5.1 Grundlagen des Rechnungswesens

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5.1 Grundlagen des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Ziele und Aufgaben der Kostenrechnung Grundbegriffe der KLR Teilgebiete der Kostenrechnung Techniken der Betriebsabrechnung Kalkulationsverfahren Zusammenhänge von Erlösen, Umsätzen, Kosten und Beschäftigungsgrad Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung Zweck und Ergebnis betrieblicher Budgets

5.1 Grundlagen des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Staat Steuern, Abgaben Zuschüsse, Subventionen Absatz von Produkten Beschaffte Güter Absatz- märkte Unternehmen Beschaffungs- märkte Entgelt für abgesetzte Produkten Kredite, Eigenkapital, Zinsen Entgelte für beschaffte Güter Geld- und Kreditmärkte Kreditrückzahlungen, Finanzanlagen, Zinsen

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle

5.1 Grundlagen des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Das betriebliche Rechnungswesen umfasst sämtliche Verfahren, deren Aufgabe es ist alle im Betrieb auftretenden Leistungsströme, die hauptsächlich durch den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung hervorgerufen werden, mengenmäßig und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen. Diese Aufgabe kann sich im Einzelnen auf die Ermittlung von Beständen (an einem Zeitpunkt) oder auf die Ermittlung des Erfolges einer Zeitperiode beziehen und aus internen und externen Gründen erfolgen.

Aufgaben des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Aufgaben des Rechnungswesens BETRIEBSABRECHNUNG KALKULATION Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung Zuschlagssatzermittlung Kostenüberwachung STEUERVERANLAGUNG Umsatzsteuer Gewerbesteuer Einkommensteuer Körperschaftssteuer Vermögensteuer Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Erfolgsrechnung Buchführung UNTERNEHMNSPLANUNG UND STATISTIK Umsatzplanung Rentabilitätsplanung Kostenplanung Investitionsplanung Budgetplanung FINANZIERUNG Ermittlung der Kapitaldienstgrenze Investitionsrechnung Kreditgewährung

Bestandteile des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Bestandteile des Rechnungswesens Finanz- buchhaltung Statistik Analyse Kosten- und Leistungsrechnung Planung

5.1 Grundlagen des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Grundlagen des Rechnungswesens Allgemein dient das Rechnungswesen im Unternehmen dazu, alle quantifizierbaren Beziehungen und Vorgänge zur Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Geschehens systematisch zu erfassen, zu überwachen, aufzubereiten und auszuwerten. Damit ergeben sich für das Rechnungswesen zwei Hauptziele: Dokumentationszweck Aufgrund der gesetzlich geforderten jährlichen Auskunft an die Finanzbehörde und der Information der Unternehmenseigentümer und der Kreditgeber über die Kapital- und Vermögensbestände (Jahresabschluss) der Unternehmen werden alle Geschäftsvorfälle anhand von Belegen sachlich und zeitlich geordnet aufgezeichnet. Instrumentalzweck Das Rechnungswesen stellt mit dem aufbereiteten Zahlenmaterial ein Instrument für unternehmerische Planung und Entscheidungen zur Verfügung und kann als Kontrollsystem zur Überwachung von Wirtschaftlichkeit sowie Rentabilität der betrieblichen Prozesse und Liquidität der Unternehmen genutzt werden.

Zwecke des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Zwecke des Rechnungswesens Instrumental- zweck Dokumentations- Planungs- und Entscheidungshilfe Kontrollsystem Rechtliche Vorschriften Unternehmens- politik

5.1 Grundlagen des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens U. a. ist die am weitesten Verbreitete Aufteilung in der Praxis. Es handelt sich nicht um eindeutig abgrenzbare Teilgebiete vielmehr bestehen enge Abhängigkeiten zwischen ihnen. Finanzbuch-haltung KLR Statistik Planungs- rechnung  Inventar  Jahresabschluss Sonderbilanzen Buchführung  Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerzeit- rechnung Kurzfristige Erfolgsrechnung Betriebs-wirtschaftliche Statistik Einzelbetrieblicher Vergleich Zwischen-betrieblicher Vergleich Kostenplanung mit der Plankosten-rechnung Rentabilitäts-rechnung Budgetplanung

