Legal Update für Führungskräfte Kapitalmarktrecht

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 Präsentation transkript:

Legal Update für Führungskräfte Kapitalmarktrecht 30. Januar 2009 Dr. Christoph Heiz, LL.M., Rechtsanwalt 1

Neuerungen bei Offenlegungspflichten Änderungen im Börsengesetz (BEHG) Revision der Börsenverordnung (BEHV-FINMA) Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) in Kraft per 1.1.2009

Änderungen des Börsengesetzes / der Börsenverordnung Grenzwerte liegen bei 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und 66 2/3 % (Art. 20 Abs. 1 BEHG) Ausdehnung der Meldepflicht bei Derivaten Offenlegung von Erwerbspositionen und Veräusserungspositionen (Art. 12 Abs. 1 BEHV-FINMA) Offenlegung von Finanzinstrumenten, die es wirtschaftlich ermöglichen, Beteiligungspapiere im Hinblick auf eine öffentliche Übernahme zu erwerben (Art. 20 Abs. 2bis BEHG, Art. 15 BEHV-FINMA)

Berechnung der Grenzwerte: „Zwei-Positionen-Lösung“ Erwerbspositionen: Aktien und aktienähnliche Anteile Wandel- und Erwerbsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. b) eingeräumte (geschriebene) Veräusserungsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. c) Finanzinstrumente, die wirtschaftlich einen Erwerb ermöglichen (Art. 15 Abs. 1 Bst. c) Finanzinstrumente im Hinblick auf ein öffentliches Kaufangebot Art. 15 Abs. 2)

Berechnung der Grenzwerte: „Zwei-Positionen-Lösung“ Veräusserungspositionen: − Veräusserungsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. a) − eingeräumte (geschriebene) Wandel- und Erwerbsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. b) − Finanzinstrumente, die wirtschaftlich eine Veräusserung ermöglichen (Art. 15 Abs. 1 Bst. c)

Grundsätze bei der Meldung der beiden Positionen Meldepflicht pro Position sobald in einer Position ein Schwellenwert erreicht ist, müssen beide Positionen mit aktuellem Bestand offengelegt werden die jeweils andere Position ist auch dann offen zu legen, wenn der betreffende Stimmrechtsanteil unter 3 % liegt keine Aufrechnung von Positionen (kein Netting) Besonderheit betr. Stimmrechtsanteil der Aktien

Beispiel: Emission von Put-Optionen / Kapitalherabsetzung Ausgangslage A B Rest 290 NA = 2,9 % 600 NA = 6 % 91,1 %

A B Rest Schritt 1: Emission von Put-Optionen Transparenz AG beabsichtigt eine Kapitalherabsetzung. Zu diesem Zweck emittiert sie Put-Optionen, die zur Veräus-serung von 10 % der Namenaktien und Stimmrechte berechtigen. A B Rest Transparenz AG Emission von Put-Optionen (Verkaufsrechte) über 1‘000 Namenaktien (= 10 % des Aktienkapitals)

Offenlegungsmeldung: Transparenz AG meldet die geschriebenen Put-Optionen im Umfang von 10 % der Namenaktien im Erwerbstopf. Transparenz AG Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 0 % 10 % (Put-Optionen)

A Schritt 2: Erwerb von Put-Optionen Aktionär A, der bisher mit 6 % Namenaktien gemeldet ist, erwirbt Put-Optionen, die ihn zum Verkauf von 3 % der Namenaktien und Stimmrechte der Transparenz AG berechtigen. A Put Option über 300 NA = 3 % 600 NA = 6 % Transparenz AG

Offenlegungsmeldung: Aktionär A muss in Folge des Erwerbs von Put-Optionen im Umfang von 3 % eine Meldung einreichen. In dieser Meldung müssen 6 % Namenaktien (im Erwerbs-topf) sowie seine 3 % Put-Optionen (im Veräusserungstopf) angegeben werden. Aktionär A Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 6 % (Namenaktien) 3 % (Put-Optionen)

Schritt 3: Ausübung der Put-Optionen Aktionär A übt seine Put-Optionen im Umfang von 3 % aus und verkauft der Transparenz AG 300 Namenaktien (= 3 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte der Transparenz AG). Die Transparenz AG (bisher mit 10 % geschriebenen Put-Optionen im Erwerbstopf gemeldet) erwirbt dadurch Namen-aktien und Stimmrechte im Umfang von 3 %, gleichzeitig verringert sich ihr Anteil an geschriebenen Put-Optionen auf 7 %.

Erwerbspositionen Veräusserungspositionen Zwei Offenlegungsmeldungen: Aktionär A meldet das Unterschreiten des 3 %-Schwel-lenwerts bei den Veräusserungspositionen (vormals 3 % Put-Optionen, neu 0 %) sowie des 5 %-Schwellenwertes bei den Erwerbspositionen (vormals 6 % der Namen-aktien, neu 3 %). Aktionär A Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 3 % (Namenaktien) 0 % (Put-Optionen)

Transparenz AG meldet das Erreichen des Schwellen-wertes von 3 % durch den Erwerb von 300 eigenen Aktien und legt die verbleibenden 7 % geschriebener Put-Optionen offen. Der gesamte Stimmrechtsanteil bleibt bei 10 % (im Erwerbstopf). Transparenz AG Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 7 % (Put-Optionen) 0 % 3 % (eigene Aktien)

Schritt 4: Kapitalherabsetzung mittels Vernichtung von 10 % der eigenen Aktien / alle Put-Optionen ausgeübt Sämtliche Put-Optionen wurden ausgeübt und die Transpa-renz AG hat somit 10 % der eigenen Aktien erworben. Sie führt eine Kapitalherabsetzung durch und vernichtet die erworbenen eigenen Aktien (10 %). A B Rest 290 NA = neu: 3,22 % (vorher: 2,9 %) 93,45 % 300 NA = neu 3,33 % (vorher 3 %) Transparenz AG 9‘000 NA

Zwei Offenlegungsmeldungen: Aktionär B meldet das Überschreiten des 3 % Schwel-lenwertes von 2,9 % auf 3,22 % bei den Erwerbs-positionen. Aktionär B Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 3,22 % (Namenaktien) 0 %

Transparenz AG meldet das Unterschreiten des 3 %- Schwellenwertes bei den Erwerbspositionen (neu 0 %, bisher 10 %). Transparenz AG Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 0 % 0 %

Ergebnisse Offenlegungsmeldungen und Meldepflichten sind transparenter detaillierter massiv verschärfte Sanktionsbestimmungen fahrlässige Verletzung: Busse bis zu CHF 1‘000‘000 vorsätzliche Verletzung: Busse bis zur doppelten Höhe des Kaufs- oder Verkaufspreises (berechnet als Differenz zwischen dem Anteil, den der Meldepflichtige hält, und dem letzten gemeldeten Grenzwert)