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REACH 2018 Auf dem Markt bleiben – Chemikalien registrieren.

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Präsentation zum Thema: "REACH 2018 Auf dem Markt bleiben – Chemikalien registrieren."—  Präsentation transkript:

1 REACH 2018 Auf dem Markt bleiben – Chemikalien registrieren

2 Zweck der Präsentation
Diese Präsentation und die zugehörigen Notizen wurden von der ECHA, der Europäischen Chemikalienagentur, erstellt, um Sie bei der Ausarbeitung einer eigenen Präsentation zu REACH 2018, also der letzten Registrierungsfrist für Phase-in-Stoffe, zu unterstützen. Sie ermöglicht Ihnen, relevante Folien auszuwählen und sie entsprechend den Bedürfnissen Ihres Publikums – seien es Führungskräfte, Arbeitnehmer, Fachkräfte für Umweltgesundheit und Sicherheit, Behörden usw. –abzuändern. Die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. In dieser Präsentation wird ein kurzer Überblick über die Registrierung im Zusammenhang mit REACH gegeben und der Fahrplan der ECHA für REACH 2018 beleuchtet. Es handelt sich um die erste in einer Reihe von Präsentationen zu REACH 2018, die auf der Website der ECHA veröffentlicht werden. Anregungen und Vorschläge können Sie an folgende -Adresse richten: Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in dieser Präsentation bilden keine Rechtsberatung und stellen nicht notwendigerweise den in rechtlichem Sinne offiziellen Standpunkt der Europäischen Chemikalienagentur dar. Die Europäische Chemikalienagentur übernimmt keine Haftung für den Inhalt dieses Dokuments. Veröffentlichung: Mai 2016, Stand: Mai 2017

3 Übersicht Hintergrund REACH-Registrierung bis 2018
Fahrplan der ECHA für REACH 2018 Erfolgreiche Registrierung in sechs Phasen Kommunikation zu REACH 2018 In den vorliegenden Folien wird der Ansatz der ECHA erläutert, der unerfahrenen Registranten und KMU-Registranten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Registrierung von Phase-in-Stoffen bis zum 31. Mai 2018 Hilfestellung leisten soll. Die Folien basieren auf dem Fahrplan der ECHA für REACH Er kann über die Website der ECHA abgerufen werden:

4 Hintergrund In diesem Abschnitt wird ein kurzer Überblick über die übergeordneten Ziele der REACH-Registrierung gegeben.

