REACH 2018 Ermitteln Sie Ihre Mitregistranten und bereiten Sie sich

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 Präsentation transkript:

REACH 2018 Ermitteln Sie Ihre Mitregistranten und bereiten Sie sich auf die gemeinsame Registrierung vor

Zweck der Präsentation Diese Präsentation und die zugehörigen Notizen wurden von der ECHA, der Europäischen Chemikalienagentur, erstellt, um Sie bei der Ausarbeitung einer eigenen Präsentation zu REACH 2018, also der letzten Registrierungsfrist für Phase-in-Stoffe, zu unterstützen. Sie ermöglicht Ihnen, relevante Folien auszuwählen und sie entsprechend den Bedürfnissen Ihres Publikums – Führungskräfte, Arbeitnehmer, Fachkräfte für Umweltgesundheit und Sicherheit, Behörden usw. – abzuändern. Die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. In dieser Präsentation wird ein kurzer Überblick über Phase 2 (Ermitteln Sie Ihre Mitregistranten) des Fahrplans der ECHA für REACH 2018 gegeben. Sie ist Bestandteil einer Reihe von Präsentationen zu REACH 2018, die auf der Website der ECHA veröffentlicht werden. Anregungen und Kommentare können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reach-2018@echa.europa.eu. Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in dieser Präsentation bilden keine Rechtsberatung und stellen nicht notwendigerweise den in rechtlichem Sinne offiziellen Standpunkt der Europäischen Chemikalienagentur dar. Die Europäische Chemikalienagentur übernimmt keine Haftung für den Inhalt dieses Dokuments. Veröffentlichung: Mai 2017

REACH-Registrierung 2018 Maßnahmen während der Phase 2 Stellen Sie fest, ob Ihre Stoffe bereits registriert sind Überprüfen Sie Ihre Vorregistrierungen Ermitteln Sie Ihre Mitregistranten und kontaktieren Sie diese Stellen Sie die Stoffgleichheit fest Bereiten Sie die Zusammenarbeit im Rahmen des SIEF vor Diese Präsentation soll Ihnen dabei helfen, die Unternehmen zu ermitteln, die zusammen mit Ihnen eine gemeinsame Registrierung einreichen werden. Es gibt 5 Schlüsselmaßnahmen in dieser Phase Ihrer Vorbereitungen für die Registrierung.

SIEF – Forum zum Austausch von Stoffinformationen Zusammenarbeit von Unternehmen bei der gemeinsamen Registrierung desselben Stoffes Erweitern Sie die Kenntnisse über Ihren Stoff Senken Sie die Kosten der Registrierung für alle Vermeiden Sie unnötige Tierversuche Nutzen Sie Daten über den Stoff gemeinsam und teilen Sie die Kosten Vorregistrierung > Prä-SIEF > SIEF > gemeinsame Registrierung Nach der REACH-Verordnung ist für ein und derselben Stoff eine gemeinsame Registrierung vorzunehmen. Das SIEF ist eine spezifische Form der Zusammenarbeit für Unternehmen, die im Rahmen von REACH denselben Stoff registrieren. In aller Regel wird hierzu eine förmliche Vereinbarung abgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit den SIEF-Mitgliedern ist erforderlich, um sich auf das Datenpaket für die Registrierung zu einigen und die Kosten der Daten zu teilen. Eine gemeinsame Registrierung bietet Vorteile für alle Beteiligten, da Daten gemeinsam genutzt und Kosten geteilt werden können, was wiederum mit einer Kostensenkung und einer Vermeidung unnötiger Tierversuche einhergeht. Ausgangspunkt für die Suche nach Ihren Mitregistranten ist Ihre Vorregistrierung in REACH-IT. Alle Unternehmen, die denselben Stoff anhand der EG-Nummer, der CAS-Nummer oder der chemischen Bezeichnung vorregistriert haben, haben Zugriff auf eine spezielle Seite in REACH-IT, in der alle betreffenden Unternehmen und ihre Kontaktdaten aufgelistet sind. Diese Seite in REACH-IT wird „SIEF-Vorläuferseite“ genannt. Sobald sich die Mitregistranten darauf geeinigt haben, dass sie denselben Stoff haben, wird ein SIEF eingerichtet, und die Verpflichtungen zur gemeinsamen Nutzung der Daten und zur Beantwortung von Datenanfragen kommen zur Anwendung.

