MRGN  Grundlagen  Regelwerke  Sicherung des Informationsflusses  Hygienemaßnahmen.

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 Präsentation transkript:

MRGN  Grundlagen  Regelwerke  Sicherung des Informationsflusses  Hygienemaßnahmen

Bedeutung der Flora Floraanteile können infizieren  wenn sie an Orte verschleppt werden, wo sie nicht hingehören (z.B. Katheterisierung)  wenn sie sich in ihrer natürlichen Zusammensetzung verändern (z.B. auf Grund von Medikamenten)  wenn das Immunsystem der betreffenden Person nicht intakt ist (z.B. als Folge einer Krebstherapie)  wenn künstliche Eintrittspforten vorhanden sind (z.B. Tracheostoma) Häufige Sachverhalte bei alten und pflegeab- hängigen Menschen. Die Flora dieser Personen entspricht daher oft nicht der natürlichen Residentflora. Unterscheidung  Residentflora = die natürlicherweise vorhandenen Mikroorganismen.  Transientflora = eine in ihrer arten- & mengenmäßigen Zusammensetzung veränderte Flora. Begriffsdeutung  Als Flora bezeichnet man die natürlicherweise vorhandene Keimbesiedelung des Körpers.  Eine Flora ist auf der Haut, im Nasen-Rachenraum, im Darm und in der Vagina vorhanden.  Infektionen können durch eigene und durch fremde Floraanteile verursacht werden.  Mögliche Verursacher sind Bakterien wie Staphylococcus aureus, Enterobacter oder Escherischia coli. MRGN

Eigenschaften von gramnegativen Stäbchen MRGN Zum Begriff „gramnegative Stäbchen“  Um Bakterien einzuteilen und unter dem Mikroskop sichtbar zu machen, färbt man sie ein.  Ein wichtiges Färbeverfahren ist die Gramfärbung (benannt nach Christian Gram).  Sie erlaubt eine Einteilung in - Grampositiv (blaue Einfärbung) - Gramnegativ (rote Einfärbung)  Bei den gramnegativen Bakterien handelt es sich stäbchenförmige Bakterien, die meist feuchtigkeitsliebend sind; also spricht man von „gramnegativen Stäbchen“.  Viele bakterielle Bestandteile der Darmflora gehören zu dieser Gruppe. Eigenschaften gramnegativer Stäbchen  Somit ist der Begriff „gramnegative Stäbchen“ eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Bakterien, die im Darm oder in der unbelebten feuchten Umgebung zu finden sind.  Im Normalfall sind die weitaus meisten gramnegativen Stäbchen nützlich bzw. harmlos.  Wie andere Florabestandteile auch (z. B. Staphylokokken), können gramnegative Stäbchen im Zusammenhang mit invasiven medizinischen Maßnahmen Infektionen (sog. „nosokomiale Infektionen“) verursachen.  Wie immer in solchen Fällen erfolgt die Übertragung i. d. R. über direkte und indirekte Kontakte im Zuge medizinisch-pflegerischer Maßnahmen.  Disponiert sind also Personen mit nicht intakter Haut oder Schleimhaut, mit einem Device oder einer besonderen Immunschwäche.

Eigenschaften von MRGN MRGN  = multiresistente gramnegative Stäbchenbakterien  Es geht also um unterschiedliche gramnegative Stäbchenbakterien, die gegen die meisten normalerweise wirksamen Antibiotika immun geworden sind.  Die Multiresistenz wird oft durch die Substanz ESBL erzeugt. Daher hat man früher einige der MRGN als „ESBL-Bildner“ bezeichnet. Diese Bezeichnung wird heute nicht mehr verwendet.  Weil die Multiresistenz unterschiedliche ausgeprägt sein kann, unterscheidet man zwischen 3MRGN und 4MRGN  Beides bezieht sich auf 4 wichtige Antibiotikagruppen  3MRGN = MRGN ist gegen 3 dieser 4 Gruppen resistent  4MRGN = MRGN ist gegen alle 4 dieser Gruppen resistent  Entscheidend ist die Resistenz gegenüber dem Antibiotikum Carbapenem