5 REACH-Registrierung Verantwortungsvolles Handeln setzt Kenntnisse der Gefahren und Verwendungen von Stoffen voraus Nach Maßgabe von REACH tragen die einzelnen Unternehmen die Beweislast – sie müssen nachweisen, dass eine sichere Verwendung ihrer Stoffe möglich ist Die Unternehmen sammeln und analysieren Informationen und dokumentieren ihre Schlussfolgerungen in einem Registrierungsdossier Die Informationen aus den Registrierungen werden von den Behörden herangezogen und von der ECHA auf ihrer Website veröffentlicht Schrittweise Registrierung der bereits auf dem europäischen Markt befindlichen chemischen Stoffe: , 2013 und 2018 Die REACH-Verordnung brachte eine Umkehr der Beweislast bei der sicheren Verwendung von Chemikalien mit sich: Es obliegt nun den Unternehmen nachzuweisen, dass die Chemikalien, die sie in der EU herstellen oder in die EU einführen, keine unannehmbaren Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bergen. Die Unternehmen tragen ihre Erkenntnisse und Schlussfolgerungen in einem Registrierungsdossier zusammen, dass bei der ECHA eingereicht wird. Die Informationen im Registrierungsdossier werden für weitere regulatorische Prozesse herangezogen. Mindestens 5 % der Registrierungsdossiers wurden bewertet, d. h. es wurde geprüft, ob die bereitgestellten Informationen den Anforderungen von REACH entsprechen. Die Registrierungsdatenbank wird auf Stoffe durchsucht, für die unter Umständen weitere/EU-weite Risikomanagementmaßnahmen erforderlich sind, wie harmonisierte Einstufung, Zulassung oder Beschränkung. Die Registrierungsdossiers stellen also die Grundlage für die Stoffbewertung dar, d. h. die Analyse der Mitgliedstaaten hinsichtlich potenziell besorgniserregender Stoffe. Schließlich werden die von den Unternehmen in den Registrierungsdossiers bereitgestellten Informationen gemäß den Vorgaben von REACH auf der Website der ECHA unentgeltlich verbreitet. Alle Beteiligten können nach Informationen über Stoffe suchen, die für sie von Interesse sind. Dadurch werden die europäischen Bürger in die Lage versetzt, bezüglich der Chemikalien, die sie verwenden und denen sie ausgesetzt sind, Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage zu treffen. Im Rahmen von REACH wurde ein System mit gestaffelten Fristen geschaffen, um die sogenannten „vorhandenen“ chemischen Stoffe – in REACH als Phase-in-Stoffe bezeichnet – zu registrieren. Wurde ein solcher Stoff im Jahr 2008 von den potenziellen Registranten vorregistriert*, konnten sie von gestaffelten Registrierungsfristen profitieren. 1. Dezember 2010: von einem Registranten hergestellte/eingeführte Stoffe in einer Menge von mindestens 1 000 Tonnen/Jahr, von einem Registranten hergestellte/eingeführte umweltgefährlichste Stoffe in einer Menge von mindestens 100 Tonnen/Jahr sowie von einem Registranten hergestellte/eingeführte CMR-Stoffe in einer Menge von mindestens 1 Tonne/Jahr. 31. Mai 2013: von einem Registranten hergestellte/eingeführte Stoffe in einer Menge von mindestens 100 Tonnen/Jahr 31. Mai 2018: von einem Registranten hergestellte/eingeführte Stoffe in einer Menge von mindestens 1 Tonne/Jahr * Unternehmen, die erst jetzt in den Markt für einen Phase-in-Stoff eintreten und diesen Stoff in einer Menge von Tonnen/Jahr herstellen oder einführen, können für diese Stoffe weiterhin bis zum 31. Mai 2017 eine späte Vorregistrierung vornehmen. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: Strategie der ECHA für die Prüfung der Erfüllung der Anforderungen: Leitlinien in Kürze – Registrierung: HINWEIS: Im Rahmen dieser Präsentation bezeichnen EU und Europa die EU-Mitgliedstaaten und die EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen, in denen die REACH-Verordnung Anwendung findet.

6 Informationsfluss im Zuge der Registrierung
Hierbei handelt es sich um eine schematische Darstellung der Informationsflüsse im Zusammenhang mit der Registrierung. REACH ist ein risikobasiertes Konzept für das Chemikalienmanagement. Daher sind für eine angemessene Risikobeurteilung Informationen sowohl über die Eigenschaften als auch über die Verwendungen erforderlich. Die Informationen über die Verwendungen stammen von den nachgeschalteten Anwendern. Gehören sie einem Branchenverband an, ist davon auszugehen, dass dieser die Informationen über die Verwendungen und die Verwendungsbedingungen sammelt und sie den Registranten in einem einheitlichen Format zur Verfügung stellt (Verwendungskarten). Selbst wenn die nachgeschalteten Anwender keinem Verband angehören, wird ihnen empfohlen, das einheitliche Format für die Übermittlung ihrer Verwendungsinformationen an die Registranten zu nutzen. Registranten, die Hersteller oder Importeure sind, verfügen über die Informationen über die Stoffeigenschaften. Registranten dokumentieren die Informationen über die Verwendungen und Eigenschaften in ihrem Registrierungsdossier. Registrieren sie mindestens 10 Tonnen/Jahr, ist auch eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen, die den gesamten Lebenszyklus ihres Stoffes umfasst, und die Ergebnisse sind in einem Stoffsicherheitsbericht zu dokumentieren. Die Behörden verwenden die Informationen in den Registrierungsdossiers für die Bewertung der Notwendigkeit regulatorischer Risikomanagementmaßnahmen wie z. B. harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, Beschränkung und Zulassung. Die Registrierungsdossiers bilden zudem die Grundlage für die Auswahl von Stoffen, die im Rahmen des Prozesses der Stoffbewertung einer weiteren Prüfung unterzogen werden. Schließlich wird die Mehrheit der Informationen in den Registrierungsdossiers unentgeltlich auf der Website der ECHA veröffentlicht. Die Registranten nutzen die Informationen im Registrierungsdossier und im Stoffsicherheitsbericht selbst als Grundlage für die Erstellung ihrer Datensicherheitsblätter. Im Rahmen von REACH werden den Sicherheitsdatenblättern ein oder mehrere Expositionsszenarien beigefügt. Die Expositionsszenarien beschreiben verwendungs- oder verwendungsgruppenspezifische Bedingungen für die sicherere Verwendung des Stoffes. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: Leitlinien in Kürze – Stoffsicherheitsbeurteilung: Leitlinien in Kürze – Erstellung von Sicherheitsdatenblättern: Leitlinien in Kürze – Nachgeschaltete Anwender: Informationen zu registrierten Stoffen:

