Flüchtlingsarbeit in den Kommunen Fluchtursachen Rechtliche Hintergründe und Zuständigkeiten Handlungsmöglichkeiten.

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 Präsentation transkript:

Flüchtlingsarbeit in den Kommunen Fluchtursachen Rechtliche Hintergründe und Zuständigkeiten Handlungsmöglichkeiten

Blitzlicht aus UN-Sicht Das ist eine menschliche Tragödie, die einer gemeinsamen politischen Antwort bedarf. Es ist eine Krise der Solidarität, nicht der Zahl UN-Generalsekretär Ban Ki Moon zur aktuellen Flüchtlingskrise

Fluchtursachen Deutschland und andere Industrienationen tragen für viele Konflikte weltweit eine Mitverantwortung, besonders durch den ausgeprägten Waffenhandel und das Errichten von Rüstungsfabriken in Krisenregionen, in die der Handel mit Waffen direkt illegal wäre Um Konflikte anzustacheln und ganze Regionen zu destabilisieren, muss man nicht selbst dort einmarschieren, es reicht aus, das nötige Kriegsmaterial zu verkaufen. Denn Waffen sind dazu da, um sie einzusetzen Aber auch die von den Industrienationen angezettelten Kriege sind immer noch Fluchtursache und werden es bleiben Nicht vergessen werden dürfen auch die ungerechten Grenzziehungen nach dem ersten und zweiten Weltkrieg Eine weitere Ursache ist in der für viele Entwicklungsländer nachteiligen Freizügigkeit der Waren und Geldströme zu sehen („Wir leben auf Kosten der dritten Welt und wundern uns, wenn das Elend anklopft“)

Fluchtursachen (2) Weltweit sind rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht, so viele wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr Sie fliehen vor gewaltsamen Konflikten, Menschenrechtsverletzungen oder politischer, ethnischer und religiöser Verfolgung. Hinzu kommen extreme Naturereignisse, die ebenfalls immer öfter Grund für die Flucht aus der Heimat sind. Der Klimawandel wird immer stärker auch Fluchtursache sein, der Kampf um Wasser wird verstärkt geführt werden. Nur ein kleiner Teil der Flüchtlinge macht sich auf den Weg nach Europa. Fast 90 Prozent werden von Entwicklungsländern aufgenommen

Fluchtursachen (3) Etwa 34 Millionen Menschen sind nach Schätzungen innerhalb ihrer Landesgrenzen auf der Flucht, sie gelten laut der Genfer Flüchtlingskonvention nicht als Flüchtlinge und haben somit kein Anrecht auf völkerrechtlichen Schutz. Als Binnenvertriebene (internally displaced persons, IDPs) sind sie dennoch genauso gefährdet und nicht selten Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt

Fluchtursachen (4) Insgesamt haben rund 22,5 Millionen Menschen bis Mitte 2015 außerhalb ihres Landes Zuflucht gesucht Von ihnen gelten 20,2 Millionen Menschen als Flüchtlinge unter dem Mandat des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) Mehr als fünf Millionen Menschen waren Ende 2014 beim Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) registriert

Fluchtursachen (5) Ein Ende dieser dramatischen Lage ist zur Zeit nicht absehbar, insbesondere die Menschen im Nahen Osten erleiden eine humanitäre Katastrophe: Der Bürgerkrieg in Syrien dauert an; dort, im Irak sowie in der gesamten Region fliehen Hunderttausende vor der Terrororganisation „Islamischer Staat“. Aber auch in anderen Regionen der Welt nimmt die Zahl der Flüchtlinge zu: In Afghanistan verschlechtert sich die Sicherheitslage, Menschen fliehen vor Gewalt und Unterdrückung in Somalia, Sudan, Südsudan, Nigeria und anderswo

Asylbewerber in Baden-Württemberg Im März 2016 sind etwa 2400 Flüchtlinge nach Baden-Württemberg gekommen Den stärksten Zugang mit etwa Flüchtlingen verzeichneten wir im Oktober 2015; im September 2015 waren es Danach sanken die Zahlen

Woher kommt der Begriff Asyl und was bedeutet er? Asylon = Zufluchtsstätte 1949 Aufnahme ins Grundgesetz Allgemeine Notsituation keine Asylgründe

Asylverfahren Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Asylantragsstellung, Prüfung Dublin-Verfahren, Anhörung, Entscheidung Falls Schutzgewährung: Bleiberecht bzw. befristetes Aufenthaltsrecht Falls Ablehnung: grundsätzlich Ausreisepflicht Ggf. Verwaltungsgericht Klageverfahren und vorläufiger Rechtsschutz

