SCHUTZ MACHT SCHULE THEMENKOMPLEX: DEFINITION UND ZAHLEN.

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 Präsentation transkript:

SCHUTZ MACHT SCHULE THEMENKOMPLEX: DEFINITION UND ZAHLEN

Sammlung und Klärung Definition und Kriterien Ein Blick auf die Zahlen: 1. Dunkelfeld 2. Hellfeld 3. Opfer 4. Täter*innen 5. Ausmaß sexuellen Missbrauchs in Deutschland Exkurs: Spezifische Gefährdungsfaktoren (von Kindern mit besonderem Förderbedarf) Inhalte:

Sexuelle Grenzverletzungen Sexuelle Übergriffe Sexuelle Belästigung Kriterien:  nicht zufällig, kein „Versehen“  Resultat von persönlichen/ fachlichen Defiziten oder mangelndem Respekt  können der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs dienen Sexueller Missbrauch Kriterien:  unbeabsichtigt  Resultat von Unwissen oder mangelnder Sensibilisierung  können Ausdruck einer „Kultur der Grenzverletzung“ sein  korrigierbar  sexuelle Handlungen von Erwachsenen an oder vor Kindern  Absicht: Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse und Machtbedürfnisse  Ausnutzung von Unwissenheit, Neugier, Vertrauen, Abhängigkeit  Geheimhaltung Vergewaltigung Sexuelle Nötigung § 177 Exhibitionismus § 183 Kinderporno- graphie § 184 b § 174 Schutzbefohlene § 176 Kinder (bis 14 Jahre) § 182 Jugendliche strafrechtlich relevant Sexualisierte GEWALT Sexuelle Ausbeutung Sexuelle Misshandlung Sexueller Machtmiss- brauch Sexuelle Gewalt

Sexuelle Grenzverletzungen Sexuelle Übergriffe Sexuelle Belästigung Kriterien:  nicht zufällig, kein „Versehen“  Resultat von persönlichen/ fachlichen Defiziten oder mangelndem Respekt  können der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs dienen Sexueller Missbrauch Kriterien:  unbeabsichtigt  Resultat von Unwissen oder mangelnder Sensibilisierung  können Ausdruck einer „Kultur der Grenzverletzung“ sein  korrigierbar  sexuelle Handlungen von Erwachsenen an oder vor Kindern  Absicht: Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse und Machtbedürfnisse  Ausnutzung von Unwissenheit, Neugier, Vertrauen, Abhängigkeit  Geheimhaltung Vergewaltigung Sexuelle Nötigung § 177 Exhibitionismus § 183 Kinderporno- graphie § 184 b § 174 Schutzbefohlene § 176 Kinder (bis 14 Jahre) § 182 Jugendliche strafrechtlich relevant

Sexuelle Grenzverletzungen Sexuelle Übergriffe Sexuelle Belästigung Sexueller Missbrauch Sexualisierte GEWALT Vergewaltigung Sexuelle Nötigung § 177 Exhibitionismus § 183 Kinderporno- graphie § 184 b § 174 Schutzbefohlene § 176 Kinder (bis 14 Jahre) § 182 Jugendliche strafrechtlich relevant Sexuelle Ausbeutung Sexuelle Misshandlung Sexueller Machtmiss- brauch Sexuelle Gewalt

1.Hellfeld 2.Dunkelfeld 3.Wer sind die Opfer? 4.Wer sind die Täter*innen? Ein Blick auf die Zahlen:

1. Hellfeld In Deutschland wurden 2013 laut polizeilicher Kriminalstatistik fast Fälle sexuellen Missbrauchs angezeigt. Diese umfassen: Anzeigen wegen sexuellem Kindesmissbrauch Anzeigen wegen sexuellem Missbrauch an Jugendlichen 460 Anzeigen wegen Missbrauchs an minderjährigen Schutzbefohlenen Diese Zahlen sind seit 2010 fast gleich geblieben.

Problematik: nur ein Teil der Straftaten gegen die körperliche Selbstbestimmung wird der Polizei bekannt die Umstände des sexuellen Missbrauchs beeinflussen das Anzeigeverhalten (z.B. werden unbekannte Täter eher angezeigt) das Anzeigeverhalten und die Intensität der Verbrechensbekämpfung beeinflusst die PKS erfasst werden Anzeigen, nicht Verurteilungen oder eingestellte Verfahren Die PKS liefert ein nur sehr ungenaues Abbild des Ausmaßes von sexuellem Missbrauch. ml?__nnn=true 1. Hellfeld

= strafrechtlich relevante Delikte, die nicht angezeigt werden bzw. der Polizei nicht bekannt werden. „Die Zahl der Betroffenen wird in der Forschung 20 – 30 – mal höher geschätzt“. Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) 2013 „Es ist von einer Unterschätzung der tatsächlichen Häufigkeit sexueller Gewalt gegen Kinder auch in repräsentativen Dunkelfeldbefragungen auszugehen.“ Deutsches Jugendinstitut (DJI) Dunkelfeld

