Aktuelle Themen aus dem KVJS-Landesjugendamt Referat 44

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Aktuelle Themen aus dem KVJS-Landesjugendamt Referat 44 Jahrestagung der Jugendamtsleitungen am 16. und 17. Februar 2017

Förderung der Schulsozialarbeit Beschäftigte in der Schulsozialarbeit Stichtag  Personen Umgerechnet in Vollkraftstellen 31.07.2012 1.286 829 31.07.2013 1.574 1.028 31.07.2014 1.807 1.199 31.07.2015 1.944 1.275 31.07.2016 2.160* 1.426* * Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung aller Verwendungsnachweise

Förderung der Schulsozialarbeit Im Zuge des „Paktes für Familien mit Kindern“ fördert das Land seit 2012 die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Der KVJS wurde mit der Abwicklung der Landesförderung beauftragt. Bewilligte Fördermittel Förderzeitraum Bewilligung 01.01.2012 – 31.07.2012 7,7 Mio. € 01.08.2012 – 31.07.2013 16,4 Mio. € 01.08.2013 – 31.07.2014 18,9 Mio. € 01.08.2014 – 31.07.2015 20,8 Mio. € 01.08.2015 – 31.07.2016 22,8 Mio. €* 01.08.2016 – 31.07.2017 25,5 Mio. €** *Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung aller Verwendungsnachweise ** Nach Antragslage (mit NN-Stellen – Stand Dezember 2016)

Forschungsprojekt Schulsozialarbeit „Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg – sozialraumorientierte Konzepte und ihre Wirkung“ Ziel: Exemplarische Darstellung von Erfahrungen und Wirkungsweisen sozialräumlicher Schulsozialarbeit an Grundschulen in Baden-Württemberg mittels vergleichender qualitativer Erhebungen zur Prozess- und Ergebnisqualität gelingender sozialräumlicher Ansätze. Geplant ist die Erfassung von Konzepten und Prämissen sozialräumlicher Schulsozialarbeit an 8-10 Schulstandorten in 4-6 Kommunen. Beginn: April 2017 mit einer geplanten Laufzeit von 18 Monaten. Ausgewähltes Forschungsinstitut: Eberhard Karls Universität Tübingen, Institut für Erziehungswissenschaft.

Projekt Jugendberufshelfer Das Kultusministerium wird zum 31.03.2017 das Projekt Jugendberufshelfer einstellen. Seit 1999 haben Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer - vorwiegend an beruflichen Schulen - sozial benachteiligte, junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Arbeit sozialpädagogisch unterstützt. Im Jahr 2016 wurden 82,18 Personalstellen (862.890 Euro) gefördert. Innerhalb der Landesförderung „Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen“ werden schon heute Projekte an beruflichen Schulen bezuschusst. Mit zusätzlichen Anträgen aus diesem Feld ist - als Folge der Einstellung des Projektes Jugendberufshelfer - zu rechnen.

Modellvorhaben im Bereich junge wohnungslose Menschen 3 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe (§ 85 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) mit der Zielgruppe junger wohnungsloser Menschen in den Arbeitsfeldern Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit werden gefördert und begleitet. 2014: Stadt Schwäbisch Gmünd: Hilfe für junge Menschen in Wohnungslosigkeit (JuWolos) 2015: Jugendberatung Freiburg e.V.: „Jetzt erst Recht": Recht auf Wohnen für junge wohnungslose Menschen 2016: Hilfe zur Selbsthilfe e.V: Reutlingen: Raus aus der Wohnungslosigkeit - rein in die Zukunft Schnittstellen zwischen SGB II, SGB VIII und SGB XII und den unterschiedlichen Zugängen.

