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MRSA Grundlagen Regelwerke Sicherung des Informationsflusses

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Präsentation zum Thema: "MRSA Grundlagen Regelwerke Sicherung des Informationsflusses"—  Präsentation transkript:

1 MRSA Grundlagen Regelwerke Sicherung des Informationsflusses
Hygienemaßnahmen Ermittlung und Kontrolle Sanierung Informationen über weitere multiresistente Infektionserreger 1: Rechnen Sie für diesen Vortrag ca. 30 – 45 Minuten + ca. 10 Min. Diskussionszeit. 2: Ihr Vortrag wird sehr viel lebendiger, wenn Sie Anschauungsmaterial mitbringen und seine Anwendung demonstrieren: > Händedesinfektionsmittel > Schutzhandschuhe, Schutzschürze, Schutzkittel Mund-Nasenschutz > Behältnis zur Entsorgung von kontaminierten Abfällen

2 Bedeutung der Flora MRSA Begriffsdeutung Unterscheidung
Als Flora bezeichnet man die natürlicherweise vorhandene Keimbesiedelung des Körpers. Eine Flora ist auf der Haut, im Nasen-Rachenraum, im Darm und in der Vagina vorhanden. Unterscheidung Residentflora = die natürlicherweise vorhandenen Mikroorganismen. Transientflora = eine in ihrer arten- & mengenmäßigen Zusammensetzung veränderte Flora. Floraanteile können infizieren wenn sie an Orte verschleppt werden, wo sie nicht hingehören (z.B. Katheterisierung) wenn sie sich in ihrer natürlichen Zusammensetzung verändern (z.B. auf Grund von Medikamenten) wenn das Immunsystem der betreffenden Person nicht intakt ist (z.B. als Folge einer Krebstherapie) wenn künstliche Eintrittspforten vorhanden sind (z.B. Tracheostoma) Häufige Sachverhalte bei alten und pflegeab- hängigen Menschen. Die Flora dieser Personen entspricht daher oft nicht der natürlichen Residentflora. 1: Meist besteht die Vorstellung, dass Mikroorganismen entweder krankmachen oder nicht (also „böse“ oder „gut“ sind) und dass krankmachende Keime von außen herangetragen werden. Für das Verständnis von MRSA muss aber klar werden, dass Floraanteile nur unter bestimmten Umständen krankmachen und dass es sich hierbei auch um die eigenen Florabestandteile handeln kann (= „endogene Infektion“) Infektionen können durch eigene und durch fremde Floraanteile verursacht werden. Mögliche Verursacher sind Bakterien wie Staphylococcus aureus, Pseudomonas aeruginosa oder Escherischia coli.

3 Eigenschaften von Staphylococcus aureus
MRSA Eigenschaften von Staphylococcus aureus Staphylokokken = sich in Haufen anlagernde, kugelförmige Bakterien. Zu den wichtigsten Arten gehören: Staphylococcus aureus Staphylococcus epidermidis Staphylococcus saprophyticus Staphylococcus aureus Herkunft: Transientflora von Mensch & Tier aber auch kontaminierte Materialien. Robust gegen Austrocknung, auf Flächen lange lebensfähig aber gut zu desinfizieren. Übertragung durch Kontakte, Lebensmittel, Atemtröpfchen etc. Kann Kolonisationen, Lebensmittelvergiftungen und unterschiedliche Infektionen verursachen. Es gibt viele unterschiedliche Stämme, die durch verschiedene Gifte eine unterschiedliche Gefährlichkeit haben. Einer dieser Stämme ist MRSA. 1: Der Begriff „Kolonisation“ ist allgemein wenig bekannt, in diesem Zusammenhang aber wichtig. Eine Infektion ist mit 3 Merkmalen verbunden: - Aufnahme von Krankheitserregern, - deren Vermehrung in einem Wirt und - Auslösung von Krankheitszeichen (Symptomen). Bei einer Kolonisation fehlt die Auslösung von Symptomen. Der wesentliche Unterschied besteht also darin, dass eine Infektion als Krankheit anzusehen ist, eine Kolonisation dagegen nicht.