Problematik retrospektive Untersuchungen: unterschiedliche Definitionen von „sexueller Gewalt“ unterschiedliche Repräsentativität der Studien unterschiedliche Befragungsinstrumente Erinnerungsverzerrungen Probleme der Antwortbereitschaft 2. Dunkelfeld

Das Ausmaß der von sexueller Gewalt betroffenen Kinder liegt nach deutschen retrospektiven Studien zwischen: 12,5 % und 29 % bei den Mädchen 4 % und 8,2 % bei den Jungen (Enders 2012, S. 18/ 19) 2. Dunkelfeld

Dunkelfeldschätzungen lassen vermuten, „dass in Deutschland etwa jedes vierte Mädchen und jeder zwölfte Junge sexuelle Gewalt erlebt.“ (Bange und Deegener 1996) 2. Dunkelfeld

Geschlecht Etwa 2/3 der Opfer sind Mädchen, etwa 1/3 Jungen. Alter 1/3 aller Missbrauchsfälle beginnen vor dem 10. Lebensjahr (vgl. Enders, 2012) 3. Wer sind die Opfer?

Geschlecht ca. 80% männliche Täter ca. 20% weibliche Täterinnen Alter etwa 1/3 der Täter ist jünger als 21 Jahre, 2/3 sind Erwachsene ab 21 Jahren. Soziale Schicht Sie kommen aus allen sozialen Schichten. Bezug zum Opfer 30 % Familienangehörige 50 % Menschen aus dem außerfamiliären sozialen Nahfeld 20 % Fremde (vgl. Enders, 2012.) 4. Wer sind die Täter?

Derzeit gibt es keine belastbaren Zahlen, wie viele der heutigen Kinder und Jugendlichen von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Vom Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten wurde dafür eine Expertise in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden ab Mitte 2015 erwartet. (Stand : Mai 2015) 5. Ausmaß sexuellen Missbrauchs in Deutschland

Gesellschaftliche Gefährdungsfaktoren :(nach Senn 1993, Walter 2005) „Bei sexuellem Missbrauch scheint es nicht die tatsächliche Behinderung zu sein, die die Vulnerabilität erzeugt, sondern eher die Erziehung, die das Kind erhalten hat, die Art der Bildung und die Umgebung, der sich Kinder mit Entwicklungsstörungen befinden und die das Risiko sexuellen Missbrauchs erhöhen. Mit anderen Worten: Die Gesellschaft hat eine Situation geschaffen, in der Kinder mit entwicklungsbedingter Behinderung beigebracht wird, `gute Opfer` zu sein.“(Senn 1993, S.37) Minorität Kinder mit besonderem Förderbedarf leben in einer Welt, die von Erwachsenen ohne Behinderung bestimmt wird. Sie stehen in einem starken Abhängigkeitsverhältnis und sind somit gefährdet, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden. Isolation Kinder mit besonderem Förderbedarf leben häufiger in räumlich und sozial isolierten Lebenswelten. Sie werden in förderspezifischen Schulen unterrichtet und teilweise auch nachmittags in speziellen Gruppen betreut. Durch diese soziale und räumliche Isolation werden Rahmenbedingungen geschaffen, die den Täterstrategien entgegenkommen. Doppelte Tabuisierung „Das `Tabu im Tabu`, das durch das Absprechen der Sexualität behinderter Menschen (Anm. der Verfasserin: der Sexualität von Kindern, und dann auch noch Kindern mit besonderem Förderbedarf) und durch das Ausnutzen ihrer Abhängigkeit von Bezugspersonen geprägt ist, macht die Situation noch aussichtsloser, die Opfer noch hilfloser und das Schweigen noch schwieriger zu brechen.“ (Seligmann 1996, S.74) Exkurs: Spezifische Gefährdungsfaktoren I

Zusätzliches Machtgefälle Unsere Gesellschaft ist geprägt durch patriarchalische Macht- und Gewaltverhältnisse. Ebene Erwachsene und Kinder Ebene Männer und Frauen Ebene Menschen ohne Behinderung und Menschen mit besonderem Förderbedarf Da es bei sexualisierter Gewalt immer um das Ausnutzen von Macht geht, sind Kinder mit besonderem Förderbedarf, im speziellen Mädchen, einem erhöhten Risiko sexualisiert Gewalt ausgesetzt. Mangelnde sexuelle Aufklärung Häufig werden Kinder mit besonderem Förderbedarf nur unzureichend über Sexualität aufgeklärt. Jedoch brauchen besonders diese Kinder Unterstützung und Begleitung, wenn es um die Themen Grenzachtung, Intimität, Körper und Sexualität geht. Unglaubwürdigkeit Während es bei Kindern ohne Behinderung schon schwer fällt, Andeutungen oder Aussagen über erfahrene sexualisierte Gewalt zu glauben, ist dies bei Kindern mit besonderem Förderbedarf noch gravierender. Exkurs: Spezifische Gefährdungsfaktoren II