Stellen Sie fest, ob Ihr Stoff bereits registriert ist ECHA-Datenbank registrierter Stoffe Liste der federführenden Registranten In REACH-IT: Menü  Joint submissions (Gemeinsame Einreichungen)  provide identifiers of your substance (Identifikatoren Ihres Stoffes übermitteln) Zunächst müssen Sie feststellen, ob Ihr Stoff bereits von anderen Unternehmen registriert wurde oder nicht. Ein möglicher erster Schritt ist die Überprüfung der auf der Website der ECHA registrierten Stoffe. Beachten Sie, dass registrierte Stoffe einige Wochen nach ihrer Registrierung in die Datenbank aufgenommen werden. Mithin ist es bei erst kürzlich registrierten Stoffen unter Umständen erforderlich, dass Sie in einigen Wochen eine erneute Abfrage durchführen. Die Liste der federführenden Registranten zeigt neben den abgeschlossenen Registrierungen Stoffe, für die der federführende Registrant den Registrierungsvorgang durch die Erstellung der gemeinsamen Einreichung in REACH-IT begonnen hat. Für Stoffe, die Sie vorregistriert haben, finden Sie die gleichen Informationen in REACH-IT. Wie geht es weiter? Ist Ihr Stoff nicht registriert, müssen Sie ein neues SIEF einrichten. Ist Ihr Stoff registriert, müssen Sie dem bestehenden SIEF beitreten. Links zum Thema: https//echa.europa.eu/information-on-chemicals/registered-substances NEIN: ein neues SIEF einrichten JA: einem bestehenden SIEF beitreten

Überprüfen Sie Ihre Vorregistrierung Diese räumt Ihnen das Recht ein, bis zum 31. Mai 2018 auf dem Markt zu bleiben Je Stoff, den Sie registrieren möchten, ist eine Vorregistrierung erforderlich In REACH-IT Stellen Sie sicher, dass Sie auf Ihr Konto zugreifen können: Dazu benötigen Sie Benutzername und Passwort Bietet den Mitregistranten die Möglichkeit, andere Mitregistranten zu ermitteln Stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind Die Vorregistrierungen räumen Ihnen das Recht ein, bis zum Ende der Registrierungsfrist am 31. Mai 2018 weiterhin auf dem Markt tätig zu sein; es ist also wichtig zu überprüfen, dass Sie für jeden Stoff, den Sie registrieren möchten, eine Vorregistrierung vornehmen. Für den Zugang zu REACH-IT benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort. Falls Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort vergessen haben, folgen Sie den Anweisungen auf der Website der ECHA, um Ihr Passwort wiederzubeschaffen. Stellen Sie sicher, dass in der Vorregistrierung der richtige Ansprechpartner angegeben ist und dass die E-Mail-Adresse aktuell ist. Falls Sie nach dem 31. Mai 2017 über keine gültige Vorregistrierung oder Registrierung für Ihren Stoff verfügen, müssen Sie eine Anfrage an die ECHA richten und Ihren Stoff registrieren, bevor Sie diesen herstellen oder einführen dürfen. Links zum Thema: https://reach-it.echa.europa.eu http://echa.europa.eu/de/support/dossier-submission-tools/reach-it/industry-user-manuals https://echa.europa.eu/regulations/reach/registration/data-sharing/inquiry

Wenn Ihr Stoff noch nicht registriert ist: Ermitteln Sie Ihre Mitregistranten im Prä-SIEF in REACH-IT Kontakt über E-Mail Als SIEF Formation Facilitator (SFF) können Sie in REACH-IT angeben, dass Sie Mitregistranten ermitteln möchten oder in welcher Form Sie die Diskussionen organisieren möchten Ein SIEF kann klein sein, oder Sie sind unter Umständen der einzige Registrant Auf der Prä-SIEF-Seite in REACH-IT finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Mitregistranten. Wenn der Stoff für Ihr Unternehmen wichtig ist, ergreifen Sie die Initiative und beginnen Sie die Diskussionen. Sie können in REACH-IT zudem angeben, dass Sie bereit sind, die Einrichtung des SIEF in die Wege zu leiten, indem Sie auf die Schaltfläche „SIEF Formation Facilitator“ klicken. Anschließend können Sie in REACH-IT eine Nachricht für Ihre Mitregistranten eingeben. Sie können z. B. Informationen über den Status des SIEF oder zusätzliche Kontaktdaten, wie z. B. die Adresse einschlägiger Websites, mitteilen. Es ist wichtig, die Initiative zu ergreifen, andere Mitglieder des Prä-SIEF zu kontaktieren und deren E-Mails zu beantworten, um herauszufinden, wer Ihre Mitregistranten sind und wer folglich dem SIEF beitreten wird. Beachten Sie, dass nicht alle Unternehmen, die eine Vorregistrierung vorgenommen haben, später auch eine Registrierung durchführen. Selbst wenn das Prä-SIEF groß sein sollte, ist es durchaus möglich, dass das SIEF später nur wenige Mitglieder hat. Es ist auch möglich, dass Sie der einzige Registrant des Stoffes sind. Auch in diesem Fall ist es wichtig, dies frühzeitig festzustellen, indem Sie sich mit anderen Unternehmen austauschen und deren E-Mails beantworten.

