Allgemeine Informationen für die Q1 zum Abitur und verwandten Themen (bitte in die Anwesenheitsliste eintragen!) 1.

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 Präsentation transkript:

Allgemeine Informationen für die Q1 zum Abitur und verwandten Themen (bitte in die Anwesenheitsliste eintragen!) 1

Bitte nicht vergessen Mobiltelefone nachher wieder anzustellen! 2

Rechtliche Grundlagen Das Land Niedersachsen regelt den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK). Diese werden durch zugehörige Ergänzende Bestimmungen EB-AVO-GOBAK näher ausgeführt. Des weiteren spielt die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) gemeinsam mit ihren Ergänzenden Bestimmungen EB-VO-GO eine entscheidende Rolle. (Alle zuletzt geändert am 12.08.2016 im Rahmen der Schulgesetznovelle zur Rückkehr zu G9) Die Schule setzt das geltende Recht um, wobei wenig Gestaltungs- spielräume gegeben sind. Rechtliche Grundlagen 3

Block I und Block II Die Abiturqualifikation besteht aus zwei Teilen: In den Block I gehen Leistungen aus dem Unterricht in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase ein (Kursergebnisse). In den Block II gehen Leistungen aus der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern ein (Klausur- bzw. Prüfungsergebnisse). Block I und Block II 4

darunter die 12 Ergebnisse der Block I Mindestpunktzahl 200 Höchstpunktzahl 600 32 bis 36 Kursergebnisse, darunter die 12 Ergebnisse der eN-Kurse in doppelter Gewichtung, zusammengerechnet nach einem speziellen Rechenverfahren (siehe Anlage 2 zur VO-GO) Q1 & Q2 Abiturprüfungen Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer aus der Abiturprüfung in vierfacher Wertung (max. 2 Kurse <05 P.) Block II Mindestpunktzahl 100 Höchstpunktzahl 300 Berechnung der Abiturqualifikation 5

Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block I Leistungen in den 12 Halbjahreskursen im 1., 2. und 3. Prüfungs- fach in doppelter Wertung (max. 3 Kurse <05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet) Bsp.: 1. Prüfungsfach 10, 11, 08, 11 => 40 2. Prüfungsfach 07, 08, 03, 06 => 24 3. Prüfungsfach 02, 05, 05, 06 => 18 Summe: 82 in doppelter Wertung: 164 Qualifikationsphase Abiturprüfung 6

Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block I Leistungen aus 20 bis 24 Halbjahreskursen in einfacher Wertung; in der Menge der Kurse müssen die Kurse im 4. und 5. Prüfungs- fach enthalten sein, sowie Ergänzungskurse (bei 20, 21 oder 22 Kursen max. 3 Kurse <05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet; bei 23 oder 24 Kursen max. 4 Kurse <05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet) Bsp.: 20 Kurse, davon je 5 x 07 / 08 / 09 / 10 P. = 170 Punkte Damit hat der Beispiel-Block I insgesamt 164 + 170 = 334 Punkte. Qualifikationsphase Abiturprüfung 7

Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block I (bei 20 gN Kursen) Summe aus beiden Anteilen: 164 + 170 ergibt 334 Diese Zahl wird durch 44 dividiert (Anzahl der Kurse plus 12) und das Ergebnis mit 40 multipliziert, um die Punktzahl für Block I zu ermitteln. Dabei wird mathematisch gerundet. Bsp: 334 : 44 = 7,5909 7,591 x 40 = 304 Punkte Die Mindestpunktzahl für Block I beträgt 200 Punkte (ergibt sich aus jeweils 05 Punkten je Kursergebnis). Qualifikationsphase Abiturprüfung 8

Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block II - Abiturergebnis in den 5 Prüfungsfächern multipliziert mit 4. - Die Mindestpunktzahl, die im Block II erreicht werden muss beträgt 100 Punkte (05 Punkte je Prüfungsteil). ACHTUNG: In der Abiturprüfung muss in mindestens drei Fächern mindestens 20 Punkte (Abiturergebnis z.B. 06 Pkt. x 4 = 24) erreicht werden! (Notfalls mündliche Nachprüfung…) Qualifikationsphase Abiturprüfung 9

Qualifikationsphase Fachhochschulreife Fachhochschulreife - schulischer Teil Leistungen in bestimmten Fächern aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase (11.1 &11.2 /11.2 & 12.1 /12.1 &12.2.) -praktischer Teil mindestens einjähriges Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung Qualifikationsphase Fachhochschulreife 10

Qualifikationsphase Fachhochschulreife schulischer Teil Voraussetzungen 1: - je 2 Halbjahresergebnisse im 1. und 2. Prüfungs- fach in doppelter Wertung - zusammen mindestens 40 Punkte - max. 2 Kurse mit weniger als 05 Punkten bewertet Qualifikationsphase Fachhochschulreife 11

