Studie „Beeinträchtigt Studieren“ des DSW von 2012

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 Präsentation transkript:

Studie „Beeinträchtigt Studieren“ des DSW von 2012 Studium & Behinderung Studie „Beeinträchtigt Studieren“ des DSW von 2012 https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/web_best_beeintra echtigt_studieren.pdf

Zahlen allgemein Acht Prozent der Studierenden in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit, die sich studienerschwerend auswirken 45 Prozent davon haben eine psychische Beeinträchtigung 20 Prozent haben chronisch-somatische Erkrankungen wie Allergien, Rheuma, Tumorerkrankungen etc. sechs Prozent leben mit Teilleistungsstörungen wie z. B. Legasthenie Fünf Prozent haben Sehbeeinträchtigungen vier Prozent Bewegungsbeeinträchtigungen Drei Prozent Sprech- und Hörbeeinträchtigungen Bei 13 Prozent wirken sich mehrere Beeinträchtigungen auf das Studium aus 8% haben einen Schwerbehindertenausweis

Genderaspekt: männliche Studierende sind mehr von Teilleistungsstörungen betroffen, weibliche öfter von psychischen Beeinträchtigungen Bei 25% treten die studienerschwerenden Beeinträchtigungen erst während des Studiums auf Nur bei 6% Prozent der Studierenden ist die Beeinträchtigung offensichtlich → die meisten Beeinträchtigungen /chronischen Krankheiten sind nicht sichtbar

Auswirkungen auf Wahl des Studiums Bei ca 50% beeinflusst die Beeinträchtigung die Wahl des Studiengangs → Studierbarkeit des Studiengangs an der jeweiligen Hochschule unter den Bedingungen der jeweiligen Beeinträchtigung (Barrierefreiheit, Vorhandensein bestimmter Dienste/ Vorkehrungen …) → spätere Berufschancen

Auswirkungen auf das Studium 60 Prozent geben starke oder sehr starke 30% mittlere, 10% geringe Auswirkungen auf ihr Studium an, insbesondere bezüglich zeitlicher Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung (70%), organisatorischer Vorgaben des Studiengangs (61%) Gestaltung der Lehr- und Prüfungssituation (63%), Durchführung von Praktika und Exkursionen (17%)

Nachteilsausgleiche Nur 27 % der befragten Studierenden hatten wenigstens einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Durchführung des Studiums, bei Prüfungen und/oder in Lehrveranstaltungen gestellt Drei von vier Anträgen waren erfolgreich 41 % der bewilligten Nachteilsausgleiche „sehr hilfreich“ Ablehnungsgründe: Fehlende Bereitschaft von Lehrenden, ihre Lehrroutinen zu ändern, Nachteilsausgleiche werden als nicht mit der Studienordnung vereinbar angesehen Beeinträchtigung wird nicht als Grund akzeptiert

Verzicht auf Nachteilausgleiche/ Beratung „bin nicht anspruchsberechtigt“ (43 %) „will keine Sonderbehandlung“ (44 %) 33 % wollen nicht, dass ihre Beeinträchtigung bekannt wird → „Outingproblem“ → Verzicht auf notwendige Beratung (44 %)

Beeinträchtigungsbedingte Anforderungen bauliche Barrierefreiheit (13%) gute Akustik, Beleuchtung oder Belüftung von Räumen (38%) 25% benötigen spezielle Ruheräume im Hochschulbereich Je nach Art der Beeinträchtigung barrierefreie Dokumente im Internet, besondere Ausleihbedingungen in Bibliotheken, Texte in gesprochener Form, Assistenz wie z. B. Vorlesekräfte oder Gebärdensprachdolmetscher Begleitung der psycholog. Beratungsstellen entsprechendes Verpflegungsangebot

Finanzielle Situation Finanzierung durch Familie oder BaFöG, zusätzliches Jobben ist für viele beeinträchtigungsbedingt nicht möglich Beeinträchtigungsbedingte Zusatzkosten (71%) für nicht- studienbezogene Mehrbedarfe (Medikamente, Psychotherapien, besondere Ernährung etc.) 9% geben studiumsbezogene Mehrkosten an (Studien- oder Kommunikationsassistenzen, Mobilitäts- oder technische Hilfen) 2% beziehen beeinträchtigungsbedingt zusätzliche Sozialleistungen → Unterhalt ist für 15% nicht/unzureichend gedeckt → kann Grund für Studienabbruch sein