Stoffidentitätsprofil (SIP) Name Andere Identifikatoren (z. B. EG, CAS) Zusammensetzung (Grenzzusammensetzung) des gemeinsam registrierten Stoffes Das SIP umfasst den Namen, die Identifikatoren, z. B. EG- und CAS-Nummern, sowie die Zusammensetzung des gemeinsam registrierten Stoffs. Um eine gemeinsame Registrierung vorzunehmen, müssen Sie zunächst erörtern, ob es sich um denselben Stoff handelt, und sich auf den Namen und die Identifikatoren einigen, die verwendet werden sollen. Sie müssen sich ferner auf die Zusammensetzung einigen, die registriert und mit den vorgelegten Daten verknüpft werden soll. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind das Stoffidentitätsprofil.

Stellen Sie die Stoffgleichheit fest Ergibt sich aus Ihrer Stoffidentifizierung Die Mitregistranten ermitteln den Namen ihres Stoffes gemäß den Leitlinien der ECHA unter Berücksichtigung der Zusammensetzung und der Art des Stoffes Wenn der Stoffname übereinstimmt, werden die Stoffe als identisch betrachtet Definieren Sie gemeinsam das Stoffidentitätsprofil (SIP) und die Grenzzusammensetzung(en) des gemeinsam zu registrierenden Stoffes Sobald Sie Ihre potenziellen Mitregistranten ermittelt haben, müssen Sie sicherstellen, dass es sich bei allen Beteiligten um denselben Stoff handelt. Wenn es derselbe Stoff ist, müssen Sie eine gemeinsame Registrierung vornehmen, wenn es nicht derselbe Stoff ist, ist eine gemeinsame Registrierung nicht möglich. Alle Registranten müssen ihre analytischen Daten überprüfen und den Namen ihres Stoffes gemäß den in den Leitlinien der ECHA beschriebenen Regeln festlegen. Ist Ihr Stoff bereits registriert, sollte bereits ein Stoffidentitätsprofil (SIP) verfügbar sein. Wenn die Zusammensetzung Ihres Stoffes nicht vom SIP abgedeckt ist, Sie jedoch eine gemeinsame Registrierung vornehmen müssen, da es sich um denselben Stoff handelt, können Sie die verfügbare Grenzzusammensetzung erweitern oder, falls dies nicht möglich ist und ein anderer Datensatz erforderlich ist, eine zweite Grenzzusammensetzung hinzufügen, die in das SIP aufgenommen wird.

Grenzzusammensetzung Im Wesentlichen definiert durch die Identität der Bestandteile und ihre Konzentrationsbereiche Umfasst u. U. weitere Identifikatoren z. B. für UVCB-Stoffe Kann sich im Laufe der Zeit ändern Stellen Sie sicher, dass die Zusammensetzung Ihres Stoffes von der vereinbarten Grenzzusammensetzung abgedeckt wird Die Grenzzusammensetzung ist im Wesentlichen definiert durch die Identität der Bestandteile, einschließlich der Verunreinigungen, und deren Konzentrationsbereiche. Sie kann ferner weitere Identifikatoren umfassen, z. B. muss bei UVCB-Stoffen auch die Beschreibung des Herstellungsprozesses bereitgestellt werden. Das SIP kann sich im Laufe der Zeit ändern, z. B. wenn ein neues Mitglied, das einen Stoff mit abweichenden Konzentrationsbereichen herstellt, der Registrierung beitritt. Es obliegt jedem Registranten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der gemeinsamen Registrierung vorgelegten Daten seiner spezifischen Zusammensetzung entsprechen und dass die Zusammensetzung des eigenen Stoffes von der für die gemeinsame Registrierung vereinbarten Grenzzusammensetzung abgedeckt wird. Links zum Thema: Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP, Anhang 3 (https://echa.europa.eu/guidance-documents/guidance-on-reach)

Wenn der Stoff bereits registriert ist Überprüfen Sie die Liste der Registranten auf der Website der ECHA Für Ihre vorregistrierten Stoffe können Sie die Kontaktdaten des federführenden Registranten finden, indem Sie die gemeinsamen Einreichungen in REACH-IT durchsuchen Unter Umständen haben Sie eine E-Mail vom SIEF erhalten Kontaktieren Sie das SIEF per E-Mail Bestätigen Sie, dass die Identität Ihres Stoffes dem SIP der gemeinsamen Registrierung entspricht

Das Wichtigste in Kürze Prüfen Sie, welcher Ihrer Stoffe bereits registriert ist und welcher nicht Ist Ihr Stoff nicht registriert, müssen Sie gemeinsam mit Ihren Mitregistranten ein neues SIEF einrichten Ist Ihr Stoff bereits registriert, müssen Sie dem bestehenden SIEF beitreten Kontaktieren Sie die Prä-SIEF-/SIEF-Mitglieder oder den federführenden Registranten. Ergreifen Sie die Initiative Einigen Sie sich auf die Stoffgleichheit Stellen Sie fest, bei welchen Stoffen Sie allein sind und über keine Daten verfügen. Suchen Sie Hilfe, falls es sich um essenzielle Stoffe für Ihr Geschäft handelt Unterstützung erhalten Sie unter: https://echa.europa.eu/reach-2018