Umfang und Reihenfolge der Prüfung der Anträge durch das BAMF Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 AsylG Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG Subsidiäre Schutzgewährung § 4 Abs. 1 AsylG Abschiebeverbote § 60 Abs AufenthG

Begrifflichkeiten Dublin II und III Schengen Aufenthaltstitel

Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylG Aufenthaltserlaubnis nach § 7 AufenthG (Arbeitsaufnahme während des Verfahrens) Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG Duldung nach § 60 AufenthG

Verfahren Erstaufnahme (max. 6 Monate): Landeserstaufnahmeeinrichtung, Registrierung Vorläufige Unterbringung (bis Abschluss des Asylverfahrens max. 24 Monate): Unterbringung in vom Landkreis angemieteten Gebäuden/Wohnungen Versorgung und Sozialbetreuung durch untere Aufnahmebehörde Anschlussunterbringung Unterbringung durch die Städte und Gemeinde Hinwirken auf Unabhängigkeit von öffentl. Leistungen Aufenthaltsgestattung Mit dreimonatiger Residenzpflicht, danach Bewegungsfreiheit im Bundesgebiet (Änderung durch Art. 5 Integrationsgesetz) Wohnsitzbeschränkung Falls Ablehnung (BAMF, ggf. VermG) Freiwillige Ausreise bzw. Abschiebung Ggf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Falls Schutzgewährung Aufenthaltsgenehmigung Wohnsitzbeschränkung bei Bezug öffentl. Leistungen

Verfahren Erstaufnahme (max. 6 Monate): Landeserstaufnahmeeinrich tung, Registrierung Vorläufige Unterbringung (bis Abschluss des Asylverfahrens max. 24 Monate) Anschlussunterbringung Dreimonatiges Arbeitsverbot Danach Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig, jedoch Vorrangprüfung zugunsten Arbeitssuchender der EU Nach 15 Monaten grundsätzlich Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt Individuelles Arbeitsverbot bei Täuschung oder mangelnder Mitwirkung bei der Passbeschaffung

Entwurf eines Integrationsgesetzes – wesentlicher Inhalt Arbeiten in Maßnahmen des Arbeitsprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) Sonderregelungen für die Ausbildungsförderung von Ausländern Zugang zu Leistungen für Langzeiterwerbslose Leistungseinschränkungen beim Asylbewerberleistungsgesetz Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren bei hinreichenden Sprachkenntnissen und Sicherung des überwiegenden Lebensunterhalt Wohnsitzregelungen Zugang und Verpflichtung zu Integrationsleistungen Rechtssicherheit für Geduldete bei Ausbildung und anschl. Beschäftigung

Kommunale Ziele der Flüchtlingsarbeit Vorbild der Kommunalverwaltung Wir schaffen mehr Als letzten Herbst täglich Flüchtlinge nach Deutschland kamen habe ich geschrieben: „Wir schaffen das nicht“. Das war zutreffend. Denn dieses Tempo war nicht zu schaffen. Jetzt kommen pro Tag nur noch einige hundert Flüchtlinge. In vielen Flüchtlingseinrichtungen herrscht mittlerweile Leere. So klar wie damals sage ich heute: Wir schaffen mehr Boris Palmer, OB Tübingen

Kommunale Ziele der Flüchtlingsarbeit (2) Vorbildfunktion der Kommunalverwaltung „Eine kommunale Strategie zur angemessenen Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen kann nur gelingen, wenn sie einhergeht mit einem Konzept der Vermittlung und Erläuterung für die Bevölkerung. Die Entwicklung zeigt: Neben Verbreitung islamfeindlicher Parolen ist der Versuch, Vorurteile und Aktivitäten gegen Flüchtlinge im unmittelbaren Umfeld von Unterkünften zu schüren, auch Teil aktueller rechtsextremer Strategien. Kommunen können dieser Herausforderung mit einer Kombination aus abgestimmten Maßnahmen begegnen.“ Dieter Reiter, OB München

Kommunale Ziele der Flüchtlingsarbeit (3) Handlungsfelder in der Kommune Kommunale Sozialpolitik für alle Zielgruppen Wohnungsbau für alle Zielgruppen Hilfe beim Spracherwerb Hilfe bei der Integration in die Gesellschaft Unterstützung in der beruflichen Qualifikation, Arbeitsvermittlung und Arbeitsaufnahme Aufbau von kommunalen Netzen in der Sozialarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen Quartiersmanagement

Wie kann Integration gelingen? Beratung und Unterstützung von politisch verantwortlichen Akteuren Beratung und Unterstützung von ehrenamtlich Engagierten Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Formate der politischen Bildung Prozessmoderation für die partizipative Erarbeitung von Integrationskonzepten Know-how Transfer Identifikation lokaler flüchtlingsfeindlicher Potenziale Prävention von Gewalt gegen Flüchtlinge