4 Eigenschaften von MRSA
Methicillin Resistenter Staphylococcus Aureus ORSA = Oxacillin Resistenter Staphylococcus Aureus MRSA = ORSA MRSA und ORSA sind Stämme von Staphylococcus aureus. Herkunft, Robustheit, Übertragung, Desinfektionsfähigkeit, Giftbildung und Auswirkungen wie bei anderen Staphylococcus-aureus-Stämmen. Die normalerweise gegen Staphylococcus aureus einsetzbaren Medikamente (Antibiotika) wirken nicht bei MRSA. Man spricht von „Multiresistenz“. Im Infektionsfall müssen also besondere Medikamente (Reserveantibiotika) eingesetzt werden. Man befürchtet, dass es zu weiteren Resistenzbildungen kommt, so dass selbst diese Reserveantibiotika nicht mehr wirken.

5 Unterscheidung von MRSA MRSA in Altenpflegeeinrichtungen = hMRSA
hMRSA bzw. haMRSA (Hospital acquired) Auftreten in Krankenhäusern & Pflegeeinrichtungen, dort weit verbreitet Affinität zu chronischen Wunden, invasiven Zugängen, pflegebedürftigen, behinderten & hinfälligen Personen verursacht eher Kolonisationen als Infektionen cMRSA bzw. caMRSA bzw. PVL-MRSA (Community acquired) Auftreten unabhängig von Kliniken innerhalb der Allgemeinbevölkerung mit Tendenz zum epidemischen Auftreten Zusätzlicher Pathogenitätsfaktor: Panton-Valentine-Leukozidin = PVL kann schwere Pneumonien und Abszesse verursachen bislang wenige Fälle in Deutschland lMRSA bzw. lMRSA (livestock associated) Auftreten im Zusammenhang mit der Nutrztierhaltung (Schweine) Eigenschaften ähnlich wie hMRSA 1: Bitte darauf hinweisen, dass c-MRSA zwar gefährlicher aber auch sehr viel seltener als h-MRSA ist. MRSA in Altenpflegeeinrichtungen = hMRSA Das Vorhandensein von hMRSA ist nicht gleichbedeutend mit einem Krankheitszustand.

6 Verbreitung von MRSA MRSA MRSA „Drehscheiben“ Risiken Übertragungen
Krankenhäuser Reha-Kliniken Altenpflegeeinrichtungen Behinderteneinrichtungen Arztpraxen „Drehscheiben“ Hohes Alter Immunschwäche Stoffwechselerkrg. wiederholte Antibiose Invasive Zugänge Chronische Wunden Hauterkrg. Risiken Durchführung invasiver Maßnahmen Kontakte zu Personen mit MRSA Kontakte mit kontami- nierten Materialien Übertragungen MRSA 1: Diese Grafik soll verdeutlichen, dass das häufige Vorkommen von MRSA von sehr unterschiedlichen Faktoren abhängig ist. Es sollte verstanden werden, dass Altenpflegeeinrichtungen zu den bekannten Verbreitungsorten gehören, risikobehaftete Menschen beherbergen und Arbeitsabläufe durchführen, die zur Übertragung von MRSA besonders gut geeignet sind.

