M ITTEILUNGEN. 1.Deponiesickerwasseraufbereitungsanlage a.Entsorgungsvertrag Einmalige Kündigungsverlängerung bis 30.09.2015 (zum 31.12.2015) am 30.06.2015.

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 Präsentation transkript:

M ITTEILUNGEN

1.Deponiesickerwasseraufbereitungsanlage a.Entsorgungsvertrag Einmalige Kündigungsverlängerung bis (zum ) am vertraglich vereinbart b.Beschlussvorlage Wirtschaftlichkeitsberechnung und Beteiligung Dritter laufen zielgerichtet Beschlussvorlage wird (in Abhängigkeit der Gesamtbetrachtung) einen mit dem Landrat abgestimmten Beschlussvorschlag enthalten.

2.Besuch der Sita Deutschland GmbH Besichtigungstermine : Samstag oder Samstag

3.Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Wertstoffgesetz Referentenentwurf für September 2015 angekündigt

3.Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Wertstoffgesetz Wesentliche Inhalte: zusätzliche 5 kg Wertstoffe pro Einwohner und Jahr (bisher 7 kg) Lizenzentgelte sollen die Recycling-Fähigkeit von Verpackungen und Produkten berücksichtigen Förderung des Wettbewerbes - Erlöse aus Wertstoffrückgewinnung decken Kosten der Erfassung, Sortierung und Verwertung absehbar nicht

3.Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Wertstoffgesetz Wesentliche Inhalte: Erweiterung der Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber auf stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbunden = Inverkehrbringer haben künftig auch dafür die Pflichten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung und müssen die Kosten tragen Verantwortung für die Erfassung gebrauchter Verkaufsverpackungen und Wertstoffe nicht in der Hand der Kommunen örE Einrichtung einer „Zentralen Stelle“ (überwiegend von den Produkt- verantwortlichen aus Industrie und Ländern !!!) als Kontroll-/Registerbehörde

3.Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Wertstoffgesetz Wesentliche Inhalte: Stärkung der Recht der Kommunen Möglichkeit der Festlegung der Struktur der Sammlung Wertstofftonne, Wertstoffsack, Wertstoffhof Größe und Art der Sammelbehälter (Behältergestellung) Abholintervalle und –fahrten (aber nicht in reinen Gewerbegebieten !) Recht, die Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung zu verlangen Recht, die Mitsammlung der PPK-Nichtverpackungen zu verlangen Recht, die Mitbenutzung der kommunalen Wertstoffhöfe zu verlangen Option, die Sammelbehälter zu stellen und eine Mitbenutzung gegen Entgelt zu verlangen Recht, Leistungspflichten der Systeme der sofortigen Vollstreckung zu unterwerfen Recht, Abfuhrpläne zu erstellen, Ansprechpartner zu benennen und gegen erhöhte Nebenentgelt durchzuführen örE Juristische Angriffs- möglichkeiten der Systembetreiber!!!

3.Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Wertstoffgesetz Wesentliche Inhalte: Duale Systeme müssen einen einheitlichen Ansprechpartner benennen örE Duale Systeme müssen Erfassungsdienstleistungen nach VOL öffentlich ausschreiben