Eigenschaften von MRGN MRGN

Maßnahmen bei MRGN MRGN  Eine Übertragungsgefahr besteht vor allem bei der Durchführung medizinisch- pflegerischer Maßnahmen. Hierauf sind die Hygienemaßnahmen auszurichten.  Es gilt das Prinzip, dass eine funktionierende Basishygiene bei 3 MRGN kaum und bei 4MRGN durch wenige gezielte Maßnahmen erweitert wird.  Wie schon bei MRSA ist die Vorgehensweise im Altenheim anders als im Krankenhaus, weil das Altenheim gefährliche invasive Maßnahmen nicht durchführt (wie z. B. Operation, i.v.-Infusionstherapie oder Beatmung) und somit weit weniger wirkungsvolle Übertragungswege vorhanden sind.  Wie schon bei MRSA liegt bei MRGN-positiven Bewohnern meist eine Kolonisation und keine Infektion vor. Kolonisiert sind meist Darm, Urin und Devices.  Im Gegensatz zu MRSA besteht bei MRGN z.Zt. keine praktikable Sanierungsmöglichkeit.  Wenn sich die Ursache der MRGN-Besiedelung (z.B. DK) nicht beseitigen lässt verbleibt die MRGN-Kolonisation auf unbestimmte Zeit.

Maßnahmen der Basishygiene MRGN  Händehygiene o Beachtung der 5 Indikationen o Alkoholisches Mittel (VAH-gelistet), 30 Sek. EWZ  Gebrauch von Arbeitskleidung und Persönlicher Schutzausrüstung o Schutzhandschuhe bei Wunden, Tracheostoma, Katheter, Sonden o Ggf. Schutzschürze o Mund-Nasenschutz beim trachealen Absaugen  Strenge Indikationsstellung bei Harndrainagen o Wenn irgend möglich entfernen  Hygienegerechte Behandlungspflege bei der medizinisch-pflegerischen Versorgung von Tracheostoma oder Wunden  Hygienisch sichere Aufbereitung von gemeinsam genutzten Gegenständen o Wenn möglich personenbezogene Verwendung o Pflegegeschirr mit thermischer Steckbeckenspüle aufbereiten (A0=600) o Geschirr und Besteck mögl. maschinell  Kontaktvermeidende Entsorgung von Abfällen oder Schmutzwäsche  Hygienegerechte Wäscheaufbereitung o Flachwäsche desinfizierend, Privatwäsche reinigend  Hygienegerechte Unterhaltsreinigung und indikationsgerechte Flächendesinfektion  Persönliche Hygiene der Bewohner

Maßnahmen bei 3MRGN MRGN  Betreuung MRGN-positiver Bewohner nur durch eingewiesenes Personal  Geregelte Informationsweitergabe bzgl. MRGN o Kein Problem zwischen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen o Wenn möglich spez. Übergabebogen verwenden. o Weitere Informationsweitergaben nur mit Einverständnis des Bewohners  Für Krankentransporte gleiche Regeln wie bei MRSA: o Bewohner trägt frische Körperwäsche. o Ggf. vorhandene Hautläsionen und Wunden sind frisch verbunden. o Trachealkanülenträger haben HME-Filter bzw. einer „feuchten Nase“. o Unmittelbar vor dem Transport Händedesinfektion des Bewohners. o Begleitende Personen tragen während des Transportes Schutzhandschuhe und einen Schutzkittel, wenn medizinische bzw. pflegerische Maßnahmen erforderlich sind.  Unterbringung im Doppelzimmer wie bei MRSA, d.h. kein Problem, wenn o der MRGN-positive Bewohner kein delirantes oder dementielles Syndrom aufweist und keine Biostoffe (z.B. Sputum) verbreitet o der Mitbewohner keine offenen Wunden, invasive Zugänge oder eine Immunsup- pression hat.  Alles Weitere entspricht den Regelungen der Basishygiene, d.h. o Indikationen/Mittel der Händedesinfektion und PSA wie immer, keine PSA für Besucher o Geschirr, Besteck, Schmutzwäsche, kontam. Abfälle, Wäscheaufbereitung wie immer o Unterhaltsreinigung und Flächendesinfektion wie immer o Teilnahme am Gemeinschaftsleben wie immer