Institutionelle und strukturelle Gefährdungsfaktoren: Fremdbestimmte Abhängigkeit Häufig besteht in Schulen mit besonderem Förderbedarf, in Wohngruppen und Tagesgruppen ein deutliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Kindern und den Lehrkräften bzw. dem Betreuungspersonal. Die Kinder sind häufig sehr fremdbestimmt, haben wenig Möglichkeit, Grenzen zu setzen und eigene Bedürfnisse und Ängste anzubringen. Aufgrund der besonderen Förderung besteht ein enges Verhältnis zum Kind, so dass die Grenzen teilweise verschoben oder nicht mehr adäquat wahrgenommen werden. Umso schwieriger für diese Kinder, Grenzüberschreitungen zu erkennen und sich dann Hilfe zu holen. Zu hochschwellige Beratungs- und Hilfsangebote Das Hilfs- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf ist viel zu hochschwellig angelegt. Sinnvoll wäre es, den Kindern solche Angebote regelmäßig vorzustellen und ihnen Möglichkeiten zu verschaffen, Hilfs- und Beratungsangebote aufzusuchen. Unzureichende Präventionsangebote Häufig werden Präventionsangebote gegen sexualisierte Gewalt an Schulen mit besonderem Förderbedarf nicht konsequent durchgeführt. Sexuelle Aufklärung, das Thema Grenzachtender Umgang und Informationen zu sexueller Gewalt werden kaum mit den Kindern behandelt. Exkurs: Spezifische Gefährdungsfaktoren III

Persönliche Gefährdungsfaktoren: Verminderte (körperliche) Selbstbestimmung Kinder mit besonderem Förderbedarf benötigen häufiger intensive Betreuung und Unterstützung. So ist es schwer zu erkennen, wann eine wohlwollende Förderung zu einer grenzverletzenden Handlung wird. Kommunikationsbarrieren Wie bereits erwähnt, werden Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Regel unzureichend aufgeklärt und verfügen über wenig Wissen zum Thema Sexualisierte Gewalt. Da es diesen Kindern grundsätzlich schwer fällt, sich verbal klar zu äußern, fehlen ihnen in diesem Bereich häufig Begriffe und auch die Vorstellung. Aber wie soll ein Kind etwas so Schwieriges sagen, wenn auch noch die Worte fehlen?! Psychische Abhängigkeit Viele Kinder mit besonderem Förderbedarf entwickeln eine enge Beziehung zu den Lehrkräften und zum Betreuungspersonal. Dies kann zu Abhängigkeit führen und zu der Angst, die Bezugsperson zu verlieren, wenn sich das Kind in unangenehmen Situationen wehrt. Geringes Selbstwertgefühl Um sich gegen Grenzüberschreitungen zu wehren, sind Selbstbewusstsein und Selbständigkeit notwendig. Häufig haben aber Kinder mit besonderem Förderbedarf die Erfahrung gemacht, dass sie „fehlerhaft“ sind, „nicht gut genug“, und nicht in der Lage, für sich selbst zu entscheiden. So fällt es diesen Kindern besonders schwer, eigene Grenzen wahrzunehmen und das Recht zu haben, diese Grenzen auch einzufordern. Distanzlosigkeit Viele Kinder mit besonderem Förderbedarf haben nie einen angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz gelernt! So fällt es ihnen schwer, ihre eigenen Grenzen und die der anderen zu erkennen und zu respektieren. Zum einen, weil sie teilweise aus Familien kommen, in denen die Grenzen oft und teilweise auch massiv und gewalttätig überschritten wurden. Zum anderen aber auch, weil sie auf die besondere Unterstützung angewiesen sind und somit Grenzen anders definiert werden. Exkurs: Spezifische Gefährdungsfaktoren IV

Sexuelle Gewalt gegen Kinder in Familien. Expertise im Rahmen des Projekts Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen. Deutsches Jugendinstitut e.V. (Hrsg.): München Abschlussbericht des DJI-Projektes sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen. DJI München Grenzen achten. Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen. Ein Handbuch für die Praxis Enders, Ursula (Hrsg.) :. Köln Handwörterbuch Sexueller Missbrauch, Bange, Dirk/ Körner, Wilhelm (Hrsg.) Göttingen Kinder mit sexualisierter Gewalterfahrung unterstützen, Gebrande, Julia:. Opladen, Berlin, Toronto Prävention von sexueller Gewalt, Institut für Qualitätssicherung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH), Landesseminar Berufliche Bildung Kronshagen, Präventionsbüro PETZE Kiel (Hrsg.) „Was macht ihr Sohn denn da?“ – Geistige Behinderung und Sexualität, Achilles, Ilse, Reinhardt, München 2005 Sexualerziehung bei Jugendlichen mit körperlicher und geistiger Behinderung. Unterrichtsmaterialien (Förderschule), Ehlers, Cathrin, Persen, Buxtehude 2009 Auch wir dürfen Nein sagen! Sexueller Missbrauch von Kindern mit einer geistigen Behinderung. Eine Handreichung zur Prävention. Gerdtz, Maike Edition S, Heidelberg Sexueller Missbrauch von Kindern. Ansätze einer Prävention für die Sonderschulpädagogik, Seligmann, Sylvia, Kovac, Hamburg 1996 Gegen jedes Recht. Sexueller Missbrauch und geistige Behinderung, Senn, Charlene, Donna Vita, Berlin Literatur: