Ganztägig arbeitende Schulen: Pakt für den Nachmittag

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 Präsentation transkript:

Ganztägig arbeitende Schulen: Pakt für den Nachmittag LK Da-Di: Info-Abend Carl-Ulrich-Schule Stand 5/ 2017

Pakt für den Nachmittag – Grundinformationen Ziele Veränderungen für die Schule/ die Nachmittagsbetreuung Finanzierung Umsetzungsmodelle 2

Schule Bisher: Kostenpflichtiges Betreuungsangebot bis max. 16.00/17.00 Uhr (kostenpflichtig, z. T. Ferienbetr.) BTGS/Horte Profil 1: Ganztagsangebote 3 Tage/ Wo bis 14.30 Uhr entgeltfrei; Mittagsbetreuung, AGs, FöU, (variable Teilnahme) SuS mit Bedarf: Päd. Bedarf Seiteneinsteiger Warteliste Vormittagsgrundschule für alle Kinder (laut Stundentafel) Frühbetreuung bis Schulbeginn (gegen Entgelt) 3

Neu: Pakt für den Nachmittag! Zielsetzung des Landes Hessen: Rahmenvereinbarung HKM/Schulträger Einheitliches Bildungs- und Betreuungsangebot an Grundschulen Verbesserung der Vereinbarkeit Schule – Beruf für die Eltern Entwicklung der Grundschulen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung Gemeinsame Verantwortung von Schule und Angebotsträger (Multiprofessionalität); SL trägt „Gesamtverantwortung“ Gemeinsames Finanzierungskonzept von Land – Schulträger – Kommune - Eltern Freiwilliges Angebot 4

Pakt für den Nachmittag: Schule Pakt für den Nachmittag: bis 17.00 Uhr Betreuungsangebot bis 17.00 Uhr kostenpflichtig Freies Spiel/ AGs Ferienbetreuung kostenpflichtig Bildungs- und Betreuungsangebot für alle SuS, die das wünschen bis 14.30 Uhr (kostenpflichtig) Mittagsbetreuung/ offene Angebote/ Lernzeiten / AG/ FöU (Verzahnung des Personals: LK und päd. Fachkräfte) bis 14.30 Uhr Vormittagsgrundschule für alle Kinder (laut Stundentafel) Frühbetreuung bis Schulbeginn 5

Rahmenvereinbarung HKM/Schulträger Was sich verändert: eine Schule – ein Kooperationspartner in der Nachmittagsbetreuung im Regelfall: freie Träger der Jugendhilfe (evtl. Stadt Weiterstadt) Gemeinsame Verantwortung für das pädagogische und organisatorische Konzept (SL hat Gesamtverantwortung) Lehrkräfte verstärkt im Nachmittag (Lernzeit) multiprofessionelle Teams zwei zeitliche Formate (14.30 Uhr/ 17.00 Uhr) klarer Finanzrahmen: Land/ Kreis/ Kommune/ Eltern 6

Rahmenvereinbarung HKM/Schulträger Inhaltliche Ausgestaltung Schule und Träger entwickeln im Zusammenwirken mit den Eltern ein verlässliches, bedarfsorientiertes und integriertes Kooperationsmodell zur Verbindung von Bildungs- und Betreuungsangeboten als Teil des Schulprogramms Das Personal der Bildungs- und Betreuungsangebote unterliegt bei seiner Tätigkeit den Weisungen der Schulleitung. ( Schulleitung trägt die pädagogische Gesamtverantwortung.) Die personalwirtschaftliche und personalrechtliche Zuständigkeit liegt beim Träger der Bildungs- + Betreuungsangebote. Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind schulische Veranstaltungen. (gesetzl. Versicherungsschutz Unfallkasse Hessen). 7

Ausgewählte Standards: Vorgaben Land/ Kreis „Betreuung Da-Di gGmbh“ als Vertragspartner Fortbildung des päd. Personals wird zentral organisiert. Gruppengrüße 22 SuS (max. +3/ mind. 13) Betreuungsschlüssel: 1,5 Stellen/ Gruppe 50% Fachkräfte (S8a/3 ErzieherIn) 50% Ergänzungskräfte (S2/3 Ergänzungskraft) Bis zu 25% der Ressourcen für Koordination, Verwaltung (max. 7%) und Anschaffungen (max. 8%) Aufteilung der Landesmittel in Lehrerstunden und Mittel notwendig (mind. 1/3 Lehrerstunden/ mind. 1/4 in Mitteln) Lernzeiten sind Bestandteil des pädagogischen Konzepts. (Enge Zusammenarbeit Lehrkräfte und Pädagogisches Personal) 8

Finanzierung im Landkreis: Betreuungszeit: 7.30 Uhr – 14.30 Uhr (Format 1) Landeszuschuss: 0,0094 Lehrerstelle/ SuS 106 SuS = 1 Stelle = 46.000€ (CUS: ca. 180.000€) Kreiszuschuss: gestaffelt nach Betreuungsquote > bis 60%: 1500€/ Gruppe jährlich > 60% - 70%: 2500€/ Gruppe jährlich > bis 70%: 5000€/ Gruppe jährlich + Finanzierung Personal Essenausgabe Elternbeitrag: 50€ / Monat (12 x im Jahr) (Kostenübernahme, auch teilweise, durch Kommune möglich) Ferienbetreuung (5 Wochen)/ Frühbetreuung (vor 7.30 Uhr) muss extra gebucht werden (Umfang und Preis nach Kalkulation des Trägers) 9

