Pressekonferenz Conferenza stampa IRAP Regionale Wertschöpfungssteuer Imposta regionale sulle attività produttive Zahlen, Fakten, Zusammenhänge Dr. Marco Platter Direttore della ripartizione Finanze e bilancio Direktor der Abteilung Finanzen und Haushalt Dr. Werner Frick Landesrat für Finanzen und Haushalt Assessore alle finanze e al bilancio Fernando Bettega Direktor des Amtes für Abgaben Direttore dell‘ufficio tributi
IRAP – Grundlagen (1) ►Steuerbemessungsgrundlage: Wertschöpfung = Gewinn + Fremdkapitalzinsen + Personalaufwand ►Rechtliche Grundlagen Gesetzesdekret 446/97 und Abschnitt 3bis des Landesgesetzes 9/1998 Sie zählt zu den sog. Landesabgaben und ersetzt seit : ILOR (lokale Einkommenssteuer) ICIAP (Gemeindegewerbesteuer) Gesundheitsbeiträge Gesundheitssteuer Vermögenssteuer der Unternehmen Zusatzsteuer auf die Mehrwertsteuerposition ►Steuergegenstand: Wer zahlt? Produktionstätigkeit, Handel mit Gütern, Erbringung von Dienstleistungen (Unternehmen und Freiberufler) Private und öffentliche Körperschaften
IRAP – Grundlagen (2) ►Welche rechtlichen Spielräume hat Südtirol? Keine Eingriffsmöglichkeit auf die Bemessungsgrundlage Reduzierung bzw. Erhöhung um max. 1% des „normalen“ Steuersatzes von 4,25% [Art. 16 Gesetzesdekret 446/97] STEUERSUBJEKTEANZAHLSTEUERSATZ ÖFFENTLICHE VERWALTUNG9938,50% LANDWIRTSCHAFT ,90% ONLUS190- UNTERNEHMEN UND FREIBERUFLER ,25% SUMME ►Aktuelle IRAP-Steuersätze
Bedeutung der IRAP gemessen am Haushalt und an den Landesabgaben Quelle: Gesamthaushalt 2007
IRAP-Einnahmen im Zeitablauf
Welcher Sektor zahlt wie viel?
Steuerleistung nach Rechtsnatur
Die Top 5 bezogen auf das gesamte IRAP- Aufkommen
Steuerdruck - Ausgangssituation
Durchschnittlicher Steuerdruck für Kapitalgesellschaften in Südtirol Berechnung der Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften unter Verwendung der Steuererklärungen für 2005 IRAPIRES Normaler Steuersatz4,25%33% Eingezahlte Steuer in € Bemessungsgrundlage in € IRES-Steuersatz33,00% IRAP-Belastung bezogen auf die Bemessungsgrundlage der IRES 24,27% Gesamtsteuerbelastung* in %57,27% *Statistischer Durchschnittswert auf Landesebene
Maßnahmen zur Steuerentlastung IRAP-Reduzierung durch die Landesregierung ►Landesregierungsentscheidung vom 25. Juni 2007 ►Reduzierung um 0,5 Prozentpunkte des „normalen“ Steuersatzes von 4,25% auf 3,75% ►ab – Umsetzung erfolgt mit Finanzgesetz 2008 ►Einnahmenverzicht bzw. Steuererleichterung von ca Mio. € ►Entspricht 9,3 bis 11,1% der sog. „privaten IRAP“ oder 6,6 bis 7,9% der gesamten IRAP-Einnahmen ►Steuersenkung für ca Unternehmen „Cuneo fiscale“ – staatliche Eingriffe ►Differenz zwischen den Lohnkosten zu Lasten des Unternehmers und dem Nettoeinkommen des Arbeitnehmers ►Lohnkosten: von der Bemessungsgrundlage der IRES abzugsfähig, zählen aber zur Bemessungsgrundlage der IRAP ►ITA: 45,2% - OECD-Mitgliedsländer: 37,28% [Quelle: OECD 2006] Staatliche Maßnahmen: ►„Finanziaria 2007“: Schaffung von Teilabzügen von der Bemessungsgrundlage der IRAP [NORD-SÜD-Gefälle]
Auswirkung der Steuerreduzierung? Ausgangssteuersatzstaatliche Eingriffe am „Cuneo fiscale“ * Reduzierung des „Cuneo fiscale“ * + IRAP-Steuersatzes (-0,5%) *bei voller Inanspruchnahme der staatlichen Maßnahmen
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