7 Öffentliche Informationen über Chemikalien stammen aus den Registrierungen
Infokarte Kurzprofil Dieser Folie ist zu entnehmen, wie die von den Unternehmen der ECHA übermittelten Informationen auf der Website der ECHA veröffentlicht werden. Dabei bietet die „Infokarte“ genannte Möglichkeit der ECHA die kürzeste Form der Informationsaufbereitung. Sie enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Eigenschaften des Stoffes, gibt Auskunft über seine Einstufung und ob er gefährlich ist oder nicht. Wenn der Stoff besorgniserregende Eigenschaften aufweist, geht aus der Infokarte außerdem hervor, welche Kontrollmaßnahmen von den Regulierungsbehörden ergriffen werden. In den Kurzprofilen werden die Beschreibung des Stoffes und die wissenschaftlichen Eigenschaften aus dem Registrierungsdossier zusammengefasst. Die Beschreibung des Stoffes gibt einen Überblick über die wichtigsten Stoffidentifikatoren, die Einstufung, laufende Regulierungsaktivitäten, die wichtigsten Verwendungen des Stoffes und darüber, welche Registranten den Stoff herstellen und/oder einführen. Die Informationen im Bereich wissenschaftliche Eigenschaften gliedern sich in Stoffeigenschaften, die weiter nach Endpunkten aufgeschlüsselt werden. Jeder Endpunkt umfasst drei Informationsblöcke: Studienergebnisse, Art der vorgelegten Studie und zusammengefasste Daten. Bei den Quelldaten handelt es sich um die Rohdaten, die die Grundlage für die Zusammenfassungen in den Infokarten und Kurzprofilen bilden. Registrierungsdossiers = bei der ECHA von den Unternehmen, die Stoffe in einer Menge von mehr als 1 Tonne/Jahr herstellen oder einführen, eingereichte IUCLID-Dossiers. CoRAP-Liste = Community Rolling Action Plan (fortlaufender Aktionsplan der Gemeinschaft). Liste potenziell besorgniserregender Stoffe, die von den Mitgliedstaaten in den nächsten drei Jahren bewertet werden. Weitere Informationen unter Zulassungsliste = Stoffe, die in Anhang XIV zur REACH-Verordnung aufgenommen wurden. Die Verwendung dieser Stoffe ist nicht gestattet, außer wenn eine Zulassung zur Verwendung erteilt wird. Weitere Informationen unter Beschränkungsliste = Stoffe, bei denen die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung beschränkt wurde. Weitere Informationen unter Harmonisierte C&Ls = Stoffe, bei denen die Einstufung und Kennzeichnung EU-weit harmonisiert wurde. Weitere Informationen unter Genehmigte Wirkstoffe = Stoffe, die gemäß der Verordnung über Biozidprodukte als Wirkstoffe genehmigt wurden. Eine Zulassung für ein Biozidprodukt ist nur möglich, wenn die enthaltenen Wirkstoffe genehmigt wurden. Weitere Informationen unter PIC Anhang I = Stoffe, die in Anhang I der Verordnung über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung aufgeführt sind. Bevor diese Stoffe ausgeführt werden können, ist eine Zustimmung des Empfängerlandes erforderlich. Weitere Informationen unter WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: Informationen zu registrierten Stoffen: Registrierungs-dossiers CoRAP-Liste Zulassungsliste Beschränkungs-liste harmonisierte C&L genehmigte Wirkstoffe PIC Anhang I Quelldaten

