PSG II Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und dessen Begutachtung (NBA)

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 Präsentation transkript:

PSG II Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und dessen Begutachtung (NBA) Pflegedienst Schaumburg gemeinnützige GmbH

Die Pflegegrade - Überleitung Pflegestufe - 0 EA 2 1 1 EA 3 2 EA 4 3 EA 5 Härtefall

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff Die Pflegebedürftigkeit (§14 SGB XI) muss auf Dauer, voraussichtlich für mind. 6 Monate, und mit mind. Der in §15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. §15 Abs. 2 SGB XI: Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind die in den folgenden sechs Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien (63 Kriterien):… Paradigmenwechsel: Entscheidend ist der Blick hin auf die Fähigkeit – weg von „Minutenhilfe“!

Die relevanten Bereiche Mobilität Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen/Belastungen Gestaltung des Alltagsleben und sozialer Kontakte

Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Treppensteigen Fortbewegen innerhalb der Wohnung

Kognition und Kommunikation Fähigkeit zu „mehrschrittigen Alltagshandlungen“ Orientierung (örtlich/zeitlich) Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltag Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnissen (z.B. Auffordern zum Trinken) (aktives) Beteiligen an einem Gespräch/Gruppengespräch Verstehen von Aufforderungen Erinnern an wesentlichen Ereignisse

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhezustände Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten Verbale Aggression/vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer/betreuerischer Maßnahmen Wahnvorstellungen (Nebenwirkungen Medis!) Ängste Antrieblosigkeit (Depressive Verstimmungen) Sozial / pflegerelevante inadäquante Verhaltensweisen

Selbstversorgung Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes Waschen des Intimbereiches Duschen und Baden inkl. Haarwäsche An-, Auskleiden Oberkörper / Unterkörper Essen und Trinken Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Eingießen von Getränken Benutzen einer Toilette/T.-Stuhl Bewältigen der Folgen einer Harn- od. Stuhlinkotinenz, z.B. Umgang mit Stoma (Anzahl nicht mehr für Pflegebedarf relevant sondern allein die Bewältigungsfähigkeit!) Sondenernährung, parenterale Ernährung

Krankheits- u. therapiebedingte Belastungen/Anforderungen Medikation Injektionen Intravenöse Zugänge Absaugen / Sauerstoffgabe Einreibungen Kälte-, Wärmeanwendungen Körpernahe Hilfsmittel (Kompressionsstrümpfe) Wahrnehmen und Deuten von Körperzuständen Messen von Körperzuständen (BZ, RR, Temp.)

Wundversorgung (regelmäßige) Nutzung von Abführmittel Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung Arztbesuche Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer mediz. od. therap. Einrichtungen Das Einhalten einer speziellen Diät (Allergien)

Gestaltung des Alltagsleben Gestaltung des Tagesablaufes und Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege außerhalb des direkten Umfeldes (Anrufe selbständig vornehmen? Übernahme Anwählen?) Haushaltsführung ohne Hilfe möglich?

Die Wertung – 3 Schritte 1. Module = Einzelpunkte zu 63 Kriterien  2. Punktbereiche = Gewichtung anhand der Wertigkeit der Module 3. Gesamtpunkte = Summe ergibt Zuordnung Pflegegrad

Das NBA 1.1 Positionswechsel im Bett 1 2 3 1.2 Ziffer Kriterien Selbständig Überwiegend selbst. Überwiegend unselb. Unselbständig 1.1 Positionswechsel im Bett 1 2 3 1.2 Halten einer stabilen Position 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb der Whg. 1.5 Treppensteigen

Das NBA Die erreichten Gesamtpunkte im Modul 1 werden einem Punktbereich zugeordnet: Modul Gewichtung keine 1 Gering 2 Erheblich 3 Schwere 4 Schwerste 0-1 2-3 4-5 6-9 10-15 Summe der Punkte im Modul 1 1. Mobilität 10% 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte in Modul 1

