informationsveranstaltung Für studienabgänger Willkommen in Hamburg! Der Weg zur Einbürgerung Je nach Länge des Präsentationstitels Folie 1 oder 2 nutzen und nichtverwendete Folie löschen. 08. Mai 2017
Angebot des deutschen Staates - Einbürgerung Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Sie möchten nach Ihrem Studium in Deutschland bleiben, hier leben und arbeiten? Sie möchten wählen und am politischen Leben teilnehmen? Sie sind von der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland (Grundgesetz) überzeugt? Sie möchten alle Vorteile genießen, die auch Deutsche haben? Sie sind bereit, Ihre Heimatstaatsangehörigkeit aufzugeben, wenn dies erforderlich ist? Dann sollten Sie sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden.
Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit Rechte Individuelle Gründe Wählen können Sich wählen lassen Freie Berufswahl Versammlungsfreiheit Vereine gründen können Keine Ausweisung Keine Ausbürgerung Gleichheit Freizügigkeit Diplomatischer Schutz im Ausland Alle Rechte eines EU-Bürgers Schöffentätigkeit Freies Reisen Klassenreisen ins Ausland, Schüler/Studentenaustausch Bessere Chancen (Schule, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt, Kaufverträge, Stipendien) Bundeswehr Nationalmannschaft Erleichterungen beim Familiennachzug oder bei Einladungen Gefühl von Freiheit/Zugehörigkeit Neue Wurzeln schlagen/angekommen sein Besitz eines Nationalpasses Nie wieder Ausländerbehörde Keine Angst vor Abschiebung
Staatliches Interesse an der Einbürgerung Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist der Einbürgerungsanspruch verankert. Wesentlicher Schwerpunkt im Integrationskonzept des Hamburger Senats und Ausdruck einer Willkommenskultur! Angebot an alle Ausländer, die über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht verfügen, hier bleiben möchten und alle Rechte und Pflichten im Staatsgefüge wahrnehmen wollen oder aus anderen eigenen Motiven deutsch sein wollen!
Werbung und Initiativen in Hamburg Einbürgerungskampagne / Lotsenprojekt / TGH / BASFI „Hamburg. Mein Hafen. Deutschland. Mein Zuhause“ „Ich bin Hamburger“ seit 2010 Einbürgerungsoffensive / Briefaktion des Ersten Bürgermeisters 2011-2015 Einbürgerungsfeiern im Rathaus
Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen Welche Schritte sind notwendig, wenn Sie aus einem “Drittland“ kommen Abschluss des Studiums Beratung bei der Ausländerbehörde in Ihrem Wohnbezirk Arbeitsplatzzusage entsprechend der beruflichen Qualifikation Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 18, 19 a (Blue-Card) oder 21 des Aufenthaltsgesetzes für zwei Jahre Beratung bei der Einbürgerungsbehörde oder im Einbürgerungsprojekt
Rechtliche Voraussetzungen Aufenthaltsdauer Grundsatz: 8-jähriger Aufenthalt mit Aufenthaltstitel 7-jähriger Aufenthalt nach erfolgreicher Teilnahme am Integrationskurs 6-jähriger Aufenthalt bei „besonderen Integrationsleistungen“, z. B. deutscher Studienabschluss Weitere Verkürzungen z. B. für Ehegatten Deutscher oder anerkannte Flüchtlinge oder miteinzubürgernde Familienmitglieder möglich
Rechtliche Voraussetzungen Aufenthaltstitel bei der Einbürgerung Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine bestimmte Art der befristeten Aufenthaltserlaubnis (z. B. Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug oder nach §§ 18, 19 oder 21 des Aufenthaltsgesetzes)
Rechtliche Voraussetzungen Doppelpass? 60 % der Einbürgerungen erfolgen unter Hinnahme der Heimatstaatsangehörigkeit Grundsatz: Vermeidung von Mehrstaatigkeit, d. h., die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden, wenn dies möglich ist! Ausnahmen: Unionsbürger, Schweizer anerkannte Flüchtlinge Entlassung aus bisheriger Staatsangehörigkeit ist unmöglich, unzumutbar, unverhältnismäßig (erhebliche wirtschaftliche Nachteile) z. B. Afghanistan, Iran, Syrien, Libanon, Marokko, Tunesien, viele südamerikanische Länder
Aufgabe der Heimatstaatsangehörigkeit Länder, die eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nach ihren Gesetzen meist nach Eintritt der Volljährigkeit ermöglichen z. B. Türkei, Russland, Ukraine, Ghana, Togo, Indien, Pakistan, Philippinen, Vietnam Serbien, Mazedonien, Montenegro Ägypten, Jordanien, Irak USA, Australien, Groß Britannien ???? Automatischer Verlust der Heimatstaatsangehörigkeit bei Einbürgerung in Deutschland, VR China, Japan, Kasachstan, VR Korea
Rechtliche Voraussetzungen Grundwissen Deutschzertifikat (mindestens Niveau „B 1“) Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung; Einbürgerungstest: 17 richtige Antworten auf 33 Fragen Ausnahmen: u.a. deutscher Schul-, Berufs-, Studienabschluss
Rechtliche Voraussetzungen Kriminelle Vergangenheit? Grundsatz: Keine Straftaten Ausnahmen: Geringfügige Verurteilungen (z. B. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen) Verurteilungen liegen lange zurück
Rechtliche Voraussetzungen Eigenes Einkommen Grundsatz: Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen ohne Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bestreiten. Ausnahme: Wer „schuldlos“ Arbeitslosengeld II bezieht, kann trotzdem eingebürgert werden.
Wie teuer ist ein Einbürgerungsverfahren? Kosten Einbürgerungsgebühr: € 255, für miteinzubürgernde Kinder € 51 Kosten der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, Beschaffung sonstiger Dokumente € 25 für den Einbürgerungstest (falls erforderlich) Kosten für den deutschen Ausweis und Reisepass
Beratung für die Einbürgerung Wir helfen gerne weiter…..auch ohne Termin Einwohner-Zentralamt, Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsabteilung Hammer Str. 30-34, 22041 Hamburg (Wandsbek) Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08.00 bis 15.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Telefonkontakt 040-428280, Mail: einbuergerung@eza.hamburg.de www.hamburg.de/eza/einbuergerung www.einbuergerung.hamburg.de Projekt Einbürgerung, Frau Tülin Akkoc, TGH Türkische Gemeinde Hamburg, Hospitalstr. 111, 22767 Hamburg Telefonkontakt: 040-413660932, Mail: tuelin.akkoc@tghamburg.de
Einwohner-Zentralamt Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg 08. Mai 2017