldburger MLE Stiftungsrat Donnerstag 22. Mai 2008