Mobilitätshilfen 30.05.2017 Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben.

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Mobilitätshilfen 30.05.2017 Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben Inhaltsverzeichnis Einleitung- Worum geht es? Derzeitige Prozedur <>Prozedur ab dem 1.Juli 2017 Übergangsperiode Vorgehensweise in den APWH‘s Konventionen Was ändert sich (nicht)? Prozeduren Konkrete Beispiele Fragen Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 1. Einleitung 6te Staatsreform AG Verschiedene Mobilitätshilfen (Standard, Anpassungsfähig und auf Maß) Verschiedene Prozeduren Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Verschiedene Mobilitätshilfen Standardmobilitätshilfen: Standardrollstuhl Gehhilfen Standard-Antidekubituskissen Anpassunsfähige Mobilitätshilfen: alle Mobilitätshilfen, die aufgrund serienmäßig bestehender Anpassungsmöglichkeiten an die Bedürfnisse der Nutznießer angepasst werden können. Modularrollstuhl, Multipositionsrollstuhl, Aktivrollstuhl, elektrischer Rollstuhl, … Mobilitätshilfen auf Maß: Mobilitätshilfen, die nicht aufgrund serienmäßig bestehender Anpassungsmöglichkeiten sondern durch Maßanfertigung an die individuellen Bedürfnisse der Nutznießer angepasst werden. Schaum Luft Gel Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 2. Derzeitige Prozedur LIKIV, Bandagistes- Aides à la Mobilité- Artikel 28§8 Rolle der Krankenkasse Überprüfung Anrecht Finanzierung Ausleihsystem im häuslichen Rahmen Ausleihsystem in den APWH‘s Rolle der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben Multidisziplinares Gutachten (Anlage 19bis) Zusatzkosten der Erstversorgung Zweitversorgung Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 2. Prozedur ab dem 1. Juli 2017 Erlass der Regierung über die Mobilitätshilfen und Buch der Regelungen Rolle der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben Expertise (Multidisziplinares Gutachten) Überprüfung Anrecht Finanzierung Ausleihsystem in den Alten- und Pflegewohnheimen Rolle der Krankenkasse Ausleihsystem im häuslichen Rahmen Kurzzeitige, akute Versorgung Beispiele: Sportunfall; Entlassung einer Person aus dem Krankenhaus; Nutzung eines Rollstuhls für einen Ausflug am Wochenende,… Unterstützung, Hilfsleistung der DSL Rotes Kreuz erwähnen Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 3. Übergangsperiode Medizinische Verordnung: Datiert bis zum 30.06.2017: Krankenkasse Abrechnung bis zum 30.06.2018 möglich Datiert ab dem 01.07.2017: Dienststelle Neue medizinische Verordnung Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

4. Vorgehensweise in den APWH‘s Bis zum 30.06.17: Ausleihsystem APWH für Standard-, Modular- und Multipositions-Rollstühle Abrechnung Bandagist und Krankenkasse Ab dem 01.07.17: Laufenden Ausleih-Akten: Abrechnung Bandagist und Dienststelle (bis 31.12.17) Neue Anfrage für eine Standardmobilitätshilfe läuft über das jeweilige APWH Neue Anfrage für eine anpassungsfähige Mobilitätshilfe oder eine Mobilitätshilfe auf Maß läuft über die Dienststelle Modularrollstuhl und Multipositionsrollstuhl über Ausleih (konventionierte Bandagisten) Alle anderen Mobilitätshilfsmittel über Ausleih oder Bezuschussung Ab dem 01.01.18: Standardversorgung über die APWH‘s Neue Ausleih-Verträge über die Dienststelle Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 5. Konventionen Für die Standardversorgung im häuslichen Rahmen und das Ausleihsystem in den APWH‘s wird ausschließlich mit konventionierten Bandagisten gearbeitet. 2 Konventionen Ziele Vorgehensweise Sicherheiten für den NN und die DSL: keine Eigenleistung, Fristen, Kundenservice; INAMI Konvention Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 6.Was ändert sich nicht? Die Anrechts-Kriterien (ICF) Die Erneuerungsfristen (erst wenn Frist der Krankenkasse verstrichen ist hat die Person ein Anrecht bei der DSL) Die Entscheidungsfristen Die Rückerstattung Die Rolle der Bandagisten Die Nutzung der bestehenden Ausleihdienste (Apotheken, Krankenkassen, Rotes Kreuz, Bandagisten) Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

