Zur 100-jährigen Geschichte der genossenschaftlichen Wohnungsverbände in Sachsen (1912 bis 2012) Karl-Heinz Löwel Von den Anfängen bis 1945 Werner Orbanz Von 1945 bis 2012 1
Victor Aimé Huber (1800 – 1869) 1837 erste Veröffentlichungen über gravierende Wohnungsnot in den Städten Nach 1848 Diskussion über eine erforderliche Wohnreform Erste Gemeinnützige Baugesellschaft in Berlin im Jahr 1852, Formulierung des Statuts durch Huber
(1808 – 1883) Seit 1867 Reichstagsabgeordneter Hermann Schulze-Delitzsch (1808 – 1883) Jurist, Dr. h. c. Seit 1867 Reichstagsabgeordneter Gilt in Deutschland zusammen mit Friedrich Wilhelm Raiffeisen als Gründer des modernen Genossenschaftswesens Verfasser des Genossenschaftsgesetzes von 1867, im Königreich Sachsen verbindlich seit 1868 Die Abgeordneten Schulze-Delitzsch und Waldeck im Norddeutschen Reichstag
Genossenschaftsgesetz von 1868 Die Eintragung im Genossenschafts- register war Rechtsgrundlage für Genossenschaften. Danach wurden die gewählten Vertreter als juristische Personen anerkannt. Jedes Genossenschaftsmitglied hatte mit seinem persönlichen Eigentum zu haften.
Der Bauverein zu Mittweida von 1874 Statut der ersten Baugenossenschaft Sachsens auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes Erste Seite des Statuts § 1: Zweck des Vereins ist es, Häuser zu bauen und dieselben zu verkaufen oder zu vermieten.
Genossenschaftsgesetz von 1889 Das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Das Gesetz ist unter Berücksichtigung weniger Änderungen heute noch gültig. Die erste Gründung einer Baugenossenschaft nach diesem Gesetz erfolgte 1898 in Leipzig.
Gründung des Verbandes 27. Oktober 1912 „Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen im Königreich Sachsen“ in Dresden gegründet Zunächst Prüfungsverband, später auch Fach- und Interessenverband Im Jahr 1913 bestanden in Sachsen 132 eingetragene Baugenossenschaften.
Der erste Verbandsvorsitzende Dr. Richard Höhne, Oberregierungsrat 1905 – 1923 Verwaltungsmitglied und 1912 – 1923 Aufsichtsratvorsitzender des Verbandes Anlässlich seines Ausscheidens zum Ehrenvorsitzenden ernannt
Sitz des Verbandes Die erste Geschäftsstelle in Dresden: Schießgasse 24, erste Etage, und im Nachbargebäude Zeughausplatz 1 (Kurländer Palais)
Max Oertel (1870 – 1953) 1919: Mitbegründer und Vorsitzender des Bauverein Gartenheim in Dresden Stadtverordneter 1922: Stadtbaudirektor 1924 – 1945: Verbandsvorsitzender der „Sächsischen gemeinnützigen Bauvereinigungen“
Gleichschaltung des Verbandes Frühjahr 1933: Gleichschaltungsaktionen in den Genossenschaften, veranlasst durch die Verbandsleitung Geforderte Neuwahlen haben der Gleichschaltung zu entsprechen: bevorzugt Mitglieder der NSDAP, des Stahlhelms, des Kyffhäuserbundes
Ablösung der Verbandsleitung 9. August 1945 Letzte Mitteilung des „Verbandsführers“ Max Oertel: Mit der kommissarischen Leitung des Verbandes beauftragt die Landesverwaltung Sachsen ab sofort Herrn Paul Gärtner. Erste Seite des Schreibens 12
Katastrophale Kriegsfolgen 1945 Bis zu einem Drittel zerstörte und schwer beschädigte Wohnungen Material- und Geldmangel Fachkräftemangel Große Anzahl Umsiedler Beschlagnahme durch die sowjetische Besatzungsmacht 13 13
Neuaufbau des Verbandes 1945 6. August 1945: Bestellung des kommissarischen Leiters Paul Gärtner 9. August 1945: Übergabe der Geschäfte von Max Oertel an Paul Gärtner 11. September 1945: Erste vom Verband einberufene Zusammenkunft in Dresden 14 14
Neuorganisation des Prüfungswesens in Sachsen nach 1945 Verband der Wohnungsunternehmen in Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg Prüfung von 280 Wohnungsbaugenossenschaften, davon ca. 150 aus Sachsen Sitz in Dresden, Bautzener Straße 80 15 15
Gründung von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften – AWG Dezember 1953: „Verordnung über die … Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen …“ März 1954: „Verordnung über die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaus“ Gründungswelle: Von 1954 bis 1957 129 neue AWG in Sachsen „Muskelhypothek“ 16 16
Gründung des Prüfungsverbandes der AWG der DDR am 22.10.1954 Aufgaben Revisionen und Kontrollen Herausgabe von Richtlinien zur Berechnung der Mieten Berichterstattung gegenüber dem Ministerium der Finanzen 17 17
Gleichschaltung der GWG 1957 „Verordnung über die Umbildung gemeinnütziger und sonstiger Wohnungsbau-genossenschaften“ Vorteile: den AWG in vielen Belangen gleichgestellte Förderung wie zinslose Kredite, Steuerbefreiung Nachteile: Reglementierung der Bautätigkeit, Schließen der Spareinrichtungen, Festlegen von Arbeits-, später Geld-leistungen 18 18
Abschaffung der genossenschaftlichen Selbstbestimmung in der DDR Unterstellung des Prüfungsverbandes unter das Finanzministerium Berufung und Abberufung des Direktors des Prüfungsverbandes und seines Stellvertreters durch das Finanz- ministerium Prüfungsverband als Instrument der wirtschaftlichen Kontrolle der Wohnungsbaugenossenschaften durch den Staat Kein Fach- und Interessenverband 19 19
Gründung des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften Initiativkomitee bereitet Verbandsgründung vor 28. Juni 1990 in Dresden 119 Genossenschaften anwesend (von 248) Verbandsratsvorsitzender Curt Bertram zunächst geschäftsführend Ab März 1991 Gerhard Thieme Verbandsdirektor 20 20
Aufgaben des VSWG Gesetzlicher Prüfungsverband: Wirtschaftliche Verhältnisse Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Mitgliederliste, Jahresabschluss, Lagebericht) Fachverband: Betriebswirtschaftliche und juristische Beratung Aus- und Weiterbildung Interessenverband: Präsentation in der Öffentlichkeit Vertretung gegenüber Wirtschaft und Politik 21 21
Einweihung des Verbandshauses 1994 Schlüsselübergabe Bauherr Donat Gerg an Verbandsdirektor Gerhard Thieme Eröffnung am 23. September 1994 – Dresden, Antonstraße 37 – 22 22
Kooperation des VSWG mit Partnern aus Wirtschaft und Politik WTS Wohnungswirtschaftliche Treuhand in Sachsen GmbH – 100-prozentige Tochter des VSWG Parlamentarier auf Landes- und Bundesebene Kooperationsbeziehungen vdw Sachsen, MGV, UV Sachsen … Gastmitglieder im VSWG Mitglied im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilien- unternehmen 23 23
VSWG – Dienstleister für seine Mitglieder Betriebswirtschaftliche, juristische und öffentlichkeitsrelevante Beratung Fachtagungen Arbeitshilfen Verbandsmitteilungen, Flyer Weiterbildung Öffentlichkeitskampagnen Regionalkonferenzen Vor-Ort-Beratung Ehrungen 24 24
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 25