7 MRSA im Pflegeheim MRSA
Ausgangssituation: Starke Zunahme von MRSA und anderen multiresistenten Infektionserregern. Schleimhäute (Nase) und Haut können unerkannt kolonisiert sein. Übertragung sind im Zuge medizinisch-pflegerischer Kontakte leicht möglich. Meist lediglich Kolonisation, d.h. keine Erkrankung, sondern nur Besiedelung. Geringes Problem im privaten Rahmen, großes Problem im klinischen Bereich. Unterschiede Krankenhaus / Alten- und Pflegeheim: Heimvertrag statt Behandlungsvertrag. Langzeitiges pflegerisch betreutes Wohnen statt kurzfristige medizinische Intervention Das Erleben von Gemeinschaft, das Pflegen sozialer Kontakte und die körperliche Nähe gehört zum konzeptionellen Selbstverständnis von Behinderteneinrichtungen. Andere Abrechenbarkeit medizinischer Leistungen. Statt ärztliches Behandlungsteam verschiedene Hausärzte. 1: Z.Zt. (2007) sind ca. 20 – 30% der Abstriche MRSA-positiv, bei denen Staphylococcus aureus ermittelt wurde. 2: Das Problem ist im klinischen Bereich einfach dadurch größer, weil dort sehr viele sog. „invasive“ Maßnahmen, wie Operation, Beatmung, Infusionstherapie etc. durchgeführt werden. Hier kann es naturgemäß leicht zu Infektionen kommen, die im Falle von MRSA nur sehr schlecht therapiert werden können. 3: Im Krankenhaus ist die rechtliche Basis der Behandlungsvertrag, welcher u.a. die Umsetzung von Isolierungsmaßnahmen ermöglicht. Der Heimvertrag stellt eher eine Art Mietvertrag dar; Einschränkungen des Wohnraumes, der persönlichen Freiheit oder der vertraglich zugesicherten Leistungen sind nicht ohne Weiteres möglich und können allenfalls durch behördliches Eingreifen (Gesundheitsamt) bewirkt werden. Bei MRSA sind in Pflegeheimen andere Hygienemaßnahmen, als im Krankenhaus angemessen und notwendig .

8 Regelwerke zu MRSA im Pflegeheim
„Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von MRSA in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“ „Infektionsprävention in Heimen“ 1:Die nachfolgenden Ausführungen orientieren sich vor allem an den NLGA-Empfehlungen

9 +  Maßnahmen bei MRSA im Pflegeheim MRSA
Allgemeine Maßnahmen (Basishygiene) Personalhygiene. Umgebungshygiene. Hygienegerechte Durchführung medizinisch-pflegerischer Maßnahmen. Zusätzliche Maßnahmen (spezielle Hygiene) Sicherung des Informationsflusses Fachgerechte Unterbringung von MRSA-Trägern Intensivierung der Personalhygiene Intensivierung der Desinfektionsmaßnahmen Ermittlung und Kontrolle von MRSA Sanierung und Therapie von MRSA-Trägern + 1: Aerogene Übertragungen (also Übertragungen durch den Luftweg) haben meist etwas mit Tröpfchen, selten etwas mit Staub und praktisch nie etwas mit Luft als solches zu tun. 2: Kontaktübertragungen kommen fast immer durch Hände zustande; entweder durch direkte Berührungen (z.B. Handkontakt mit Wunde) oder durch Berührung von Gegenständen, die bei ihrem Gebrauch Keime weitergeben (z.B. steril zu verwendende Instrumente). 3: Die hier genannten Erkrankungen kommen natürlich unterschiedlich oft vor. Häufig sind die zuerst genannten Infektionen. Bei verlässlicher Einhaltung der Basishygiene begrenzt sich die spezielle Hygiene auf wenige Maßnahmen.

10 Sicherung des Informationsflusses / Transporte
MRSA Sicherung des Informationsflusses / Transporte Meldepflicht Einzelfälle von MRSA sind nicht meldepflichtig MRSA-Ausbrüche müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Generell zu informieren sind: Betreuende und behandelnde Personen. Mitarbeiter des hauswirtschaftlichen Dienstes. Besucher (wenn Bewohner einverstanden). Ggf. Einweisung betreffender Bewohner und weiterer Personen in die entsprechenden Hygieneregeln (speziell Durchführung der Händedesinfektion) Bei Verlegungen und Transporten: Wohnbereichsleitung informiert weiterbetreuende Institutionen frühzeitig. Möglichst spez. Überleitungsbogen verwenden. Zum Transport Bewohner frisch einkleiden. Kurz vor dem Transport frischer Verband. Für MRSA-positive Bewohner mit Atemwegsinfektionen Mund-Nasenschutz. Pflegerische Begleitpersonen tragen Schutzhandschuhe und Schutzkittel. 1: Die Meldung an das GA ist aber nur notwendig, wenn 2 oder mehr Fälle im zeitlichen Zusammenhang offensichtlich im Heim entstanden sind, nicht etwa, wenn sich mehrere Fälle im Heim aufhalten. 2: Mit dem Bewohner sollte offen über die Handhabung der Informationsweitergabe gesprochen werden. Jede Information gegenüber Dritten setzt sein Einverständnis voraus. 3: Die oft zu beobachtende Overall-Vermummung von Rettungskräften ist nicht notwendig. Details stehen in den NLGA-Empfehlungen für den Rettungsdienst.