Patrick W.: Ich muss starke Belastungen meines Herzens vermeiden und darf mich keinem Stress aussetzen. Ich werde schneller müde und brauche längere Erholungsphasen. Durch die Einnahme meines Blutdruckmedikaments muss ich sehr häufig auf die Toilette, fünfmal ist nichts Ungewöhnliches bei einem längeren Seminar oder bei Prüfungen. Die häufige Unterbrechung der Konzentration war vor allem in Jura-Prüfungen problematisch (…). Ich wusste bis vor einem knappen Jahr nicht, dass es einen Nachteilsausgleich gibt. (…) Dankbar bin ich auch für meinen Humor, durch den ich auch beim fünften Toiletten-Gang über das Gesicht des Dozenten schmunzeln kann, in dem man groß ein „Schon wieder?“ lesen kann.

Katrin E.: Ich habe relativ viele MS-Schübe; diese verursachen dann Fehlzeiten im Studium. Durch die medikamentöse Behandlung und deren Nebenwirkungen bin ich oft außer Gefecht gesetzt. Die Medikamente beeinträchtigen meine Konzentrationsfähigkeit teilweise sehr stark, weshalb ich meine letzten drei mündlichen Diplomprüfungen verschieben musste. Man muss so viel Disziplin allein für den normalen Alltag aufbringen. Und dann erfordert das Studium ebenfalls extrem viel Disziplin und Durchhaltewillen. (…) Im Semester konnte ich nicht mehr als zwei bis drei Vorlesungen oder Seminare besuchen, weil die Vor- und Nachbereitung für mich sehr viel und anstrengend war. (…) Die Krankheit ist verbunden mit vielen Arztbesuchen, Klinikaufenthalten, Physiotherapie, Ergotherapie etc. Das ist manchmal ein Teilzeitjob, den man erledigen muss.

Michaela K. : Ich bin auf die Nutzung eines elektrischen Rollstuhls angewiesen und kann keine Treppen bewältigen. Mein größtes Problem ist baulicher Natur: Hörsäle, Sprechzimmer, Sekretariate und Beratungsstellen sind trotz bestehender Bauauflagen oft nicht barrierefrei erreichbar, oder die Wege sind nicht beschildert. (…) An den Universitäten scheint es immer noch einen gravierenden Mangel an Informationen zu geben. In erster Linie sind es meine Eltern, die mich nicht nur emotional, sondern vor allem auch finanziell unterstützen. Auch das Sozialamt trägt mit der Kostenübernahme meines anfallenden Assistenzbedarfs maßgeblich zum Gelingen meines Studiums bei. Ohne diese Absicherung wäre ein Studium für mich nicht möglich.

Katrin D.: Um mein Studium bewältigen zu können, bin ich auf Hilfe angewiesen. Die aktuell für mich arbeitenden Assistenten (…) haben aber auch nur beschränkte Möglichkeiten, weil sie ja auch noch ihr eigenes Studium absolvieren müssen. Außerdem kann ich ohne technische Hilfsmittel wie Braillenotizgerät, Hörgeräte und Mikroportanlage, die ich momentan nicht habe, nicht studieren. Die größte Schwierigkeit ist es, die Dozenten davon zu überzeugen, mir die nötigen Materialien rechtzeitig digital vorzulegen, mein Mikro, sofern es vorhanden ist, herumzureichen oder mich überhaupt an Kursen teilnehmen zu lassen. Es sollte nicht länger so sein, dass jeder einzelne Studierende mit Behinderung sich bei jedem Dozenten in eine Bittsteller-Position begeben muss, um seine Bedürfnisse angeben und durchsetzen zu können. Würden einige Dozenten ein bisschen mehr Flexibilität und Entgegenkommen zeigen und wären die Bedingungen an der Universität insgesamt etwas behindertenfreundlicher, gäbe es gar nicht so viele Probleme für die von Behinderung betroffenen Studierenden. (…) stehen Sie einmal allein vor einem Dozenten, der sich weigert, Ihnen zu helfen und finden Sie dann noch die richtigen Worte. Es ist jedes Mal demütigend, diskriminierend und es verschlägt einem die Sprache.