8 REACH-Registrierung bis 2018
Die Registrierungsfristen für Phase-in-Stoffe wurden im Rahmen von REACH gestaffelt und auf den 1. Dezember 2010, den 31. Mai 2013 und den 31. Mai 2018 festgesetzt. Die dritte Frist im Jahr 2018 dürfte einige sehr spezifische Merkmale aufweisen.

9 REACH 2018 Dritte und letzte Registrierungsfrist für Phase-in- Stoffe
Betrifft: Unternehmen, die Stoffe in einer Menge zwischen 1 und 100 Tonnen/Jahr herstellen/einführen und sie vorregistriert haben Was ist neu? Höherer Anteil von KMU Viele KMU erwägen unter Umständen, erstmals die Rolle des federführenden Registranten zu übernehmen Viele kleine SIEF/Registranten, die in ihrem SIEF allein sind Weniger Informationen  Generierung neuer Daten erforderlich Unterschiedliche Ebenen der Branchenverbände Neue wirtschaftliche und politische Kontexte Am 31. Mai 2018 endet die dritte und letzte Registrierungsfrist für Phase-in-Stoffe. Die Unternehmen können ihre Registrierungsentscheidung nicht länger aufschieben, indem sie die Herstellungs-/Einfuhrmengen verringern. Nach Ablauf der Frist müssen Unternehmen, die in den Markt für Phase-in-Stoffe eintreten wollen, ein Gesuch bei der ECHA einreichen, um einer bestehenden Registrierung beitreten zu können. Für CMR-Stoffe (karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe), die in Mengen von mehr als 1 Tonne/Jahr hergestellt oder eingeführt wurden, endete die Registrierungsfrist bereits früher, am 1. Dezember 2010.

10 REACH Die Erfahrung lehrt: Die REACH-Registrierung ist machbar! Tausende Unternehmen haben es seit 2008 geschafft Mehr als 5 600 Registrierungen wurden zur letzten Frist eingereicht, 16 % stammten von KMU Die ECHA, die Europäische Kommission, die nationalen Behörden und Branchenverbände haben ihre Kräfte vereint, um die Unternehmen zu unterstützen! WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: Statistiken zur REACH-Registrierung, einschließlich spezifischer Informationen über die Frist im Jahr 2018, sind folgender Website zu entnehmen:

11 Fahrplan der ECHA für REACH 2018
Der Fahrplan der ECHA für REACH 2018 ist für alle Interessenträger der ECHA bestimmt, er enthält also nicht ausschließlich unterstützendes Material für (KMU-) Registranten. Darin wird die Verpflichtung der Agentur dokumentiert, den REACH-Registrierungsprozess von Anfang bis Ende kritisch zu überprüfen; den Prozess zu stärken und die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen effizienter zu unterstützen. Ziel der Maßnahmen im Rahmen des Fahrplans ist eine zielgerichtete Unterstützung von KMU und unerfahrenen Registranten.

12 Der Fahrplan Dokument veröffentlicht am 14. Januar 2015
Konsultation der Interessenträger von Juni bis September 2014 Stellungnahmen von 26 Verbänden eingegangen Dokumentation der für den Zeitraum geplanten Maßnahmen der ECHA Aktionen zur Unterstützung von unerfahrenen und KMU-Registranten Schwerpunkt auf Verbesserung der Lesbarkeit und Zugänglichkeit der unterstützenden Materialien jährliche Überprüfung der Meilensteine; Veröffentlichung eines jährlichen Fortschrittsberichts Muss vom Mitgliedstaat ausgefüllt werden, Branchenaktionen sollen die Einhaltung der Registrierungsfrist im Jahr 2018 gewährleisten Rückmeldungen erhalten von elf nationalen Helpdesks, acht Verbänden von Interessenträgern, fünf zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und zwei Mitgliedern des Forums* * Forum = Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung. Das Forum ist ein Gremium der ECHA; es koordiniert das Netzwerk der Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten.

