Code -Einstufung von Flugplätzen

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Code -Einstufung von Flugplätzen Vorgehensweise zur Code -Einstufung von Flugplätzen IDRF-Tagung 15.11.2011

Beispiele 2

Berechnung der Bezugsbahnlänge 3

Flugplatz Dinslaken - Schwarze Heide Startstrecke jeweils 1.300 m Landestrecke jeweils 1.400 m 4

Flugplatz Speyer - Ludwigshafen Startstrecke jeweils 1.286 m Landestrecke jeweils 1.400 m 5

Flugplatz Egelsbach Variante 0 Gesamtlänge der Bahn 1.670 m (Schwellenversatz je 270 m) Startstrecke jeweils 1.400 m Landestrecke jeweils 1.400 m 6

Flugplatz Egelsbach Variante 5 Gesamtlänge 1.400 m ohne versetzte Schwellen Startstrecke jeweils 1.400 m Landestrecke jeweils 1.400 m 7

Flugplatz Eberswalde - Finow Länge der (bisherigen) Start-/Landebahn 2.520 m Einstufung anhand der Gesamtlänge wäre Code 4 Zulassung des Flugplatzes bis max. 14 to MTOW Somit Flugzeuge gem. Code 2 und 3 im Einsatz 8

Flugplatz Augsburg Länge der Start-/Landebahn 1.280 m Einstufung Code 2 Flugzeugeinsatz Dornier 328 Prop – Code 2 / 328 Jet – Code 3 Einsatz beider Flugzeugmuster alleine anhand operationeller Kriterien, ggf. Beschränkung der Abfluggewichte anhand Hindernissituation 9

ZIELE Vereinheitlichung der Flugplatz-Einstufung (Code-Zahl) Die Einstufung eines Flugplatzes gemäß ICAO-Code-Zahl-System wird bisher in Deutschland unterschiedlich gehandhabt Betriebliche Aspekte Auch Flugzeuge einer höheren Code-Zahl können unter Beachtung betrieblicher Vorschriften sicher auf einem Flugplatz eingesetzt werden 10

Planungsgrundlagen (Auszug) Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start-und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb (NfL 328/01) Richtlinien für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb (NfL 327/01) Annex 14, Aerodromes, Volume I, 5th edition, 2009 Aerodrome Design Manual Part 1, Runways, 3rd edition, 2006 11

ICAO Referenz-Code-System 12

ICAO Referenz-Code-System Der Reference Code soll eine „einfache Basis“ darstellen, anhand derer die Anlage eines Flugplatzes für die den Flugplatz nutzenden Flugzeuge geplant werden können 13

ADM Pt 1, Runways, Appendix 1

ICAO-Annex 14 - Allgemein Die ARFL bezieht sich somit nur auf die Startstrecke bzw. die BFL, nicht auf die Landestrecke

Flugbetriebliche Regelungen Grundlage für den Flugbetrieb ist u.a. die EU-OPS, zukünftig EASA-Regelungen sowie das Aeroplane Flight Manual (AFM) für das betreffende Flugzeugmuster Zuschläge wie z.B. 1,25/1,3 bei Starts bzw. 1,43/1,67 bei Landungen sind rein operationeller Art und werden im Rahmen des Codes nicht berücksichtigt Die ARFL ist im AFM (Aeroplane Flight Manual) nicht ausgewiesen Der Flugplatz – Code wird im AIP nicht veröffentlicht Flugplatz-Genehmigungen werden im Rahmen der Flugvorbereitung nicht verwendet Der ICAO-Code und die Aeroplane Reference Field Length (AFM) haben insofern für den Flugbetrieb keine Bedeutung. Allerdings ist die Flugplatz- Situation beim Flugzeug-Einsatz zu berücksichtigen, auch bei „Code- konformen“ Flugzeugen 16

Vorgehensweise bei der Festlegung des Bezugscodes eines Flugplatzes bzw. bei der Flugplatzplanung Analyse des vorgesehenen Verkehrs, Festlegung des Bemessungsflugzeuges Feststellung der Aeroplane Reference Field Length (AFM) anhand des Bemessungsflugzeuges (Start) Festlegung der erforderlichen Länge der Start-/Landebahn u.a. anhand des AFM und betrieblicher Anforderungen (EU-OPS etc.) und sonstiger Anforderungen, z.B. Hindernissituation etc. 17

Zusammenfassung Bezugssystem der ICAO: Code-Zahl anhand der Aeroplane Reference Field Length (AFM) des Bemessungsflugzeuges (Startstrecke, nicht Landestrecke) Das ICAO-System ist flugzeugbezogen und bezieht sich nicht auf die Gesamtlänge einer Start-/Landebahn Festlegung der tatsächlich erforderlichen Länge der Start-/Landebahn u.a. anhand des AFM und betrieblicher Anforderungen (EU-OPS etc.) und sonstiger Anforderungen, z.B. Hindernissituation etc. 18