Maßnahmen bei 4MRGN MRGN  Betreuung MRGN-positiver Bewohner nur durch eingewiesenes Personal  Geregelte Informationsweitergabe bzgl. MRGN o Kein Problem zwischen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen o Wenn möglich spez. Übergabebogen verwenden. o Weitere Informationsweitergaben nur mit Einverständnis des Bewohners  Für Krankentransporte gleiche Regeln wie bei MRSA: o Bewohner trägt frische Körperwäsche. o Ggf. vorhandene Hautläsionen und Wunden sind frisch verbunden. o Trachealkanülenträger haben HME-Filter bzw. einer „feuchten Nase“. o Unmittelbar vor dem Transport Händedesinfektion des Bewohners. o Begleitende Personen tragen während des Transportes Schutzhandschuhe und einen Schutzkittel, wenn medizinische bzw. pflegerische Maßnahmen erforderlich sind.  Unterbringung im Einzelzimmer, Bewohner soll nur die Zimmertoilette benutzen  Sammeln von Abfällen und Schmutzwäsche im Zimmer  Desinfizierende Aufbereitung auch von Privatwäsche des betreffenden Bewohners  Langärmliger Schutzkittel und –handschuhe bei Grund- und Behandlungspflege  Evtl. erweiterte Flächendesinfektion  Alles Weitere entspricht den Regelungen der Basishygiene, d.h. o Indikationen und Mittel der Händedesinfektion wie immer, keine PSA für Besucher o Geschirr und Besteck wie immer o Teilnahme am Gemeinschaftsleben sollte immer möglich sein.

Teilnahme am Gemeinschaftsleben MRGN  Die Teilnahme am Gemeinschaftsleben sollte für jeden Bewohner ungehindert ermöglicht werden. Der Status „MRGN-positiv“ ändert daran nichts.  Ebenso sollten Bewohner innerhalb der Gemeinschaft keine Schutzkleidung oder – ausrüstung tragen.  Die Teilnahme am Gemeinschaftsleben ist problemlos möglich, wenn o die Maßnahmen der Basishygiene, insbesondere der Händehygiene, vom betreuenden bzw. versorgenden Personal eingehalten werden. o der betreffende Bewohner ist kooperativ ist. o ggf. bestehende Wunden des betreffenden Bewohners aber auch die seiner Mitbewohner so verbunden sind, dass kein Wundexsudat bzw. –sekret austritt, o ggf. bestehende Trachealkanülen des betreffenden Bewohners aber auch die seiner Mitbewohner mit einem HME-Filter bzw. einer feuchten Nase versehen sind. o ggf. bestehende Harnableitungen des betreffenden Bewohners aber auch die seiner Mitbewohner mit einem geschlossenen Ableitungssystem verbunden sind und wenn Diskonnektionen konsequent vermieden werden.

Teilnahme am Gemeinschaftsleben MRGN  Probleme gibt es beim Vorliegen einer Gefährdungssituation.  Eine Gefährdungssituation liegt vor, wenn o innerhalb des Gemeinschaftslebens eine Freisetzung bzw. eine Verteilung von MRGN- haltigen Biostoffen (z. B. MRGN-haltiger Urin oder Speichel) in die Umgebung oder auf Mitbewohner nicht unterbunden werden kann (z. B. weil der betreffende Bewohner dement ist) und o andere Bewohner mit Dispositionen wie invasive Zugänge (Devices), offene Wunden (z. B. Ulcus cruris), Immuninkompetenz etc. im selben Wohnbereich an der Sozialgemeinschaft teilhaben.  Wenn, insbesondere im Falle von 4MRGN, eine Gefährdungssituation erkennbar ist, soll zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise das Gesundheitsamt hinzugezogen werden. Informationsschrift des NLGA: „MRGN in Alten- und Pflegeeinrichtungen“ (

Übersicht der Maßnahmen MRGN

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!  Fragen  Diskussionen  Anregungen

Hinweise: Diese Schulungsdatei wird Ihnen als teilnehmende Einrichtung am Niedersächsischen Hygienesiegel für betriebsinterne Schulungen zur Erreichung des QZ 10 zur Verfügung gestellt. Die Aussagen beziehen sich auf die Richtlinie „Mikroorganismen mit besonderen Resistenzen“ (QZ 4+). Die zu dieser Datei gehörenden Textpassagen und Abbildungen dürfen Sie frei editieren, ergänzen und in Ihre Schulungsunterlagen übernehmen. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dieser Schulungsdatei: Peter Bergen / Hygienefachkraft Niedersächsisches Landesgesundheitsamt Roesebeckstr , Hannover Tel.: / Fax: Das Niedersächsische Hygienesiegel ist ein Projekt in Anlehnung an das EurSafety-Health-net Qualitäts- und Transparenzsiegel