Förderung schwer erreichbarer junger Menschen durch § 16h SGB II Seit 01.08.2016 können junge Menschen durch zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gefördert werden, dass sie eine schulische oder berufliche Qualifikation abschließen oder auf andere Weise in das Arbeitsleben einmünden. In der Regel Anknüpfung an eine bereits bestehende Förderung SGB II oder SGB VIII. Die Vorschrift sieht eine Abstimmung zwischen Agentur für Arbeit und dem örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verbindlich vor (vernetztes Vorgehen). Der Landesjugendhilfeausschuss wird sich am 21.03.2017 mit dieser Thematik befassen.

Förderung schwer erreichbarer junger Menschen durch § 16h SGB II Die Regionaldirektion B-W der Bundesagentur für Arbeit plant Hinweise zur örtlichen Gestaltung und Abstimmung im Rahmen von § 16h SGB II herauszugeben. Die kommunalen Landesverbände, das Ministerium für Soziales und Integration, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie das KVJS-Landesjugendamt sollen dabei beteiligt werden. Fachtag „Startklar?! – Formen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Arbeitsförderung“ am 29.5.2017 in Gültstein.

Landesprogramm STÄRKE Start: 01.09.2008 Neuausrichtung: zum 01.07.2014 Vorrangiges Ziel seit der Neuausrichtung: Bessere Verteilung der finanziellen Ressourcen auf Familien mit Unterstützungsbedarf Finanzvolumen jährlich bisher: 4,0 Mio. Euro Im Landeshaushalt 2017 um 10 % gekürzt auf : 3,6 Mio. Euro abzüglich Verwaltungsaufwand Einwohnermeldeämter: 200.000 Euro (FAG) abzüglich Verwaltungsaufwand KVJS (0,5-Stelle A11 nach KGST) Mittelverausgabung Abrechnungszeitraum Zur Verfügung stehende Mittel Mittelverausgabung 01.12.2013 - 30.11.2014 4,81 Mio. € 3,95 Mio. € 01.12.2014 - 30.11.2015 3,74 Mio. € 2,86 Mio. €

Landesprogramm STÄRKE Aktuelle Entwicklungen Evaluation STÄRKE 2014 (Beginn im August 2016) Erfolgte auch im vorangegangenen Programmzeitraum. Umsetzung: Universität Tübingen in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. Schwerpunkt: derzeitiges Angebotsspektrum und fachliche Weiterentwicklung. Verlagerung des Mitteleinsatzes von den allgemeinen Kursen hin zu den speziellen Kursen, den Familienbildungsfreizeiten und den Offenen Treffs.

Landesprogramm STÄRKE Aktuelle Entwicklungen Wegen großer Nachfrage fordern die Jugendämter die Limitierung der Offenen Treffs auf 14 % der Fördermittel aufzuheben. Während der Laufzeit der VwV STÄRKE 2014 (bis zum 31.12.2018) ist eine Änderung laut Sozialministerium nicht möglich. Anliegen wird im Rahmen der Evaluation geprüft. Zurückfließende Mittel können laut Sozialministerium aus politischen und haushaltstechnischen Gründen nicht für aufwändigere Verwaltungstätigkeiten eingesetzt werden. Das Geld sei für die Maßnahmen und nicht für administrative Tätigkeiten bestimmt (vgl. Abschnitt 5 VwV STÄRKE 2014).

Bundesinitiative Frühe Hilfen Mitteleinsatz für Projekte und Maßnahmen Zeitraum Förderzeitraum (01.07.2012-30.06.2014) 2. Förderzeitraum (01.07.2014-31.12.2015) Verlängerung (01.01.2016- 31.12.2017) Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Zur Verfügung (BW) 2.951.199 € 4.323.586 € 5.004.108 € 5.004.109 € I Netzwerke nicht erfasst 49,25 % 48,95 % 45,98 % 44,99 % kann noch nicht eindeutig ermittelt werden II Familien-hebammen 29,14 % 32,84 % 34,54 % 34,40 % III Ehrenamts-strukturen 10,49 % 9,24 % 11,93% 11,15 % IV Sonstige Maßnahmen 11,12 % 8,97 % 7,55 % 9,46 % Summe (Örtliche Projekte) 2.734.165 4.263.973 € 4.815.959 € 5.272.611 € 100% Mittelabruf/ Zuwendungen 100% beantragt Mittelveraus-gabung (insg.) 85,11% Tatsächlich 97,67% Tatsächlich 99,08% Tatsächlich 99,41% Tatsächlich