13 Struktur des Fahrplans: sieben Phasen
Prüfen Sie Ihr Portfolio Ermitteln Sie Ihre Mitregistranten Nutzen Sie die Daten gemeinsam Ermitteln Sie schädliche Wirkungen und beurteilen Sie die Risiken Erstellen Sie Ihr Registrierungsdossier Um den Registrierungsprozess für unerfahrene und KMU-Registranten zu vereinfachen, hat ihn die ECHA in sieben klar abgegrenzte Phasen gegliedert. In Wirklichkeit überlappen sich viele dieser Phasen, oder es ist erforderlich, zwischen den Phasen hin- und herzuwechseln, da die Informationen im Zuge des Prozesses zusammengetragen werden. Reichen Sie Ihre Registrierung ein Halten Sie Ihre Registrierung auf dem neusten Stand

14 Prüfen Sie Ihr Portfolio
Ermitteln Sie, ob Sie eine Registrierung vornehmen müssen (Rolle in der Lieferkette) und, wenn ja, welche Stoffe aus Ihrem Portfolio registriert werden müssen Identifizieren und benennen Sie Ihre Stoffe  eine korrekte Identifizierung ist für die gemeinsame Nutzung von Daten und die gemeinsame Registrierung entscheidend Machen Sie sich mit den Informationsanforderungen vertraut Planen Sie Ihre Arbeiten und informieren Sie Ihre nachgeschalteten Anwender Phase 1 Prüfen Sie Ihr Portfolio Es ist eminent wichtig, dass die Unternehmen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine klare Vorstellung von ihren Aufgaben haben, damit sie planen können, wie sie alle erforderlichen Registrierungen vor Ablauf der Frist am 31. Mai 2018 vornehmen können. Zu diesem Zeitpunkt ist eine korrekte Identifizierung der Stoffe gemäß den Bestimmungen von REACH (Identifizierung von Bestandteilen, Zusatzstoffen und Verunreinigungen) wichtig für die nächsten Phasen des Registrierungsprozesses. Der für die Registrierung erforderliche Zeitraum kann sich von Stoff zu Stoff erheblich unterscheiden. Er kann wenige Monate betragen, wenn bereits eine Registrierung besteht, oder – in Abhängigkeit von der Komplexität des Stoffes, der Größe des SIEF, der Verfügbarkeit von Informationen, vom entsprechenden Umfang der erforderlichen Generierung von Daten usw. – bis zu drei Jahre. Die zu registrierenden Stoff können von zentraler Bedeutung für das Geschäft der nachgeschalteten Anwender sein. Auch um derentwillen ist es zweckdienlich, rechtzeitig vor der Frist eine Entscheidung über die Registrierung zu treffen und die Anwender entsprechend zu informieren.

15 Ermitteln Sie Ihre Mitregistranten
Überprüfen Sie Ihre Vorregistrierung Ermitteln Sie den federführenden Registranten oder Ihre Mitregistranten Erörtern Sie die Stoffgleichheit, um die Daten gemeinsam zu nutzen und eine gemeinsame Registrierung einzureichen Phase 2: Ermitteln Sie Ihre Mitregistranten Nach REACH sind Unternehmen, die denselben Stoff registrieren, verpflichtet, eine gemeinsame Einreichung vorzunehmen. Dadurch werden Kosten und Aufwand verringert, und zugleich wird ein Beitrag zur Zielsetzung von REACH geleistet, unnötige Tierversuche zu vermeiden. Wurde der Stoff bereits registriert, muss ein neuer Registrant das bestehende SIEF (SIEF = Substance information exchange forum, Forum zum Austausch von Stoffinformationen), in der Regel über den federführenden Registranten, kontaktieren. Wurde der Stoff noch nicht registriert, müssen sich Vorregistranten miteinander in Verbindung setzen, um die Stoffgleichheit zu bestätigen und ein SIEF zu gründen. In diesem Fall ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden, damit das SIEF ausreichend Zeit für die Organisation und die Vorbereitung der Registrierung hat.

