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1 Soft IP

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3 SOFT IP

4 Was ist Soft IP? Eine Kategorie von Rechten, die: –nicht durch Anmeldung und Gesetzgebung geschützt sind, –jedoch in die Kategorie der immateriellen Rechte fallen, die im Allgemeinen mit anderen geistigen Eigentumsrechten verbunden sind –unentgeltlich sind –nicht mit langwierigen oder komplexen Verfahren verbunden sind

5 SOFT IP I.Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Geheimhaltung II.Vertragliche Beschränkungen III.“First Mover Advantage” IV.Geschäftsmethoden

6 I.Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Geheimhaltung Know-how und Geschäftsgeheimnisse sind durch die Geheimhaltung der Informationen geschützt Verfahren wegen Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen und Know-how sind möglich: –nach Vertragsrecht: auf der Grundlage vertraglicher Beschränkungen –nach Handelsrecht: bei Vorliegen unerlaubter Handlung oder unlauteren Wettbewerbs

7 I.a) Was ist Know-how? geheim,wesentlichidentifiziert wertvoll sindKenntnisse bzw. Informationen, die geheim, wesentlich, identifiziert und wertvoll sind Nicht patentierte praktische Kenntnisse bzw. Informationen, die der Lieferant durch Erfahrung und Erprobung gewonnen hat

8 I.a) Was ist Know-how? (2) “Geheim” bedeutet, dass ein Bestandteil nicht allgemein bekannt und nicht leicht zugänglich ist; “Wesentlich” steht für funktionale Kenntnisse bzw. Informationen, z.B.: –eine Herstellungsmethode; –ein Produkt oder eine Dienstleistung; –die Entwicklung einer Herstellungsmethode und/oder eines Produkts und/oder einer Dienstleistung “Identifiziert” bedeutet, dass die Kenntnisse bzw. Informationen umfassend genug beschrieben oder auf einem materiellen Träger vorhanden sind, so dass überprüft werden kann, ob die Merkmale “geheim” und “wesentlich” erfüllt sind “Wertvoll” bedeutet, dass für die Nutzung oder den Austausch der Kenntnisse bzw. Informationen ein Geldwert besteht

9 I.a) Was ist Know-how? (3) Know-how: –stellt ein Wirtschaftsgut dar, das demjenigen gehört, der es entwickelt oder ordnungsgemäß erworben hat –ist per Vertrag oder in anderem Wege in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen übertragbar –kann gegen Veruntreuung und unerlaubte Offenlegung geschützt werden

10 Eine unerlaubte Offenlegung kann vorliegen, wenn das Know-how, das hätte geheim gehalten oder vertraulich behandelt werden sollen, zur Gänze oder in Teilen gegen den Willen des Besitzers des Know-hows durch eine Person veröffentlicht oder preisgegeben wurde, die zur Geheimhaltung des Know-hows verpflichtet ist I.a) Was ist Know-how? (4)

11 I.b) Was sind Geschäftsgeheimnisse? Informationen, die: –ausreichend geheim sind, damit aus der Tatsache, dass sie anderen Personen nicht allgemein bekannt sind, ein konkreter oder potenzieller wirtschaftlicher Wert entsteht –dank der angemessenen Bemühungen des Inhabers geheim gehalten werden

12 I.b) Was sind Geschäftsgeheimnisse? (2) Schutzanforderungen: –das Geschäftsgeheimnis darf nicht bekannt sein –der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses muss einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Geschäftsgeheimnis erzielen –der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses muss die notwendigen Schritte zur Wahrung der Vertraulichkeit des Geschäftsgeheimnisses ergreifen

13 I.b) Was sind Geschäftsgeheimnisse? (3) Hauptvorteile: –im Gegensatz zu Patenten gibt es keine zeitliche Beschränkung –so lange ein Geschäftsgeheimnis vertraulich behandelt wird, profitiert nur der Eigentümer des Geschäftsgeheimnisses von ihm –keine Anmeldegebühr Beispiele bekannter Geschäftsgeheimnisse:Beispiele bekannter Geschäftsgeheimnisse: –Die Formel für Coca-Cola –Das Rezept von Colonel Sanders für Kentucky Fried Chicken –Das Rezept von Colonel Sanders für Kentucky Fried Chicken

14 I.c) Was ist Geheimhaltung? Geheimhaltung darf nur geltend gemacht werden, wenn: –die Informationen vertraulich sind –und die Informationen unter vertraulichen Umständen weitergegeben werden Vertrauliche Informationen unterliegen einer eingeschränkten Offenlegung, die für Folgendes gilt: –Know-how –Geschäftsgeheimnisse –Geschäftsmethoden

15 I.c) Was ist Geheimhaltung? (2) Vorteile: –der Schutz, der durch die Geheimhaltung einer Idee geboten wird, ist potenziell unbeschränkt und geht nur dann verloren, wenn die Idee allgemein zugänglich wird –es handelt sich um eine relativ günstige Art von Schutz

16 I.c) Was fällt nicht unter Geheimhaltung? (3) Informationen gelten nicht als geheim, wenn: -sie allgemein zugänglich sind -sie auf andere Weise als durch ein Fehlverhalten der empfangenden Partei allgemein zugänglich geworden sind -sie zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der empfangenden Partei waren oder diese sie von einem Dritten erworben hat -die mitteilende Partei fähig war, sie einer anderen Partei ohne Beschränkung mitzuteilen -sie von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden oder wurden -sie nach gesetzlichen, behördlichen oder anderen Vorschriften offen gelegt werden müssen

17 II.Vertragliche Beschränkungen Definition einer vertraglichen Beschränkung: –vertragliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, die verlangt, dass ein Arbeitnehmer von einem bestimmten Verhalten, das den Interessen des Arbeitgebers schadet, Abstand nimmt –vertragliche Beschränkungen können Gegenstand eines speziellen Vertrags oder aber Teil einer umfassenderen Vereinbarung sein

18 II. Vertragliche Beschränkungen (2) Ziel: vertraglicher Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderem Betriebsvermögen während oder nach der Beschäftigung –bei den Mitarbeitern des Unternehmens ein Bewusstsein für den Schutz von Know-how vor unabsichtlicher (z.B. Anrufe unter einem Vorwand, Durchsuchung von Abfall, Erhebungen) und absichtlicher Offenlegung schaffen* –zusätzlich zu den bestehenden Gesetzen eine Hemmschwelle einbauen –Verhalten verhindern, das nicht gesetzlich verboten ist

19 II.a) Relevanz vertraglicher Beschränkungen Geschäftsgeheimnisse Beispiele für Geschäftsgeheimnisse sind: – Know-how, Geschäftswert (Goodwill), Kunden- und Lieferantenbeziehungen (z.B. Identitäten und Präferenzen von Kunden, Lieferanten), Produktpreise, Marketingstrategien, Unternehmensfinanzen, Herstellungsverfahren und andere, für den Wettbewerb wertvolle Informationen

20 II.a) Relevanz vertraglicher Beschränkungen (2) Fallstudie für Deutschland zeigt (Focus online, 24. Juni 2007, “Wirtschaftsspionage vernichtet Jobs”): – Arbeitsplätze gehen verloren, ca Mrd. Euro pro Jahr –Jedes vierte Unternehmen ist betroffen; die Zahl der betroffenen KMU steigt –In den meisten Fällen sind die Täter Insider! WICHTIG: VORSICHT IST DER BESTE SCHUTZ Gestohlenes Betriebsvermögen kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen: –Prozessführung ist langwierig und kostspielig –verlorene Geschäftsgeheimnisse können für das Unternehmen peinlich sein (negative Publicity) –verlorene Geschäftsgeheimnisse können zu einem Vertrauensverlust bei Aktionären und anderen Investoren führen

21 II.b) Arten vertraglicher Beschränkungen Vereinbarungen zum Wettbewerbsverbot Vereinbarungen zum Abwerbeverbot von Kunden Vereinbarungen zum Abwerbeverbot von Mitarbeitern (auch als “Einstellungsverbot” oder “Anti-Piraterie-Vereinbarungen” bekannt) Geheimhaltungsvereinbarungen

22 II. c) Die Qual der Wahl? Die verschiedenen Arten vertraglicher Beschränkungen unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Beschränkungen Es ist wichtig zu bestimmen, welche vertragliche Beschränkung das Unternehmen ausreichend schützt und gleichzeitig den Mitarbeiter am wenigsten beeinträchtigt –die geeignete vertragliche Beschränkung ist von Fall zu Fall festzulegen –der Umfang einer Vereinbarung zum Wettbewerbsverbot ist sehr weit gefasst und unterliegt strengeren rechtlichen Anforderungen als andere vertragliche Beschränkungen*

23 II.d) Bester Zeitpunkt zum Abschluss einer vertraglichen Beschränkung? Mögliche Zeitpunkte: – Beginn des Arbeitsvertrags – während der Beschäftigung (z.B. Änderung der Position, wesentliche Beförderung oder Lohnerhöhung) – nach Beendigung der Beschäftigung Beginn Beschäftigung Änderung der Position, wesentliche Beförderung oder Lohnerhöhung Beendigung t

24 II.e) Wer sollte vertragliche Beschränkungen unterschreiben? Die unnötige und zu weit gefasste Anwendung vertraglicher Beschränkungen kann die Fähigkeit eines Arbeitgebers, diese Vereinbarungen durchzusetzen, beeinträchtigen In diesem Zusammenhang sind die Antworten auf folgende Fragen relevant und müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden: 1.Rechtsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter?* 2.Identifikation der Schlüsselmitarbeiter** 3.Ist der Mitarbeiter in einer Position oder wird er in einer Position sein, in welcher er dem Geschäft des Arbeitgebers schaden kann, falls er diese Informationen für einen Wettbewerber verwendet?

25 II.f) Rechtliche Beschränkungen Das europäische Recht sieht keine einheitlichen Standards für vertragliche Beschränkungen vor; deshalb können die Kriterien je nach Land unterschiedlich sein Mögliche Kriterien für durchsetzbare vertragliche Beschränkungen können sein: –Formerfordernisse (Schriftform!) –notwendig hinsichtlich des Schutzes der berechtigten Geschäftsinteressen des Arbeitgebers –angemessen hinsichtlich des geografischen und zeitlichen Umfangs –Vergütung (z.B. verlangt das deutsche Recht eine Vergütung von mindestens 50% des früheren Arbeitsentgelts)

26 II. h)Rechtsfolgen Ist die vertragliche Beschränkung durchsetzbar? – Das Fehlen einer speziellen Anforderung kann eine vertragliche Beschränkung nichtig machen – Gerichte nehmen keine regelmäßige Überprüfung der vertraglichen Beschränkung vor, damit diese Rechtskraft erlangt Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung: –Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Verletzung während der Beschäftigung erfolgt – einstweilige Verfügung, um weitere Pflichtverletzungen zu verhindern – Schadenersatz (Strafklausel)

27 III. First Mover Advantage Der First Mover Advantage ist der Vorteil des ersten wichtigen Pioniers auf einem Markt

28 III. First Mover Advantage: Beispiele Seien Sie der erste Anbieter und prägen Sie eine Marke:

29 III. a) Was ist ein First Mover Advantage? Der Vorteil eines Unternehmens, das als erstes ein neues Marktsegment besetzt: –Möglichkeit der Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern usw., um das Pionierunternehmen vor zukünftigen Wettbewerbern zu schützen –Zugang zu Ressourcen –Reputation als Pionierunternehmen auf diesem Markt –Möglichkeit, die wirtschaftlichen Bedingungen auf dem Markt zu beeinflussen, insbesondere hinsichtlich der Folgerunternehmen –Möglichkeit, die ersten Gewinne in neue Ressourcen zu investieren

30 III. a) Was ist ein First Mover Advantage? (2) Ein Unternehmen kann ein Pionier auf dem Markt sein: –durch die Entwicklung eines neuen Produkts, –durch den Einsatz eines neuen Verfahrens oder –durch den Eintritt in einen neuen Markt Vorteile des First Mover Advantage hinsichtlich technologischer Entwicklungen: –Effizienz von Rechtsschutzinstrumenten wie Patente und Urheberrechte –Kontrolle über die Techologie, die der Innovation zugrunde liegt

31 III. a) First Mover Advantage und IP Patentschutz kann Pionierunternehmen eine Monopolstellung während der Laufzeit eines Patents sichern –Es besteht jedoch stets das Risiko der Imitation. Daten zeigen, dass rund 60% der erfolgreichen Innovationen innerhalb von ca. vier Jahren imitiert werden –Zudem kann es schwer sein, die Rechte gegen die Strategie der “2. Generation von Patenten” zu schützen, die von Folgerunternehmen verfolgt wird Patente bieten einen umfassenderen Schutz für Produktinnovationen als für Prozessinnovationen Sollte die Innovation im Prozess enthalten sein, können Geschäftsgeheimnisse ebenso wie Patente Schutz bieten Für die in einem Produkt enthaltene Technologie besteht das Risiko des Reverse Engineering. Prozesstechnologie wird hingegen langsamer entdeckt

32 So kann der First Mover Advantage durch Verwendung von IP-Assets ausgebaut werden Timbertrove – Holzprodukte Stormint – Aftershave O’Darby – Sahnelikör Castle – Kochutensilien Abacus – Finanztraining Bundys – Lebensmittel Italics – Bekleidung

33 IV. Geschäftsmethoden Was ist eine Geschäftsmethode? Eine Methode, die dazu dient, ein Wirtschaftsunternehmen in allen seinen Aspekten zu leiten, und die geschäftliche Tätigkeiten und Praktiken, wie z.B. Abrechnungsprozesse, Anlageentscheidungen, Mittelvergabe usw., unterstützt und erleichtert.

34 IV. a) Sind Geschäftsmethoden patentierbar? Die Situation in Europa: –Patente auf Geschäftsmethoden sind in Europa selten, da Geschäftsmethoden und Software nicht in der Liste patentierbarer Erfindungen im Europäischen Patentübereinkommen enthalten sind –Jedoch erteilte das Europäische Patentamt Patente für Computerprogramme mit technischen Wirkungen, d.h. falls die Geschäftsmethode ein technisches Problem löst. Es wird erwartet, dass das Europäische Patentamt Patente auf Geschäftsmethoden erlauben wird, falls sie als andere Art von Erfindung betrachtet werden, die ein technisches Gerät zur Durchführung der Geschäftsmethode spezifizert.

35 IV. a) Sind Geschäftsmethoden patentierbar? (2) Dis Situation in den USA: Patente auf Geschäftsmethoden werden in den USA unter bestimmten Bedingungen für neue Geschäftsmethoden erteilt (z.B.: neue Arten von E-Commerce, Versicherung, Bankwesen…). Patente auf Geschäftsmethoden werden nach denselben Kriterien geprüft wie andere Erfindungen. Zudem ist entsprechend der Richtlinien des US- Patentamts USPTO eine Geschäftsmethode patentierbar, falls sie ein Ergebnis hervorbringt, das folgendermaßen ist: –“Nützlich”: –“Nützlich”: Spezifisch, substantiell, glaubwürdiger Nutzen –“Konkret”: –“Konkret”: Das Ergebnis sollte gesichert oder reproduzierbar sein / Eine 100%-ige Genauigkeit ist nicht immer erforderlich / Kann gewisse Fertigkeiten erfordern –“Greifbar”: –“Greifbar”: “Reales” Ergebnis wird verlangt / Muss nicht unbedingt mit einer Maschine verbunden sein / Gedanken gelten nicht als “reale” Ergebnisse –In Patenten auf GM müssen nicht notwendigerweise traditionelle technologische Wissenschaften zur Anwendung kommen. Beispiele für US-Patente auf Geschäftsmethoden -Rückwärtsauktionsprozesse (Priceline.com) -“One-Click” Online-Zahlungssystem (Amazon.com)

36 IV. b) Debatten über Geschäftsmethoden Debatten über die Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden werden weiterhin geführt zu: –Patenten für E-Commerce-Methoden –Standards für Patente auf Geschäftsmethoden –traditionellen Geschäftssituationen

37 Welche Art von Schutz ist angemessen? ÜBUNG 1 “Happy Baby” - ein innovatives Nahrungsmittelunternehmen, das sich auf die Herstellung von Bio-Babynahrung spezialisert hat

38 Workshop Übung 1 Welche Art von Soft IP besitzt Happy Baby? Welcher ist der beste Schutz für dieses Soft IP? Welche Mitarbeiter sollten durch welche vertraglichen Beschränkungen gebunden werden? Welche anderen Fragen sind hinsichtlich des Inhalts zu beachten?

39 Welche Art von Soft IP besitzt Happy Baby? Know-how Geschäftsgeheimnisse Marken Werbeslogan

40 Welcher ist der beste Schutz für dieses Soft IP? Anmeldung von Marken Bestimmte sensible Informationen, z.B. Lebensmittelrezepte, Kundennamen etc., bleiben ausschließlich Schlüsselmitarbeitern vorbehalten Abschluss vertraglicher Beschränkungen, z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen, Vereinbarungen zum Abwerbeverbot von Kunden und Mitarbeitern, Vereinbarungen zum Wettbewerbsverbot

41 Welche Mitarbeiter sollten durch welche vertraglichen Beschränkungen gebunden werden? Verkaufsmitarbeiter Produktionsmitarbeiter Produktionsleiter Die drei wichtigsten Assistenten

42 Welche Risiken bestehen für Soft IP-Rechte? ÜBUNG 2 Schutz von Soft IP Der Fall eines neuen Bankprodukts

43 Workshop Übung 2 Welche Soft IP-Rechte sind beteiligt? Welche formellen Rechte sind beteiligt? Welches Soft IP-Recht könnte patentierbar sein? Formulieren Sie einen Vertrag mit der Druckerei

44 Welche Soft IP-Rechte sind beteiligt? Know-how Geschäftsgeheimnis Geschäftsmethode Vertrauliche und sensible Informationen

45 Welche formellen Rechte sind beteiligt? Urheberrecht Marke Welches Soft IP-Recht könnte patentierbar sein? Geschäftsmethode

46 Formulieren Sie einen Vertrag mit der Druckerei Offenlegung und missbräuchliche Verwendung von Informationen über: –Berechnungsmethode –Vermarktungsmethode –Geschäftsmethode –sensible personenbezogene Informationen Geheimhaltungsklausel: –die Druckerei wird für jedwede Offenlegung haftbar gemacht IP-Klausel: –die Bank bleibt alleinige Eigentümerin der IP- Rechte

47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Fragen / Kommentare / Vorschläge?