Wertpapiere für Gewinnfreibetrag

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 Präsentation transkript:

Wertpapiere für Gewinnfreibetrag § 14 Wertpapiere für Gewinnfreibetrag

Risikohinweise Allgemeiner Hinweis Dies ist eine interne Unterlage und nur an einen ausgewählten Personenkreis gerichtet. Sie basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen und dient der zusätzlichen Information unserer Anleger. Sie ist weder ein Anbot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf noch eine Einladung zur Anbotslegung oder eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse von Anlegern hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Jede Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden. Wir übernehmen für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier wiedergegebenen Informationen und Daten sowie das Eintreten von Prognosen keine Haftung. Die Unterlage ersetzt keinesfalls eine anleger- und objektgerechte Beratung sowie umfassende Risikoaufklärung. Die steuerliche Behandlung der Fonds ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen der Fonds sowie sonstige externe Spesen und Steuern sind in den Performanceberechnungen nicht berücksichtigt und mindern die Rendite der Veranlagung. Ertragserwartungen stellen bloße Schätzungen zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlage dar und sind kein verlässlicher Indikator für eine tatsächliche künftige Entwicklung. Die aktuellen Prospekte und die Wesentlichen Anlegerinformationen ("KID", "KIID") sind in deutscher Sprache auf der Homepage www.securitykag.at (Unsere Fonds/Fondsdokumente) sowie am Sitz der Security Kapitalanlage AG, Burgring 16, 8010 Graz als Emittentin und der SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AG, Hessgasse 1, 1010 Wien, als Depotbank kostenlos erhältlich. Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichtes erstellte steuerliche Behandlung wird unter www.securitykag.at (Unsere Fonds/ Fondsdokumente) veröffentlicht.

Risikohinweise Individuelle Hinweise Gültig für: Apollo Mündel Der Fonds kann entsprechend den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gem. InvFG 1993 genehmigten Fondsbestimmungen bis zu 100 % des Fondsvermögens in Wertpapieren der Republik Österreich einschließlich seiner Gebietskörperschaften (als Emittent oder Garantiegeber) investieren. Gültig für: Apollo 2 Global Bond Der Kapitalanlagefonds kann entsprechend den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gem. InvFG 1993 genehmigten Fondsbestimmungen bei bestimmten Emittenten und unter bestimmten Voraussetzungen über 35 % bis zu 100% des Fondsvermögens in einen Emittenten investieren. Die Kapitalanlagegesellschaft wird diese Überschreitung jedoch derzeit ausdrücklich nicht vornehmen.

Specialist Fixed Income", Österreich Security KAG Security KAG in Zahlen Fondsvolumen: 2.513,65 Mio. EUR per 30. August 2013 Assets- under Management: 5,4 Mrd. EUR Fondsabsatz 2012 netto 318 Mio. EUR Fondsabsatz 2013 (Stand: 31.07.2013) netto 193 Mio. EUR 26 Mitarbeiter (inkl. Vorstand) Fünf Fonds Neun Fonds Sechs Fonds (lt. Morningstar, von 24 bewerteten Fonds) "Best Fund House: Specialist Fixed Income", Österreich Auszeichnungen Lipper Fund Award Austria 2013: 1. Platz Unternehmensanleihen Euro 10 Jahre Österreichischer Fondspreis 2013: Prädikat "Herausragend" Rentenfonds Euro Unternehmensanleihen Morningstar Award 2013: "Best Fund House: Specialist Fixed Income", Österreich Kategorie Sieger EUR Corporate Bond, Österreich Kategorie Sieger EUR Corporate Bond, Deutschland Hinweis: Copyright © 2013 Morningstar. Alle Rechte vorbehalten. Die Informationen, Daten und Meinungen, die durch diesen Peis ausgedrückt oder in diesem enthalten sind, sind Eigentum von Morningstar und / oder ihren Inhalte-Anbietern und sind nicht dazu gedacht, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren darzustellen; es ist nicht garantiert, dass sie richtig, vollständig oder aktuell sind. Weder Morningstar noch deren Inhalte-Anbieter sind verantwortlich für etwaige Schäden oder Verluste, die aus der Verwendung dieser Auszeichnung oder darin enthaltenen Informationen entstehen.

Rückblick Zinsentwicklung Zinsentwicklung Europa (ausgewählte Länder) Source: Bloomberg, [30.8.2013]

Aktuelles Marktumfeld Rahmenbedingungen Tiefzinsphase – Profite der Vergangenheit sind Bürde der Zukunft Reale „Geldwertentwertung“ Thema in vielen Veranlagungskonzepten Notenbanken drücken kurzes Ende der Zinskurven Geldschwemme der Notenbanken führt (noch) nicht zu hohen Inflationsraten Staaten sind hoch verschuldet – Interesse an „realer“ Geldwertentwertung

