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Allgemeine Informationen

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Präsentation zum Thema: "Allgemeine Informationen"—  Präsentation transkript:

1 Allgemeine Informationen
Regelwerke Hygienemaßnahmen

2 Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen
Influenza Krankheitsbild Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen Influenza („Grippe“) ist eine gefährliche Infektionserkrankung, die durch verschiedene Orthomyxoviren ausgelöst werden kann. Gefährdet sind vor allem alte Menschen, speziell in Alten- und Pflegeheimen. Inkubationszeit: 1 – 3 Tage Ansteckungsdauer: 3 – 5 Tage, schon 24 Std. vor den Symptomen ansteckungsfähig Symptome: plötzlich einsetzendes Fieber, Muskel-, Kopf- und Gliederschmerzen, Atemwegssymptome und schweres Krankheitsgefühl Diagnose anhand der klinischen Symptome Therapie: meist symptomatisch, bei gefährlichen Virusvarianten Viristatika wie Amantadin (Amanta®) oder Oseltamivir (Tamiflu®) Prävention: Jährliche Impfungen (besonders wichtig für Kinder, alte Menschen und Pflegende) Übertragung durch Tröpfchen aber auch durch Kontakte vor allem in den Wintermonaten. Influenza ist sehr leicht übertragbar, daher besteht die Gefahr von Infektionsausbrüchen.

3 Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen
Infektionsschutzgesetz RKI-Ratgeber für Ärzte: „Influenza (Teil 1): Erkrankungen durch saisonale Influenzaviren“ (2017) Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI (KRINKO): „Infektionsprävention in Heimen“ (2005) Niedersächsisches Landesgesundheitsamt: „Merkblatt Influenza“ (2017)

4 Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen
Übersicht Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen Allgemeine Maßnahmen (Basishygiene) Personalhygiene. Umgebungshygiene. Hygienegerechte Durchführung medizinisch-pflegerischer Maßnahmen. Zusätzliche Maßnahmen (spezielle Hygiene) Sicherung des Informationsflusses Separate Unterbringung erkrankter Bewohner Intensivierung der Personalhygiene Intensivierung der Umgebungshygiene +

5 Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen
Informationsmanagement und Transport Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen Meldepflicht Einzelfälle von Influenza sind nicht meldepflichtig Influenza-Ausbrüche müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Generell zu informieren sind: Betreuende und behandelnde Personen. Mitarbeiter des pflegerischen und hauswirtschaftlichen Dienstes. Besucher (wenn Bewohner einverstanden). Bei Verlegungen und Transporten: Wohnbereichsleitung informiert weiterbetreuende Institutionen frühzeitig. Dem Transportdienst ist die Infektion bei der Anmeldung mitzuteilen. Begleitende Personen sollen während des Transportes Schutzhandschuhe, Schutzkittel und Mund-Nasenschutz-Masken (FFP-1) tragen.

6 Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen
Informationsmanagement und Transport Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen Erkrankte Bewohner sind (in Absprache mit dem Gesundheitsamt) möglichst zu isolieren. Die Zimmer erkrankter Bewohner sind als Isolierzimmer zu gestalten. Erkrankte Bewohner sollen für die Zeit der Ansteckungsgefahr im Zimmer bleiben. Sie sollen innerhalb der Ansteckungszeit nicht in andere Zimmer verlegt werden. Mitbewohner sollen für die Dauer der Ansteckungszeit nicht mit dem Erkrankten in einem Zimmer wohnen. Mögl. keine Besuche während der Ansteckungszeit.

7 Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen
Personalhygiene I Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen + Verzicht auf Handschmuck bei Pflegenden und Betreuenden. Situationsgerechte Durchführung der Händedesinfektion, d.h. vor Kontakt mit dem Bewohner vor aseptisch durchzuführenden Arbeiten nach Kontakt mit potentiell infektiösen Materialien nach Kontakt mit dem Bewohner nach Kontakt mit der unmittelbaren Bewohner- Umgebung Betreuung von infizierten Bewohnern durch geimpftes Personal.

8 Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen
Personalhygiene II Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen + Situationsgerechte Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung, d.h. Schutzhandschuhe bei allen Tätigkeiten, bei denen ein Handkontakt mit infektiösen Substanzen möglich ist. Sterile Handschuhe bei aseptischen Arbeiten. Flüssigkeitsdichte Schürzen bzw. langärmlige Schutzkittel bei Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr. Mund-Nasenschutzmasken bei pflegerischen Arbeiten mit Gefahr einer aerogenen Übertragung. Verwendung von zimmergebundenen, täglich zu wechselnden, langärmligen Schutz- kitteln und von Atem- schutzmasken (FFP2) schon bei Betreten des Zimmers.

9 Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen
Umgebungshygiene Krankheitsbild Regelwerke Hygienemaßnahmen + Unterhalts- und Grundreinigung im gewohntem Leistungsumfang unter Anwendung der gewohnten Methoden und in den gewohnten Intervallen. Sofortige Desinfektion von Flächen nach Kontamination (Blut Erbrochenes, Fäzes). Gewohnte Aufbereitung von Geschirr, Besteck, Wäsche, Pflegeutensilien und Medizinprodukten. Schmutzwäsche und Abfälle werden nach den Vorgaben des Hygieneplanes wie üblich entsorgt. Pflegeutensilien (Steckbecken, Waschschalen etc.) sollen mögl. bewohnerbezogen verwendet werden. Schlussdesinfektion des Zimmers nach Bewohnerwechsel. Reinigung von Isolier- zimmern mögl. zum Schluss. Schmutzwäsche und Abfälle werden im Zimmer gesammelt und sollen das Zimmer nur in geschlossenen Säcken verlassen. Schlussdesinfektion nach überstandener Erkrankung.

10 für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zeit für Fragen, Diskussionen und Anregungen


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