16 Nutzen Sie die Daten gemeinsam
Organisieren Sie die Zusammenarbeit im Rahmen Ihres SIEF oder werden Sie im bestehenden SIEF für Ihren Stoff aktiv Sorgen Sie für eine gemeinsame Nutzung der Daten, um Ihren Informationsanforderungen nachzukommen Vermeiden Sie unnötige Tierversuche Senken Sie die Kosten der Registrierung Verhandeln Sie die Kostenaufteilung in einer gerechten, transparenten und nicht diskriminierenden Weise Teilen Sie die Kosten für gemeinsame Daten Phase 3: Stimmen Sie sich im SIEF mit Ihren Mitregistranten ab Sie müssen sich mit Ihren Mitregistranten einigen, wie das SIEF zu organisieren ist, mit anderen Worten, wie die Verwaltung des SIEF erfolgen soll. Es ist nicht vorgeschrieben, wie das SIEF funktionieren soll. Auf der Website der ECHA finden sich eine ganze Reihe von Hinweisen zu den Punkten, die zu berücksichtigen sind, z. B. die Kommunikation, die Entscheidungsprozesse und das Finanzmanagement. Die wichtigsten Aufgaben des SIEF sind 1) die Förderung des Informationsaustauschs, um die Wiederholung von Studien zu vermeiden, und 2) die Einigung über die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes. In der Praxis kommt es entscheidend auf die Einigung über das Modell für die gemeinsame Nutzung der Daten und die Kostenteilung an. Die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission über die gemeinsame Vorlage und Nutzung von Daten bietet diesbezüglich einige Leitlinien:

17 Ermitteln Sie schädliche Wirkungen und beurteilen Sie die Risiken
Die erforderlichen Informationen hängen von den Mengen und den Verwendungen ab 1 -10 Tonnen: möglicherweise reduzierte Datenanforderungen für weniger gefährliche Stoffe > 10 Tonnen: Stoffsicherheitsbericht erforderlich Beachten Sie die Datenqualität: Relevanz, Angemessenheit und Zuverlässigkeit Tierversuche sind das letzte Mittel – prüfen Sie zuerst andere Alternativen Einige Langzeitstudien erfordern einen Versuchsvorschlag Phase 4: Ermitteln Sie schädliche Wirkungen und beurteilen Sie die Risiken Hierbei handelt es sich um die Kernphase der Registrierung: Die Mitglieder des SIEF prüfen, welche Informationen bereits vorliegen, und das SIEF entscheidet über die Strategie zur Erfüllung der verbleibenden Informationsanforderungen. Das SIEF muss auch darüber entscheiden, ob diese Arbeiten ganz oder teilweise ausgegliedert werden. Reduzierte Datenanforderungen gelten für risikoarme Stoffe, die in kleinen Mengen hergestellt oder eingeführt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Strategie der ECHA zu Anhang III ( Die ECHA bietet praktische Unterstützung bei der Anwendung der Kriterien von Anhang III unter Die ECHA stellt unentgeltlich ein IT-Tool bereit, Chesar (Tool für die Stoffsicherheitsbeurteilung und -berichterstattung), um die Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen und den Stoffsicherheitsbericht und die Expositionsszenarien zu erstellen. Das Tool steht unter folgender Adresse zur Verfügung:

18 Erstellen Sie Ihr Registrierungsdossier
Erstellen Sie Ihr technisches Dossier mit IUCLID. Identität des Registranten Identität des Stoffs Informationen über die inhärenten Stoffeigenschaften Informationen über Verwendung und Exposition Unternehmen, die als Mitregistrant ein Mitgliedsdossier ohne Opt-outs erstellen, können dies online in REACH-IT erledigen Der Stoffsicherheitsbericht ist beizufügen, wenn der Stoff in Mengen von mindestens 10 Tonnen/Jahr hergestellt oder eingeführt wird Die Nutzung des ECHA-Tools Chesar wird empfohlen Die Cloud-Dienstleistungen der ECHA sind eine für KMU entwickelte Option, die einen Zugang zu IUCLID ohne Installation der Anwendung ermöglicht Phase 5: Erstellen Sie Ihr Registrierungsdossier IUCLID (Internationale einheitliche chemische Informationsdatenbank) ist eine Softwareanwendung, mit der Daten zu den inhärenten und gefährlichen Eigenschaften chemischer Stoffe erfasst, gespeichert, gepflegt und ausgetauscht werden können. Mit dieser Softwareanwendung werden die Registrierungsdossiers für REACH erstellt. ECHA stellt sie unentgeltlich bereit. IUCLID steht unter folgender Adresse zur Verfügung: Bei den Cloud-Dienstleistungen der ECHA handelt es sich um eine sichere Online-Plattform zur Verbreitung der IT-Anwendungen der ECHA in einer Cloud-Umgebung. Weitere Informationen unter

19 Reichen Sie Ihre Registrierung ein
Überprüfen und aktualisieren Sie die für die Registrierung in REACH-IT relevanten Informationen Prüfen Sie sorgfältig Ihren KMU-Status Nehmen Sie die gemeinsame Einreichung in REACH-IT vor Reichen Sie Ihr Registrierungsdossier ein: zuerst der federführende Registrant, anschließend alle Mitregistranten Verfolgen Sie die Mitteilungen in REACH-IT Phase 6: Reichen Sie Ihre Registrierung ein REACH-IT ist ein IT-Tool, das die Industrie, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Chemikalienagentur bei der sicheren Einreichung, Verarbeitung und Verwaltung von Daten und Dossiers unterstützt. Weitere Informationen unter: KMU profitieren von ermäßigten Registrierungsgebühren. Daher wird der KMU-Status in der Einreichungsphase in REACH-IT angegeben, wobei einige Belege vorzulegen sind. Ein fälschlich angegebener KMU-Status hat zur Folge, dass eine Bearbeitungsgebühr erhoben und die Differenz zur korrekten Gebühr fällig wird. Weitere Informationen unter: Der Grundsatz „ein Stoff, eine Registrierung“ wird von der ECHA in der Einreichungsphase verbindlich vorgeschrieben: Wenn es für einen bestimmten Stoff bereits eine bestehende Registrierung gibt, werden spätere Registranten angehalten, dieser Registrierung beizutreten, wenn sie eine eigenständige Einreichung vornehmen. REACH-IT ist abrufbar unter:

20 Halten Sie Ihre Registrierung auf dem neuesten Stand
Das Registrierungsdossier ist ein „lebendes Dokument“! Pflicht zur Aktualisierung des Registrierungsdossiers bei Regulierungsentscheidungen Neuen Informationen über den Stoff (Eigenschaften, Verwendungen) Seien Sie proaktiv! Konsultieren Sie die Fortschrittsberichte zur Bewertung bezüglich der häufigsten Unregelmäßigkeiten in den Registrierungsdossiers Verfolgen Sie auf der Website der ECHA die Entwicklungen im Regulierungsbereich im Hinblick auf Ihren Stoff Phase 7: Halten Sie Ihr Registrierungsdossier auf dem neuesten Stand Fortschrittsberichte der ECHA zur Bewertung können abgerufen werden unter: Verfolgen Sie die Regulierungsaktivitäten mithilfe von PACT (Public Activities Coordination Tool, Tool für die Koordinierung öffentlicher Aktivitäten). Das Tool steht unter folgender Adresse zur Verfügung:

21 REACH Kommunikation Die Sensibilisierung für REACH 2018 ist wichtig, damit alle Unternehmen, die Registrierungspflichten zu erfüllen haben, mit genügend Vorlaufzeit beginnen. In diesem Abschnitt werden die Internet-Seiten der ECHA zu REACH 2018 erläutert, die als One-Stop-Shop alle Beratungsangebote der Agentur für REACH 2018 bündeln. Ferner wird das REACH 2018 Communicators’ Network vorgestellt, ein informeller Zusammenschluss von Kommunikatoren aus den Mitgliedstaaten, dem Enterprise Europe Network und Branchenverbänden, der sich die Schärfung des Bewusstseins für REACH 2018 verschrieben hat.