§10 EStG – Gewinnfreibetrag für Unternehmer 2013 Rechtliche Grundlage Grundsätzlich sind Wertpapiere gemäß §14 Abs. 7 Z 4 EStG und auch körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren geeignet. Details finden Sie im § 10 bzw. § 14 des EStG. Wer ist begünstigt? natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften   bei Pauschalierung nur Grundfreibetrag Gewinnermittlung EAR, Bilanzierer und pauschalierte Unternehmen Höhe des Freibetrages 2012: 13% des Gewinnes 2013 – 2016: Staffelung des Prozentausmaßes des Gewinnfreibetrages Arten A) Grundfreibetrag (bei Gewinnen bis EUR 30.000) B) Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (bei Gewinnen über EUR 30.000) Bemessungsgrundlage A) Gewinn (ohne Investitionserfordernis – daher bis zu EUR 3.900) B) die Höhe der angeschafften begünstigten Wirtschaftsgüter Maximaler Freibetrag/Person EUR 45.350 (2013 – 2016) EUR 100.000 (bis 2012) Vorteil Unternehmer Wertpapiere können nach 4 Jahren ohne Nachversteuerung verkauft werden* Nachversteuerung nur bei vorzeitigem Verkauf der Wertpapiere * Wertpapiere gem. § 14 Abs. 7 Z 4 EStG sind geeignet, wenn sie ab der Anschaffung mindestens 4 Jahre dem Betrieb (durch Aufnahme in ein zu führendes Verzeichnis) gewidmet werden.

Gewinnfreibetrag (2013 - 2016) im Detail Gewinnanteil bis EUR 30.000: Grundfreibetrag 13% max. von EUR 30.000 = EUR 3.900 Keine Investition erforderlich Kein Antrag erforderlich Anspruch auch bei Pauschalierung Gewinnanteil: EUR 30.000 bis EUR 580.000 13 % für die ersten EUR 175.000 = EUR 22.750 (inkl. Grundfreibetrag) 7 % für die nächsten EUR 175.000 = EUR 12.250 4,5 % für die nächsten EUR 230.000 = EUR 10.350 Gewinnfreibetrag maximal EUR 45.350 Kein Anspruch bei Pauschalierung

Begünstigte Wertpapiere Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter sind: - PKW und Kombi, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen, - Luftfahrzeuge, - geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- bzw. Herstellungs- kosten bis max.  € 400,-), wenn diese sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden, - gebrauchte Wirtschaftsgüter, - Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht, sowie - Wirtschaftsgüter, für die ein Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde. Anteilscheine an Investmentfonds im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 30 des Investmentfondsgesetzes 2011. Diese Investmentfonds dürfen nach den Fondsbestimmungen ausschließlich in Wertpapiere der in lit. a bis d genannten Art veranlagen, wobei Derivate im Sinne des § 73 des Investmentfondsgesetzes 2011 nur zur Absicherung erworben werden dürfen, oder müssen über Fondsbestimmungen verfügen, welche § 25 Abs. 1 Z 5 bis 8, § 25 Abs. 2 bis 4 und § 25 Abs. 6 bis 8 des Pensionskassengesetzes entsprechen. Wertpapierleihgeschäfte gemäß § 84 des Investmentfondsgesetzes 2011 sind zulässig. An die Stelle des Nennwertes tritt der Erstausgabepreis. Anteilscheine an inländischen Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes sowie von ausländischen offenen Immobilienfonds im Sinne des § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, welche nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung eine Veranlagung nach den Vorschriften der §§ 21 bis 33 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes vornehmen. An die Stelle des Nennwertes tritt der Erstausgabepreis. Ein vorzeitiges Ausscheiden führt in vielen Fällen zu einer Nachversteuerung. Es kommt zu einem gewinnerhöhenden Ansatz des seinerzeitigen Freibetrages und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist nachträglich zu versteuern.

Wahl der richtigen Produkte Wenn man mit Kunden langfristig zusammen-arbeiten möchte, ist es unentbehrlich die Bedürfnisse zu erkennen und dahingehend bestmögliche Beratung zu liefern. Risikoprofil des Kunden Underlying der Produkte Verzicht auf kurzfristige makroökonomische Überlegungen Dauer des Investments Quelle: Bloomberg

Apollo Mündel ««««« max. Volatilität = 4% p.a. Ertragserwartung = 3% p.a. Investment nur in österreichische Mündelanleihen Letzten 5 Jahre: Rendite = 5,80 % p.a. Volatilität = 3,37 % p.a. Quelle: ÖKB

Apollo Konservativ ««««« Keine direkten Gebühren. Man zahlt aber die Gebühren der Subfonds (ca. 0,7%). Diese Kosten sind schon im Kurs eingerechnet. Letzten 5 Jahre: Rendite = 6,55 % p.a. Volatilität = 6,41 % Quelle: ÖKB

Ansprechpartner Security KAG: Die Plattform: Herausgeber: Dr. Josef Obergantschnig, MBA, CIIA (Chief Investment Officer) josef.obergantschnig@securitykag.at 0316/8072-31 MMag. Jürgen Strasser (Leitung Plattform der Capital Bank) juergen.strasser@dieplattform.at Reinhard Magg, MA, MBA (Leiter Berater- und Kundenservice) reinhard.magg@dieplattform.at Markus Harrer (Berater- und Kundenservice) markus.harrer@dieplattform.at Security Kapitalanlage AG Burgring 16, 8010 Graz T: +43 316 8071-0 F: +43 316 8071-7200 E: office@securitykag.at H: www.securitykag.at © by Security Kapitalanlage AG