Das NBA Modul Gewichtung Keine 1 Geringe 2 Erhebliche 3 Schwere 4 Schwerste Mobilität 10% 0-1 2-3 4-5 6-9 10-15 Gewichtet 2,5 5 7,5 10 2. Kognition 15% 2-5 6-10 11-16 17-33 3. Verhalten 1-2 3-4 5-6 7-65 3,75 11,25 15 4. Selbstver-sorgung 40% 0-2 3-7 8-18 19-36 37-60 20 30 40 5. KH-bewältigung 20% 6-15 6. Alltag 1-3 4-6 7-11 12-18

Ermittlung Pflegegrad/ NBA Zu jedem der einzelnen Kriterien innerhalb der 6 Module sind Punktwerte (Einzelpunkte) nach der Schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit (je 0 bis 4 Punkte) hinterlegt Die Summe der Einzelpunkte innerhalb eines Moduls werden in Summe gewichtet: Mobilität 10%, Kognition 15%; Selbstversorgung 40%, Krankheit 20%, Alltag 15% Die dann ermittelte und gewichtete Gesamtsumme werden den neuen Pflegeraden zugeordnet… Bislang ergaben Mobilität (Modul 1) + Versorgung (Modul 4) bei entsprechenden Hilfebedarf 100% der PS, nun „nur noch“ max. 55%!!

Gesamtpunkte und Pflegegrad Pflegegrad 1: 12,5 bis 26 Punkte Pflegegrad 2: 27 bis 46,5 Punkte Pflegegrad 3: 47,5 bis 69 Punkte Pflegegrad 4: 70 bis 89 Punkte Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte Härtefälle auch unter 90 Punkte möglich (Härteregel)

Sachleistungen ambulant und Tagespflege Pflegestufe Pflegegrad - 1 (125€) 0 EA 231 2 689€ 1.064 1 EA 3 1.298€ 1.330 2 EA 4 1.612€ 1.612 3 EA 5 1.995€ 3 H 1.995

Pflegegeld ambulant Pflegestufe In € Pflegegrad - 1 0 EA 123 2 316 244 - 1 0 EA 123 2 316 244 1 EA 3 545 458 2 EA 4 728 3 EA 5 901 3 H

Leistungen SGB XI bei eigener Häuslichkeit Pflegeleistungen bei EAK 2017 Grad 3 Ambulant Stationär Grad 4 Grad 5 Sachleistungen §36 1.298 1.262 1.612 1.775 1.995 2.005 Präsenzkraft §38a 214 Zus. Betreuung §45 208 125,33 Tagespflege §41 Verh.pflege- KZP (§39) 201,50 Gesamt: 3.219,50 1.387,33 3.847,50 1.900,33 4.613,50 2.130,33 Zzgl. Behandlungspflege/SGB V und Investitionskosten

Tagespflege – Bessere Betreuung ohne Zuzahlung Pflegegrad §41 SGB XI Pflegeentgelt (Bsp.) Anwesenheit III 1.289 41,00 31 IV 1.612 49,95 32 V 1.995 53,00 38 Betrachtung nur des Pflegebedingten Kostenanteils am Beispiel der Tagespflege Meerbeck der Diakonie Pflegedienst Schaumburg gGmbH! Weitere Kosten für den Gast: Unterkunft+Verpflegung Investitionskosten werden vom Land getragen

Leistungen Stationär Monat/ in € Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 125 770 1.262 1.775 2.005 Zielsetzung Gesetzgeber: Verzögerung des Zeitpunktes der Heimaufnahme bzw. deren gänzliche Vermeidung Aufbau eines an den individuellen Bedürfnissen ausgerichteten Versorgungsnetzes ambulanter und teilstationärer Leistungen Pflegeversicherung bleibt aber immer nur eine „Teilkaskoversicherung“ mit Eigenanteilen bzw. -leistungen