Qualifikationsphase Fachhochschulreife schulischer Teil Voraussetzungen 2: - 11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung zusammen mindestens 55 Punkte - darunter beide Ergebnisse des 3. Prüfungsfaches - darunter Ergebnisse aus DE, FS, MA, NW & gesellschaftswiss. Fach - insgesamt max. 4 Halbjahresergebnisse < 05 Punkte inklusive der maximal 2 aus P1 und P2 Qualifikationsphase Fachhochschulreife 12

Qualifikationsphase Fachhochschulreife schulischer Teil Einbringverpflichtungen: unter den 15 Halbjahresergebnissen müssen sein - 2 Halbjahresergebnisse im Fach Deutsch 2 Halbjahresergebnisse in einer Fremdsprache 2 Halbjahresergebnisse in Geschichte oder einem anderen Fach des Aufgabenfeldes B, das Prüfungsfach ist - 2 Halbjahresergebnisse im Fach Mathematik - 2 Halbjahresergebnisse in einer Naturwissenschaft Qualifikationsphase Fachhochschulreife 13

Qualifikationsphase Fachhochschulreife praktischer Teil - ein mindestens einjähriges geleitetes berufs- bezogenes Praktikum (kann notfalls auch an 2 verschiedenen Plätzen durchgeführt werden – Genehmigung!!) - eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung ;-) - durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen Wehr- oder Zivildienstes oder eines einjährigen Bundesfrei- willigendienstes Qualifikationsphase Fachhochschulreife 14

Die Fachhochschulreife wird von der Schule ausgestellt, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde! Qualifikationsphase Fachhochschulreife 15

Qualifikationsphase Wiederholung Laut §13 VO-GO kann nach dem ersten Halbjahr der Qualifikationsphase freiwillig in das zweite Halbjahr der Einführungsphase zurücktreten, wer die Einführungsphase nicht wiederholt hat. Nach dem Ende des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase beginnt man neu in der Qualifikationsphase. Nach dem Ende des dritten Halbjahres tritt man in das zweite Halbjahr zurück. ACHTUNG: nur bei Profilgleichheit! Qualifikationsphase Wiederholung 16

Qualifikationsphase BLL Die Besondere Lernleistung (BLL) nach §2 und §11 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) Was ist eine BLL? Eine BLL kann die Klausur im 4. Prüfungsfach der Abiturprüfung ersetzen und ist ein Beitrag zu einem Schülerwettbewerb oder eine Seminararbeit, die nicht im Zusammenhang zur Facharbeit steht. Qualifikationsphase BLL 17

Qualifikationsphase BLL Eine BLL besteht aus einem schriftlichen Teil, der sich am Unterrichtsstoff von mindestens zwei Semestern orientiert und in der Gestaltung im Wesentlichen den Anforderungen an die Facharbeit genügt, jedoch ohne Anhang zwischen 20 und 30 Seiten umfasst, und einem mündlichen Teil, der ähnlich einer mündlichen Abiturprüfung vor einem Fachprüfungsausschuss stattfindet. Während des mindestens 20minütigen Gesprächs hat der Prüfling zuerst Gelegenheit, wesentliche Ergebnisse der Seminararbeit darzulegen, bevor im Gespräch Fragen zu der BLL gestellt werden. Die Note der BLL ersetzt die Note der P4-Klausur aus der Abiturprüfung! Qualifikationsphase BLL 18

Qualifikationsphase BLL Die Absicht, die Klausur im 4. Prüfungsfach in der Abiturprüfung durch eine BLL zu ersetzen, muss am Ende des 2. Kurshalbjahres durch schriftlichen Antrag angemeldet werden. Mit der endgültigen Meldung zur Abiturprüfung am Ende des 4. Kurshalbjahres entscheidet sich der Prüfling verbindlich für die BLL als Bestandteil seiner Abiturprüfung an, oder er tritt von der BLL zurück. Die Abgabe der fertigen Arbeit erfolgt spätestens am letzten Unterrichtstag des vierten Halbjahres der Qualifikationsphase. Das Kolloquium zur BLL findet in der Zeit der mündlichen Abiturnachprüfungen statt. Qualifikationsphase BLL 19

Wie geht es weiter?? Facharbeit schreiben (→ Abiturzeugnis!) Semester gut zu Ende bringen  Damit möglichst FHR erreichen. Evtl. im mdl. Abitur hospitieren. Ggf. Musikpraxis wählen / Sportpraxis wählen. Abitur 2018 (Termine jetzt schon im Internet) Wie geht es weiter?? 20

Qualifikationsphase Jg.11 Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihre/n Tutor/in oder den zuständigen Jahrgangsleiter! Qualifikationsphase Jg.11 21