DATUM Arbeitsunfall.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitsschutz- Pflichten der Beschäftigten
Advertisements

ERSTUNTERWEISUNG Die Erstunterweisung ist eine Besprechung der grundlegenden Dinge, die für das Zurechtfinden am neuen Arbeitsplatz für jeden Mitarbeiter.
Gesetzliche Bestimmungen zu
Exkurs: Berufsgenossenschaft
Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Erste Hilfe und Verhalten im Brandfall
Für das Verhalten im Brand- und Notfall
Transportleistungen in der Sozialversicherung
Fürstenfeldbruck Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung.
risikoabsicherung gegen die finanziellen folgen schwerer erkrankungen
Begräbniskosten-versicherung
Arbeitsgesetz Tages- und Abendarbeit
Die Krankenversicherung
Unfallversicherung in Deutschland
Verhalten bei Unfällen
Unfallversicherung in Deutschland
Kurzfall 1 K und Z sind Brüder und konkurrieren schon lange um die Gunst des Vaters V. Als V altersbedingt stirbt, geraten K und Z in einen Streit um das.
Unterweisungsmodul Erste Hilfe.
Unfallversicherung Präsentation von: Esra Dereli India Kleipahs
Geschichte der gesetzlichen Versicherung
Das neue Mindestlohngesetz
HINWEISE FÜR BETRIEBSFREMDE
Unfallversicherung und Mutterschutz
Rechte & Pflichten TEIL – Rechtliche Sicht.
Der Versicherungsschutz des Feuerwehrangehörigen
Arbeitslosenversicherung
Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung
Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung 1.
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Umweltschadensgesetz - Haftung und Versicherungsschutz.
1 Stufe 2 Arbeit mit Partnern (FW, RD, Polizei). Grundsätze 2  Nicht immer hat sie der Ersthelfer bestellt, Aufgebot erfolgt häufig anhand von Einsatzstichwörtern.
Krankenstand – aber richtig! Arbeitsrechtliche Fragen Ass.-Prof. Dr. Andreas Mair.
Grundlagen 4: Kausalitätsfragen im Personenschadensrecht.
Sofortiger Versicherungsschutz für einen nicht ganz gesunden Skifahrer (VVG 01) Probleme des Falles: Zustandekommen eines Vertrages über vorläufige Deckung.
IV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht
Stress im Straßenverkehr
EGO Worldwide Business
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung
Grundgedanken der Richtlinie:
Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition für Reservisten.
Organisation der Selbstverwaltung
Fallbeispiel Arzthaftung und Unfall (1)
Modul 4 – Recht und Regeln Versicherungsschutz im Ehrenamt
Homeoffice / Telearbeit – Ein Modell auch für den öffentliche Dienst?
Säulen der Sozialversicherung
Fallbeispiel Arzthaftung und Unfall (1)
Fallbeispiel Arzthaftung und Unfall (1)
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Verkehrssicherheit Verkehrssicherheit.
Home- und Mobile-Office – Praktische Vorteile und rechtliche Risiken von Beschäftigung außerhalb des Betriebs Hamburg – 20. November 2017.
Säulen der Sozialversicherung
IV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht
Wird von der abgebenden Apotheke ausgefüllt!
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten
Unterweisungsmodul Erste Hilfe.
Versicherungsschutz im Ehrenamt
BESSER JETZT ALS NIE.
Rechtliche und ökonomische Grundlagen des Gesundheitssports
Unterweisungsmodul Erste Hilfe.
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Datenschutz-grundverordnung
Sofortiger Versicherungsschutz für einen nicht ganz gesunden Skifahrer (VVG 01) Probleme des Falles: Zustandekommen eines Vertrages über vorläufige Deckung.
DRITTER TEIL Auswertung der beruflichen Tätigkeiten
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Ehrenamtliches & soziales Engagement ---Versicherungsrechtliche Fragen
 Präsentation transkript:

DATUM Arbeitsunfall

Definition Arbeitsunfall Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Ein Arbeitsunfall ist ein Personenschaden eines Arbeitnehmers, der im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit des Arbeitnehmers steht und einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung begründet.

Arten von Arbeitsunfällen Arbeitsunfall Arten von Arbeitsunfällen Arbeitsunfall Unfälle bei der Arbeit Dienstwegeunfälle Unfälle auf beruflich bedingten Wegen - auf dem Betriebsgelände - im öffentlichen Straßenverkehr Wegeunfall Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit - im öffentlichen Straßenverkehr

Arbeitsunfall Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels (z.B. Brille)

Voraussetzung für Anerkennung Arbeitsunfall Voraussetzung für Anerkennung Die Tätigkeit des Versicherten ist zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzuordnen (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang) Versichert sind Tätigkeiten, die den Interessen des Unternehmens zu dienen bestimmt sind, unerheblich ist ob sie tatsächlich einen objektiven Nutzen bringen.