Bundesinitiative Frühe Hilfen Überörtlich bedeutsame Projekte und Vorhaben Seit 2013 Förderung über einen 5 %-Vorwegabzug. Laufende Projekte Folgende Projekte wurden 2016 gefördert und sind für 2017 geplant: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald / Stadt Freiburg / Landkreis Emmendingen: Kommunikation erleichtern, Kooperation stärken (KeKs): Kooperation von Geburtskliniken und den Netzwerken Frühe Hilfen. Kassenärztliche Vereinigung (KVBW): Vertragsärztliche Qualitätszirkel zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen. Landkreis Lörrach: Elisabethen-Krankenhaus: Einführung des Programms Babylotse an Geburtsklinik. Berufsverband Kinderkrankenpflege e.V. (BeKD): Qualifizierungsmaßnahme zur Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.

Bundesinitiative Frühe Hilfen Fonds Frühe Hilfen Nach § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Information und Kooperation im Kinderschutz (KKG) war 2016 Überführung der Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH) in einen „Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien“ vorgesehen. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundesrechnungs-hofes wurde die BIFH um zwei Jahre (bis 31.12.2017) verlängert, um Projekte und Maßnahmen abzusichern und mehr Zeit für die Gestaltung einer tragfähigen Lösung des Fonds Frühe Hilfen zu erhalten (siehe auch Rundschreiben Dez. 4-30/2015).

Bundesinitiative Frühe Hilfen Fonds Frühe Hilfen Bund-Länder-Gespräche wurden 2016 wieder aufgenommen, um an die bisherigen Ergebnisse anzuknüpfen. Diskutiert wird derzeit eine Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Broschüre Kinderschutz in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Inhalt Zielsetzung des Schutzauftrags Formen von Kindeswohlgefährdung: Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch Umgang mit Eltern Datenschutzbestimmungen Prüfung der persönlichen Eignung von Fachkräften sowie ehrenamtlich Tätigen Online abrufbar unter: http://www.kvjs.de/fileadmin/publikationen/ratgeber/KVJS-Rtgeber- Schutzauftrag-R-barrierefrei-7.pdf

KVJS – Landesjugendamt Fortbildungen und Tagungen > Schwerpunkte Programm 2017 > Bedarfsabfrage Jahrestagung für Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter 16.-17.02.2017 in Flehingen

Fortbildungen und Tagungen Rd. 250 Fortbildungsveranstaltungen in den beiden Programmen + Inhouse-Seminare Jährlich ca. 6.500 Teilnehmende (2/3 Fachkräfte öffentlicher, 1/3 freier Träger) Programmschwerpunkte 2017: Kita Trägerkompetenz Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung Transfer KVJS-Forschung „Beteiligung Leben!“ in der Heimerziehung Schulsozialarbeit

Fortbildungen und Tagungen Schulsozialarbeit 2.160 Fachkräfte in 2016 (seit 2012 wurden 874 Stellen neu geschaffen) mit entsprechendem Fortbildungsbedarf > 2017 2 Jahrestagungen für 160 bzw. 85 Teilnehmende 3 Fortbildungen für die Koordinations- und Leitungsebene Insgesamt 24 Fortbildungsangebote für SSA im Programm

Fortbildungen und Tagungen Serviceangebot „Halbzeitbilanz im JHA“ Rahmenkonzept, Vermittlung Referenten, finanzielle Beteiligung KVJS Mehrperspektivische Bedarfsermittlung zu unserem Fortbildungsangebot Fachbeirat Fortbildung (Mitglieder: JÄ, Verbände, HS) Schriftliche Bedarfsabfrage bei den Jugendämtern und Verbänden (Liga + Jugendarbeit) > beschreibbarer PDF-Fragebogen