Unternehmensformen in Belarus

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 Präsentation transkript:

Unternehmensformen in Belarus Vorbereitet von Studenten des 3. Studienjahres des Internationales Rechts Nikita Logowoj Nadeshda Kasares Darja Terech Witalij Tschernjawskij

Rechtsformen für Unternehmen Individualunternehmer (Einzelkaufmann) Private Unitarische Unternehmen* Personengesellschaften die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft, die volle Gesellschaft, die Kommanditgesellschaft Kapitalgesellschaften die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Gesellschaft mit ergänzender Haftung, die Aktiengesellschaft (geschlossene AG oder offene AG) Gesellschaft mit ausländischen Investitionen* Gesellschaften benötigen mindestens zwei Gesellschafter. Mit Ausnahme des Einzelkaufmanns und der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft werden in Belarus alle Rechtsformen als juristische Person eingeordnet.

Private Unitarische Unternehmen

Private Unitarische Unternehmen eine belarussische Sonderform (in Deutschland kein Äquivalent). einer GmbH angenähert. Im Unterschied zu einer GmbH befindet sich das Vermögen bei einem UU im Eigentum seines Inhabers.

Personengesellschaften

Formen der Personengesellschaften die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft die volle Gesellschaft die Kommanditgesellschaft Die Struktur ist mit denjenigen in Deutschland weitgehend identisch, wobei Personengesellschaften in Belarus als juristische Personen erst ab Eintragung entstehen.

Rechtliche Regelung Jede Rechtsform muss ein Stammkapital bilden und bei Anmeldung zur Registrierung darüber verfügen können. Seit 01.02.2009 ist ein Mindestkapital nicht mehr vorgeschrieben Wegen der persönlichen Haftung und fehlender Steuervorteile bisher in Belarus kaum vertreten

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmBH)

Rechtliche Regelung seit 01.02.2009 ist kein Mindeststammkapital mehr vorgeschrieben ein Stammkapital muss festgelegt werden und bei Anmeldung zur Registrierung vollständig zur Verfügung stehen wird durch einen Direktor oder einen Vorstand geleitet*(aufgrund von Lücken in der Gesetzgebung ist jedoch dringend angeraten, einen Einzeldirektor zu bestellen) Ein Aufsichtsrat ist immer fakultativ.

Gesellschaft mit ergänzender Haftung

Rechtliche Regelung In die Gesellschaft mit ergänzender Haftung ist in fast allen Punkten einer GmbH gleicht Aber In die Gesellschaft mit ergänzender Haftung gibt es zusätzlichen persönlichen Haftung (zpH) zpH ist Mindestbetrag 50 Basisgrößen (ca. 440 Euro) beträgt.

Aktiengesellschaften Offene Geschlossene

Unterformen der Aktiengesellschaft offene Aktiengesellschaft der Kreis der Aktionäre unterliegt keinen Beschränkungen Stammkapital - ca. 850 Euro geschlossene Aktiengesellschaft Übertragung von Aktien an Dritte beschränkt ist: die Zustimmung der anderen Aktionare erforderlich ist und/oder die Übertragung überhaupt nur an Mitglieder eines ausgewählten Kreises erfolgen kann Stammkapital - ca. 850 Euro Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen muss bei Anmeldung zum Register ein Grundkapital in Hohe dieser Mindestbeträge zur Verfügung stehen.

Rechtliche Regelung Eine Aktiengesellschaft mit weniger als 51 Aktionären benötigt keinen Aufsichtsrat. eine geschlossene Aktiengesellschaft darf nicht mehr als 50 Aktionäre haben, anderenfalls eine Umwandlung in eine offene Aktiengesellschaft erforderlich wird (alle Beschränkungen des Aktienhandels weg) Die Aktiengesellschaft ist verpflichtet einen Vertag mit einem Depositar abzuschließen, damit die Aktien am Wertpapierhandel teilnehmen können. Weiters sind die Aktien bei ihrer Emission beim zuständigen Komitee für die Wertpapiere zu registrieren.

Gesellschaft mit ausländischen Investitionen Ein Unternehmensform mit bestimmten Privilegien des Investitionsrechts

Zwei Formen von Tätigkeit Ausländisches Unternehmen Gemeinsames Unternehmen

Forderungen Stammkapital - mindestens 20.000,00 USD in entsprechendem Gegenwert in belarussischen Rubeln betragen Das Stammkapital muss dann nicht sofort, sondern zu 50% binnen eines Jahres und zu 50% binnen eines weiteren Jahres zur Verfügung gestellt werden

Präferenzen für kommerzielle Organisation mit ausländischen Investitionen: längere Frist zur Bildung des Stammkapitals; bessere Bedingungen für die Preisbildung (weniger Beschränkungen); volle Absehbarkeit der Lohnkosten bei der Besteuerung der Produktion; Steuerbefreiung binnen 5 Jahren (Körperschaftsteuer und einige andere Steuerarten) für solche Organisationen, wenn diese nach dem 01.04.2008 in ländliche Gebiete bzw. Kleinstädte bis 50.000 Einwohner gegründet werden;

Vorteilen Günstige Dynamik des Investitionsklimas von Belarus in den letzten Jahren Eine progressive Investitionsgesetzgebung Existenz des Hochtechnologieparks Existenz eines Katalogs von Investitionsprojekten der Republik Belarus bis 2010.

Regelung der gesetzlichen Registrierung von Wirtschaftssubjekten wird nach dem Dekret des Präsidenten vom 16.01.2009 Nr. 1 realisiert Danke für Ihre Aufmerksamkeit Minsk, 2012