Anna S.: Das spezielle Problem mit meiner Angststörung war und ist, dass es zwar Anlaufstellen für psychisch Erkrankte auf dem Campus gibt, die einem aber natürlich nur helfen können, wenn man von sich aus Kontakt zu ihnen aufnimmt. Schafft man das nicht, ist man völlig auf sich gestellt. Bei rund 40.000 Studierenden gehen solche Einzelschicksale einfach unter. Mit einer psychischen Erkrankung ist es schwer, den bürokratischen Aufwand, die Organisation des Studiums – insbesondere im engen Korsett der BA-Studienordnung – zu bewäl- tigen. Dass ich das Studium nach drei Jahren Zwangspause wieder aufnehmen konnte, ist in erster Linie meiner Therapeutin anzurechnen; zusammen haben wir eine Strategie entwickelt, mit der ich in kleinen Schritten – also ohne Überforderung – zurück in den Universitätsbetrieb zu finden hoffe. Zusätzlich bin ich seit Kurzem in einer universitätsinternen Selbsthilfegruppe.

Tim Alexander L.: Mein größtes Problem im Studium ist der Zugang zu den Skripten der Professoren. Durch meine Hörbehinderung brauche ich sie unbedingt, um meine Prüfungen bestehen zu können. Manchmal bekomme ich Skripte, die nicht mehr auf dem aktuellen Stand bzw. sehr schlecht strukturiert sind – und damit ist die Lesbarkeit und Verständlichkeit erschwert. (…) Martin S.: Die größte Einschränkung durch die Legasthenie in meinem Studium ist die große Menge an Texten, die ich zu bewältigen habe. Das erschlägt mich manchmal. Doch das lässt sich mit der richtigen Literatur einfach kompensieren. Unterstützung finde ich viel, ob es die Kommilitonen sind, die einen Blick auf von mir verfasste Texte und Hausarbeiten werfen, oder das Studiendekanat, das mich dabei unterstützt, meine Nachteile auszugleichen.

Rechtliche Verpflichtungen §4, Abs (7) Die Hochschulen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studenten und Studentinnen sowie von Studienbewerbern und Studienbewerberinnen mit Behinderung und treffen in allen Bereichen die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Integration. Für die Durchführung des Studiums und der Prüfung sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die unter Wahrung der Gleichwertigkeit einen Nachteilsausgleich gewährleisten. § 9 (2) Jedem Studenten und jeder Studentin sowie jedem Studienbewerber und jeder Studienbewerberin mit Behinderung soll die erforderliche Hilfe zur Integration nach § 4 Absatz 7 zur Verfügung gestellt werden.

§22(4) Die Hochschulen haben Studiengänge so zu organisieren und einzurichten, dass ein Teilzeitstudium möglich wird. Ein Teilzeitstudium ist zulässig, (…) 4. wenn eine Behinderung ein Teilzeitstudium erforderlich macht, § 28a Bestellung eine_r Beauftragten für die Belange behinderter Studierender §31, (3) (…) Ein Nachteilsausgleich für Studenten und Studentinnen mit einer Behinderung zur Anerkennung gleichwertiger Leistungen in anderer Form oder verlängerter Zeit ist vorzusehen. §44, (3) Hochschulmitglieder haben sich so zu verhalten, „dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner Rasse, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder seines Alters benachteiligt wird“

UN Behindertenrechtskonvention Art 24, Bildung: Die Vertragsstaaten verpflichten sich auf ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen Leistung der notwendigen Unterstützung, um erfolgreiche Bildung zu erleichtern gleichberechtigten Zugang zu Hochschulbildung „Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden“

Situation ASH 30 Studierende mit (bekannter) Behinderung 17 mit körperlicher/ Sinnesbeeinträchtigung, davon 11 Gehörlose Regelmäßige Beratung durch Tutorin Behindertenbeauftragte (Frau Dech) Nachteilsausgleiche Kommission für Barrierefreiheit

Entwicklungsbedarf „Die Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention im Hochschulbereich. Die Verbesserung der Studiersituation der gehörlosen Studierenden, insbesondere der Dolmetschersituation. Der Ausbau der Angebote für chronisch erkrankte oder psychisch beeinträchtigte Studierende. Trotz zunehmender Zahlen bestehen hier weiterhin Hemmschwellen, Beratungs- und Unterstützungsangebote wahrzunehmen. Hier sollten niedrigschwellige Angebote „auf Augenhöhe“ entwickelt werden. Die Sensibilisierung der Lehrkräfte für die Bedürfnisse und Belange der Zielgruppen. Die Weiterentwicklung der technischen Hilfen und Zugänglichkeit von Studienangeboten.“ (ASH, Hochschulentwicklungsplan 2016.2020, 73f)