Finanzierung im Landkreis: Betreuungszeit: 14.30 Uhr – 17.00Uhr (Format 2) Landeszuschuss: - Kreiszuschuss: siehe Format 1 Kommune: 6.240€ pro Gruppe im Format 2 verpflichtend weitere Zuschüsse durch die Stadt Weiterstadt möglich NEU: Elternbeitrag ab Schj. 2017/2018 voraussichtlich: 68,50 € / Monat (12 x im Jahr), d.h. Betreuungskosten 7.30 – 17.00 Uhr: 118,50 € pro Monat Ferienbetreuung (5 Wochen)/ Frühbetreuung (vor 7.30 Uhr) muss extra gebucht werden (Umfang und Preis nach Kalkulation des Trägers) 10

Mögliches Modell: Std. Zeit 1./2. Klassen 3./4. Klassen Frühbetreuung Personal 7.00/7.30 Uhr Frühbetreuung Päd.Personal 7.45 – 8.00 Uhr Gleitzeit LK 1./2. 8.00 -9.30 Uhr Unterrichtsblock 9.30 – 9.55 Uhr Hofpause 9.55-10.05 Uhr Klassenzeit 3./4. 10.05-11.35 Uhr 11.35- 12.00 Uhr Hofpause / Wechsel zur Betreuung LK/ päd.Personal 5. 12.00 -12.45 Uhr Mittagessen, off. Angebote/Spielzeit, etc. Unterricht LK/päd.Personal 12.45 – 13.30 Uhr Lernzeit Mittagessen, off. Angebote/ Spielzeit, etc. 13.30 – 14.30 Uhr Freies Spiel, off.Angebote, Ag, 14.30 – 17.00 Uhr Kostenpflichtige Betreuung Päd. Personal 11

Beispielstundenplan einer Pilotschule „PfdN“ für den 1. und 2. Jahrgang

Beispielstundenplan einer Pilotschule „PfdN“ für den 3. und 4. Jahrgang 13

Weitere Informationen im Netz: Allgemeines: www.hessen.ganztaegig-lernen.de www.kultusministerium.de www.ganztagsschulen.org Modellschule rhythmisierte Ganztagsgrundschule : www.schloss-schule-graefenhausen.de 14

Ganztägig arbeitende Schulen: Pakt für den Nachmittag Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Auswahlkriterien der Grundschulstandorte in der Bildungsregion: Innere Schulentwicklung Sozialräumliche Betrachtung Sozial- und bildungspolitische Aspekte Bauliche Voraussetzungen 16

Schulen im PfdN Stand: Okt.2016 Darmstadt: Erich-Kästner-Schule, Kranichstein Ludwig-Schwamb-Schule + Mühltalschule, Eberstadt Heinrich-Hoffmann-Schule Ernst-Elias-Niebergall-Schule (FöS) Darmstadt-Dieburg Hahner Schule, Pfungstadt Gersprenzschule, Reinheim Schule im Kirchgarten, Babenhausen Tannenbergschule, Seeheim Eiche-Schule, Ober-Ramstadt Regenbogenschule, Münster Hans-Quick-Schule, Bickenbach Schule im Angelgarten, Groß-Zimmern 17

Rahmenvereinbarung HKM/Schulträger Ab dem Schuljahr 2016/2017 werden weitere Schulen aufgenommen Interessensbekundung erfolgt Vorschlag des Schulträgers in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und Meldung an das HKM bis 01.12.2016 Antrag der (ausgewählten) Schule/n bis 01.02.2017: Konzept, Beschluss Gesamtkonferenz + Schulkonferenz + Zustimmung Schulelternbeirat Das Land genehmigt im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen nach Vorlage und Prüfung eines abgestimmten pädagogischen Gesamtkonzepts der Schule die Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag 18

Regionen: 19

Arbeitsbereiche des Qualitätsrahmens: 20

Argumente für die gebundene, rhythmisierte Ganztagsschule Sozial- und wirtschaftspolitische Gründe: Die aktuellen Familien- und Erwerbsstrukturen sind immer schwerer mit den Bedingungen einer sogenannten „Halbtagsgrundschule“ zu vereinbaren. Durch eine Erweiterung der Schul- bzw. Betreuungszeit erfahren die Familien nicht nur eine dringend benötigte zeitliche, sondern auch eine inhaltliche Entlastung (Hausaufgaben werden in der Schule erledigt). Nachmittagsbetreuung ist während der Kindergartenzeit für viele Eltern zur (notwendigen) Selbstverständlichkeit geworden – sowohl die Eltern als auch in zunehmendem Maße die Wirtschaft erfahren den Wegfall dieser Angebote als existenz bedrohend. Die Hortangebote der Städte und Gemeinden können den steigenden Bedarf schon lange nicht mehr befriedigen. Bildungspolitische Gründe: Nach wie vor steht die Verbesserung der Förderung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler auf der bildungspolitischen Agenda, ebenso wie der Ausgleich spezifischer Benachteiligungen von Kindern aus sozial und ökonomisch weniger privilegierten Elternhäusern und die Förderung von Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund, aktuell auch die Förderung der Flüchtlingskinder. Dafür sollte mehr Zeit in der Institution Schule eingeräumt werden. Pädagogische Gründe: Der enge zeitliche und strukturelle Rahmen der „Halbtagsschule“ sollte erweitert werden, um ein zeitgemäßes Lern- und Bildungsverständnis in der modernen Wissensgesellschaft realisieren zu können. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung einer differenzierten und variablen Lernkultur, die Verbesserung der Möglichkeiten für fachliches und überfachliches Lernen, für individualisiertes und entdeckendes Lernen, inner- und außerschulische Kooperation, soziales Lernen und das Zusammenwirken unterschiedliche Professionen im Bildungs- und Erziehungsprozess.