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Thesen zur Gewalt gegen ältere Menschen

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Präsentation zum Thema: "Thesen zur Gewalt gegen ältere Menschen"—  Präsentation transkript:

1 Thesen zur Gewalt gegen ältere Menschen
Prof. Dr. Thomas Görgen Deutsche Hochschule der Polizei Münster

2 (1) Das „insgesamt sichere höhere Alter“
Der Lebensabschnitt nach dem 60. Lebensjahr zeichnet sich nach behördlichen Statistiken wie nach den Ergebnissen großer Dunkelfeldbefragungen durch ein geringeres Risiko des Betroffenseins durch Kriminalität und Gewalt aus als alle anderen Phasen des Erwachsenenalters.

3 Polizeiliche Kriminalstatistik (Deutschland): Vollendete Gewaltdelikte
Weibliche Opfer je nach Alter, 1994–2015 Heranwachsende Jugendliche 2013 xnZ: Bevölkerungszahl auf Basis Fortschreibung nach Zensus Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren ist nur eingeschränkt möglich. Kinder 60 J. + PKS-Summenschlüssel Gewaltkriminalität

4 Dunkelfeldstudien LKA Niedersachsen 2013/2015: Opferraten 2012/2014 nach Alter in %
schriftlich-postalische Befragung Befragte 2013 Befragte 2015 Diebstahlsdelikte, Raub, Betrug, Cybercrime, Sexualdelikte, KV, Bedrohung, Sachbeschädigung - 2013: Befragte / 2015: Befragte - Diebstahlsdelikte, Raub, Betrug, Cybercrime, Sexualdelikte, KV, Bedrohung, Sachbeschädigung

5 Dunkelfeldstudie LKA Niedersachsen 2015: Opferanteile Einbruch/Körperverletzung 2014 nach Alter (in %)

6 (2) Die geringe Sichtbarkeit des sehr hohen Alters
Opferwerdungsrisiken im hohen Alter („viertes Lebensalter“) und bei Pflegebedürftigkeit haben eine reduzierte Chance, in Kriminalstatistiken und Dunkelfeldbefragungen erkennbar zu werden und somit ein erhöhtes Risiko der „Unsichtbarkeit“.

7 (3) Viktimologische Spezifik von Hochaltrigkeit und Pflegebedürftigkeit
Das „vierte Lebensalter“ ist: eine Phase hoher grundsätzlicher Vulnerabilität (erwachsend vor allem aus gesundheitlichen / funktionalen Einschränkungen und aus Abhängigkeiten von / Angewiesensein auf Dritte) bei gleichzeitiger reduzierter Exposition gegenüber Risiken im öffentlichen Raum und veränderten Sozialbeziehungen mit spezifischen Belastungen, Konfliktpotenzialen und Tatgelegenheitsstrukturen.

8 (4) Pflegebeziehungen als spezifischer Viktimisierungskontext
In privaten und professionellen Pflegebeziehungen werden hochaltrige Menschen Opfer von Misshandlung und Vernachlässigung. Pflegebeziehungen sind in mehrfacher Hinsicht ein spezifischer Viktimisierungskontext: grundsätzlich prosoziale Ausrichtung von Pflege vielfältige Belastungen und Konfliktpotenziale Machtunterschiede körperliche Nähe günstige Tatgelegenheiten für „motivierte Täter“ Bedeutung von (Vor-) Beziehung + Rahmenbedingungen

9 (5) „Gewalt in der Pflege“ als spezifische Viktimisierungsform
Handeln + Nicht-Handeln (Misshandeln / Vernachlässigen) vielfach ohne Intention der Schädigung des Gegenübers häufig aus eskalierenden situativen Konstellationen erwachsend im Einzelfall gezieltes Ausnutzen der Vulnerabilität Pflegedürftiger im Bereich der Vermögensdelikte größte Nähe zu „klassischer Kriminalität“ Vereinzelte Dunkelfeldbefragungen: hohe 12-Monats-Prävalenz von "Problemverhalten Pflegender" in der häuslichen (ambulante Pflegekräfte: 40%; pflegende Angehörige: 53% ) wie der stationären Pflege (stationäre Pflegekräfte: 71.5%) deutliches Überwiegen weniger schwerer Formen (eher „grob anfassen“ als „treten“)

10 (6) Hochaltrige Menschen: „suitable targets“ in der Eigentums- und Vermögenskriminalität
Insbesondere im Bereich der Eigentums- und Vermögenskriminalität wählen Straftäter gezielt alte Menschen als Opfer aus, weil sie hier günstige Tatgelegenheiten erwarten. Andere nutzen Tatgelegenheiten, die sich aus besonderen Vertrauenspositionen (z.B. als Angehöriger, mit Pflegeaufgaben befasste Person, Bevollmächtigter, Betreuer) ergeben.

11 (7) Spezifik von Prävention folgt der Spezifik von Viktimisierungskontexten und -formen
Kriminal- und Gewaltprävention in Bezug auf Hochaltrige und Pflegebedürftige steht vor der Herausforderung, die Spezifika von Viktimisierungskontexten und Viktimisierungsformen aufzugreifen. Sie ist insgesamt damit konfrontiert, dass sie die letztendlichen Adressaten der Präventionsbemühungen nur in begrenztem Maße unmittelbar erreichen kann.

12 (8) Prävention von Misshandlung / Vernachlässigung in der Pflege
nicht ohne Maßnahmen zur Entlastung / Kompetenzsteigerung Pflegender denkbar, kann sich aber nicht darin erschöpfen frühes Erkennen von Misshandlungs-/Vernachlässigungsindikatoren bedeutsam Familie: Stärkung / Befähigung potenzieller „guardians“ mit Kontakt zum Pflegearrangement Prüfung der Übertragbarkeit familienrechtlicher Interventionen auf „Altenwohlgefährdung“ institutionelle Pflege: Rahmenbedingungen; Sensibilisierung für freiheitsentziehende Maßnahmen und deren Alternativen

13 (9) Prävention finanzieller Ausbeutung Hochaltriger / Pflegebedürftiger
Die Prävention von Angriffen auf das Vermögen hochaltriger und pflegebedürftiger Menschen kann im Wesentlichen über Aufklärung / Information (auch von Angehörigen), Reduktion von Tatgelegenheiten und Stärkung / Befähigung / Aktivierung potenzieller „Wächter“ („guardians“) erfolgen. Ansetzen an Konflikten oder Beziehungen kann hier nicht die primäre Strategie sein.

14 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Prof. Dr. Thomas Görgen Deutsche Hochschule der Polizei (Münster) Fachgebiet Kriminologie und interdisziplinäre Kriminalprävention 14


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