Revision Chemikalienverordnung 2008 Was ändert ?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Die Facharbeit am Amplonius-Gymnasium
Advertisements

REACH: Stoff – Zubereitung - Erzeugnis
REACH - Basiswissen für Behörden Welche Aufgaben ergeben sich aus REACH für die Behörden? Fortbildungsveranstaltung am in Karlruhe Walter.
Beförderungspapier (Kapitel ADR)
Das GHS-System Basis: UN Purple book = UN-GHS
Vizepräsident für Personal und Finanzen
Aufgaben der Genehmigungsbehörden
9. Begleitausschuss am Tagesordnung 1.Bestätigung des Protokolls vom 8. BGA am 19.Sept Bericht über das Jahresgespräch mit der Kommission.
Ausbilderinfos © Verlag Heinrich Vogel, München – Januar 2006Folie 1 Freistellungen nach Kapitel Die letzte Möglichkeit, gefährliche Güter in.
Wissenswertes über Gefahrstoffe und Gefahrgüter
LEADER Fördergrundlagen für Kooperationsprojekte
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Die neue Gefahrstoffverordnung
Vergleich der Gentechnik-frei Regelungen in AT, DE, FR und Südtirol
Titel der Präsentation Richtlinie 2010/31/EU, vom 19. Mai 2010
Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken. Galileo Galilei Die Neugier steht immer an erster Stelle.
Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU)
Einen Beitrag erstellen Über das Frontend. Voraussetzungen Um einen Beitrag erstellen zu können benötigt man einen Account, mit dem man Rechte hat, Beiträge.
Global Harmonisiertes System Einstufung und Kennzeichnung
Eine kleine Einführung
Hightech-Strategie der Bundesregierung, Deutsche Ratspräsidentschaft, EU – Was läuft gerade? Heike Moldenhauer.
Dr. Sybille Koch: Die Organisation von REACH im kleinen Unternehmen1.
# 1 Gefahrstoffmanagement in den Unternehmensprozessen.
Gefahrstoffrecht (Wikipedia, )
Kostenelemente aus der REACH - Verordnung Dr. ErwinTomschik Vorsitzender der Arbeitsgruppe Chemikalienpolitik/FCIO.
REACH Duty of Care & Information Flow Wien, 2. Juli 2003 Hermann Götsch.
Meldeverfahren nach Chemikalienverordnung
Sicherheitsdatenblatt Grundlagen
Juni 2006 Mag. Martin Priesner Von Maßnahmenprogrammen und ihren Grenzen Sind die Handlungsmöglichkeiten der Länder im Rahmen des IG-L ausreichend? Folie.
„Wer ist Koch, wer ist Kellner. “ --- Chemie und Komitologie AL am 04
Kältemittel im Autogewerbe
Mit Sicherheit erfolgreich !
REACh konkret! Stoffinventar: Aufbau und Nutzen Andreas Kunsleben,
Veränderung der Kennzeichnung von Gefahrgütern und Gefahrstoffen
VertrauensWerte Datum
Das neue Chemikalienrecht
Besondere Regelungen für Biozidprodukte
Modelle für Einzelmuster, Kampagnen Kontrollanalytik Urs Näf Frühjahrstagung,
Kantonales Laboratorium chemsuisse Frühjahrtagung / Jürg Stehrenberger1 Checklisten für die Kontrolle von Sicherheitsdatenblättern.
Aus- und Weiterbildung von Chemikalienverantwortlichen Chemsuisse-Frühjahrstagung 9./10. Mai 2007 Roland Fiechter.
VertrauensWerte Datum Michael Andrees
Lagerung und Entsorgung
Implikationen für Hersteller und Anwender
Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung
BUA Beratergremium für Altstoffe BUA Advisory Committee
GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Kann REACH diese Zielstellung erfüllen ?
Neuerungen im Biozidprodukterecht
Ressourcenalgebra. Eine alternative Grundlegung der Rechnerarchitektur 1. Einführung.
Swiss Nano-Cube Lerchenfeldstrasse 5, 9014 St.Gallen Tel. +41 (0) , Bildungsplattform zur Mikro-
Projekt Fachoberschule Verwaltung
GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
Die Kombinierte Nomenklatur der Europäischen Union
Auf dem Weg zur IMD 2 Intentionen und Eckpunkte des
2K-Spachtelsortiment:
Grundlagen Normen DIN EN 179 & DIN EN 1125.
« TRUST MANAGEMENT CONSULTANTS »
Information der Vollgzugsbehörden Seite 1 Information der Vollzugsbehörden Bundesamt für Gesundheit Anmeldestelle Chemikalien Dr. Catherine Bertschy.
VERORDNUNG (EU) Nr. 1194/2012 DER KOMMISSION DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 874/2012 DER KOMMISSION.
Topcoat Construction Limited (TCL) groupTopcoat Construction Limited (TCL) group ist nicht Ihre typische Bauunternehmen. Er widmet seine Bemühungen zu.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Abteilung Chemikalien Altstoffe, S. Wengert Plattform Marktkontrolle, 11. Dezember.
Ätzende Zubereitungen Préparations corrosives Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération Suisse Confederazione Svizzera.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz GHS in der Schweiz Steffen Wengert Bundesamt.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Vollzugsaktion Chromat im Zement – erste Ergebnisse Christoph Rüegg.
REACH 2018 Ermitteln Sie schädliche Wirkungen und beurteilen Sie die Risiken.
Änderungen im Gefahrgutrecht ADR 2015
上课啦 小站三小 刘宝霞.
 Präsentation transkript:

Revision Chemikalienverordnung 2008 Was ändert ?

Plattform – Revision ChemV Anpassungen an REACH  Harmonisierung der Definition „Zubereitung“  Harmonisierung der Begriffsdefinition für produkt- und verfahrens- orientierte F+E sowie wissenschaftliche F+E  Einführung der PBT und vPvB Eigenschaften > SDB für PBT/vPvB Stoffe und Zubereitungen > Meldepflicht aber keine Prüfpflicht !  Harmonisierung des Inhalts des SDB > Austausch der Kapitel 2-3 > Anhang Expositionsszenarien (nur gewisse Stoffe) > Informationen aus Expositionsszenarien in verschiedene Kap.

Plattform – Revision ChemV Anpassungen an REACH  Harmonisierung der Neustoffdossiers > Anhebung der Mengenschwelle von 10 kg auf 1000 kg/Jahr/Hersteller > Neue Prüfanforderungen (alternative Methoden, QSAR,..) > Qualifizierte Studienzusammenfassung > Stoffsicherheitsbericht für Stoffe > 10 t/Jahr > Expositionsszenarien im SDB  Meldepflicht für Neustoffe 10 – 1000 kg/Jahr (geht über REACH hinaus)  Teilanpassung der Beurteilung der Altstoffe > Expositionsszenarien für gefährliche Stoffe > 10 t/Jahr, die an Dritte abgegeben werden > Expositionsszenarien im SDB

Plattform – Revision ChemV Anpassungen an REACH  Erweiterung der Meldepflicht (nicht harmonisiert) > PBT/vPvB Stoffe und Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten > Stoffe im Anhang XIV von REACH > Neustoffe ( Einreichen des vorhanden Stoffsicherheitsberichts für Stoffe aus dem EWR, sofern dieser vom Anmelder mit zumutbarem Aufwand beschafft werden kann  Übernahme der EG-Prüfmethodenverordnung

Plattform – Revision ChemV Anpassungen an GHS  EU-GHS Einstufung und Kennzeichnung wird akzeptiert für Stoffe und Zubereitungen, die nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. > „alte“ Einstufung im SDB [Komplette Übernahme von EU-GHS kommt im 2. Schritt]  Übernahme der offiziellen EG-Stoff-Einstufungen > neu im Anhang VI der EU-GHS Verordnung

Plattform – Revision ChemV Anpassungen an Cassis-de-Dijon Prinzip  Von Stoffen und Zubereitungen, die nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden (gewerbliche Produkte), darf auf der Kennzeichnung eine Person mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat angegeben werden > die CH-Person muss aber im SDB angegeben sein.  Streichung der Anforderungen an nicht gefährliche Stoffe und Zubereitungen

Plattform – Revision ChemV Zeitplan Bemerkung: der Verweis auf die EU-GHS Verordnung fehlt noch, die Publikation im EU-Amtsblatt wird jedoch bis Ende Jahr erwartet. Termine:  Bundesratsentscheid am 14. Januar 2009  Inkrafttretung am 1. Februar 2009