Prüfungen des Goethe-Instituts Was müssen Sie wissen?

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 Präsentation transkript:

Prüfungen des Goethe-Instituts Was müssen Sie wissen?

Prüfungen für Jugendliche (ab 10 Jahren): Prüfungen für Erwachsene Teilnahmevoraussetzungen Die Prüfungen des Goethe-Instituts stehen allen Prüfungsinteressierten zur Verfügung und können unabhängig vom Erreichen eines Mindestalters und unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Es werden bezüglich des Alters der Prüfungsteilnehmenden folgende Empfehlungen gegeben: Prüfungen für Jugendliche (ab 10 Jahren): GOETHE-ZERTIFIKAT A1: FIT I GOETHE-ZERTIFIKAT A2: FIT II Prüfungen für Erwachsene Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 Goethe –Zertifikat A2: Start Deutsch 2 Goethe – Zertifikat B1: Zertifikat Deutsch Goethe – Zertifikat B2 Goethe – Zertifikat C1

Anmeldung zur Prüfung Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular. Das Anmeldeformular erhalten die Prüfungsinteressierten beim örtlichen Prüfungszentrum oder im Internet. Berücksichtigt werden nur die Anmeldungen, die form- und fristgerecht beim jeweils zuständigen Prüfungszentrum eingehen.

Ort und Termine Das Prüfungszentrum bestimmt den Ort und die Zeit der Anmeldung und der Prüfung. Bei nicht modular ablegbaren Prüfungen werden mündlicher und schriftlicher Prüfungsteil in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen durchgeführt.

Termine Kurs UE Niveau Anmeldetermin Termin Probesprach- prüfung Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfungsvor- bereitender 28 B2 06. - 17.02.2017 24.02. - 21.04.2017 22.04.2017 28.04.2017 Standardkurs 56 B1 Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1 - A1 27.02. - 10.03.2017 13.05.2017 A2: Fit in Deutsch 2 A2 06. - 17.03.2017 20.05.2017

Prüfungsgebühr und Gebührenerstattung Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen lokalen Gebührenordnung. An der Prüfung kann nur teilnehmen, wer die Prüfungsgebühr vollständig bei der Anmeldung zur Prüfung entrichtet hat.

Ausschluss von der Prüfung Von der Prüfung wird ausgeschlossen, wer in Zusammenhang mit der Prüfung täuscht, unerlaubte Hilfsmittel mitführt, verwendet oder sie anderen gewährt oder sonst durch sein Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört.

Wiederholung der Prüfung Prüfungen können als Ganzes beliebig oft wiederholt werden. Das Prüfungszentrum vereinbart dann die jeweiligen Termine.

Einsprüche Ein Einspruch gegen das Prüfungsergebnis ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei der Leitung des Prüfungszentrums, an dem die Prüfung abgelegt wurde, zu erheben. Unbegründete oder nicht ausreichend begründete Anträge kann das Goethe-Institut zurückweisen. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl ist als Begründung nicht ausreichend.

https://www.youtube.com/watch?v=8s1R8pj CFRU Warum deutsch ??? https://www.youtube.com/watch?v=8s1R8pj CFRU Kommentar von Prof. Jan Miodek

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