Voraussetzung für Anerkennung Arbeitsunfall Voraussetzung für Anerkennung Die Tätigkeit hat zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt. aufgrund von inneren Ursachen, wie Herzinfarkt, Kreislaufkollaps usw., wenn diese während der versicherten Tätigkeit auftreten, sowie zu vorsätzlichen Selbstschädigungen => keine Anerkennung

Voraussetzung für Anerkennung Arbeitsunfall Voraussetzung für Anerkennung Das Unfallereignis hat einen Gesundheitserstschaden (oder den Tod) des Versicherten verursacht Dagegen ist das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens -nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Rente

Voraussetzung für Anerkennung Arbeitsunfall Voraussetzung für Anerkennung 4. Als Arbeitsunfälle gelten auch solche Körperschädigungen, die sich bei Botengängen im Auftrag des Vorgesetzten ereignen, ebenso bei Unfällen, die sich bei Betriebsveranstaltungen wie z.B. Betriebsausflügen ereignen.

Unfall auf Betriebsweg Arbeitsunfall Unfall auf Betriebsweg ist eine zurückgelegte Wegstrecke außerhalb des normalen Arbeitsorts. Der Betriebsweg wird im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt und ist kein Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit der versicherten Tätigkeit zum Wohnort

Wegeunfall Arbeitsunfall Unfall, der sich auf  dem “direkten” Weg von Zuhause zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ereignet. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen, bei Fahrgemeinschaften, bei Umleitungen, weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann Beginn/ Ende: Durchschreiten der Außenhaustür

Kein Versicherungsschutz Arbeitsunfall Kein Versicherungsschutz Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten des Versicherten dienen der privaten Sphäre und unterliegen auch dann nicht dem Versicherungsschutz, wenn sie während der Arbeitszeit und/oder mit Billigung des Arbeitgebers ausgeführt werden

Kein Versicherungsschutz Arbeitsunfall Kein Versicherungsschutz ein Unfall während der Arbeitspausen selbst dann nicht, wenn diese Mahlzeiten am Arbeitsplatz eingenommen Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten.

Kein Versicherungsschutz Arbeitsunfall Kein Versicherungsschutz Auch während der Inanspruchnahme von Raucherpausen sowie dem Weg in und von dem Ort der Raucherpause besteht kein Versicherungsschutz Auch Unfälle, die sich zwar auf dem Betriebsgelände ereignen, aber keinen Bezug zur betrieblichen Tätigkeit aufweisen, wie z.B. der private Besuch eines Kollegen während der Freizeit, fallen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Arbeitsunfall Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte Ausnahmen: Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oder durch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille) werden ersetzt.

Verschulden Arbeitsunfall Für die Anerkennung als Arbeitsunfall kommt es grundsätzlich nicht auf das Verschulden des Versicherten an. Auch Arbeitsunfälle, die erst durch ein gefahrschaffendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers verursacht werden, unterliegen dem Versicherungsschutz, Der Versicherungsschutz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Unfall durch eine von dem Arbeitnehmer selbst geschaffene Gefahr ausgeht.

Verschulden Arbeitsunfall Der Versicherungsschutz ist jedoch ganz oder teilweise für Unfälle zu versagen, die der Versicherte sich vorsätzlich zugezogen hat oder die er beim Begehen einer strafbaren Handlung erlitten hat.

Einfluss von Alkohol Arbeitsunfall Stand der Verletzte unter Vollrausch oder wies bei einer geringeren Alkoholkonzentration erhebliche Reaktions- und Handlungsmängel auf, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. War der Verletzte alkoholisiert, zeigte aber kein alkoholbedingtes Fehlverhalten, ist ein Arbeitsunfall vom Versicherungsschutz der Unfallversicherung gedeckt.

Arbeitsunfall – was nun? Leichte Verletzungen: 1. Erstversorgung durch den Ersthelfer 2. Eintrag ins Verbandbuch – durch Ersthelfer Dokumentation der Verletzung für eventuell auftretende Spätfolgen  Arbeitsunfall Sonst: Keine Leistungen durch Unfallkasse Stich- und Schnittverletzungen (potentiell infektiös)  Unfallmeldung

Arbeitsunfall – was nun? Andere Verletzungen Notruf 112 Durchgangsarzt, z.B. Chirurgie konsultieren wenn: die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen

Arbeitsunfall – was nun? Unfallanzeige Bei mehr als drei Kalendertagen, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft  oder Unfallkasse gemeldet werden, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als auch vom behandelnden Arzt.