11 Unterbringung MRSA Ja Ja Nein Nein
MRSA-Infektion offene Wunden inv. Zugänge? Ja Einzelzimmer möglich? Ja Unterbringung im Einzelzimmer Nein Nein hat Mitbew. Atemwegsinf. offene Wunden inv. Zugänge? Isolierung wie im Krankenhaus ist nicht notwendig. Teilnahme am Gemeinschaftsleben ist möglich. Unterbringung wird dem Risiko angepasst, welches vom MRSA- positiven Bewohner ausgeht, bzw. welches für die Mitbewoh- ner besteht. Bei mehreren MRSA-Trägern ist eine Zusammenlegung sinnvoll. Ja Unterbringung mit geeignetem Mitbewohner Nein Unterbringung im Mehrbettzimmer möglich

12 +  Personalhygiene MRSA
Verzicht auf Handschmuck bei Pflegenden und Betreuenden. Situationsgerechte Durchführung der Händedesinfektion, d.h. zum Dienstbeginn und zum Dienstende vor aseptisch durchzuführenden Arbeiten vor Kontakt mit infektionsgefährdeten Bewohnern vor und nach Kontakt mit Wunden, Tracheostoma, PEG etc. (auch wenn dabei Handschuhe getragen wurden) nach Kontakt mit potentiell infektiösen Materialien (z.B. nach der Mundpflege, Inkontinenzversorgung etc.) nach dem Toilettengang, Naseputzen etc. Keine Betreuung von MRSA-positiven Bewoh- nern durch uneingewiese- nes Personal oder Perso- nen mit chronischen Haut- veränderungen. Händedesinfektion auch nach sonstigen Kontakten mit MRSA-positiven Bewohnern oder MRSA- kontaminierten Materialien. 1: Gemeint sind Erkrankungen wie Neurodermitis oder Schuppenflechte (Psoriasis). Schwangere Mitarbeiterinnen sollen grundsätzlich keine kolonisierten bzw. infizierten Bewohner betreuen, da ist MRSA keine Ausnahme.

13 +  Personalhygiene MRSA
Situationsgerechte Nutzung von Persönlicher Schutzaus- rüstung (PSA), d.h. Schutzhandschuhe bei allen Tätigkeiten, bei denen ein Handkontakt mit infektiösen Substanzen möglich ist (z.B. Intimpflege). Sterile Handschuhe bei aseptisch durchzuführenden Arbeiten (z.B. Verbandwechsel). Flüssigkeitsdichte Schürzen bzw. langärmlige Schutzkittel bei Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr (z.B. Versorgung Inkontinenter). Mund-Nasenschutzmasken bei pflegerischen Arbeiten mit Gefahr einer aerogenen Übertragung (z.B. Absaugen der Atemwege). Verwendung von zimmer- gebundenen, täglich zu wechselnden, langärmli- gen Schutzkitteln bei der pflegerischer Versorgung und bei Körperkontakten. Verwendung von Mund- Nasenschutzmasken auch bei der Mundpflege. Nach wie vor gilt: Das Tragen von PSA erfolgt immer situativ. D.h. sie wird kurz vor der Maßnahme angelegt und unmittelbar nach erfolgter Maßnahme bzw. Situation wieder abgelegt. Die Entsorgung von PSA erfolgt am Ort ihres Gebrauchs.

