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..  Aufentshalstrecht und Staatsbürgerschaft  Prüfungen und Zertifizierungen  Minderheiten und Migrantensprachen.

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2  Aufentshalstrecht und Staatsbürgerschaft  Prüfungen und Zertifizierungen  Minderheiten und Migrantensprachen

3 Aufenthaltsrecht in der Tschechische Republik  Bürger der EU  Drittstaatsbürger  ------------------------------------------------------------  Vorübergehende Aufenthaltsbescheinigung  Daueraufenthaltsbescheinigung  Bürger aus Staaten der Europäischen Union und ihre Familienangehörige

4  Ohne Visum  Mit Visum (kuzrfristif, langfristig, diplomatisch, besonder)  Genehmigung: Zusammenleben (Familienangehörige)  Studium  Resident (diplomaten Delegierte)  Schutz auf dem Gebiet der Tsch. Rep.  Wissenschaftliche Forschung  Beschäftigung – Grüne Karte

5 Nicht für alle Länder, nur für:  Australien  Montenegro  Kroatien  Japan  Kanada  Korea  Neuseeland  Bosnien und Herzegowina  Makedonien  USA  Serbien  Ukraine

6 Aufenthalt nicht länger als 3 Monate Man darf auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ohne jegliche besondere Genehmigung aufhalten. (kein Visum, keine Aufentshaltsgenehmigung) Aufenthalt länger als 3 Monate Eine Ausstellung der Bestätigung des vorübergehenden Aufthaltes auf dem Gebiet der Tschechischen Republik zu beantragen (sie sind befugt, aber nicht verplichtet)

7 Beim Beantragen der Bescheinigung sind sie verplichtet vorzuweisen: Ausgefülltes Formular Gültiges Reisedokuments Nachweis über den Zweck des Aufenhaltes (Unternerhmetätigkeit, Studium,..) 1 Passfoto Krankenversicherungsnachweis Nachweis über eine gesicherte Unterkunft in Tschechien (Nachweis, dass Sie ein Familienangehöriger eines Bürgers der EU sind- falls Sie die bescheinigung im Namen eines Familienangehörigen beantragen)

8  Nach 5 Jahren ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalts auf dem Gebieten der Tschechischen Republik  Im Namen eines Familienangehörigen eines Bürger der EU- man darf schon nach 2 Jahren ununtergebrochenen, vorübergehenden Aufenthalts beantragen  Prüfung aus Tschechisch

9 Bis zu 3 Monate aufhalten  Visumpflicht  Gültig vorübergehende– oder Daueraufenthaltsgenehmigung ausgestellt von einem anderen Staat der EU

10 Länger als 3 Monate Besitzen ein gültiges Reisedokument und:  Vorübergehende Aufenthaltsbescheinigung eines Familienangehörigen eines Bürgers der EU  Einen gültigen Daueraufenthaltsausweis ausgestellt durch die Tschechische Republik

11  Ausgefülltes Formular  Gültiges Reisedokument  Krankenversicherungnachweis  Dokument über gesicherte Unterkunft  Dokument, dass Sie ein Familienangehöriger eines Bürgers der EU sind  Gültigkeit: 5 Jahre

12  Geburt  Adoptieren(Adoptivvater oder Adoptivmutter muss tschechische Staatsbürgerschaft haben)  Vaterschaftfeststellung  Finden  Ausländer, der - mehr als 5 Jahre Daueraufentshaltgenehmigung hat - verliert seine ehemalige Staatsbürgerschaft -ausreichende Sprachkenntnisse -Bürgerpflicht(Steuerpflicht, Krankenversicherung,...)

13  Möglichkeit um Asyl nachsuchen  Ministerium für Bildung zahlt die Kurse der tschichische Sprache für Migranten  Kurs dauert 10 Monate 100-150 Stunden

14  Daueraufenthaltsgenehmigung  Niveau A1  http://cestina-pro-cizince.cz/?hl=cs_CZ http://cestina-pro-cizince.cz/?hl=cs_CZ

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17 Ungarische Deutsche Polnische Roma Russische Ukrainische Slovakische Vietnamesische

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19  http://aplikace.mvcr.cz/archiv2008/azyl/azyl/21153_00.pdf http://aplikace.mvcr.cz/archiv2008/azyl/azyl/21153_00.pdf  http://cestina-pro-cizince.cz/?hl=cs_CZ http://cestina-pro-cizince.cz/?hl=cs_CZ  http://www.multikulturazlin.cz/l.php?id=28 http://www.multikulturazlin.cz/l.php?id=28  http://www.multikulturazlin.cz/l.php?id=3 http://www.multikulturazlin.cz/l.php?id=3  http://www.mvcr.cz/clanek/sluzby-pro-verejnost-informace-pro-cizince-informace- pro-cizince.aspx http://www.mvcr.cz/clanek/sluzby-pro-verejnost-informace-pro-cizince-informace- pro-cizince.aspx  http://www.michalhasek.cz/s1641/a2913.html http://www.michalhasek.cz/s1641/a2913.html  http://www.mpsv.cz/files/clanky/6597/integrace_cizincu.pdf http://www.mpsv.cz/files/clanky/6597/integrace_cizincu.pdf

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