22 Website REACH 2018 http://echa.europa.eu/de/reach-2018
Einfache Sprache In 23 Sprachen verfügbar Arbeitsablauf für die Registrierung im Mittelpunkt Unterstützendes Material der ECHA für die einzelnen Schritte in drei Komplexitätsstufen aufbereitet Erste Schritte Pflichtlektüre Eingehendere Informationen Vorankündigung von neuen Themen Die ECHA bittet alle Interessenträger, die Internet-Seiten zu REACH 2018 zu besuchen und als zentrale Anlaufstelle für Informationen und Hilfestellung zu REACH 2018 zu verbreiten.

23 Beachten Sie die folgenden Funktionen für die einzelnen Phasen:
Bereich auf der linken Seite mit einfacher Navigation zwischen allen REACH-2018-Phasen Neue Nachrichten, die für die jeweilige Phase relevant sind Praktische Beispiele und Fallstudien für eine konkrete Phase

24 Unterstützendes Material in drei Stufen
Erste Schritte: Überblick über die Hauptaspekte der Phase Pflichtlektüre: Weitere inhaltliche Informationen, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen sollen, z. B. ob Sie die Arbeiten ausgliedern müssen Eingehendere Informationen: Durchführung der Aufgaben Für jede Phase wurde unterstützendes Material in drei Stufen mit zunehmender Komplexität zusammengestellt, um einen strukturierten Einstieg in das jeweilige Thema zu ermöglichen.

25 REACH 2018 Kommunikatorennetz
Zweck: Planung und Koordinierung der Sensibilisierungsmaßnahmen Unterstützung bei der Erarbeitung und Verbreitung von Materialien in allen EU-Sprachen Einholung von Rückmeldungen des Zielpublikums Messung der Auswirkungen der koordinierten Maßnahmen ECHA, Europäische Kommission, Mitgliedstaaten, Branchenverbände, lokale Organisationen des Enterprise Europe Network Aktiv seit Anfang 2015 Im Netz sind Mitglieder aus den Mitgliedstaaten, von Branchenverbänden, des Enterprise Europe Network sowie der Europäischen Kommission und der ECHA vertreten. Seine Aufgabe ist die Koordinierung der Sensibilisierungsmaßnahmen für die letzte Frist am 31. Mai 2018. Die Tätigkeit erfolgt auf freiwilliger Basis und vornehmlich virtuell. Ziel ist die Koordinierung der Kommunikationsaktivitäten in den EU-Mitgliedstaaten und Organisationen. Die ECHA hält kontinuierlich Ausschau nach Mitgliedern, die sich ohne Erwerbscharakter dem Netz anschließen. Weitere Informationen unter:

26 Gemeinsame Aktivitäten rund um den Start der einzelnen Phasen
Aktivitäten der ECHA zur Förderung der einzelnen Phasen des Fahrplans für REACH 2018 Pressemitteilung in 23 EU-Sprachen Einstündiges Webinar, in dem die Inhalte der Phase skizziert werden Sonderausgabe e-News Artikel im ECHA Newsletter Posting in LinkedIn Posting in Twitter Austausch dieser Aktivitäten mit dem Kommunikatorennetz REACH 2018  Alle Beiträge können von den Interessenträgern der ECHA für die eigene Kommunikation verwendet werden.

27 Sensibilisierung mithilfe verschiedener Zielgruppen
Broschüren zu REACH 2018 verfügbar Allgemeine Broschüre Broschüre für Arbeitnehmervertreter (gemeinsam mit dem EGB erstellt) Beide sind in 23 Sprachen verfügbar und können abgerufen werden über: Darüber hinaus gibt es eine Broschüre für Unternehmen aus Drittländern (in englischer Sprache), in der beschrieben wird, was Unternehmen aus Drittländern unternehmen können, um ihre europäischen Kunden bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der REACH- und der CLP-Verordnung zu unterstützen.


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