W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Fachtagung Arbeit schafft Perspektiven
Advertisements

Reha/SB Fördermöglichkeiten für sbM durch die BA
Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda Lars.
System der Rehabilitation in Deutschland
Grundlageninformationen für Budgetberater
Das Kostenträgerübergreifende Persönliche Budget: eine neue Möglichkeit für Menschen mit Behinderung und ihre Familien.
Die Wirkung des SGB IX auf die Rehabilitation in Deutschland.
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz.
ARGE Leipzig Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB II – Fachtagung des Bundesverbandes Produktionsschulen.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Grundmodul Hinweis für Unterrichtende
Leitbild Schule intern Schule & Entwicklung Schule & Partner.
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
Betriebsrat Thea Sund Betriebsversammlung Betriebsrat Bericht Integrationsvereinbarung.
Gesetzliche Grundlagen der Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Judith Brune, WS
Behinderung – was ist das ?
R. Burtscher, SoSe 2008 Ausgewählte Aspekte beruflicher Integration SoSe 2008 Prof. Dr. R. Burtscher.
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Vorlesung Rehabilitation
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
090617Bad_Hersfelder_Rehatage – A26M/ – Seiten Bad Hersfelder Rehabilitationstage 2009 Rehabilitation im Wandel - Zukunftssicher gestalten!
Eingliederungsmanagement der B. Braun Melsungen AG
Lebenshilfe Eine Kultur des Helfens. Nutzerorientierung in der Behindertenhilfe Universität Witten-Herdecke 24. August 2007 Dr. Bernhard Conrads Bundesgeschäftsführer.
Werkstättentag der BAG WfbM September 2004
Die LAG WR NRW erarbeitet sich den
Rehabilitation Teilhabe
Berufliche Rehabilitationsleistungen für behinderte Menschen
Einzelfallhilfe-Manufaktur e.V.
RD Hessen – PB 210 – Nutzungshinweise zur Titelfolie:
Selbstbestimmung und Teilhabe Medizinische und soziologische Sichtweisen Sandra Meyer-Moock Institut für Community Medicine Universitätsmedizin.
Struktur und Dienstleistungen des Integrationsfachdienstes Oberpfalz
Grundlagen des Zivil- und Katastrophen- Schutzes
Es ist normal, anders zu sein
„Persönliches Budget“ - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Ansprechpartner-System der hessischen Jobcenter(gE) für Haftentlassene
Prof. Dr. Christian Bernzen
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen Integrationsvereinbarung
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Das Persönliche Budget – Umsetzung und Perspektiven
Fachforum auf dem 7. Berlin-Brandenburger Pflegetag
Materiell-rechtlich betrachtet
Integration unserer TN
Trends und Perspektiven
Innovationsforum Magdeburg
Barrieren der Inanspruchnahme von Hilfen und Leistungen der Behindertenhilfe in Deutschland Rechtliche Ansprüche und ihre Umsetzung aus Sicht des Landesbehindertenbeauftragten.
Teilhaben und selbstbestimmtes Leben
Bundesteilhabegesetz
BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke, Geschäftsführer der BAGüS1 Pflegebedürftige Menschen mit.
Bereich Markt und Integration Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung.
Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK
Von Janina Ullrich und Rachael Morgan
Die Sozialhilfe im Landkreis Tirschenreuth – ein Überblick
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Das Bundesteilhabegesetz Dr. Rolf Schmachtenberg
WORKSHOP Fallstricke bei Reha-Verfahren: Zuständigkeit und Abgrenzung aus Sicht der Leistungsträger RAMONA FÖRTSCH Reha-Fachberatung Nürnberg, DRV Nordbayern.
Integrationsfachdienst
Pflegestützpunkt im Kreis Groß-Gerau Hilfe aus einer Hand.
Inklusion in Betrieben - Motivation sucht Praxis
Die Integrationsfachdienst München-Freising gGmbH Von der Zuständigkeit zur Verantwortung...
Seite Schwerbehindertenrecht Auswirkung der Gleichstellung Fördermöglichkeiten.
Herzlich Willkommen beim Berliner Fallmanagement Passgenaue Hilfen für Menschen mit Behinderung Berliner Fallmanagement.
Haushalt 2013 – Allgemeine Sozialhilfe I Herr Massa I Drucksache SozA Haushalt 2013 Allgemeine Sozialhilfe.
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84 SGB IX.
Instrumente zur Integration von behinderten / schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitnehmer und.
Jobcenter Weimarer Land Erfurt – Erfahrungsaustausch Integrationsberater LAP der Region Mittelthüringen.
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.
Rechtsgrundlagen für die Hilfen für junge Volljährige
 Präsentation transkript:

W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht

W.J. Kainz 2 Problem - Systematische Einordnung des Mittagessens in WfbM Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, §§ 41 ff SGB XII? oder Eingliederungshilfe, §§ 53 ff SGB XII?

W.J. Kainz 3 Grundsätze Die Eingliederungshilfe ist systematischer Bestandteil des Rechts auf Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem SGB IX.

W.J. Kainz 4 Leistungsgruppen des SGB IX - § 5 SGB IX - Leistungen der medizinischen Rehabilitation- §§ SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben-§§ SGB IX Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen-§§ SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft- §§ 55 bis 59 SGB IX

W.J. Kainz 5 Leistungsberechtigter Personenkreis Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann (§ 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII)

W.J. Kainz 6 Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu füllten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen, zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern(§ 53 Abs. 3 SGB XII). Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern Ausübung eines angemessenen Berufs oder sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen Soweit möglich Unabhängigkeit von Pflege zu schaffen

W.J. Kainz 7 Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 SGB IX) Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern behinderten Frauen die gleichen Chancen im Erwerbsleben sichern

W.J. Kainz 8 Überblick über die wichtigsten Leistungen d. § 33 Abs. 3 SGB IX 1.Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistung zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen 2.Berufsvorbereitung (einschließlich Grundausbildung) 3. berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluß einschließen, 4. berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden, 5. Überbrückungsgeld entsprechend § 57 SGB III durch die Reha-Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, 6. sonstige Hilfen

W.J. Kainz 9 Werkstatt für behinderte Menschen §§ 136 ff SGB IX Einrichtung der beruflichen Rehabilitation Die von der WfbMM als Sachleistung erbrachten Hilfen unterliegen einer ganzheitlichen Betrachtung (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 ‑ B 8 SO 22/07 R) WfbM sind keine bloßen Betriebe; Produktion und Umsatz stehen nicht im Vordergrund Sie sollen durch berufliche und persönlichkeits- bildende Förderung helfen, einen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft zu erlangen (§§ 39, 41 Abs. 2 Nr.2, 136 Abs. 1 S. 2 Nr.2 SGB IX) Beinhalten auch gesellschaftliche Eingliederung

W.J. Kainz 10 Um diesen Anforderungen gerecht zu werden: Tagesstrukturierender Ablauf erforderlich Pflege- und Betreuungsaufwand umfasst nach WE/BaGüS ausdrücklich auch den Aufwand u.a. für Essen und Trinken; Dabei sprengt ein gemeinsam eingenommenes Mittagessen nicht die Aufgabenstellung als Einrichtung zur Eingliederung in das Arbeitsleben

W.J. Kainz 11 Zusammenfassung:  Das Mittagessen in einer WfbM ist notwendiger und integrierender Bestandteil der Eingliederungshilfe (vgl. BSG, Az.: B 8/9b SO 10/07 R)

W.J. Kainz 12 Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers Zuständigkeiten grundsätzlich in § 6 SGB IX geregelt Dabei gilt grundsätzlich der Nachranggrundsatz, d.h. Leistungen des Trägers der Sozialhilfe kommen nur in Betracht, wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist Gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 SGB XII richtet sich die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Landesrecht

W.J. Kainz 13 Anrechnung auf Regelsatz Der behinderte Mensch muss dann allerdings die Anrechnung auf die Grundsicherungsleistungen gem. § 28 Abs 1 Satz 1 SGB XII hinnehmen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 ‑ B 8/9b SO 21/06 R ‑ SozR 4 ‑ 3500 § 28 Nr 3 RdNr 18 ff)