6. Was ändert sich konkret? Artikel 28§8 findet keine Anwendung mehr >Erlass der Regierung über die Mobilitätshilfen >Buch der Regelungen (Kriterien und Zuschüsse) Ansprechpartner = die DSL Immer Hausbesuch durch einen Mitarbeiter (außer Gehhilfen) Expertise für alle anpassungsfähigen Mobilitätshilfen und Mobilitätshilfen auf Maß Ausleihsystem in den APWH‘s Für die Standardversorgung wird ausschließlich mit konventionierten Bandagisten gearbeitet Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

6. Was ändert sich konkret? Neue Formulare Medizinische Verordnung Expertisebericht Anfrage auf Kostenübernahme Bestellschein Lieferbescheinigung Ausleihvertrag Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 7. Prozeduren 1. Standardmobilitätshilfsmittel 1.1. Standardrollstuhl und Standard- Antidekubituskissen 1.2. Gehhilfen 2. Anpassungsfähige Mobilitätshilfen 3. Hilfsmittel auf Maß Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 7. Prozeduren 1.1. Standardrollstuhl und Antidekubituskissen Der Nutznießer wendet sich an die Dienststelle. Ein Mitarbeiter sammelt telefonisch alle wichtigen Angaben und Informationen. Der Mitarbeiter vereinbart einen Hausbesuch. Aushändigung der medizinischen Verordnung und der Liste der konventionierten Bandagisten. Der Nutznießer wendet sich mit der Verordnung an einen konventionierten Bandagisten. Der Bandagist macht einen Hausbesuch und testet die angefragte Mobilitätshilfe. Der Bandagist erstellt eine Anfrage auf Kostenübernahme und schickt diese gemeinsam mit der medizinischen Verordnung an die Dienststelle.   Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 7. Prozeduren Das multidisziplinäre Team entscheidet über die Anfrage. Schriftliche Entscheidung an Nutznießer und Bandagist. Wenn der Nutznießer einverstanden ist dient die Anfrage auf Kostenübernahme als Bestellschein, so dass nach Erhalt der Zusage direkt die Bestellung gemacht werden kann. Auslieferung durch den Bandagisten Der Bandagist reicht die Lieferbescheinigung und die Rechnung bei der Dienststelle ein. Zeitgleich schickt er dem Nutznießer die Rechnung zu, auf welche sein Eigenanteil vermerkt ist. Die Dienststelle zahlt im Drittzahlersystem direkt an den Bandagisten. Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 7. Prozeduren 1.2. Gehhilfen Es muss nicht zwingend ein Hausbesuch durch einen Mitarbeiter der DSL stattfinden. Der Nutznießer kann direkt einen konventionierten Bandagisten kontaktieren und ihm die medizinische Verordnung aushändigen. Der Bandagist prüft diese und händigt die Gehhilfe dem Nutznießer aus. Der Bandagist schickt unmittelbar die Lieferbescheinigung an bandagiste@selbstbestimmt.be Es gibt keine Anfrage auf Kostenübernahme und keine Teamentscheidung Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 7. Prozeduren Der Bandagist schickt die Rechnung und die medizinische Verordnung zur Dienststelle.  Auch hier zahlt die Dienststelle im Drittzahlersystem Die Dienststelle schickt dem Nutznießer ein Schreiben mit der Info des ausgezahlten Betrages. Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 7. Prozeduren 1. Standardmobilitätshilfsmittel 1.1. Standardrollstuhl und Standard- Antidekubituskissen 1.2. Gehhilfen 2. Anpassungsfähige Mobilitätshilfen 3. Hilfsmittel auf Maß Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 7. Prozeduren 2. Anpassungsfähige Mobilitätshilfen … Der Mitarbeiter vereinbart einen Termin zur Expertise Expertise zur Abklärung der genauen Bedürfnisse des Nutznießers Mit dem Expertisebericht wendet sich der Nutznießer an einen Bandagisten seiner Wahl zwecks Test. Der Bandagist erstellt eine Anfrage auf Kostenübernahme und schickt diese an die Dienststelle. Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 7. Prozeduren Das multidisziplinäre Team entscheidet über die Anfrage. Schriftliche Entscheidung an Nutznießer und Bandagisten Die Entscheidung enthält: Den Betrag der Beteiligung , den Betrag der Eigenleistung, eine eventuelle Auflistung der Zusätze die nicht bezuschusst werden, die Kopie der Anfrage auf Kostenübernahme, den Bestellschein Der Nutznießer füllt den Bestellschein aus und schickt diesen dem Bandagisten zu … Manchmal auch Entscheidung Team und danach Anfrage auf Kostenübernahme Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 7. Prozeduren 1. Standardmobilitätshilfsmittel 1.1. Standardrollstuhl und Standard- Antidekubituskissen 1.2. Gehhilfen 2. Anpassungsfähige Mobilitätshilfen 3. Hilfsmittel auf Maß Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 7. Prozeduren 3. Hilfsmittel auf Maß Die Prozedur für diese Mobilitätshilfen auf Maß ist identisch zur der, der anpassungsfähigen Mobilitätshilfen, außer dass zusätzlich zum Antrag im multidisziplinären Team die Anfrage auf Kostenübernahme dem Verwaltungsrat vorgelegt werden muss. Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 8. Konkrete Beispiele Sie benötigen eine neue Mobilitätshilfe und haben eine Verordnung datiert vom 28. Juni 2017. Diesen Antrag müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.  Sie benötigen zum ersten Mal eine Mobilitätshilfe ab dem 01. Juli 2017. Kontaktieren Sie die Dienststelle, die mit Ihnen einen Termin vereinbaren wird, um Ihnen alles Weitere zu erklären.  Sie benötigen eine Erneuerung der gleichen Mobilitätshilfe am 4. Juli 2017. Wenden Sie sich hierfür an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben. Die Dienststelle prüft, ob die Erneuerungsfrist vorbei ist, und leitet alle weiteren Schritte zum Erhalt mit Ihnen in die Wege.  Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 8. Konkrete Beispiele Sie haben eine medizinische Verordnung, welche auf den 29.06.17 datiert ist und stellen Ihre Anfrage bei der Krankenkasse. Sie erhalten ihre Mobilitätshilfe aber erst im August 2017 und sind zwischenzeitlich von der Deutschsprachigen in die Französischsprachige Gemeinschaft umgezogen. Die Abrechnung läuft dann trotzdem über die Deutschsprachige Gemeinschaft (Doc N), da der Nutznießer zum Zeitpunkt der Verordnung dort wohnte Eine Mobilitätshilfe wurde am 30.06.17, für einen Nutznießer der wohnhaft in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist, verordnet, jedoch erst nach dem 30.06.2018 ausgeliefert. Dies durch eine sehr lange Prozedur. Die Krankenkasse schickt die Rechnung direkt an die Dienststelle, da die Übergangsperiode abgeschlossen ist. Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 8. Konkrete Beispiele Ein Nutznießer aus der DG hat seit dem 01.08.2011 einen Ausleihvertrag für einen Modularrollstuhl im APWH. Ab dem 01.07.17 wird die Finanzierung der Ausleihverträge seitens der DSL übernommen. Am 03.08.17 reicht der Nutznießer einen Antrag für den Wechsel zu einem Multipositionsrollstuhl ein. Hier kann ein neuer Ausleihvertrag gemacht werden. Ein Nutznießer aus der DG hat seit dem 01.08.2011 einen Ausleihvertrag für einen Modularrollstuhl im APWH. Ab dem 01.07.17 wird die Finanzierung der Ausleihverträge seitens der DSL übernommen. Am 03.08.17 möchte der Nutznießer zu einem Standardrollstuhl wechseln. Dies ist über das Ausleihystem nicht möglich, da die DSL nicht für die Standardversorgung in den APWH’s zuständig ist. Diese Anfrage wird an das jeweilige APWH weitergeleitet.  Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 9. Fragen? Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

mobilitaetshilfen@selbstbestimmt.be