5.1 Grundlagen des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1 Grundlagen des Rechnungswesens Der Geschäftsablauf in einem Unternehmen lässt sich als Aneinanderreihung von Geschäftsvorfällen interpretieren, welche im Rechnungswesen erfasst werden. Würde auf dieses Rechnungswesen verzichtet werden, ginge die Transparenz der Betriebsabläufe verloren. Die Ermittlung von Vermögen und Erfolg, sowie ein Jahresabschluss wäre unmöglich. Die Geschäftsbuchführung hilft dem Unternehmen bei der Abwicklung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten, bei der Ermittlung und Verwaltung seiner Vermögenswerte, als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten, als Steuerschuldnachweis sowie bei der Erfolgsermittlung. Hauptzwecke sind:  Sämtliche Geschäftsvorfälle und Zahlungsvorgänge durch systematisches Aufschreiben zu erfassen (Dokumentation)  Informationen über wirtschaftliche Veränderungen und den Stand des Unternehmens zu geben (Rechenschaft)

5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens Sie ist die Dokumentation aller in Zahlenwerten festgestellten wirtschaftlich bedeutsamen Vorgänge (Geschäftsvorfälle) eines Unternehmens in chronologischer Reihenfolge. Sie beginnt mit Gründung und endet mit Liquidation eines Unternehmens. Geschäftsvorfälle haben eine zweifache Auswirkung: Jeder Geschäftsvorfall bewirkt eine Leistungsabgabe und einen Leistungsempfang und wird deshalb auf zwei Konten verbucht. Jeder Geschäftsvorfall wird in mindestens zwei Büchern erfasst: dem Grundbuch bzw. Journal und dem Hauptbuch mit entsprechender Kontengliederung. Die Buchführung liefert alle Zahlenwerte, die zur Erstellung von Bilanzen benötigt werden, folgende Kontenarten werden verwendet: Bestandskonten Erfolgskonten Gemischte Konten

5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens In der Buchführung wird der Geld- und Güteraustausch des Unternehmens lückenlos erfasst (gebucht) und dokumentiert. Der Buchungsbeleg ist hierzu die Grundlage: Keine Buchung ohne Beleg Mit dem Dokumentieren (der laufenden Erfassung der Geschäftsvorfälle durch Buchungen wird eine Beweissicherung insbesondere gegenüber Gläubigern, Anteilseignern, Interessenten, Finanzamt über wirtschaftliche Vorgänge und Sachverhalte erreicht. Somit ist die Buchführung das zahlenmäßige Spiegelbild des Geschehens im Unternehmen und unterliegt umfangreichen gesetzlichen Vorschriften.

5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens Sowohl das Handelsgesetzbuch (§§238 - 263 HGB) als auch die Abgabenordnung (§§ 140f. AO) verpflichten den Unternehmer zur Buchführung. § 238 HGB, Buchführungspflicht (1) 1 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 2 Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 3 Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. (2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.

5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.2 Grundlagen des Rechnungswesens Darüber hinaus ist nach Steuerrecht jeder gewerbliche Unternehmer, sowie Land- und Forstwirt zur Buchführung verpflichtet, der gemäß § 141 AO eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Jährlicher Umsatz einschließlich des steuerfreien Anteiles von mehr als 260.000 € oder Selbstbewirtete land- oder forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 20.500 € Gewinn aus einem Gewerbebetrieb jährlich von mehr als 25.000 € Rechtsformspezifische Vorschriften sind im AG-Gesetz, GmbH-Gesetz und Genossenschaftsgesetz geregelt. Am Ende eines Abrechnungszeitraumes (meist ein Jahr) schließt die Geschäftsbuchführung mit zwei wesentlichen Rechenschaftsberichten ab: Die Bilanz, d. h. Vermögensrechnung, und Die Gewinn- und Verlustrechnung, d. h. Erfolgsrechnung.

5.1.3 Inventur und Inventurverfahren © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Sie ermittelt den tatsächlichen Bestand des Vermögens und der Schulden für einen bestimmten Zeitpunkt durch mengenmäßige und wertmäßige, körperliche Bestandsaufnahme. Dieser tatsächliche Bestand kann dann den Buchungsbeständen gegenübergestellt werden. Die Inventur dient somit zur Ermittlung des Inventars. Die wichtigsten Zwecke der Inventur sind:  Jahresabschluss-Ermittlung - Vermögensermittlung (Real- oder Sachvermögen und Forderungen = Außenstände) - Verbindlichkeitsermittlung (Schulden) - Reinvermögensermittlung  Gläubigerschutz im Konkursfall, Abgrenzung der Konkursmasse  Lagerüberwachung - Ordnungsmäßigkeit der Lagerbestandsführung - Aufdeckung von Organisations- und Ausführungsmängel

Aufzeichnungen und Belege © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Inventurarten Körperliche Inventur Buchinventur Mengenmäßige Bestandsaufnahmen durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen Buchmäßige Bestandsaufnahme durch Sichtung von Aufzeichnungen und Belege

