Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik

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 Präsentation transkript:

Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik Agenda Zielvorgabe -> „gesunde“ (Atem-) Luft Luftschadstoffreduktion im Laufe der Zeit Minderungstechniken bei Dieselmotoren Emissionsgrenzwerte und deren Prüfung Stand der Technik 2016 - MOT-V Zukünftige gesetzliche Entwicklungen - Verordnung (EU) 2016/1628

Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik „Gesunde“ (Atem-) Luft Tausende Tote (Smog-Ereignis London 1952) Hunderte Tote (Smog-Ereignis Ruhrgebiet 1962) Peking (2015): Fabriken müssen zeitweise schließen Mexiko (2016): Verkehrsbeschränkungen Tirol: kontinuierliche Verbesserung der Luftqualität Gesetzliche Vorgabe „Luftschadstoffe sind jedenfalls nach dem Stand der Technik begrenzen“

Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik Luftschadstoffreduktion im Laufe der Zeit Schwefeldioxid schwefelarme Brenn- und Kraftstoffe Umstellung auf Gas (Industrie) Schwermetalle (z.B. Blei) Anforderungen an Brenn- und Kraftstoffe Stickoxide (NO2, NOx) moderne Verbrennungstechnik Abgasreinigung Partikel (PM10, PM2,5) Staubreduktion Mineralrohstoffbetriebe Split Streuung Einzelfeuerungen Partikelfilter

Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik Minderungstechniken bei Dieselmotoren Stickoxide (NOx, NO2) Abgasrückführung (AGR) Einspritzzeitpunkt – Einspritzmenge regeln – Verbrauch? Harnstoffeindüsung (SCR-Katalysator – AdBlue) 𝑁𝑂 𝑥 + 𝑁𝐻 3 + 𝑂 2 𝑁 2 + 𝐻 2 𝑂 Probleme Temperaturfenster Harnstoffschlupf

Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik Minderungstechniken bei Dieselmotoren Ruß – Partikelfilter Problem – Regeneration Nacheinspritzung von Diesel -> Temperatur steigt an Wartungsintervalle – Kurzbetrieb? Treibstoffverbrauch?

Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik Emissionsgrenzwerte bei mobilen Maschinen Prüfstandwerte in mg/kWh Variable Drehzahl C1 oder C2 – Konstante Drehzahl D1 oder D2

Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik Stand der Technik – MOT-V MOT-V wird 2017 außer Kraft treten (die zu Grunde liegende EU Richtlinie 97/68/EG tritt außer Kraft) Verordnung (EU) 2016/1628 vom 14. September 2016 regelt das In-Verkehr bringen neu ab 1.1.2017

Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik Entwicklung der Emissionsgrenzwerte (Beispiel variable Drehzahl 130 – 560 kW, Emissionen in g/kWh) Stufe I Stufe II Stufe IIIa Stufe IIIb Stufe IV Inkrafttreten 1998/06 2001/01 2005/06 2010/01 2013/01 Am Markt ab 1999/01 2002/01 2006/01 2011/01 2014/01 Stickoxide 9,2 6,0 4,0 2,0 0,4 Partikel 0,54 0,2 0,025

Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik Was kommt mit (EU) 2016/1628 für mobile Maschinen (NRE)? Neue Emissionsstufe V – Partikelemission sinkt auf 0,015 g/kWh und die Partikelanzahl wird jetzt auch begrenzt Stufe V gilt auch für Antriebe mit konstanter Drehzahl Es werden künftig auch Motoren über 560 kW geregelt Zusätzliche Übergangszeiträume für „kleine“ Hersteller mobiler Maschinen bis 100 Stück pro Jahr von 18 + 12 Monaten Regelung für Austauschmotoren (20 Jahre zulässig ab ursprünglichem Inkrafttreten der nächst höheren Emissionsstufe) Verordnungsermächtigung (EU Kommission) für Emissionskontrollen im Betrieb

Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik Was kommt mit (EU) 2016/1628 für mobile Maschinen (NRE)?

Motoremissionen mobiler Anlagen – Stand der Technik Fachtechnische Beurteilung für den Stand der Technik Stationäre Anlagen mit hohen Betriebsstunden Emissionen analog BHKW‘s, das entspricht bis ca. 80 kW Stufe IIIa/b und ab 80 kW Stufe IV Mot-V (konst. und variable Drehzahl) Mobile Anlagen Stufe IIIa bis IV: emissionstechnisch gute Anlagen. Fachlich kann auch die Lebensdauer einer Anlage berücksichtigt werden Rechtlich werden derzeit nur Anlagen der Stufe IV oder Stufe IIIa (bei konstanter Drehzahl) als Stand der Technik angesehen. Ausnahmen sind nach dem „Flexibilitätssystem“ (zusätzliche Übergangszeiträume für Hersteller) jetzt schon möglich, aber nur 1 Stufe nach unten, d.h. derzeit von Stufe IV auf Stufe IIIb.