Die dornenvolle Durchsetzung der Abgabeverbote an Minderjährige Erfahrungen und Massnahmen im Kanton Bern. Regierungsstatthalter Alec v.Graffenried Bern 4. Tagung "Kantonale Alkoholaktionspläne" (KAAP)
Aufgaben der Statthalterämter im Kanton Bern betr. Gastgewerbe Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -Bewilligungsbehörde für Alkoholverkauf kann Bewilligungen erteilen und entziehen -Polizeibehörde kann Zwangsmassnahmen verfügen entscheidende Behörde im Jugendschutz
Die gesetzlichen Regelungen Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -Bund: - Alkoholgesetz - Lebensmittelverordnung - Strafgesetzbuch -Kanton: - Gastgewerbegesetz Ausreichende, breite gesetzliche Grundlage für ein Abgabeverbot besteht
Die Mängel im Vollzug Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige schwache Beachtung der klaren Rechtslage Kritische Punkte: -Detailverkauf, Supermärkte -Parties -Grossveranstaltungen (Festivals) Grund: Kollusion zwischen Verkäufer und minderjährigen KäuferInnen
Viele Gründe für entschlossenes Handeln! Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -Klare Gesetze -schwache Beachtung der klaren Rechtslage -Aussicht auf gute Resultate -klare Kompetenzen -griffige Instrumente -gute Akzeptanz
Massnahme 1: Information Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -ständiger Auftrag -mind. 1 x pro Jahr Medienpräsenz anstreben -neue Massnahmen aktiv vorstellen Ziel: Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung
Massnahme 2: Jugendschutzkonzept verlangen Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -keine Veranstaltung ohne Jugendschutzkonzept -polizeiliche Kontrollen der Massnahmen Ziel: Compliance der VeranstalterInnen verbessern
Massnahme 3: Aktion Jugendschutz veranstalten! Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -Motivation für VeranstalterInnen -sinnvolle und hilfreiche Produkte -ansprechende Gestaltung Ziel: Compliance der VeranstalterInnen verbessern
Massnahme 4: Repression Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -gesetzliches Instrumentarium ausschöpfen -Abschreckung -Glaubwürdigkeit bewahren Ziel: Durchsetzung des Jugendschutzes
Massnahme 5: Evaluation Detailhandel Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige -gesetzliche Regelungen sind bekannt -Kenntnisstand gut -Frustration: es bringt ja doch nichts! Ziel: Lücken aufdecken
Massnahme 6: Neuer kantonaler Straftatbestand (EG StGB) Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige Strafbar, -wer einem Kind unter 18 Jahren Spirituosen oder Tabak abgibt -wer einem Kind unter 16 Jahren Alkohol abgibt Ziel: Lücken schliessen
Jugendschutz – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Durchsetzung Abgabeverbote an Minderjährige Es bleibt viel zu tun: - Balance zwischen Verbot und Prävention finden -konsequente Umsetzung der Gesetze -Akzeptanz bei Bevölkerung anstreben Danke für Ihre Aufmerksamkeit!