5.1.3 Inventur und Inventurverfahren © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Inventurverfahren Permanente Inventur Stichtagsinventur Stichprobeninventur Abstimmung erfolgt über das ganze Jahr Hinweg. Die Abstimmung erfolgt zu einem bestimmten Stichtag (z. B. Jahres- Ende oder als verlegte Inventur innerhalb von 3 Monaten vor oder 2 Monate nach dem Geschäftsjahr Mittels Zählung ausgewählter Artikel

von Vermögen und Schulden © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Inventur Inventar Bilanz Bestandsaufnahme Bestandsverzeichnis Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Inventarverzeichnis Es ist eine Auflistung aller inventarisierten Anlagegüter (=Bestandsverzeichnis), die nach Inventarnummern, Kostenstellen und Anlagekonten sortiert werden kann.

Inventar - Beispiel Skript Seite 6 © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren Inventar - Beispiel Skript Seite 6 Es weist zu einem bestimmten Stichtag sämtliche Vermögens- und Schuldenposten in listenmäßiger Form nach Art, Menge und Werte aus. Der Vermögensbereich wird in Anlage- und Umlaufvermögen gegliedert und nach steigender Flüssigkeit (Liquidität) geordnet. Der Schuldenbereich wird nach Fälligkeit (oder Verbindlichkeiten geordnet.

5.1.3 Inventur und Inventurverfahren © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.3 Inventur und Inventurverfahren

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren Inventarverzeichnis

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren Inventarverzeichnis

Jahresabschluss Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Jahresabschluss Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang und Lagebericht

Grundlagen der Bilanzierung © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Grundlagen der Bilanzierung Die Bilanz ist eine aus der Inventarliste entstandene komprimierte Gegenüberstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten, d. h. es erfolgt eine Zusammenfassung einzelner Inventarposten ohne mengenmäßige Angaben mit zusätzlicher Bewertung von Fremd- und Eigenkapital.

Aktiva (Mittelverwendung) © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Aktiva (Mittelverwendung) Anlagevermögen es steht dem Betrieb dauerhaft und langfristig zur Verfügung, hierzu gehören Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Es unterliegt der Abnutzung die als Abschreibung erfasst wird. Umlaufvermögen es steht dem Betrieb nicht dauerhaft zur Verfügung, es umfasst die „umlaufenden“ Vermögensbestandteile, die nicht dauerhaft dem Betriebszweck dienen. Hierzu gehören RHB-Stoffe, Forderungen, Bank und Kasse.

Passiva (Mittelherkunft) © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Passiva (Mittelherkunft) Fremdkapital sind die Schulden des Unternehmens, hierzu gehören Hypotheken, und Darlehensschulden als langfristige Verbindlichkeiten und Lieferantenverbindlichkeiten oder Mietschulden als kurzfristige Verbindlichkeiten Eigenkapital oder Reinvermögen ergibt sich, wenn von der Summe des Gesamtkapitals (Vermögen) das Fremdkapital (Schulden) abgezogen wird.

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AKTIVA (Vermögen, Mittelverwendung) PASSIVA (Kapital, Mittelherkunft) © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Aussagewert der Bilanz und GuV, Anhang und Lagebericht Bilanz Jeder Geschäftsvorfall ändert durch den Buchungsvorgang eine Bilanzposition und damit das Bilanzbild. Deshalb kann die Bilanz auch nur für den Bilanzstichtag Gültigkeit haben. AKTIVA (Vermögen, Mittelverwendung) PASSIVA (Kapital, Mittelherkunft) Ausstehende Einlagen Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten (Fremdkapital) Bilanzsumme

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Die Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf die Bilanz Alle Geschäftsvorfälle ändern mindestens zwei Bilanzpositionen (Prinzip der doppelten Buchführung)! Die Bilanzsummengleichheit (Gleichheit der Bilanzseiten) bleibt dabei immer erhalten! Nach der Wirkung auf die Bilanz unterscheiden wir vier Arten von Geschäftsvorfällen: Aktivtausch Passivtausch Aktiv-Passiv Minderung Aktiv-Passiv Mehrung

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Aktivtausch

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Passivtausch

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Aktiv-Passiv-Mehrung

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Aktiv-Passiv-Minderung

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© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gewinn und Verlustrechnung (GuV) Sie ist eine Zeitrechnung (zeigt auch Quellen des Erfolges). Sie ist eine Aufwands- und Erfolgsrechnung (buchungsmäßiger Gewinn ist positiver Erfolg, Verlust ist negativer Erfolg). Ein Gewinn ist Ertragsüberschuss und ein Verlust ist ein Aufwandsüberschuss. Sie erfasst die Buchungen auf Erfolgskonten, welche eine Erweiterung (Unterkonten) des Eigenkapitalkontos darstellen. Man unterscheidet das Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren. Die GuV wird in Staffelform aufgestellt. Weitreichende gesetzliche Vorschriften regeln die Form.