14 +  Umgebungshygiene MRSA
Unterhalts- und Grundreinigung mit gewohntem Leistungsumfang unter Anwendung der gewohnten Methoden und in den gewohnten Intervallen. Gleiches gilt für die Aufbereitung von Steckbecken, Urinflaschen und Medizinprodukten. Schmutzwäsche und Abfälle werden nach den Vorgaben des Hygieneplanes entsorgt. Pflegeutensilien sollen möglichst bewohnerbezogen verwendet werden. Gemeinschaftlich benutzte Sanitäreinrichtungen (Wannen, Duschen etc.) werden nach Gebrauch gemäß den Vorgaben des Reinigungs- und Desinfektionsplanes wischdesinfiziert. Desinfektion auch nach Kontamination (Blut, Erbrochenes, Fäzes). Schlussdesinfektion des Zimmers nach Bewohnerwechsel. Zimmer von MRSA-posi- tiven Bewohnern werden stets zum Schluss und mit frischen Utensilien und Lösungen gereinigt. Schmutzwäsche und Abfälle werden im Zimmer gesammelt und sollen das Zimmer nur in geschlos- senen Säcken verlassen. Möglichst nur 60°-Wäsche verwenden. Besteck und Geschirr zum Schluss abräumen. Pflegerische Arbeiten im Zimmer und zum Schluss durchführen. 1: Hier bitte kurz erklären, welche Leistungen die Unterhalts- und welche die Grundreinigung umfasst. Wenn Sie zur Flächenreinigung eine 3-Eimer-Methode verwenden (was meist der Fall ist) bitte auch erläutern, welche Eimerfarbe mit welchen Bereichen (Möbel, Sanitär, WC) in Verbindung steht. 2: Hier bitte Mittel und Einwirkzeit nennen. 3: Hier bitte kurz erklären, welche Leistungen die Schlussdesinfektion umfasst. 4: Wenn sich die Wäsche oder Kleidung nicht bei 60°C waschen lässt kann vorgeschlagen werden, sie mit dem sonst vorgesehenen Programmen separat von anderer Wäsche zu waschen (was bei 60°C nicht nötig wäre). Das ist insofern gut praktizierbar, weil die Wäsche von MRSA-Bewohnern ohnehin gesondert im Zimmer gesammelt wird.

15 Ermittlung und Kontrolle
MRSA Ermittlung und Kontrolle Zur Ermittlung von MRSA werden auf ärztliche Anordnung Abstriche entnommen: Ein Stieltupfer wird mit (vermutlich) MRSA-haltigen Materialien in Berührung gebracht und die so entnommenen Keime im Labor identifiziert. möglichen MRSA-Trägern, d.h.: neue Bewohner mit bekannter MRSA-Anamnese aber derzeit unbekanntem MRSA-Status. evtl. weitere Bewohner und medizinisch-pflegerisches Personal bei MRSA-Ausbrüchen. und erwiesenen MRSA-Trägern: vor und im Rahmen einer Sanierung. evtl. vor geplanten Krankenhausaufenthalten oder Verlegungen in andere stationäre Einrichtungen. Abstriche können indiziert sein bei ? 1: Dieser Punkt ist Ermessenssache. Bei jedem neuen Bewohner einen Abstrich zu entnehmen ist ebenso fraglich, wie das Ignorieren von Risikofaktoren. Beispiele für Indikationen: Ein neuer Bewohner soll aufgenommen werden. Nach eigenem Bekunden wurde vor einem Jahr während eines Reha-Aufenthaltes MRSA in der Nase ermittelt, worauf eine Sanierung begonnen wurde. Der Bewohner weiß aber nichts über Kontrollabstriche bzw. den Erfolg dieser Bemühungen zu berichten. Ein bislang MRSA-freier Bewohner kommt nach einem langen Klinikaufenthalt (Apoplex) wieder zurück. Er hat ein chronisches Unterschenkelgeschwür und wurde mit einem Tracheostoma versorgt. Auf der betreffenden Pflegestation waren zur gleichen Zeit mehrere MRSA-Patienten untergebracht. Mikrobiologische Befunde liegen aber über diesen Bewohner nicht vor. 2: Betrifft vor allem den Fall, dass der neu aufzunehmende Bewohner zwar MRSA-Träger sein soll, aktuelle Befunde (< 6 Monate) aber nicht verfügbar sind. Abstriche ohne Indikation sind teuer, sinnlos und verwirrend.

16 Ermittlung und Kontrolle
MRSA Ermittlung und Kontrolle Abstrichorte: Immer Rachen- und Nasenabstrich: mit einem Abstrich-Stieltupfer zunächst den Rachen, dann beide Nasenvorhöfe abstreichen. Ggf. Wundabstrich = mit einem Abstrich-Stieltupfer den Wundgrund und die Wundfläche bzw. die Insertions- stelle abstreichen. Für jede Wunde bzw. Insertionsstelle gesonderten Tupfer. Weitere Abstriche (z.B. Haut, Perineum, Urin etc.) je nach Sachverhalt bzw. auf besondere Veranlassung. Regeln: Anträge vollständig und präzise ausfüllen. Trockene Abstriche vermeiden (ggf. Stieltupfer mit steriler Kochsalz-Lösung anfeuchten). Keine Abstriche unmittelbar nach oder während antibioti- scher bzw. antiseptischer Behandlung (Turixin, Polyhexanid, PVP-Jod). 1: Es gibt unterschiedliche Schemata, ohne dass gesagt werden kann, welche am vorteilhaftesten sind. Bitte die Aussagen Ihren Gepflogenheiten anpassen. Untersuchung Normalerweise wird MRSA über eine Kultur- und Resistenzuntersuchung ermittelt. Ergebnisse sind nach ca. 3 Tagen zu erwarten. Falsch-negative Ergebnisse sind möglich.

17 Sanierung MRSA Begriffsdeutung Sanierungsmittel Durchführung
Sanierung = Eradikation = Beseitigung von MRSA mit Hilfe lokal anzuwendender antibiotischer und / oder desinfizierender Substanzen Lokale Antibiotika - Mupirocin (Markenname „Turixin® “) - Bacitracin (Markenname z.B. „Cicatrex® “) Haut- und Schleimhaut-verträgliche Antiseptika - Polyhexanidderivate (Markenname z.B. „Sanalind® “ - Octenidin (Markenname „Octenisept®“) - antiseptische Waschlotionen (Markenname z.B. „Stellisept Scrub® “) Sanierungsmittel Durchführung Festlegung der anzuwendenden Mittel und der Durchführungsmodalitäten ist Arztsache. Procedere ist schriftlich festzulegen, die Durchführung gewissenhaft zu dokumentieren. Typisch: 5 Tage Anwendung, mind. 2 Tage Pause, Abstriche von 3 verschiedenen Tagen zur Erstkontrolle, weitere Abstriche nach 6 Monaten zur Folgekontrolle. Bewohner gilt als „vorerst MRSA-frei“ nach neg. Erstkontrolle und „dauerhaft MRSA-frei“ nach neg. Folgekontrolle. 1: Von den aufgeführten Substanzen konnte nur bei den aufgeführten Antibiotika eine erfolgreiche Wirkung nachgewiesen werden. Turixin ist das am häufigsten verwendete Präparat. 2: Sog. „Scheinsanierungen“ sind häufig. Damit ist gemeint, dass der betreffende Bewohner Wochen oder Monate nach einer anscheinend erfolgreichen Sanierung wieder MRSA-positiv ist. Nach einem Monat und nach einem halben Jahr sollte daher nochmals kontrolliert werden.

18 Sanierung MRSA Nicht jeder MRSA-positive Bewohner ist sanierungsfähig.
guter AZ keine invasiven Zugänge keine chronischen Wunden keine Verschluck-Gefahr z. Zt. keine Antibiose schlechter AZ Bewusstseinsstörungen kolonisiertes Tracheostoma oder PEG kolonisierte chronische Wunden Hauterkrankungen (z.B. Psoriasis) Sanierungsversager z.Zt. bestehende Antibiosetherapie Sanierung meist unproblematisch Sanierung meist problematisch Mögliche Probleme MRSA-Besiedelung trotz erfolgter Sanierung bzw. „Scheinsanierung“ Aspiration von anitseptischen Substanzen bei Anwendung in der Mundhöhle Hautreizungen und allergische Reaktionen 1: Das Verschlucken von antiseptischen Substanzen wie PVP-Jod, Polyhexanidlösungen oder Octenidin kann unkalkulierbare Folgen haben. Die Anwendung in der Mundhöhle sollte daher nur bei Bewohnern erfolgen, die keine Bewußtseinseinschränkungen oder andere aspirationsfördernde Faktoren aufweisen. 2: Antiseptika hinterlassen Rückstände und können dadurch ein unangenehmes Gefühl auf der Haut erzeugen, was aber normal ist. Wenn sich aber Hautveränderungen, wie z.B. Rötung oder Quaddelbildung ergeben bzw. wenn der Bewohner über starken Juckreiz oder Brennen klagt sollte die Anwendung abgebrochen und mit mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufgenommen werden. Im Krankenhaus begonnene Sanierungen sollen im Heim beendet werden. Darüber hinaus ist die Sinnhaftigkeit einer Sanierung im Einzelfall abzuklären.

19 Häufige Irrtümer zu MRSA
„Heutzutage haben mehr als 20% der Allgemeinbevölkerung MRSA“ „Es stimmt, dass ca. 20% Staphylococcus aureus-Träger sind, was aber nicht gleichbedeutend mit MRSA ist.“ „MRSA-Träger sollten im Heim nicht am Gemeinschaftsleben teilnehmen.“ „Schon auf Grund des Heimvertrages kann die Teilnahme nicht einfach versagt werden. Über-tragen wird vor allem durch pflegerische und weniger durch gesellschaftliche Kontakte. „Bei MRSA-Trägern sollten regelmäßig Kontrollabstriche durchgeführt werden.“ „Bringt keinen Informationsgewinn. Wenn sich ein Bewohner als MRSA-Träger erwiesen hat ist nicht anzunehmen, dass er diesen Status ohne eine Sanierung verliert“. „Jede Pflegekraft ist im hohen Maße gefährdet selbst MRSA-Träger zu werden.“ „Ein Unterschied zur Allgemeinbevölkerung ist vorhanden aber gering. Maßgeblich ist der indikationsgerechte Gebrauch von PSA.“ 1: Das Verschlucken von antiseptischen Substanzen wie PVP-Jod, Polyhexanidlösungen oder Octenidin kann unkalkulierbare Folgen haben. Die Anwendung in der Mundhöhle sollte daher nur bei Bewohnern erfolgen, die keine Bewußtseinseinschränkungen oder andere aspirationsfördernde Faktoren aufweisen. 2: Antiseptika hinterlassen Rückstände und können dadurch ein unangenehmes Gefühl auf der Haut erzeugen, was aber normal ist. Wenn sich aber Hautveränderungen, wie z.B. Rötung oder Quaddelbildung ergeben bzw. wenn der Bewohner über starken Juckreiz oder Brennen klagt sollte die Anwendung abgebrochen und mit mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufgenommen werden. „Normalerweise nicht. Eine Gefährdung wäre denkbar, wenn man selbst MRSA-Träger ist und risikobehaftete Angehörige betreut. Kinder gehören normalerweise nicht dazu.“ „Durch meinen Umgang mit MRSA- positiven Bewohnern gefährde ich meine Kinder und weitere Angehörige.“

20 Weitere multiresistente Infektionserreger
MRSA Weitere multiresistente Infektionserreger ESBL bildende Bakterien (ESBL-Bildner) ESBL = Extended Spectrum Beta- Lactamases ESBL bezeichnet die Eigenschaft von gramnegativen Bakterien, eine besondere Variante der Antibiotika- zerstörenden Substanz Beta-Lakta- mase bilden zu können. Es handelt sich also jeweils um unter- schiedliche Erreger. Was sie verbindet ist die Eigenschaft, resistent gegen die normalerweise einsetzbaren Antibiotika zu sein. Die möglichen Schädigungen sind somit von Erreger zu Erreger unterschiedlich. 1: Das Verschlucken von antiseptischen Substanzen wie PVP-Jod, Polyhexanidlösungen oder Octenidin kann unkalkulierbare Folgen haben. Die Anwendung in der Mundhöhle sollte daher nur bei Bewohnern erfolgen, die keine Bewußtseinseinschränkungen oder andere aspirationsfördernde Faktoren aufweisen. 2: Antiseptika hinterlassen Rückstände und können dadurch ein unangenehmes Gefühl auf der Haut erzeugen, was aber normal ist. Wenn sich aber Hautveränderungen, wie z.B. Rötung oder Quaddelbildung ergeben bzw. wenn der Bewohner über starken Juckreiz oder Brennen klagt sollte die Anwendung abgebrochen und mit mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufgenommen werden.

21 Weitere multiresistente Infektionserreger
MRSA Weitere multiresistente Infektionserreger ESBL im Vergleich zu MRSA Gemeinsamkeiten Multiresistente Varianten von Floraanteilen Kolonisation wahrscheinlicher als Infektion Im Falle einer Infektion können nur noch Reserveantibiotika appliziert werden Vielfältige Übertragungswege, wobei Kontakte deutlich im Vordergrund stehen. Problemlose Desinfizierbarkeit. Gleiches Hygienekonzept. Unterschiede betrifft verschiedene Erreger; diese sind gramnegativ Bevorzugte Ansiedelung: Urin, Fäkalien, Wunden, Atemwege (eigene Toilette vorteilhaft) Sanierung nicht möglich 1: Das Verschlucken von antiseptischen Substanzen wie PVP-Jod, Polyhexanidlösungen oder Octenidin kann unkalkulierbare Folgen haben. Die Anwendung in der Mundhöhle sollte daher nur bei Bewohnern erfolgen, die keine Bewußtseinseinschränkungen oder andere aspirationsfördernde Faktoren aufweisen. 2: Antiseptika hinterlassen Rückstände und können dadurch ein unangenehmes Gefühl auf der Haut erzeugen, was aber normal ist. Wenn sich aber Hautveränderungen, wie z.B. Rötung oder Quaddelbildung ergeben bzw. wenn der Bewohner über starken Juckreiz oder Brennen klagt sollte die Anwendung abgebrochen und mit mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufgenommen werden. betrifft nur einen Erreger; dieser ist grampositiv Bevorzugte Ansiedelung: Nase, Wunden, Devices, Haut, Atemwege Sanierung u.U. möglich

22 Weitere multiresistente Infektionserreger
MRSA Weitere multiresistente Infektionserreger VRE Enterokokken wie E. faecium oder E. faecalis sind ein Bestandteil der Darmflora, können aber auch den Mund, den Rachen, die Vagina auch der Mund-Rachen-, Vaginal- oder die Genitalregion besiedeln. Durch direkte und indirekte Kontakte übertragbar. Mögliche Folge: nosokomiale Infektionen (z.B. Sepsis, Endokarditis, HWI) vor allem bei stark abwehrge- schwächten Patienten. 1: Das Verschlucken von antiseptischen Substanzen wie PVP-Jod, Polyhexanidlösungen oder Octenidin kann unkalkulierbare Folgen haben. Die Anwendung in der Mundhöhle sollte daher nur bei Bewohnern erfolgen, die keine Bewußtseinseinschränkungen oder andere aspirationsfördernde Faktoren aufweisen. 2: Antiseptika hinterlassen Rückstände und können dadurch ein unangenehmes Gefühl auf der Haut erzeugen, was aber normal ist. Wenn sich aber Hautveränderungen, wie z.B. Rötung oder Quaddelbildung ergeben bzw. wenn der Bewohner über starken Juckreiz oder Brennen klagt sollte die Anwendung abgebrochen und mit mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufgenommen werden. Bei VRE sind außer einer konsequent eingehaltenen Basishygiene in der ambulanten Pflege weitergehende Hygienemaßnahmen nicht notwendig.

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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