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© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gewinn und Verlustrechnung (GuV) Beim Gesamtkostenverfahren werden die Umsatzerlöse um Bestandsminderungen vermindert. Anschließend werden sie den gesamten Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenübergestellt. Aufwand = Produktionsaufwand der Periode Ertrag = Gesamtleistung der Periode Umsatzerlöse –Bestandsminderung + Bestandsmehrung

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB Umsatzerlöse Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand, Aufwendungen für RHB-Stoffe und Waren bzw. Leistungen Personalaufwand, Löhne und Gehälter, sowie deren Sozialabgaben Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie aktivierte Aufwendungen für die Inganghaltung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes. Auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten.

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gesamtkostenverfahren Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag

Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) und Anhang Gesamtkostenverfahren Beispiel

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gewinn und Verlustrechnung (GuV) Beim Umsatzkostenverfahren werden den gesamten Umsatzerlösen zunächst nur die Herstellkosten für die abgesetzten Produkte gegenübergestellt. Erst dann werden die übrigen Aufwendungen abgezogen. Das Gesamtkostenverfahren ist stark verbreitet, jedoch mit dem Nachteil verbunden, dass nicht feststellbar ist, bei welchen Erzeugnissen Erfolg erwirtschaftet wurde. Dieses Verfahren setzt eine Kostenstellenrechnung voraus. Aufwand = Umsatzaufwand Produktionsaufwand - Bestandsminderung + Bestandsmehrung Ertrag = Umsatzerlöse der Periode

Umsatzkostenverfahren § 275 Abs. 3 HGB © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Umsatzkostenverfahren § 275 Abs. 3 HGB Umsatzerlöse Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Bruttoergebnis vom Umsatz Vertriebskosten Allgemeine Verwaltungskosten Sonstige betrieblichen Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Gesamtkostenverfahren Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag

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© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Anhang und Lagebericht Der Anhang ist ein fester (für Kapitalgesellschaften gesetzlich geforderter) Bestandteil des erweiterten Jahresabschlusses. Seine Aufgabe besteht darin die Ansätze in der Bilanz durch: Erläuterung Aufschlüsselung und Ergänzung durch Verdichtung der Informationen zu präzisieren. Der Lagebericht soll zukunftsorientierte Informationen darzustellen, er soll: Den Geschäftsverlauf Die Geschäftsfelder und Die voraussichtliche Entwicklung in groben Zügen umreißen.

Bestandsveränderungen © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Bestandsveränderungen Wie schon erwähnt, beinhaltet das Gesamtkostenverfahren (in der Position 2 der GuV) die Erhöhung oder die Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen (=halbfertigen) Erzeugnissen. Bestandserhöhungen treffen dann zu, wenn in einem Jahr mehr produziert als abgesetzt worden ist, Bestandsminderungen im umgekehrten Fall. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten (HK), d. h. sie kommen aufgrund von Mengen- und Werteänderungen zustande.

Bestandsveränderungen © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Bestandsveränderungen Wie schon erwähnt, beinhaltet das Gesamtkostenverfahren (in der Position 2 der GuV) die Erhöhung oder die Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen (=halbfertigen) Erzeugnissen. Bestandserhöhungen treffen dann zu, wenn in einem Jahr mehr produziert als abgesetzt worden ist, Bestandsminderungen im umgekehrten Fall. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten (HK), d. h. sie kommen aufgrund von Mengen- und Werteänderungen zustande.

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© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Übung

© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Übung Lösung

Erstellen Sie eine Bilanz mit folgenden Positionen: © Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle 5.0 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger- zeitrechnung sowie Kalkulationsverfahren 5.1.4 Bilanz, GuV und Anhang Erstellen Sie eine Bilanz mit folgenden Positionen: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Gezeichnetes Kapital Geschäftsausstattung Wertpapiere Unfertige Erzeugnisse Erhaltene Anzahlungen Bankguthaben Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe Darlehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Maschinen Kasse Gewinnrücklagen Immaterielle Gegenstände (Schutzrechte, Lizenzen) Materialvorräte Grundstücke Gebäude Fertige Erzeugnisse Fuhrpark

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© Skript IHK Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Herbst 2013

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